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   BVerwG, 14.01.1991 - 1 B 174.90   

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BVerwG, 14.01.1991 - 1 B 174.90 (https://dejure.org/1991,1446)
BVerwG, Entscheidung vom 14.01.1991 - 1 B 174.90 (https://dejure.org/1991,1446)
BVerwG, Entscheidung vom 14. Januar 1991 - 1 B 174.90 (https://dejure.org/1991,1446)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Sperrzeitverkürzung - Spielhallen - Zeitliche Grenze des Spielhallenbetriebs

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GastG § 18 Abs. 1; GewO § 33f Abs. 1 § 33i Abs. 1
    Gewerberecht: Verkürzung der Sperrzeiten bei Spielhallen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 1991, 403
  • DVBl 1991, 959
  • BayVBl 1991, 473
 
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Wird zitiert von ... (67)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 23.09.1976 - 1 C 7.75

    Sperrzeit - Öffentliches Bedürfnis - Offenhaltung der Gaststätte - Repressive

    Auszug aus BVerwG, 14.01.1991 - 1 B 174.90
    Danach darf ein Antrag auf Verkürzung der Sperrzeit auch dann nach pflichtgemäßem Ermessen abgelehnt werden, wenn ein öffentliches Bedürfnis oder besondere örtliche Verhältnisse im Sinne des § 18 Abs. 1 Satz 2 GastG vorliegen (vgl. Urteil vom 23. September 1976 - BVerwG 1 C 7.75 - Buchholz 451.41 § 18 GastG Nr. 1 = GewArch 1977, 24).
  • BVerwG, 04.10.1988 - 1 C 59.86

    Versagung der Gaststättenerlaubnis - Versagung für Verabreichnung von Speisen -

    Auszug aus BVerwG, 14.01.1991 - 1 B 174.90
    Zum anderen gehört zum Begriff der Schank- und Speisewirtschaft, daß etwa vorhandene Spielgeräte dem Betrieb nicht das Gepräge geben, sondern das Verabreichen von Getränken und Speisen (§ 1 Abs. 1 GastG) im Vordergrund steht; Spielhallen im Sinne des § 33 i Abs. 1 GewO - auch solche mit Speisen- oder Getränkeangebot - sind dagegen Gewerbebetriebe, deren Schwerpunkt auf dem Bereitstellen der Spielgeräte liegt und deren Gesamtbild folglich durch den Spielbetrieb bestimmt wird (vgl. Urteil vom 4. Oktober 1988 - BVerwG 1 C 59.86 - Buchholz 451.41 § 4 GastG Nr. 13 = GewArch 1989, 23).
  • BVerwG, 10.01.1990 - 1 B 161.89

    Allgemeines Wohngebiet - Anerkennung eines öffentlichen Bedürfnisses für eine

    Auszug aus BVerwG, 14.01.1991 - 1 B 174.90
    Für die Ermessensausübung sind f soweit es sich um Gaststätten handelt, die öffentlichen Belange bedeutsam, die durch das Gaststättengesetz (vgl. etwa § 5 Abs. 1 GastG) geschützt werden, vor allem die Belange der Nachtruhe, der Volksgesundheit, der Bekämpfung von Alkoholmißbrauch und des Arbeitsschutzes (vgl. Beschluß vom 10. Januar 1990 - BVerwG 1 B 161.89 - Buchholz 451.41 § 18 GastG Nr. 4 = GewArch 1990, 142).
  • BVerwG, 18.09.1984 - 1 A 4.83

    Ausländer - Nachzug - Ehegatten - Aufenthaltserlaubnis - Wartefrist -

    Auszug aus BVerwG, 14.01.1991 - 1 B 174.90
    Die weitere Rüge der Beschwerde, das angefochtene Urteil weiche von dem Urteil des beschließenden Senats vom 18. September 1984 (BVerwGE 70, 127 ) ab (§ 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO), muß ebenfalls erfolglos bleiben.
  • BVerfG, 07.03.2017 - 1 BvR 1314/12

    Erfolglose Verfassungsbeschwerden gegen landesrechtliche Einschränkungen für

    Die Möglichkeiten und Anreize zu ununterbrochenem Spiel in Spielhallen sind daher typischerweise größer als in Gaststätten (so bereits BVerwG, Beschluss vom 14. Januar 1991 - 1 B 174.90 -, NVwZ-RR 1991, S. 403 ).
  • BVerwG, 16.12.2016 - 8 C 6.15

    Landesrechtliche Einschränkungen für Spielhallen in Berlin und Rheinland-Pfalz

    Das Berufungsgericht ist aufgrund bindender Tatsachenfeststellungen (§ 137 Abs. 2 VwGO) revisionsrechtlich fehlerfrei davon ausgegangen, dass es angesichts des unterschiedlichen Gepräges von Gaststätten durch das im Vordergrund stehende Angebot von Speisen und Getränken und von Spielhallen durch das Bereithalten eines umfangreichen und vielfältigen Spielangebots (so auch BVerwG, Beschluss vom 14. Januar 1991 - 1 B 174.90 - Buchholz 451.41 § 18 GastG Nr. 5 S. 5; BVerfG, Kammerbeschlüsse vom 1. März 1997 - 2 BvR 1599/89 u.a. - NVwZ 1997, 573 und vom 3. September 2009 - 1 BvR 2384/08 - BVerfGK 16, 162 ) keine verlässlichen Erkenntnisse für ein Ausweichen von Spielern auf Gaststätten mit Geldspielautomaten gibt (UA S. 51).

    Regelungsunterschiede lassen sich auch dadurch rechtfertigen, dass Gaststätten ihr Gepräge durch das Verabreichen von Getränken und Speisen erhalten und nur gelegentlich dem Automatenspiel der Besucher dienen, während Spielhallen regelmäßig allein um des Spiels Willen aufgesucht werden (vgl. BVerwG, Beschluss vom 14. Januar 1991 - 1 B 174.90 - Buchholz 451.41 § 18 GastG Nr. 5 S. 5; BVerfG, Kammerbeschlüsse vom 1. März 1997 - 2 BvR 1599/89 u.a. - NVwZ 1997, 573 und vom 3. September 2009 - 1 BvR 2384/08 - BVerfGK 16, 162 ).

  • OVG Berlin-Brandenburg, 11.06.2015 - 1 B 5.13

    Keine Unanwendbarkeit der Regelungen des Spielhallengesetzes Berlin für

    Dem Verwaltungsgericht ist darin beizupflichten, dass sich angesichts des unterschiedlichen Gepräges von Gaststätten, deren Schwerpunkt in der Verabreichung von Speisen und Getränken liegt, die besondere Anziehungskraft von Spielhallen jedoch im vielfältigen Spielangebot gründet (vgl. hierzu BVerwG, Beschluss vom 14. Januar 1991 - BVerwG 1 B 174.90 -, juris Rn. 5), eine derartige allgemeine Verhaltensweise nicht aufdrängt.
  • BVerwG, 16.12.2016 - 8 C 4.16

    Landesrechtliche Einschränkungen für Spielhallen in Berlin und Rheinland-Pfalz

    Regelungsunterschiede lassen sich auch dadurch rechtfertigen, dass Gaststätten ihr Gepräge durch das Verabreichen von Getränken und Speisen erhalten und nur gelegentlich dem Automatenspiel der Besucher dienen, während Spielhallen regelmäßig allein um des Spiels Willen aufgesucht werden (vgl. BVerwG, Beschluss vom 14. Januar 1991 - 1 B 174.90 - Buchholz 451.41 § 18 GastG Nr. 5 S. 5; BVerfG, Kammerbeschlüsse vom 1. März 1997 - 2 BvR 1599/89 u.a. - NVwZ 1997, 573 und vom 3. September 2009 - 1 BvR 2384/08 - BVerfGK 16, 162 ).
  • VGH Bayern, 14.05.2021 - 1 B 19.2111

    Anordnung der Beseitigung eines neu errichteten Gebäudes

    ... und ... annimmt, lässt sein Vortrag unberücksichtigt, dass die Grenzlinie zwischen Innen- und Außenbereich nicht gradlinig verlaufen muss, sondern grundsätzlich auch vor- und zurückspringen kann (vgl. BVerwG, B.v. 4.7.1990 - 4 B 103.90 - BayVBl 1991, 473).
  • VGH Baden-Württemberg, 10.03.1995 - 14 S 779/94

    Sperrzeit für Spielhallenbetrieb: Bestimmtheit einer Verordnungsermächtigung;

    Spielhallen i.S.v. § 33 i Abs. 1 GewO zählen zu den öffentlichen Vergnügungsstätten nach § 18 Abs. 1 S. 1 GastG (BVerwG, Beschluß vom 14.01.1991, GewArch 1991, 186).

    Dementsprechend gehört hinsichtlich der Spielhallen der Schutz der Spieler gegen eine "übermäßige Ausnutzung des Spieltriebs" (§ 33 i Abs. 2 Nr. 3 GewO) sowie die "Eindämmung der Betätigung des Spieltriebs" (§ 33 f Abs. 1 GewO) zum Zweck der Ermächtigung des § 18 Abs. 1 S. 1 GastG (vgl. BVerwG, Beschluß vom 15.12.1994 - 1 B 190.94 - dazu auch bereits - zur Versagung einer Verkürzung der Sperrzeit - BVerwG, Beschluß vom 14.01.1991, GewArch 1991, 186).

    Je kürzer die Öffnungszeiten sind, desto geringer erscheint aus solcher Sicht allgemein die Verlockung zu extensiver Betätigung des Spieltriebs (hiervon in der Sache ohne weiteres ausgehend etwa BVerwG, Beschluß vom 14.01.1991, GewArch 1991, 186 - Versagung einer Verkürzung der Sperrzeit unter dem Gesichtspunkt der Eindämmung der Betätigung des Spieltriebs).

    Die Verschiedenbehandlung bei der Festsetzung der allgemeinen Sperrzeit ist daher nicht willkürlich, vielmehr sachlich vertretbar (ebenso - zur Differenzierung bei der Bewilligung einer Sperrzeitverkürzung - BVerwG, Beschluß vom 14.01.1991, GewArch 1991, 186; auch bereits Urteil des beschließenden Senats vom 29.06.1990, GewArch 1990, 355).

  • BVerwG, 15.12.1994 - 1 B 190.94

    Gaststättenrecht - Sperrzeitverordnung - Ermächtigungsgrundlage -

    Der beschließende Senat ist stets von der Verfassungsmäßigkeit des § 18 Abs. 1 GastG ausgegangen (Urteil vom 23. September 1976 - BVerwG 1 C 7.75 - Buchholz 451.41 § 18 GastG Nr. 1 - GewArch 1977, 24 ; Beschlüsse vom 14. Januar 1991 - BVerwG 1 B 174.90 - Buchholz 451.41 § 18 GastG Nr. 5 = GewArch 1991, 186, vom 18. September 1991 - BVerwG 1 B 107.91 - Buchholz 451.41 § 18 GastG Nr. 6 = GewArch 1992, 34 und vom 12. Juni 1992 - BVerwG 1 B 74.92 - Buchholz 451.41 § 18 GastG Nr. 7 = GewArch 1992, 346).

    Zu den Vergnügungsstätten im Sinne des § 18 Abs. 1 GastG gehören u.a. Spielhallen (Beschluß vom 14. Januar 1991 - BVerwG 1 B 174.90 - Buchholz 451.41 § 18 GastG Nr. 5 = GewArch 1991, 186).

    Die Verhinderung der übermäßigen Ausnutzung des Spieltriebs und darüber hinaus die Eindämmung der Betätigung des Spieltriebs (§ 33 f Abs. 1 GewO), auf die der Senat bereits in seinem Beschluß vom 14. Januar 1991 (a.a.O.) hingewiesen hat, bestimmen wesentlich die Zielsetzung des für Spielhallen geltenden gewerberechtlichen Instrumentariums, wobei eine Abwägung mit Rechten von Spielhallenbetreibern und Spielern geboten ist.

  • BGH, 07.11.2019 - I ZR 42/19

    Sportwetten in Gaststätten

    Die Gefahr, Gerätespieler zusätzlich der Sportwette zuzuführen, ist in einer Spielhalle, die in der Regel zum Spielen aufgesucht wird, größer als in einer Gaststätte, die - auch wenn sich dort Spielgeräte befinden - in der Regel zum Verzehr von Speisen und Getränken besucht wird (vgl. BVerfGE 145, 20 Rn. 175; BVerwG, NVwZ-RR 1991, 403, 404 [juris Rn. 5]; OLG Frankfurt am Main, ZfWG 2019, 403, 407 [juris Rn. 23] und GRUR-RR 2019, 438, 440 [juris Rn. 43].
  • VGH Baden-Württemberg, 12.07.2011 - 6 S 2579/10

    Umfang der Rechtskraft des Bescheidungsurteils - Sperrzeitverkürzung für

    Denn es gibt Unterschiede zwischen - mit Spielgeräten ausgestatteten - Schank- und Speisewirtschaften einerseits und Spielhallen andererseits, die die Einschätzung erlauben, dass die Gefahr der übermäßigen Betätigung des Spieltriebs in Gaststätten in einem geringerem Maß gegeben ist als in Spielhallen (vgl. dazu BVerwG, Beschluss vom 14.01.1991 - 1 B 174.90 -, GewArch 1991, 186; VGH Bad.-Württ., Urteil vom 10.03.1995, a.a.O.; Michel/Kienzle/Pauly, GastG, a.a.O. § 18 RdNr. 29 m.w.N.).

    In der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Beschluss vom 14.01.1991, a.a.O.) ist zudem anerkannt, dass der Gesichtspunkt der "Eindämmung der Betätigung des Spieltriebs" von den zuständigen Behörden bei der Ausübung ihres pflichtgemäßen Ermessens berücksichtigt werden darf und dieser Gesichtspunkt es rechtfertigen kann, die durch Rechtsverordnung oder Gesetz festgelegte zeitliche Grenze des Spielhallenbetriebs auch bei Vorliegen besonderer örtlicher Verhältnisse in der Regel nicht hinauszuschieben.

    Diese Ermessensentscheidung widerspricht nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Beschluss vom 14.01.1991, a.a.O.) auch nicht der in § 18 Abs. 1 Satz 2 GastG, § 12 GastVO zum Ausdruck kommenden gesetzgeberischen Entscheidung, dass Sperrzeitverkürzungen für Schank- und Speisewirtschaften und für öffentliche Vergnügungsstätten bei Vorliegen bestimmter tatbestandlicher Voraussetzungen nicht einfach hin ausgeschlossen sein sollen; dies gilt auch mit Blick auf die wirtschaftlichen Folgen der Verweigerung der Sperrzeitverkürzung für den jeweiligen Spielhallenbetreiber.

  • BVerwG, 16.12.2016 - 8 C 8.16

    Landesrechtliche Einschränkungen für Spielhallen in Berlin und Rheinland-Pfalz

    Das Berufungsgericht ist aufgrund bindender Tatsachenfeststellungen (§ 137 Abs. 2 VwGO) revisionsrechtlich fehlerfrei davon ausgegangen, dass es angesichts des unterschiedlichen Gepräges von Gaststätten durch das im Vordergrund stehende Angebot von Speisen und Getränken und von Spielhallen durch das Bereithalten eines umfangreichen und vielfältigen Spielangebots (so auch BVerwG, Beschluss vom 14. Januar 1991 - 1 B 174.90 - Buchholz 451.41 § 18 GastG Nr. 5 S. 5; BVerfG, Kammerbeschlüsse vom 1. März 1997 - 2 BvR 1599/89 u.a. - NVwZ 1997, 573 und vom 3. September 2009 - 1 BvR 2384/08 - BVerfGK 16, 162 ) keine verlässlichen Erkenntnisse für ein Ausweichen von Spielern auf Gaststätten mit Geldspielautomaten gibt (UA S. 51).

    Regelungsunterschiede lassen sich auch dadurch rechtfertigen, dass Gaststätten ihr Gepräge durch das Verabreichen von Getränken und Speisen erhalten und nur gelegentlich dem Automatenspiel der Besucher dienen, während Spielhallen regelmäßig allein um des Spiels Willen aufgesucht werden (vgl. BVerwG, Beschluss vom 14. Januar 1991 - 1 B 174.90 - Buchholz 451.41 § 18 GastG Nr. 5 S. 5; BVerfG, Kammerbeschlüsse vom 1. März 1997 - 2 BvR 1599/89 u.a. - NVwZ 1997, 573 und vom 3. September 2009 - 1 BvR 2384/08 - BVerfGK 16, 162 ).

  • BVerwG, 15.12.1994 - 1 B 193.94

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Stützen der Beschwerde auf den

  • BVerwG, 15.12.1994 - 1 B 194.94

    Umfang und Zulässigkeit von Sperrzeiten für Spielhallen - Verfassungsmäßigkeit

  • BVerwG, 15.12.1994 - 1 B 191.94

    Gaststättenrecht - Spielhallen - Gestaltungsspielraum desVerordnungsgebers -

  • BVerwG, 15.12.1994 - 1 B 192.94

    Umfang und Zulässigkeit von Sperrzeiten für Spielhallen - Verfassungsmäßigkeit

  • BVerwG, 15.12.1994 - 1 B 195.94

    Umfang und Zulässigkeit von Sperrzeiten für Spielhallen - Verfassungsmäßigkeit

  • BVerwG, 15.12.1994 - 1 B 196.94

    Umfang und Zulässigkeit von Sperrzeiten für Spielhallen - Verfassungsmäßigkeit

  • OVG Hamburg, 07.02.2018 - 4 Bf 217/17

    Hamburgische Regelungen über Modalitäten der konkreten Aufstellung von

  • BVerwG, 15.12.1994 - 1 B 198.94

    Vereinbarkeit des § 18 Abs. 1 Gaststättengesetz (GastG) mit dem

  • BVerwG, 15.12.1994 - 1 B 197.94

    Vereinbarkeit des § 18 Abs. 1 Gaststättengesetz (GastG) mit dem

  • BVerwG, 15.12.1994 - 1 B 199.94

    Anforderungen an die Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache -

  • BVerwG, 16.12.2016 - 8 C 7.15

    Landesrechtliche Einschränkungen für Spielhallen in Berlin und Rheinland-Pfalz

  • VGH Bayern, 21.01.2022 - 1 CS 21.2866

    Nachbarklage gegen heranrückende Wohnbebauung

  • OVG Saarland, 05.07.2017 - 1 A 51/15

    Vereinbarkeit des Saarländischen Spielhallengesetzes mit höherrangigem Recht

  • VerfGH Saarland, 01.12.2008 - Lv 2/08

    Vereinbarkeit des Gesetzes zum Schutz vor den Gefahren des Passivrauchens mit

  • BVerwG, 16.12.2016 - 8 C 5.16

    Landesrechtliche Einschränkungen für Spielhallen in Berlin und Rheinland-Pfalz

  • BVerwG, 16.12.2016 - 8 C 8.15

    Landesrechtliche Einschränkungen für Spielhallen in Berlin und Rheinland-Pfalz

  • VGH Baden-Württemberg, 20.09.2012 - 6 S 389/12

    Allgemeine Sperrzeitverlängerung für Spielhallen; besondere örtliche Verhältnisse

  • VGH Baden-Württemberg, 03.07.2001 - 14 S 611/01

    Sperrzeitverlängerung - Schwerpunkt des Drogenhandels

  • VG Freiburg, 26.04.2018 - 9 K 4546/16

    Untersagung der Sportwettenvermittlung; Verstoß gegen Trennungsgebot;

  • VGH Bayern, 16.06.2015 - 1 B 14.2772

    Vorbescheid für Wohnbauvorhaben in drei Varianten; Abgrenzung

  • VG Ansbach, 06.04.2016 - AN 9 K 15.00509

    Abgrenzung von Innen- und Außenbereich

  • VGH Bayern, 03.02.2014 - 1 ZB 12.468

    Vorbescheid für Zweifamilienhaus am Ortsrand; Abgrenzung zwischen Außen- und

  • OVG Hamburg, 22.03.1994 - Bf VI 38/92

    Gewerberecht: Verlängerung der Sperrzeiten für eine Spielhalle

  • VGH Bayern, 24.07.2014 - 2 B 14.896

    Baugenehmigung; Einvernehmen; Bahnwärterhaus; Büronutzung; Fachplanung;

  • VGH Bayern, 01.09.2021 - 1 ZB 21.1507

    Erfolglose Berufungszulassung bzgl. einer abgewiesenen Verpflichtungsklage auf

  • VGH Bayern, 12.02.2015 - 2 B 14.2817

    Bebauungsplan; Geschossflächenzahl; Befreiung; Grundzüge der Planung;

  • VGH Bayern, 23.07.2013 - 10 N 13.210

    Zur Gültigkeit einer Sperrzeitverordnung für Spielhallen nach Art. 11 Abs. 2 Satz

  • VGH Bayern, 13.12.2018 - 2 B 18.1797

    Entstehen einer Splittersiedlung

  • OVG Hamburg, 22.03.1994 - Bf VI 7/93

    Sperrzeit; Spielhalle; Verkürzung der Sperrzeit; Vergnügungsstätte; Genehmigung

  • VG Ansbach, 04.07.2013 - AN 4 S 13.00931

    Anordnung einer Sperrzeit wegen Afterhour-Veranstaltungen einer Diskothek;

  • VG Karlsruhe, 11.08.2020 - 14 K 6725/19

    Recht zur Aufstellung von Geldspielgeräten

  • VGH Bayern, 17.05.2019 - 1 B 17.2077

    Zur Zugehörigkeit einer Stellplatzfläche zum Innenbereich

  • OVG Rheinland-Pfalz, 09.11.2020 - 6 A 10408/20

    Kompetenz zur Regelung der Höchstzahl von Geldspielgeräten in Gaststätten

  • VGH Bayern, 15.06.2021 - 1 B 19.221

    Anfechtungsklage der Gemeinde gegen Bauvorbescheid für Vertriebene und

  • VGH Bayern, 27.11.2018 - 1 ZB 17.179

    Beseitigungsanordnung gegen Zaunanlage für Hundeübungsplatz im Außenbereich

  • VGH Bayern, 23.08.2021 - 2 N 20.1181

    Anforderung an die städtebauliche Erforderlichkeit

  • VGH Bayern, 27.09.2021 - 1 ZB 20.1674

    Erweiterung und Verfestigung einer Splittersiedlung

  • VG München, 07.11.2019 - M 16 E 19.5138

    Streit um Aufstellung von Geldspielgeräten

  • VGH Bayern, 02.05.2022 - 1 ZB 20.596

    Baugenehmigung für Wohnhaus - Abgrenzung von Innen- und Außenbereich

  • VGH Bayern, 19.10.2020 - 1 ZB 18.335

    Verpflichtung zur Erteilung eines Vorbescheids für ein Doppelhaus

  • VG München, 07.11.2019 - M 16 E 19.5140

    Reduzierung der Zahl der Geldspielgeräte in Gaststätten

  • VGH Bayern, 17.04.2023 - 1 ZB 22.1789

    Erfolglose Berufungszulassung für eine Klage auf einen Vorbescheid; Abgrenzung

  • VG Ansbach, 08.08.2018 - AN 17 K 17.00104

    Beseigigungsanordnung rechtmäßig - Verleih von Landmaschinen im Außenbereich

  • VGH Bayern, 24.06.2014 - 2 ZB 12.2632

    Vorbescheid zur Errichtung eines Wohnhauses; Abgrenzung Innenbereich/Außenbereich

  • VG München, 15.11.2011 - M 16 K 11.3222

    Spielhallenerlaubnis; optische Sonderung; übermäßige Ausnutzung des Spieltriebs

  • VGH Bayern, 27.04.2023 - 1 ZB 22.2096

    Vorbescheid für Einfamilienhaus - Festsetzung einer Waldfläche

  • VG Neustadt, 20.02.2020 - 4 K 1111/19

    Zulässigkeit des Aufstellens von Spielautomaten in einer Gaststätte;

  • VGH Bayern, 23.07.2013 - 10 N 13.248

    Normenkontrollantrag; Sperrzeitverordnung für Spielhallen; Verfassungsmäßigkeit

  • VGH Bayern, 23.07.2013 - 10 N 13.225

    Normenkontrollantrag; Sperrzeitverordnung für Spielhallen; Verfassungsmäigkeit

  • VG Würzburg, 10.08.2020 - W 5 K 19.1565

    Vorbescheid, Wohnhausneubau, Abgrenzung von Innen- und Außenbereich,

  • VG München, 28.04.2016 - M 11 K 15.2972

    Bebauungszusammenhang im Innenbereich bei Ortsrandlage

  • VG München, 30.06.2022 - M 11 K 19.333

    Vorbescheid für Zweifamilienhäuser - Abgrenzung von Innen- und Außenbereich

  • VG Arnsberg, 06.05.2009 - 1 K 2944/07

    Voraussetzung für eine Sperrzeitverkürzung für öffentliche Vergnügungsstätten

  • VG Augsburg, 04.09.2014 - Au 5 K 14.464

    Verpflichtungsklage; Vorbescheid für sechs Einfamilienhäuser; Abgrenzung

  • VG Stuttgart, 12.02.1999 - 4 K 647/98
  • VGH Bayern, 03.07.2023 - 2 B 22.1722

    Vorbescheid für Wohnhaus - bestehende Splittersiedlung

  • VG München, 26.10.2022 - M 9 K 20.824

    Verlängerung eines Vorbescheids - Einfamilienhaus im Außenbereich

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