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   VGH Bayern, 03.03.1992 - 21 B 91.1336   

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VGH Bayern, 03.03.1992 - 21 B 91.1336 (https://dejure.org/1992,5387)
VGH Bayern, Entscheidung vom 03.03.1992 - 21 B 91.1336 (https://dejure.org/1992,5387)
VGH Bayern, Entscheidung vom 03. März 1992 - 21 B 91.1336 (https://dejure.org/1992,5387)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Berufsrecht Ärzte: Widerruf der Approbation bei Verstoß gegen Verschreibungsregeln der BtMVV

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BayVBl 1992, 403
 
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (18)

  • BVerwG, 25.02.1969 - I B 26.68

    Erforderlichkeit eines zeitlich beschränkten Verbots der Berufsausübung nach § 42

    Auszug aus VGH Bayern, 03.03.1992 - 21 B 91.1336
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwGE 15, 282 und 31, 307) folgt aus diesem Verbot, daß kriminelle Verfehlungen dann nicht mehr von den Verwaltungsbehörden berufs- und ordnungsrechtlich berücksichtigt werden dürfen, wenn bereits das Strafgericht diese Verfehlungen im Rahmen der Verhängung von Maßregeln der Sicherung nach § 70 Abs. 1 StGB umfassend auch aus berufs- und ordnungsrechtlicher Sicht gewürdigt hat.

    Es besteht auch kein Anlaß, diese Straftaten des Klägers ausnahmsweise in einem milderen Licht zu sehen (BVerwGE 25, 201 [202] und 31, 307 [314]), zumal sie im Zusammenhang mit der ärztlichen Berufsausübung begangen wurden und sich daraus unmittelbare Schlußfolgerungen auf seine innere Einstellung zu den ihm als Arzt obliegenden Berufspflichten ergeben.

  • BGH, 08.05.1979 - 1 StR 118/79

    Verurteilung wegen fortgesetzten unerlaubten Verschreibens von Betäubungsmitteln

    Auszug aus VGH Bayern, 03.03.1992 - 21 B 91.1336
    Nach den vom Bundesgerichtshof in seinem in der Strafsache des Klägers ergangenen Urteil vom 8. Mai 1979 - 1 StR 118/79 - (NJW 1979, 1943 ) aufgestellten Grundsätzen habe der Arzt kraft der ihm gegenüber seinem Patienten obliegenden Fürsorgepflicht nicht nur auf Eignung und Erforderlichkeit des Mittels, sondern auch auf das Risiko einer Selbstschädigung oder Selbstgefährdung des Patienten durch verschreibungswidrigen Gebrauch zu achten.

    Die ärztliche Begründetheit einer derartigen Behandlung ist entsprechend den im Urteil des Bundesgerichtshofs vom 8. Mai 1979 (a.a.O.) zum Fall des Klägers aufgezeigten Grundsätzen im Wege der Auslegung zu ermitteln.

  • OVG Rheinland-Pfalz, 09.05.1989 - 6 A 124/88

    Widerruf der Approbation nach Verlust des Besitzes der Kassenarztzulassung wegen

    Auszug aus VGH Bayern, 03.03.1992 - 21 B 91.1336
    Denn bei Anfechtungsklagen gegen statusentziehende Verwaltungsakte wie dem Widerruf einer Approbation als Arzt gibt die Sach-und Rechtslage im Zeitpunkt der letzten Behördenentscheidung den Ausschlag (BVerwG, Urteile vom 30. April 1985, BVerwG 1 C 24.83, und vom 19. Dezember 1989, BVerwG 1 C 47.89 S. 13; BayVGH, Beschluß vom 25. August 1986, BayVBl 1987, 727; OVG Koblenz, Urteil vom 9. Mai 1989, NJW 1990, 1553).

    Daraus muß mit hinreichender Wahrscheinlichkeit geschlossen werden können, daß der Arzt auch in Zukunft den in § 1 BÄO zum Ausdruck kommenden Berufspflichten nicht mehr genügen werde (OVG Koblenz, Urteil vom 9. Mai 1989, NJW 1990, 1553; BVerwG, Beschluß vom 9. Januar 1991, NJW 1991, 1557 ).

  • BVerfG, 02.03.1977 - 1 BvR 124/76

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an ein vorläufiges Berufsverbot gegen einen

    Auszug aus VGH Bayern, 03.03.1992 - 21 B 91.1336
    Die den Widerruf der dem Kläger erteilten Approbation rechtfertigende Vorschrift des § 5 Abs. 2 Satz 1 BÄO ist verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden, auch wenn durch sie in die durch Art. 12 Abs. 1 GG geschützte Berufsfreiheit und die damit gesicherte Freiheit der Entscheidung darüber, wie lange jemand seinen Beruf ausüben will (BVerfG, Beschluß vom 2. März 1977, BVerfGE 44, 105/117; BVerwG, Urteil vom 28. Mai 1965, BayVBl 1965, 312) eingegriffen wird.

    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfGE 25, 1/11; 44, 105/117; 59, 302/315 und 63, 266/286) sind Einschränkungen der Berufswahl nur dann verfassungsgemäß, wenn sie dem Schutz besonders wichtiger Gemeinschaftsgüter dienen und den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit beachten.

  • BVerwG, 27.10.1966 - I C 99.64

    Erteilung eines Berufsverbotes durch die Verwaltungsbehörde - Ehrlosigkeit eines

    Auszug aus VGH Bayern, 03.03.1992 - 21 B 91.1336
    Es besteht auch kein Anlaß, diese Straftaten des Klägers ausnahmsweise in einem milderen Licht zu sehen (BVerwGE 25, 201 [202] und 31, 307 [314]), zumal sie im Zusammenhang mit der ärztlichen Berufsausübung begangen wurden und sich daraus unmittelbare Schlußfolgerungen auf seine innere Einstellung zu den ihm als Arzt obliegenden Berufspflichten ergeben.
  • BVerfG, 04.04.1984 - 1 BvR 1287/83

    Verfassungswidrigkeit von § 7 Nr. 3 BRAO

    Auszug aus VGH Bayern, 03.03.1992 - 21 B 91.1336
    Diese lautere Gesinnung des Klägers ist bei der mit Rücksicht auf den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit von Zweck und Mittel gebotenen Gesamtabwägung aller für und gegen den Approbationswiderruf sprechenden Umstände (BVerfGE 66, 337/355) zu seinen Gunsten zu berücksichtigen.
  • VGH Hessen, 04.03.1985 - 11 TH 2782/84
    Auszug aus VGH Bayern, 03.03.1992 - 21 B 91.1336
    Ein Arzt ist zur Ausübung des ärztlichen Berufs unwürdig, wenn er durch sein Verhalten nicht mehr das Ansehen und das Vertrauen besitzt, das für die Ausübung seines Berufs unabdingbar nötig ist (VGH Kassel, Beschluß vom 4. März 1985, NJW 1986, 2390/2391; Narr, Ärztliches Berufsrecht, 2. Aufl., Stand 1988, RdNr. 78; BVerwG, Beschluß vom 9. Januar 1991, a.a.O.).
  • BVerwG, 14.02.1963 - I C 98.62

    Bindung der Verwaltungsbehörde durch eine von einem Strafgericht gegen einen

    Auszug aus VGH Bayern, 03.03.1992 - 21 B 91.1336
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwGE 15, 282 und 31, 307) folgt aus diesem Verbot, daß kriminelle Verfehlungen dann nicht mehr von den Verwaltungsbehörden berufs- und ordnungsrechtlich berücksichtigt werden dürfen, wenn bereits das Strafgericht diese Verfehlungen im Rahmen der Verhängung von Maßregeln der Sicherung nach § 70 Abs. 1 StGB umfassend auch aus berufs- und ordnungsrechtlicher Sicht gewürdigt hat.
  • VGH Bayern, 31.01.1985 - 21 CS 84 A.3060
    Auszug aus VGH Bayern, 03.03.1992 - 21 B 91.1336
    Auf die vom Kläger dagegen eingelegte Beschwerde hob der beschließende Senat mit Beschluß vom 31. Januar 1985 (NJW 1985, 2211) den Beschluß des Verwaltungsgerichts vom 16. November 1984 auf und stellte die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs des Klägers gegen den Bescheid der Regierung von Oberbayern vom 5. September 1984 mit der Maßgabe wieder her, daß der Kläger verschreibungspflichtige Betäubungsmittel an seine Patienten nur noch zum sofortigen Verbrauch in seiner Praxis unter seiner Kontrolle oder derjenigen einer von ihm dazu bestellten zuverlässigen Hilfsperson abgeben dürfe und sich jedesmal vorher über die Identität des Patienten anhand seines Personalausweises überzeugen müsse.
  • BVerwG, 19.12.1989 - 1 C 47.89

    Einziehung einer Waffenbesitzkarte wegen nicht mehr gegebener erforderlicher

    Auszug aus VGH Bayern, 03.03.1992 - 21 B 91.1336
    Denn bei Anfechtungsklagen gegen statusentziehende Verwaltungsakte wie dem Widerruf einer Approbation als Arzt gibt die Sach-und Rechtslage im Zeitpunkt der letzten Behördenentscheidung den Ausschlag (BVerwG, Urteile vom 30. April 1985, BVerwG 1 C 24.83, und vom 19. Dezember 1989, BVerwG 1 C 47.89 S. 13; BayVGH, Beschluß vom 25. August 1986, BayVBl 1987, 727; OVG Koblenz, Urteil vom 9. Mai 1989, NJW 1990, 1553).
  • LG München I, 20.11.1979 - 26 KLs 338 Js 16060/76
  • BVerwG, 30.04.1985 - 1 C 24.83

    Widerruf einer erteilten Waffenbesitzkarte

  • BVerfG, 27.01.1982 - 1 BvR 807/80

    Verfassungswidrigkeit des Buchführungsprivilegs für steuerberatende Berufe

  • BVerfG, 08.03.1983 - 1 BvR 1078/80

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Versagung der Zulassung zur

  • BVerwG, 25.07.1985 - 3 C 35.84

    Berufungsgericht - Beschlussform - Wahl des Gerichts - Besetzungen der

  • BVerwG, 17.09.1964 - VIII C 29.64

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 09.04.1987 - 1 C 36.85

    Aufenthaltsberechtigung - Ausländischer Arbeitnehmer - Anerkennung - Rückkehr ins

  • BVerfG, 18.12.1968 - 1 BvL 5/64

    Mühlengesetz

  • VG München, 31.03.2009 - M 16 K 08.4603

    Unwürdigkeit wegen berufsbezogener Straftat; partielles strafgerichtliches

    Die Einschätzung der Berufsunwürdigkeit werde auch vom Bayerischen Verwaltungsgerichtshof in seinem Urteil vom 3. März 1992, Az. 21 B 91.1336 gestützt, wonach ein Arzt bei der ambulanten Behandlung Drogensüchtiger mit Methadon in grober Weise die Regeln der ärztlichen Kunst verletze, wenn er es insbesondere zulasse, dass den Patienten Methadon nicht unter Aufsicht in seiner Praxis verabreicht, sondern nach Hause zur beliebigen Verwendung mitgegeben werde.

    Damit gibt er nämlich zu erkennen, dass er seine eigenen Vorstellungen von der Richtigkeit ärztlicher Heilmethoden über die im Strafgesetz und in sonstigen Gesetzen zum Ausdruck kommende Autorität der Rechtsgemeinschaft stellt (OVG Koblenz, a.a.O., S. 1554; BayVGH vom 3.3.1992, BayVBl 1992, 403, 404).

    Die Rechtsprechung hat in der Folge die Frage einer etwaigen "Sperrwirkung" des Strafurteils bei erteiltem Berufsverbot dahingehend präzisiert, als bei rechtskräftiger Verhängung einer berufsrechtlichen Maßnahme durch Strafgerichte der Betroffene unter diesen Umständen grundsätzlich darauf vertrauen könne, dass damit dem Interesse der Allgemeinheit in vollem Umfang Genüge getan würde (vgl. BayVGH vom 3.3.1992, BayVBl. 1992, 403, und vom 3.11.1995, NVwZ-RR 97, 151).

    Die Frage eines "berufsrechtlichen Überhangs" bzw. eines etwaigen Vertrauensschutzes des Betroffenen kann sich folglich nur dann stellen, wenn sowohl Strafgericht wie auch Verwaltungsbehörde den gleichen Zweck verfolgen (vgl. tendenziell auch BayVGH vom 3.3.1992, a.a.O.; OVG Nordrhein-Westfalen vom 9.12.2003, a.a.O.).

  • VGH Bayern, 28.04.2010 - 21 BV 09.1993

    Widerruf der Approbation; Unzulässigkeit; Unwürdigkeit; Betrug

    Unzuverlässigkeit in diesem Sinn ist dann zu bejahen, wenn Tatsachen die Annahme rechtfertigen, der Arzt werde in Zukunft die berufsspezifischen Vorschriften und Pflichten nicht beachten (st. Rspr. vgl. BVerwG vom 9.1.1991 NJW 1991, 1557, vom 16.9.1997 a.a.O., vom 9.11.2006 Az. 3 B 7/06 jeweils m.w.N.; BayVGH vom 29.10.1991 Az. 21 B 91.1337 , vom 3.3.1992 BayVBl 1992, 403, vom 27.7.2009 Az. 21 ZB 08.2988 ; VGH BW vom 24.9.1993 NVwZ-RR 1995, 203 und vom 2.4.2009 Az. 13 A 9/08 DVBl 2009, 799; OVG NW vom 12.11.2002 NWVBl 2003, 233).

    Daraus muss mit hinreichender Wahrscheinlichkeit geschlossen werden können, dass der Arzt auch in Zukunft den in § 1 BÄO zum Ausdruck kommenden Berufspflichten nicht mehr genügen werde, wobei für die Prognoseentscheidung die begründete Besorgnis genügt, der Arzt werde den genannten Pflichten und Anforderungen nicht mehr gerecht (vgl. BayVGH vom 3.3.1992 a.a.O.).

  • VGH Hessen, 13.04.2022 - 7 A 2210/18

    Widerruf einer ärztlichen Approbation nach Erkrankung des Arztes an einer

    Das Verhalten des Berufsangehörigen darf bei objektiver Betrachtung nicht eklatant dem Berufsbild des Arztes zuwiderlaufen, welches von einer uneingeschränkten Verantwortungsbereitschaft und Verantwortungsfähigkeit in Bezug auf den Schutz menschlichen Lebens geprägt ist (vgl.: Bayerischer VGH, Beschluss vom 3. März 1992 - 21 B 91.1336 -, beck-online).

    So hat etwa der Bayerische Verwaltungsgerichtshof in seinem Beschluss vom 3. März 1992 (- 21 B 91.1336 -, beck-online) einen Arzt als berufsunwürdig erachtet, dessen Schuldfähigkeit in Bezug auf die fortgesetzte vorsätzliche unerlaubte Abgabe von Betäubungsmitteln zuvor vom Strafgericht wegen einer krankhaften seelischen Störung verneint hatte (zum Begriff "schuldig gemacht" vgl. auch: OVG Saarland, Urteil vom 31. August 1989 - 1 R 118/87 -, juris Rn. 35).

  • VG München, 15.11.2011 - M 16 K 11.1564

    Widerruf der Approbation; Unwürdigkeit; strafgerichtliches Berufsverbot

    Die Rechtsprechung hat in der Folge die Frage einer etwaigen "Sperrwirkung" des Strafurteils bei erteiltem Berufsverbot dahingehend präzisiert, dass bei rechtskräftiger Verhängung einer berufsrechtlichen Maßnahme durch Strafgerichte der Betroffene unter diesen Umständen grundsätzlich darauf vertrauen könne, dass damit dem Interesse der Allgemeinheit in vollem Umfang Genüge getan würde (vgl. BayVGH v. 3.3.1992, BayVBl. 1992, 403 und v. 3.11.1995, NVwZ-RR 97, 151).

    Die Frage eines berufsrechtlichen Überhangs bzw. eines etwaigen Vertrauensschutzes des Betroffenen kann sich folglich ausschließlich dann stellen, wenn sowohl Strafgericht wie auch Verwaltungsbehörde den gleichen Zweck verfolgen (vgl. tendenziell auch BayVGH v. 3.3.1992, a. a. O.; OVG NRW v. 9.12.2003, a. a. O.).

  • OVG Niedersachsen, 07.02.2014 - 8 LA 84/13

    Approbation; Arzt; Betäubungsmittel; Diazepam; Dihydrocodein; Flunitrazepam;

    Die Art und Weise der Verschreibung von Betäubungsmitteln an betäubungsmittelabhängige Patienten war im vorliegenden Fall geeignet, deren Suchterkrankung zu fördern und sie der erheblichen Gefahr einer fehldosierten Anwendung auszusetzen (vgl. zur Unwürdigkeit für die Ausübung des ärztlichen Berufs bei Verstößen gegen gesetzliche Vorschriften für die Verschreibung von Betäubungsmitteln: Bayerischer VGH, Urt. v. 3.3.1992 - 21 B 91.1336 -, BayVBl 1992, 403 f.; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschl. v. 6.6.1988 - 5 B 309/88 -, MedR 1989, 44 f.).
  • OVG Niedersachsen, 10.02.2015 - 8 LA 22/14

    Approbation; Arzt; Methadon; Substitution; Substitutionsbehandlung; Unwürdigkeit

    Die Art und Weise der Verschreibung von Betäubungsmitteln an betäubungsmittelabhängige Patienten war im vorliegenden Fall ohne Weiteres geeignet, deren Suchterkrankung zu fördern und sie der erheblichen Gefahr einer fehldosierten Anwendung auszusetzen (vgl. zur Unwürdigkeit für die Ausübung des ärztlichen Berufs bei Verstößen gegen gesetzliche Vorschriften für die Verschreibung von Betäubungsmitteln: Bayerischer VGH, Urt. v. 3.3.1992 - 21 B 91.1336 -, BayVBl. 1992, 403 f.; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschl. v. 6.6.1988 - 5 B 309/88 -, MedR 1989, 44 f.).
  • VG München, 23.11.2010 - M 16 K 10.2730

    Widerruf der Approbation wegen Unwürdigkeit nach strafrechtlicher Verurteilung;

    Die Rechtsprechung hat in der Folge die Frage einer etwaigen "Sperrwirkung" des Strafurteils bei erteiltem Berufsverbot dahingehend präzisiert, dass bei rechtskräftiger Verhängung einer berufsrechtlichen Maßnahme durch Strafgerichte der Betroffene unter diesen Umständen grundsätzlich darauf vertrauen könne, dass damit dem Interesse der Allgemeinheit in vollem Umfang Genüge getan würde (vgl. BayVGH vom 3.3.1992, BayVBl. 1992, 403, und vom 3.11.1995, NVwZ-RR 97, 151).

    Die Frage eines "berufsrechtlichen Überhangs" bzw. eines etwaigen Vertrauensschutzes des Betroffenen kann sich folglich nur dann stellen, wenn sowohl Strafgericht wie auch Verwaltungsbehörde den gleichen Zweck verfolgen (vgl. tendenziell auch BayVGH vom 3.3.1992, a.a.O.; OVG Nordrhein-Westfalen vom 9.12.2003, a.a.O.).

  • VG Regensburg, 29.07.2010 - RO 5 K 09.2408

    1. Zum Anspruch auf Wiedererteilung der Approbation als Tierarzt nach

    Diesbezüglich ist anerkannt, dass die Verwaltung in Fällen, in denen das Strafgericht im Rahmen einer Maßregel zur Frage der weiteren Berufsausübung bereits Stellung genommen hat, nur dann tätig werden darf, soweit der Zweck im Strafverfahren noch nicht erreicht worden und im Sinne eines "Überhanges" tatübergreifender Aspekte noch zusätzlich eine berufsrechtliche Reaktion erforderlich ist (grundlegend: BVerwG, Urteil vom 14.2.1963, Az. I C 98.62, BVerwGE 15, 282; vgl. darüber hinaus: BVerwG, Urteil vom 28.4.2010, Az. 3 C 22/09, NJW 2010, 2901; BayVGH, Urteil vom 3.3.1992, Az. 21 B 91/1336, BayVBl. 1992, 403; VG Berlin, Urteil vom 19.5.2010, Az. 14 K 45.09, in: juris).
  • OVG Hamburg, 29.09.1992 - Bf VI 14/92

    Berufsrecht Apotheker: Berufsunwürdigkeit wegen einmaligen Handels mit

    Diese für den Beruf des Arztes entwickelte Auslegung läßt sich auf den Apothekerberuf übertragen (vgl. hierzu BVerwG, Beschl. v. 9.1.1991, NJW 1991, 1557 ; VGH Kassel, Beschl. v. 4.3.1985, NJW 1986, 2390; VGH Mannheim, Beschl. v. 19.7.1991, NJW 1991, 2366, 2367; VGH München, Urt. v. 3.3.1992, BayVBl 1992, 403, 404; VG Regensburg, Urt. v. 24.7.1989, BayVBl 1990, 122 f.).
  • VG München, 24.09.2013 - M 16 K 13.2017

    Widerruf der Approbation als Zahnarzt; Unwürdigkeit

    Die Rechtsprechung hat in der Folge die Frage einer etwaigen "Sperrwirkung" des Strafurteils bei erteiltem Berufsverbot dahingehend präzisiert, dass bei rechtskräftiger Verhängung einer berufsrechtlichen Maßnahme durch Strafgerichte der Betroffene unter diesen Umständen grundsätzlich darauf vertrauen könne, dass damit dem Interesse der Allgemeinheit in vollem Umfang Genüge getan würde (vgl. BayVGH vom 3.3.1992 BayVBl. 1992, 403 und vom 3.11.1995 NVwZ-RR 97, 151).
  • VG München, 16.06.2009 - M 16 K 09.342

    Widerruf der Approbation; keine Unzuverlässigkeit bzw. Unwürdigkeit;

  • VG München, 28.02.2012 - M 16 K 11.5836

    Arzt; Widerruf der Approbation; Abrechnungsbetrug, bedingter Vorsatz;

  • VG München, 16.06.2009 - M 16 K 09.609

    Widerruf der Approbation als Tierarzt

  • VG München, 17.02.2009 - M 16 K 08.4606

    Terminverlegungsantrag; Rücknahme der Heilpraktikererlaubnis; Bindung an

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