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   VGH Bayern, 27.05.1992 - 4 B 91.190   

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VGH Bayern, 27.05.1992 - 4 B 91.190 (https://dejure.org/1992,9467)
VGH Bayern, Entscheidung vom 27.05.1992 - 4 B 91.190 (https://dejure.org/1992,9467)
VGH Bayern, Entscheidung vom 27. Mai 1992 - 4 B 91.190 (https://dejure.org/1992,9467)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 1993, 373
  • BayVBl 1992, 628
 
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Wird zitiert von ... (25)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerfG, 23.11.1988 - 2 BvR 1619/83

    Rastede - Übertragung der Abfallbeseitigung von kreisangehörigen Gemeinden auf

    Auszug aus VGH Bayern, 27.05.1992 - 4 B 91.190
    Dem Grundsatz, dass den Gemeinden bei allen Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft die Befugnis zu eigenverantwortlicher Führung der Geschäfte obliegt (BVerfG vom 23.11.1988 BVerfGE 79, 127 [143]; st. Rspr.), wäre nicht oder jedenfalls nicht mehr voll Rechnung getragen.

    Welche Aufgaben allgemein Teil der gemeindlichen Selbstverwaltung sind, kann nicht anhand eines gegenständlich bestimmten oder nach feststehenden Merkmalen bestimmbaren Aufgabenkatalogs ermittelt werden; hierunter fallen vielmehr alle Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft , die nicht durch Gesetz bereits anderen Trägern öffentlicher Verwaltung übertragen sind (BVerfG vom 23.11.1988, a.a.O., S. 146).

  • BVerfG, 15.01.1958 - 1 BvR 400/51

    Lüth - Boykottaufruf, mittelbare Drittwirkung der Grundrechte

    Auszug aus VGH Bayern, 27.05.1992 - 4 B 91.190
    Es ist in erster Linie von der Gesamtheit der Wertvorstellungen auszugehen, die das Volk in einem bestimmten Zeitpunkt seiner geistig - kulturellen Entwicklung erreicht und in seiner Verfassung fixiert hat (BVerfG vom 15.1.1958, BVerfGE 7, 198 [206]).
  • VG Ansbach, 09.09.1988 - AN 4 S 88.01265
    Auszug aus VGH Bayern, 27.05.1992 - 4 B 91.190
    Ergänzend nahm das Verwaltungsgericht auf seinen im Verfahren nach § 80 Abs. 5 VwGO ergangenen Beschluss vom 9. September 1988 (NVwZ-RR 1989, 318) Bezug.
  • BVerwG, 29.11.1985 - 8 C 105.83

    Ermächtigungsgrundlage - Feststellende Verwaltungsakte - Inhalt - Betroffener -

    Auszug aus VGH Bayern, 27.05.1992 - 4 B 91.190
    Feststellende Verwaltungsakte bedürfen nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts jedenfalls dann einer ausdrücklichen gesetzlichen Grundlage, wenn ihr Inhalt etwas als Rechtens feststellt, was der Betroffene erklärtermaßen für nicht Rechtens hält (BVerwG vom 29.11.1985, BVerwGE 72, 265 = NJW 1986, 1120).
  • VG Berlin, 01.12.2000 - 35 A 570.99

    Gewerbliches Ordnungsrecht und Bordellbetrieb

    In seiner zweiten Peep-Show-Entscheidung (Urteil vom 30.1.90, BVerwGE 84, 314, 319 = GewArch 1990, 212, 213) verweist das Bundesverwaltungsgericht erneut ohne nähere Begründung darauf, dass die Prostitution, "wie fast ausnahmslos anerkannt" sei, den guten Sitten widerspreche, um daraus sodann in einer weiteren Entscheidung (Urteil vom 14.11.90, Buchholz 451.41 § 4 GastG Nr. 17 = GewArch 1991, 115 f.) das Ergebnis abzuleiten, es sei "geklärt", dass diese Wertung der in der Rechtsgemeinschaft vorherrschenden Überzeugung entspreche, so dass der Betreiber einer Gaststätte, die - wie die der Klägerin - günstige Bedingungen für die Anbahnung von geschlechtlichen Beziehungen zwischen Prostituierten und ihren Freiern biete, als unzuverlässig im Sinne von § 4 Abs. 1 Nr. 1 GastG zu beurteilen sei (bestätigt durch Beschlüsse vom 17.4.96 - Buchholz 451.41 § 4 GastG Nr. 22, und vom 7.5.96, GewArch 1996, 425; ebenso: VGH München, NVwZ-RR 1993, 373; VGH Mannheim, GewArch 1996, 208; VG Hannover, GewArch 1996, 209; VG Meiningen, GewArch 1998, 167, und ThürVGRspr 1998, 146; VG Berlin, GewArch 1998, 200).
  • BVerwG, 27.10.2010 - 8 C 43.09

    Kommunale Selbstverwaltung; kommunale Finanzhoheit; Gestaltungsspielraum;

    Auf der Ausgabenseite ist die Aufsichtsbehörde grundsätzlich darauf beschränkt, eine Reduzierung der Mittel für freiwillige Leistungen der Gemeinde insgesamt anzumahnen, ohne ein konkretes Mittel oder einzelne geförderte Projekte für die gebotene Einsparung vorzuschreiben (BayVGH, Urteil vom 27. Mai 1992 - 4 B 91.190 - NVwZ-RR 1993, 373 = juris Rn. 22; Brüning, DÖV 2010, 553 ).
  • VGH Bayern, 04.11.1992 - 4 B 90.718
    Ausgaben, die nicht der Erfüllung von Kreisaufgaben dienen, dürfen nicht getätigt werden (vgl. BayVGH vom 27.3.1992 BayVBl 1992, 628/630).
  • VG Neustadt, 23.06.2016 - 3 L 476/16

    Hebesatzerhöhung für die Grundsteuer B in den Gemeinden Eppenbrunn und Kröppen

    Auf der Ausgabenseite ist die Aufsichtsbehörde grundsätzlich darauf beschränkt, eine Reduzierung der Mittel für freiwillige Leistungen der Gemeinde insgesamt anzumahnen, ohne ein konkretes Mittel oder einzelne geförderte Projekte für die gebotene Einsparung vorzuschreiben (BayVGH, Urteil vom 27. Mai 1992 - 4 B 91.190 - NVwZ-RR 1993, 373 = juris Rn. 22; Brüning, DÖV 2010, 553 ).
  • VG Leipzig, 02.02.2016 - 1 K 1770/14

    Sächsische Staatskanzlei darf Kauf einer Wohnung durch die Sächsische

    Dabei ergibt sich aus dem Charakter der Wirtschaftlichkeitsprüfung als bloße Rechtskontrolle, dass eine Beanstandung nicht schon erfolgen darf, wenn das Geschäft nach Auffassung der Rechtsaufsichtsbehörde "besser oder zweckmäßiger" hätte abgeschlossen werden können (SächsOVG, Urt. v. 27.1.2004 - 4 B 606/02 -, , Rn. 33; BayVGH, Urt. v. 27.5.1992 - 4 B 91.190 -, ).

    Zwar ist es zutreffend, dass sich das in § 36 Abs. 2 Satz 2 SächsPRG normierte Beanstandungsrecht schon dem Wortlaut nach als repressives Aufsichtsinstrument darstellt, denn die Beanstandung richtet sich gegen eine konkrete Maßnahme der Klägerin mit dem Ziel, deren Auswirkungen rückgängig zu machen (vgl. BayVGH, Urt. v. 27.5.1992 - 4 B 91.190 -, NVwZ-RR 1993, 375, 376; Quecke/Schmid, SächsGemO, § 114 Rn. 2; jeweils zum kommunalaufsichtlichen Beanstandungsrecht).

    Mit Blick auf Art. 20 Abs. 3 GG spricht jedoch einiges dafür, dass eine präventive Beanstandung jedenfalls ausnahmsweise dann möglich sein muss, wenn - wie hier - eine Rechtsverletzung durch nachträgliches Einschreiten nicht mehr rückgängig zu machen ist (so auch BayVGH, Urt. v. 27.5.1992, a. a. O.; Quecke/Schmid, SächsGemO, a. a. O.).

  • VGH Bayern, 21.03.2011 - 4 BV 10.108

    Anfechtung eines Kreisumlagebescheides durch Gemeinde wegen

    Die für solche kompetenzwidrigen Haushaltstitel veranschlagten Mittel dürfen nicht bedarfserhöhend in das Umlagesoll eingehen und damit anteilig auf die kreisangehörigen Gemeinden umgelegt werden (BayVGH vom 27.5.1992 BayVBl 1992, 628/630; vom 4.11.1992 VGH n.F. 42, 115/116 = NVwZ-RR 1993, 574; ebenso OVG RhPf vom 21.5.1993 NVwZ-RR 1994, 274; OVG SH vom 20.12.1994 NVwZ-RR 1995, 690; OVG Bbg vom 7.11.1996 NVwZ-RR 1998, 57; NdsOVG vom 27.1.1999 DVBl 1999, 842/843).
  • OVG Thüringen, 18.12.2008 - 2 KO 994/06

    Finanzausgleich; Berechnung der Schulumlage unter Einbeziehung der Zins- und

    Ein Eingriff in das Selbstverwaltungsrecht der Gemeinden kommt erst dann in Betracht, wenn Anhaltspunkte dafür bestehen, dass den Gemeinden durch die Erhebung der Kreisumlage nicht einmal die zur Erfüllung ihrer Aufgaben erforderliche Mindestausstattung verbleibt (vgl. BVerwG, Beschluss vom 28. Februar 1997 - 8 N 1/96 - juris Rn. 18; Hessischer VGH, Urteil vom 27. Januar 1999 - 8 N 3392/94 - juris Rn. 66) oder dass der Landkreis auf Kosten der Gemeinden in missbräuchlicher Weise wirtschaftet (vgl. VG Weimar, Urteil vom 22. Juni 2006 - 6 K 1491/02.We -, das den Grundsatz der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit als bloßen "Programmsatz" bezeichnet und auch Bayerischer VGH, Urteil vom 27. Mai 1991 - 4 B 91.190 - juris Rn. 219 -).
  • VG Sigmaringen, 05.11.2014 - 2 K 521/12

    Überprüfung des Wirtschaftlichkeits- und Sparsamkeitsgebots; Unsicherheit über

    Die Schwelle zur Rechtswidrigkeit ist erst überschritten, wenn das gemeindliche Handeln mit den Grundsätzen vernünftigen Wirtschaftens schlechthin unvereinbar ist (BayVGH Urteil vom 18.03.1998 - 4 B 97.3249 -, BayVBl. 1998, 402 und vom 27.05.1992 - 4 B 91.190 -, BayVBl. 1992, 628).
  • VG München, 28.10.2014 - M 2 K 14.1641

    Kommunalaufsichtliche Anordnung; Verpflichtung einer Gemeinde zum Erlass einer

    Nachdem für die Rechtsaufsichtsbehörde ersichtlich kein Anlass bestand, an der Einhaltung dieser Verpflichtung durch den ersten Bürgermeister der Klägerin zu zweifeln, war auch unter Berücksichtigung des vom Klägerbevollmächtigten angeführten Grundsatzes restloser Fehlerbeseitigung (vgl. hierzu BayVGH, U.v. 27.5.1992 - 4 B 91.190 - juris Rn. 17) die Anordnung der Aufhebung der Aufhebungssatzung nicht Voraussetzung der Rechtmäßigkeit der Ziffer 2. des Bescheids.
  • VGH Bayern, 27.07.2005 - 4 BV 02.1964

    Nachrang der Kreisumlage

    Ausgaben, die nicht der Erfüllung von Kreisaufgaben dienen, dürfen nicht getätigt werden (vgl. BayVGH vom 27.3.1992 BayVBl 1992, 628/630).
  • VG Würzburg, 02.12.1998 - W 2 K 570.98

    Zulassung eines Bürgerbegehrens bezüglich der Wasserversorgung einer Gemeinde;

  • VG Gera, 19.07.2000 - 2 E 653/00

    Beanstandung rechtswidriger Beschlüsse und Verwaltungsakte des Landkreises;

  • VG München, 18.02.2015 - M 7 K 14.1412

    Rechtsaufsichtliche Beanstandung

  • VG Trier, 26.06.2018 - 7 K 2085/18

    Lampadener Ortsbürgermeister durfte nicht über Reparatur des gemeindeeigenen

  • VG Gießen, 08.05.2013 - 8 K 205/12

    Kommunalrechtliche Beanstandung durch den Bürgermeister

  • VGH Bayern, 19.03.2007 - 4 CE 07.416

    Einstellung von Bauleitplanverfahren durch Bürgerbegehren - Bürgerbegehren -

  • OVG Berlin, 26.11.2002 - 8 B 13.00

    Rundfunkrechtliche Aufsicht, Mittel der Aufsicht, Beanstandung rechtswidrigen

  • VG Magdeburg, 12.05.2015 - 9 B 307/15

    Kommunalaufsichtrechtliche Anordnung hinsichtlich der Erhöhung der

  • OVG Sachsen, 28.02.2023 - 4 A 704/20

    Darlehensvergabe; berufliches Gymnasium in freier Trägerschaft;

  • VG Magdeburg, 28.08.2014 - 9 B 176/14

    Kommunalaufsichtsrecht: Beanstandung einer Haushaltssatzung

  • OLG Nürnberg, 21.03.2001 - 4 U 1169/00

    Geltendmachung von Forderungen wegen enttäuschten Vertrauens auf das

  • OVG Sachsen, 09.01.2018 - 4 B 188/17

    Rechtsaufsicht; Beanstandung; Gemeinde; Berufliches Gymnasium ; Schule in freier

  • VGH Bayern, 24.10.2011 - 7 ZB 11.233

    Schulverband; Umlage für die Miete von Schulgebäuden; vorläufige Kalkulation im

  • VGH Bayern, 02.08.1996 - 4 B 94.1200
  • VG Gera, 05.02.2002 - 2 E 38/02

    Betrieb von Schwimmbädern; Ermächtigung des Bürgermeisters; Finanzierungskonzept

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