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VGH Bayern, 10.10.1991 - 7 CS 91.2523 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- BayVBl 1992, 22
Wird zitiert von ... (8)
- VGH Bayern, 21.05.2019 - 22 CS 19.547
Kein Erfordernis einer einstweiligen Anordnung wegen Pflichterfüllung
Diese Regelung geht - wie auch die ähnlich gerichteten Regelungen nach Art. 22 Nrn. 2 und 3 VwZVG - dem allgemeinen Grundsatz vor, dass ein bereits fällig gewordenes Zwangsgeld an sich grundsätzlich vollstreckt werden kann (BayVGH, B.v. 10.10.1991 - 7 CS 91.2523 - juris m.w.N.).Art. 37 Abs. 4 Satz 2 VwZVG betrifft aber (nur) Duldungs- und Unterlassungspflichten und gilt wegen seines Charakters als Ausnahmevorschrift und seiner speziellen Zweckrichtung nicht für Handlungspflichten (vgl. BayVGH, B.v. 10.10.1991 - 7 CS 91.2523 - m.w.N.;… vgl. auch BayVGH, B.v. 13.12.2016 - 20 ZB 16.1025 - juris Rn. 5;… BayVGH, B.v. 17.9.2008 - 10 CS 08.1911 - juris Rn. 7;… BayVGH, B.v. 9.8.2007 - 2 ZB 05.843 - juris Rn. 9;… VG Würzburg, U.v. 11.10.2000 - W 6 K 99.1203 - juris Rn. 24 und 25 m.w.N., das zutreffend auch auf die gerechtfertige unterschiedliche Bewertung des - wenngleich späten - rechtstreuen Verhaltens des Handlungspflichtigen einerseits und der Zuwiderhandlung des Unterlassungspflichtigen andererseits hinweist).
- VG Hamburg, 16.07.2015 - 15 K 5677/14
Vollstreckungshindernis einer Zwangsgeldfestsetzung bei Nichtvorlage eines …
Denn insoweit besteht im Gesetz weder eine planwidrige Regelungslücke, noch ist die Interessenlage vergleichbar (so entsprechend zum vergleichbaren bayerischen Recht bereits BayVGH, Beschluss vom 10.10.1991, 7 CS 91.2523, BayVBl. 1992, 22). - VG München, 05.06.2008 - M 11 K 08.665
Einstellung der Zwangsvollstreckung; bestandskräftige Beseitigungsanordnung; …
Satz 2 dieser Vorschrift ist nicht auf Verwaltungsakte anwendbar, die zu einem Handeln verpflichten, vgl. BayVGH vom 10.10.1991 BayVBl. 1992, 22.
- BayObLG, 25.05.1999 - 2Z RR 670/98
Zwangsgeld zur Durchsetzung des Anschluss- und Benutzungszwangs
Daraus folgt, daß nur bei einer Handlungspflicht die Beitreibung eines zu ihrer Erfüllung angedrohten Zwangsgeldes in keinem Fall mehr zulässig ist, wenn die Pflicht erfüllt ist, dagegen bei Zuwiderhandlungen gegen eine Duldungs- oder Unterlassungspflicht eine weitere Beitreibung grundsätzlich zulässig ist (BayVGH BayVBl 1992, 22). - VG München, 29.03.2017 - M 7 K 16.3758
Anordnung eines Abschusskontingents für Gamswild
Nur für diesen Fall macht Art. 32 Abs. 2 Satz 4 BayJG eine Ausnahme von dem dem Vollstreckungsrecht allgemein zugrundeliegenden Gedanken, dass eine Vollstreckung unzulässig wird, wenn wegen veränderter tatsächlicher oder rechtlicher Umstände kein behördliches Interesse an der Vollstreckung mehr bestehen kann (BayVGH, B. v. 10. Oktober 1991 - 7 CS 91.2523 - BayVBl. 1992, 22;… vgl. auch Engelhardt/App/Schlatmann, VwVG, 11. Aufl. 2017, § 15 Rn 10). - VG München, 06.07.2015 - M 17 E 15.817
Anspruch auf Einstellung der Zwangsvollstreckung eines Zwangsgeldes
Art. 37 Abs. 4 Satz 2 VwZVG dient aber gerade dazu, die sofortige Durchsetzung von Duldungs- und Unterlassungspflichten zu erleichtern (effektive Verwaltungsvollstreckung), die sonst durch Zwangsgelder kaum erzielbar wäre (BayVGH, B.v. 10.10.1991 - 7 CS 91.2523 - juris, BayVBl 1992, 22; OVG NRW, U.v. 21.12.1988 - 7 A 2555/87 - juris, DVBl 1989, 889; Giehl/Adolph/Käs, Oktober 2014, VwZVG, Art. 37, IV.2). - VG Ansbach, 24.11.2009 - AN 4 E 09.01669
Bei Verstoß gegen eine Unterlassungspflicht ist ein bereits fälliges Zwangsgeld …
Insbesondere kann sich eine derartige Auffassung nicht auf den diesbezüglich zitierten Beschluss des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 10. Oktober 1991 (Az. 7 CS 91.2523, Juris) stützen. - VG München, 27.01.2023 - M 8 E 22.1685
Einstweilige Anordnung, Anspruch auf Einstellung der Zwangsvollstreckung …
Diese Regelungen gehen dem Grundsatz vor, dass ein bereits fällig gewordenes Zwangsgeld an sich grundsätzlich vollstreckt werden kann (BayVGH, B.v. 10.10.1991 - 7 CS 91.2523 - BayVBl 1991, 22).