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   BayObLG, 26.02.1992 - 3 ObOWi 2/92   

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https://dejure.org/1992,9573
BayObLG, 26.02.1992 - 3 ObOWi 2/92 (https://dejure.org/1992,9573)
BayObLG, Entscheidung vom 26.02.1992 - 3 ObOWi 2/92 (https://dejure.org/1992,9573)
BayObLG, Entscheidung vom 26. Februar 1992 - 3 ObOWi 2/92 (https://dejure.org/1992,9573)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • BayObLGSt 1992, 11
  • BayObLGSt 92, 11
  • BayVBl 1992, 540
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Düsseldorf, 05.06.1981 - 5 Ss OWi 286/81
    Auszug aus BayObLG, 26.02.1992 - 3 ObOWi 2/92
    In diesem Fall ist ein Verbotsirrtum anzunehmen (so auch OLG Hamm NJW 1975, 1042 zum Irrtum über das Erfordernis einer Ausnahmebewilligung beim Abladen von Abfall allein mit privatrechtlicher Erlaubnis; BayObLGSt 1977, 136/137 zum Irrtum über die Erforderlichkeit der Arbeitserlaubnis für Ausländer; OLG Düsseldorf NStZ 1981, 444 zum Irrtum über das Erfordernis eines Ausnahme- oder Befreiungsbescheides bei satzungswidrigem Fällen von Bäumen).
  • OLG Hamm, 17.01.1975 - 5 Ss OWi 1078/74
    Auszug aus BayObLG, 26.02.1992 - 3 ObOWi 2/92
    In diesem Fall ist ein Verbotsirrtum anzunehmen (so auch OLG Hamm NJW 1975, 1042 zum Irrtum über das Erfordernis einer Ausnahmebewilligung beim Abladen von Abfall allein mit privatrechtlicher Erlaubnis; BayObLGSt 1977, 136/137 zum Irrtum über die Erforderlichkeit der Arbeitserlaubnis für Ausländer; OLG Düsseldorf NStZ 1981, 444 zum Irrtum über das Erfordernis eines Ausnahme- oder Befreiungsbescheides bei satzungswidrigem Fällen von Bäumen).
  • BayObLG, 29.07.1977 - 3 ObOWi 123/77
    Auszug aus BayObLG, 26.02.1992 - 3 ObOWi 2/92
    In diesem Fall ist ein Verbotsirrtum anzunehmen (so auch OLG Hamm NJW 1975, 1042 zum Irrtum über das Erfordernis einer Ausnahmebewilligung beim Abladen von Abfall allein mit privatrechtlicher Erlaubnis; BayObLGSt 1977, 136/137 zum Irrtum über die Erforderlichkeit der Arbeitserlaubnis für Ausländer; OLG Düsseldorf NStZ 1981, 444 zum Irrtum über das Erfordernis eines Ausnahme- oder Befreiungsbescheides bei satzungswidrigem Fällen von Bäumen).
  • BayObLG, 09.08.2022 - 201 ObOWi 903/22

    Zu den Voraussetzungen der Außengastronomie nach § 27 12. BayIfSMV

    Erkannte der Betroffene, dass er im Außenbereich baute, hielt er das Vorhaben aber nicht für genehmigungspflichtig, kommt ein Verbotsirrtum in Betracht (vgl. BayObLG, Beschluss vom 26.02.1992 - 3 ObOWi 2/92 = BayObLGSt 1992, 11 = BayVBl 1992, 540 = NuR 1992, 393 = DÖV 1993, 78 = AgrarR 1993, 59 = ZfW 1993, 119).
  • BayObLG, 25.03.1993 - 3 ObOWi 17/93
    Der bloße Irrtum über die Genehmigungspflicht wäre hier Verbotsirrtum (vgl. BayObLGSt 1992, 11/14; KK/Rengier, § 11 RdNr. 17).
  • BayObLG, 13.03.1998 - 3 ObOWi 23/98
    Ein etwaiger Irrtum des Betroffenen über das Erfordernis einer Genehmigung für seine Fahrten ist deswegen ein Tatbestandsirrtum (vgl. dazu z.B. BayObLGSt 1996, 85/87; 1992, 11/14).
  • BayObLG, 09.08.1993 - 3 ObOWi 64/93

    Ist Neuanstrich einer Fassade eine "Veränderung" des Baudenkmals?

    In diesem Fall ist ein Verbotsirrtum anzunehmen (BayObLGSt 1992, 11/14 = Natur + Recht 1992, 393 f. m. w. Rechtsprechungsnachw.).
  • BayObLG, 29.06.1994 - 3 ObOWi 56/94
    Erkannte der Betroffene, daß er im Außenbereich baute, hielt er das Vorhaben aber nicht für genehmigungspflichtig, kommt ein Verbotsirrtum in Betracht (vgl. BayObLGSt 1992, 11/14), der - wie der Subsumtionsirrtum - den Vorsatz unberührt läßt, aber - sofern er vermeidbar war - im Rahmen der Zumessung der Geldbuße von Bedeutung ist.
  • BayObLG, 19.02.1997 - 3 ObOWi 1/97

    Öffentliche Vergnügung zur Anwerbung von Mitgliedern für Jugendgruppe

    Da Vergnügungen sozialadäquat und damit von der allgemeinen Handlungsfreiheit gedeckt sind und die rechtzeitige Anzeige erlaubnisersetzenden Charakter hat, wäre ein Irrtum über das Erfordernis der Anzeige bzw. Erlaubnis Tatbestandsirrtum (vgl. BayObLGSt 1996, 85 = NStZ-RR 1996, 341 ; BayObLGSt 1992, 11, 14).
  • BayObLG, 22.12.1994 - 3 ObOWi 103/94
    Das beinhaltet einen Tatbestands-, nicht einen Verbotsirrtum (BayObLGSt 1992, 11/14); denn die Erlaubnisbedürftigkeit ist hier Tatbestandsmerkmal.
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