Rechtsprechung
   VGH Bayern, 10.10.1991 - 7 CS 91.2523   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1991,26188
VGH Bayern, 10.10.1991 - 7 CS 91.2523 (https://dejure.org/1991,26188)
VGH Bayern, Entscheidung vom 10.10.1991 - 7 CS 91.2523 (https://dejure.org/1991,26188)
VGH Bayern, Entscheidung vom 10. Oktober 1991 - 7 CS 91.2523 (https://dejure.org/1991,26188)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1991,26188) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BayVBl 1992, 22
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (8)

  • VGH Bayern, 21.05.2019 - 22 CS 19.547

    Kein Erfordernis einer einstweiligen Anordnung wegen Pflichterfüllung

    Diese Regelung geht - wie auch die ähnlich gerichteten Regelungen nach Art. 22 Nrn. 2 und 3 VwZVG - dem allgemeinen Grundsatz vor, dass ein bereits fällig gewordenes Zwangsgeld an sich grundsätzlich vollstreckt werden kann (BayVGH, B.v. 10.10.1991 - 7 CS 91.2523 - juris m.w.N.).

    Art. 37 Abs. 4 Satz 2 VwZVG betrifft aber (nur) Duldungs- und Unterlassungspflichten und gilt wegen seines Charakters als Ausnahmevorschrift und seiner speziellen Zweckrichtung nicht für Handlungspflichten (vgl. BayVGH, B.v. 10.10.1991 - 7 CS 91.2523 - m.w.N.; vgl. auch BayVGH, B.v. 13.12.2016 - 20 ZB 16.1025 - juris Rn. 5; BayVGH, B.v. 17.9.2008 - 10 CS 08.1911 - juris Rn. 7; BayVGH, B.v. 9.8.2007 - 2 ZB 05.843 - juris Rn. 9; VG Würzburg, U.v. 11.10.2000 - W 6 K 99.1203 - juris Rn. 24 und 25 m.w.N., das zutreffend auch auf die gerechtfertige unterschiedliche Bewertung des - wenngleich späten - rechtstreuen Verhaltens des Handlungspflichtigen einerseits und der Zuwiderhandlung des Unterlassungspflichtigen andererseits hinweist).

  • VG Hamburg, 16.07.2015 - 15 K 5677/14

    Vollstreckungshindernis einer Zwangsgeldfestsetzung bei Nichtvorlage eines

    Denn insoweit besteht im Gesetz weder eine planwidrige Regelungslücke, noch ist die Interessenlage vergleichbar (so entsprechend zum vergleichbaren bayerischen Recht bereits BayVGH, Beschluss vom 10.10.1991, 7 CS 91.2523, BayVBl. 1992, 22).
  • VG München, 05.06.2008 - M 11 K 08.665

    Einstellung der Zwangsvollstreckung; bestandskräftige Beseitigungsanordnung;

    Satz 2 dieser Vorschrift ist nicht auf Verwaltungsakte anwendbar, die zu einem Handeln verpflichten, vgl. BayVGH vom 10.10.1991 BayVBl. 1992, 22.
  • BayObLG, 25.05.1999 - 2Z RR 670/98

    Zwangsgeld zur Durchsetzung des Anschluss- und Benutzungszwangs

    Daraus folgt, daß nur bei einer Handlungspflicht die Beitreibung eines zu ihrer Erfüllung angedrohten Zwangsgeldes in keinem Fall mehr zulässig ist, wenn die Pflicht erfüllt ist, dagegen bei Zuwiderhandlungen gegen eine Duldungs- oder Unterlassungspflicht eine weitere Beitreibung grundsätzlich zulässig ist (BayVGH BayVBl 1992, 22).
  • VG München, 29.03.2017 - M 7 K 16.3758

    Anordnung eines Abschusskontingents für Gamswild

    Nur für diesen Fall macht Art. 32 Abs. 2 Satz 4 BayJG eine Ausnahme von dem dem Vollstreckungsrecht allgemein zugrundeliegenden Gedanken, dass eine Vollstreckung unzulässig wird, wenn wegen veränderter tatsächlicher oder rechtlicher Umstände kein behördliches Interesse an der Vollstreckung mehr bestehen kann (BayVGH, B. v. 10. Oktober 1991 - 7 CS 91.2523 - BayVBl. 1992, 22; vgl. auch Engelhardt/App/Schlatmann, VwVG, 11. Aufl. 2017, § 15 Rn 10).
  • VG München, 06.07.2015 - M 17 E 15.817

    Anspruch auf Einstellung der Zwangsvollstreckung eines Zwangsgeldes

    Art. 37 Abs. 4 Satz 2 VwZVG dient aber gerade dazu, die sofortige Durchsetzung von Duldungs- und Unterlassungspflichten zu erleichtern (effektive Verwaltungsvollstreckung), die sonst durch Zwangsgelder kaum erzielbar wäre (BayVGH, B.v. 10.10.1991 - 7 CS 91.2523 - juris, BayVBl 1992, 22; OVG NRW, U.v. 21.12.1988 - 7 A 2555/87 - juris, DVBl 1989, 889; Giehl/Adolph/Käs, Oktober 2014, VwZVG, Art. 37, IV.2).
  • VG Ansbach, 24.11.2009 - AN 4 E 09.01669

    Bei Verstoß gegen eine Unterlassungspflicht ist ein bereits fälliges Zwangsgeld

    Insbesondere kann sich eine derartige Auffassung nicht auf den diesbezüglich zitierten Beschluss des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 10. Oktober 1991 (Az. 7 CS 91.2523, Juris) stützen.
  • VG München, 27.01.2023 - M 8 E 22.1685

    Einstweilige Anordnung, Anspruch auf Einstellung der Zwangsvollstreckung

    Diese Regelungen gehen dem Grundsatz vor, dass ein bereits fällig gewordenes Zwangsgeld an sich grundsätzlich vollstreckt werden kann (BayVGH, B.v. 10.10.1991 - 7 CS 91.2523 - BayVBl 1991, 22).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht