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   VGH Bayern, 25.01.1991 - 14 CS 90.3271   

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VGH Bayern, 25.01.1991 - 14 CS 90.3271 (https://dejure.org/1991,7601)
VGH Bayern, Entscheidung vom 25.01.1991 - 14 CS 90.3271 (https://dejure.org/1991,7601)
VGH Bayern, Entscheidung vom 25. Januar 1991 - 14 CS 90.3271 (https://dejure.org/1991,7601)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    Nachbarrechtlicher Abwehranspruch eines landwirtschaftlichen Betriebs gegen heranrückende Wohnbebauung im Dorfgebiet

Papierfundstellen

  • BayVBl 1991, 694
 
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Wird zitiert von ... (13)

  • VGH Bayern, 14.07.2006 - 1 BV 03.2179

    Heranrückende Wohnbebauung an einen Betrieb, der der Störfall-Verordnung

    Zieht allerdings eine beabsichtigte Wohnbebauung eine Verschärfung immissionsschutzrechtlicher Anforderungen für den Betreiber einer Anlage nach sich, wird das Vorhaben in der Regel rücksichtslos sein (BVerwG vom 25.11.1985 NVwZ 1986, 469; BayVGH vom 25.1.1991 BayVBl 1991, 694).
  • VGH Bayern, 04.08.2008 - 1 CS 07.2770

    Zu den Voraussetzungen, unter denen ein an einen Gewerbebetrieb heranrückendes

    Ein Verstoß gegen das Rücksichtnahmegebot liegt trotz einer Überschreitung der maßgeblichen Richtwerte der TA Lärm nicht vor, wenn ein neues störempfindliches Vorhaben keine Einschränkungen für die "störende" Anlage zur Folge haben wird, weil diese schon auf eine vorhandene, in derselben Weise störempfindliche Bebauung Rücksicht nehmen muss (BVerwG vom 25.11.1985 NVwZ 1986, 469; vom 2.12.1985 NVwZ 1986, 641; BayVGH vom 25.1.1991 BayVBl 1991, 694).

    Ergeben sich hingegen zusätzliche Rücksichtnahmepflichten, weil die beabsichtigte Wohnbebauung näher "heranrückt" als die vorhandene oder weil die störempfindliche Bebauung in einer Richtung geplant ist, in die die Anlage bisher ungehindert emittieren darf, und ist deshalb mit einer Verschärfung der immissionsschutzrechtlichen Anforderungen an die Anlage zu rechnen, wird das störempfindliche Vorhaben regelmäßig gegenüber dem Betrieb "rücksichtslos" sein (BVerwG vom 5.3.1984 NVwZ 1984, 646; vom 25.11.1985 NVwZ 1986, 469; BayVGH vom 25.1.1991 BayVBl 1991, 694).

  • VGH Bayern, 27.02.2020 - 2 B 19.2199

    Dachgeschossausbau

    Zieht allerdings eine beabsichtigte Wohnbebauung eine Verschärfung immissionsschutzrechtlicher Anforderungen für den Betreiber einer Anlage nach sich, wird das Vorhaben in der Regel rücksichtslos sein (vgl. BVerwG, B.v. 25.11.1985 - 4 B 202/85 - NVwZ 1986, 469; BayVGH, B.v. 25.1.1991 - 14 CS 90.3271 - BayVBl 1991, 694).
  • VGH Bayern, 22.11.1994 - 20 CS 94.2535
    Den zahlreichen obergerichtlichen Entscheidungen, die sich mit den notwendigen Abständen landwirtschaftlicher Betriebsstätten von einer Wohnbebauung unter Berücksichtigung der VDI-Richtlinie 3471 auseinandersetzen, liegt stets der Sachverhalt zugrunde, daß sich entweder ein Landwirt gegen heranrückende Wohnbebauung zur Wehr setzt (vgl. etwa BayVGH vom 31.10.1989,NVwZ-RR 1990, 529 ; vom 25.1.1991, BayVBl 1991, 694 ; OVG Münster vom 21.10.1987, NVwZ 1988, 377 ) oder aber der Eigentümer eines mit einem Wohnhaus bebauten Grundstücks die Baugenehmigung für die Ausweitung einer landwirtschaftlichen Betriebsstätte zur Tierhaltung angreift (BayVGH vom 30.4.1993, BayVBl 1994, 113; OVG Lüneburg vom 14.7.1989 NVwZ-RR 1990, 232; OVG Münster vom 21.10.1987, NVwZ 1988, 376 ).

    Die Zumutbarkeit von Immissionen aus nachbarlichen Betrieben ist situationsbedingt, wobei der Gebietscharakter - Dorfgebiet oder Außenbereich - und die tatsächliche (oder planerische) Vorbelastung die Zumutbarkeitsgrenze beschreiben (vgl. BayVGH vom 25.1.1991, a.a.O.; vom 30.4.1993, a.a.O.).

  • VG Würzburg, 29.07.2013 - W 4 K 12.552

    Nachbarklage; Innenbereich; nähere Umgebung des Vorhabens; Eigenart der Bebauung;

    Denn in den Fällen, in denen eine Situation entstünde, in der unter immissionsschutzrechtlichen Gesichtspunkten ein Einschreiten der Behörde gerechtfertigt wäre, muss der Betreiber der Anlage eine benachbarte Wohnbebauung abwehren können (BVerwG, B.v. 25.11.1985 - 4 B 202/85 - NVwZ 1986, 469; BayVGH, B.v. 25.1.1991 - 14 CS 90.3271 - BayVBl 1991, 694).
  • VGH Bayern, 24.07.2018 - 9 CS 18.1102

    Heranrückende Wohnbebauung - Erfolgloser Eilantrag einer Abfindungsbrennerei

    Dieser Belastung des "hinzutretenden" Wohnbauvorhabens der Beigeladenen entspricht es im Gegenzug, dass es Emissionen nur aus einem ordnungsgemäßen und dem Stand der Technik entsprechenden Betrieb der Brennerei hinzunehmen hat (vgl. VGH BW, U.v. 4.2.1992 - 3 S 1616/90 - juris Rn. 19), mithin dürfen die Belästigungen oder Störungen der Brennerei nach der Eigenart des Dorfgebietes dort nicht unzumutbar sein (vgl. BayVGH, B.v. 25.1.1991 - 14 CS 90.3271 - BayVBl 1991, 694/695).
  • VGH Bayern, 05.03.2001 - 15 N 99.600

    Bauleitplanung: Fehlende Erforderlichkeit bauplanerischer Festsetzungen,

    Allerdings muss das Nebeneinander von Landwirtschaft und Wohnen auch im Hinblick auf die Anforderungen an gesunde Wohnverhältnisse (§ 1 Abs. 5 Satz 2 Nr. 1 BauGB ) städtebaulich vertretbar bleiben (vgl. BayVGH vom 25.1.1991 BayVBl 1991, 694/695).
  • VG Würzburg, 29.07.2013 - W 4 K 12.551

    Nachbarklage; Innenbereich; nähere Umgebung des Vorhabens; Eigenart der Bebauung;

    Denn in den Fällen, in denen eine Situation entstünde, in der unter immissionsschutzrechtlichen Gesichtspunkten ein Einschreiten der Behörde gerechtfertigt wäre, muss der Betreiber der Anlage eine benachbarte Wohnbebauung abwehren können (BVerwG, B.v. 25.11.1985 - 4 B 202/85 - NVwZ 1986, 469; BayVGH, B.v. 25.1.1991 - 14 CS 90.3271 - BayVBl 1991, 694).
  • VG Würzburg, 29.07.2013 - W 4 K 12.558

    Nachbarklage; Innenbereich; nähere Umgebung des Vorhabens; Eigenart der Bebauung;

    Denn in den Fällen, in denen eine Situation entstünde, in der unter immissionsschutzrechtlichen Gesichtspunkten ein Einschreiten der Behörde gerechtfertigt wäre, muss der Betreiber der Anlage eine benachbarte Wohnbebauung abwehren können (BVerwG, B.v. 25.11.1985 - 4 B 202/85 - NVwZ 1986, 469; BayVGH, B.v. 25.1.1991 - 14 CS 90.3271 - BayVBl 1991, 694).
  • VGH Bayern, 26.07.2006 - 22 ZB 06.1087

    Landwirtschaftliche Fahrsilos; Anspruch eines Nachbarn auf bauaufsichtliches oder

    Abgesehen davon ist in diesem Zusammenhang die Eigenart des Baugebiets zu beachten, im vorliegenden Fall also die Eigenart eines (faktischen) Dorfgebiets, in dem nach § 5 Abs. 1 Satz 2 BauNVO auf die Belange der land- und forstwirtschaftlichen Betriebe einschließlich ihrer Entwicklungsmöglichkeiten vorrangig Rücksicht zu nehmen ist (vgl. dazu auch BayVGH vom 25.1.1991, BayVBl 1991, 694/695).
  • VG Würzburg, 30.04.2018 - W 5 S 18.394

    Errichtung eines Einfamilienhauses mit Doppelcarport - Kein Verstoß gegen das

  • VG Ansbach, 26.02.2020 - AN 3 S 20.00215

    Baugenehmigung für ein neben einer Kirche geplantes Wohnhaus

  • VG Ansbach, 09.07.2009 - AN 9 K 09.00027

    Klage auf Baugenehmigung für Verbrauchermarkt neben Betrieb, der unter die

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