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   VGH Bayern, 26.04.1990 - 22 B 88.3351   

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https://dejure.org/1990,4022
VGH Bayern, 26.04.1990 - 22 B 88.3351 (https://dejure.org/1990,4022)
VGH Bayern, Entscheidung vom 26.04.1990 - 22 B 88.3351 (https://dejure.org/1990,4022)
VGH Bayern, Entscheidung vom 26. April 1990 - 22 B 88.3351 (https://dejure.org/1990,4022)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ROG § 7 Abs. 1
    Raumordnung und Landesplanung: Untersagung von raumordnungswidrigen Genehmigungen durch die oberste Landesbehörde

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 1990, 983
  • DVBl 1990, 783
  • DÖV 1990, 752
  • BayVBl 1991, 273
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 20.01.1984 - 4 C 43.81

    Privilegiertes Vorhaben - Öffentliche Belange - Außenwirkung - Standortbezogen -

    Auszug aus VGH Bayern, 26.04.1990 - 22 B 88.3351
    Entsprechend können auch Ziele der Raumordnung und Landesplanung gegenüber dem Bürger keine unmittelbaren Rechtswirkungen haben ( BayVerfGH a.a.O.; BVerwG vom 20.1.1984 UPR 1984, 221); sie gelten nur für öffentliche Planungsträger ( VGH n.F. 1983, 70/75).

    Der Regierungsentwurf bezieht sich dabei auf zwei Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG vom 20.1.1984 UPR 1984, 221 sowie vom selben Tag in UPR 1984, 224 ), die den Zielen der Raumordnung und Landesplanung die gleiche Rechtswirkung beimessen wie dargestellt.

    Nach dem Urteil vom 20. Januar 1984 (UPR 1984, 221) haben Ziele keine unmittelbar nach außen wirkende Rechtsverbindlichkeit.

  • VerfGH Bayern, 14.08.1987 - 55-IX-87
    Auszug aus VGH Bayern, 26.04.1990 - 22 B 88.3351
    Raumordnende und landesplanerische Rechtsnormen können nur Rahmen und Grundlage für hierauf aufbauende Entscheidungen der zuständigen Verwaltungsbehörden nach den jeweiligen Fachgesetzen sein ( BayVerfGH vom 14.8.1987 BayVBl 1987, 652/654).
  • BVerwG, 20.01.1984 - 4 C 70.79

    Zulässigkeit nichtprivilegierter Bauvorhaben im Außenbereich: Ziele der

    Auszug aus VGH Bayern, 26.04.1990 - 22 B 88.3351
    Der Regierungsentwurf bezieht sich dabei auf zwei Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG vom 20.1.1984 UPR 1984, 221 sowie vom selben Tag in UPR 1984, 224 ), die den Zielen der Raumordnung und Landesplanung die gleiche Rechtswirkung beimessen wie dargestellt.
  • VGH Baden-Württemberg, 18.05.1999 - 10 S 1443/97

    Vereinbarkeit eines Vorhabens mit den Zielen der Raumordnung und Landesplanung

    Dieses Ergebnis ist aufgrund des Wortlauts der Vorschrift und der Gesetzessystematik so eindeutig, daß ein Rückgriff auf die Entstehungsgeschichte zu keiner anderen Auslegung führen kann (vgl. aber BayVGH, Urt. v. 26.4.1990, DVBl. 1990, 783 = BayVBl 1991, 273, und Urteil vom 18.3.1996, NuR 1997, 97; Bielenberg, in: Ernst/Zinkahn/Bielenberg, BauGB, § 1 RdNr. 86 b; Schmidt, Wirkung von Raumordnungszielen auf die Zulässigkeit privilegierter Außenbereichsvorhaben, 1997, 52).
  • VGH Bayern, 25.03.1996 - 14 B 94.119

    Errichtung einer Windenergieanlage in der Schutzzone des "Naturparks Bayerischer

    Danach dürfen raumbedeutsame Vorhaben nach den Absätzen 1 und 2 den Zielen der Raumordnung und Landesplanung nicht widersprechen (zur unmittelbaren Wirkung dieser "Raumschutzklausel" s. VGH München, BayVBl 1992, 529 und v. 5.2. 1993 - 26 B 89.1573; a.A. VGH München, BayVBl 1991, 273 im Zusammenhang mit der Erörterung, welche Reichweite raumordnerische und landesplanerische Ziele bei der Anwendung des § 7 ROG haben).
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