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   VerfGH Bayern, 28.01.1993 - 25-VI-92, 29-VI-92, 30-VI-92, Vf. 31-VI-92, Vf. 32-VI-92   

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VerfGH Bayern, 28.01.1993 - 25-VI-92, 29-VI-92, 30-VI-92, Vf. 31-VI-92, Vf. 32-VI-92 (https://dejure.org/1993,4430)
VerfGH Bayern, Entscheidung vom 28.01.1993 - 25-VI-92, 29-VI-92, 30-VI-92, Vf. 31-VI-92, Vf. 32-VI-92 (https://dejure.org/1993,4430)
VerfGH Bayern, Entscheidung vom 28. Januar 1993 - 25-VI-92, 29-VI-92, 30-VI-92, Vf. 31-VI-92, Vf. 32-VI-92 (https://dejure.org/1993,4430)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 1993, 569
  • DVBl 1993, 835
  • BayVBl 1993, 206
 
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Wird zitiert von ... (29)

  • VerfGH Bayern, 26.03.2018 - 15-VII-16

    Popularklage - Regelungen aus dem Wahlvorschlagsrecht der Parteien

    Die Kandidatenaufstellung bildet die Nahtstelle zwischen den von den Parteien und Wählergruppen weitgehend autonom zu gestaltenden Angelegenheiten ihrer inneren Ordnung und dem auf die Staatsbürger bezogenen Wahlrecht (vgl. VerfGH vom 8.12.2009 VerfGHE 62, 229/232; BVerfG vom 20.10.1993 BVerfGE 89, 243/251; vgl. auch bereits VerfGH vom 28.1.1993 VerfGHE 46, 21/31 f.; vom 12.3.1996 VerfGHE 49, 23/26).
  • VG Regensburg, 01.10.2008 - RN 3 K 08.00955

    Beurteilung des "beherrschenden Betreibens" i.S.d. Art. 24 Abs. 3 Satz 2 Nr. 4

    Die Klage sei unter Berücksichtigung der bisherigen Rechtsprechung des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs vom 28. Januar 1993 (BayVBl 1993, S. 206 ff.) sowie des Bundesverfassungsgerichts vom 17. Oktober 1994 (BayVBl 1995, S. 148 ff.) begründet, da der Wahlvorschlag Junge Liste eine gemäß Art. 24 Abs. 3 Satz 2 Nr. 4 GLKrWG unzulässige Zweitliste des Wahlvorschlagsträgers "CSU" darstelle.

    Eine derart umfassende Prüfung der Eigenständigkeit eines Wahlvorschlags sei verfassungsrechtlich nicht zulässig, da sie mit der Wahlvorschlagsfreiheit nicht vereinbar sei (vgl. BayVerfGH vom 28.1.1993 Az. Vf.25-VI-92 u.a., BayVBl 1993, 206/208, vom 18.3.1993 Az. Vf.41-VI-92 u.a., vom 30.7.1993 Az. Vf.48-VI-92, VerfGHE 46, 234/242 f.).

    Nach einer dieser vom Verfassungsgerichtshof benannten Fallgruppe, die Aufnahme in das Gesetz gefunden hat, ist eine Partei oder Wählergruppe nur dann Träger nicht nur eines, sondern zusätzlich eines weiteren Wahlvorschlags, wenn die Partei oder Wählergruppe oder ihre Untergliederung durch ihre Organe einen weiteren Wahlvorschlag beherrschend betreibt, um das personelle Angebot der Partei oder der Wählergruppe an den Wähler zu vergrößern (vgl. BayVerfGH vom 28.1.1993 a.a.O., BayVBl 1993, 206/209, vom 18.3.1993 a.a.O., vom 30.7.1993 a.a.O., VerfGHE 46, 234/244).

    Auch die Kandidatur von Funktionären eines anderen Wahlvorschlags liegt grundsätzlich im Bereich politischer Zweckmäßigkeitserwägungen, ist Ausfluss des freien Wahlvorschlagsrechts und führt nicht dazu, dass eine Zweitliste des Wahlvorschlags "CSU" vorliegt (BayVerfGH vom 28.1.1993 a.a.O., BayVBl 1993, 206/209).

    Die dahinter stehenden politischen Zweckmäßigkeitserwägungen, welche die "CSU" zur Unterstützung veranlasst haben, dürfen nach der Rechtsauffassung des Verfassungsgerichtshofs nicht überprüft werden, da es sich um politische Vorgänge handelt, die einer Bewertung durch die Wahlorgane und auch durch das Gericht entzogen sind (BayVerfGH vom 28.1.1993 a.a.O., BayVBl 1993, 206/210).

  • VerfGH Bayern, 13.01.2005 - 81-VI-03

    Verpflichtung eines Mieters zur Duldung der Wiederherstellung des ursprünglichen

    Die Entscheidung des Bundesgerichtshofs ändert somit nichts daran, dass die vom Beschwerdeführer geltend gemachte Beschwer auf der Ausübung von Landesstaatsgewalt beruht ( VerfGH vom 28.1.1993 = VerfGH 46, 21/29; VerfGH vom 11.4.2002 = VerfGH 55, 43/46 f.).
  • VerfGH Bayern, 21.12.2023 - 2-VII-20

    Entscheidung des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs vom 21. Dezember 2023 über

    Ob ein unzulässiges Mehrfachauftreten vorliegt, ist vornehmlich anhand formeller Kriterien zu überprüfen (vgl. zu Art. 19 Abs. 1 Satz 2 GWG i. d. F. der Bekanntmachung vom 17.9.1989 GVBl S. 485: VerfGH vom 28.1.1993 VerfGHE 46, 21/32), die in Art. 24 Abs. 3 Satz 2 Nrn. 1 bis 4 GLKrWG konkretisiert werden.
  • VGH Bayern, 03.08.2009 - 4 ZB 08.3169

    Wahlanfechtung; Wählergruppe; Beherrschendes Betreiben (hier verneint);

    Ihr Wahlvorschlag durfte auch nicht daraufhin überprüft werden, ob und wie stark das Programm der ihn tragenden Wählergruppe dem Programm einer Partei oder einer anderen Wählergruppe ähnelt (vgl. grundlegend BayVerfGH vom 28.1.1993, BayVBl 93, 206 ff.).

    In Zweifelsfällen muss die Entscheidung im Hinblick auf das Grundrecht der Wahlfreiheit zugunsten der Zulassung eines Wahlvorschlages ausfallen (Bayer. VerfGH vom 28.1.1993 a.a.O.).

    Die Frage, ob bzw. inwieweit ein Wahlvorschlag von einer anderen Partei oder Wählergruppe personell oder programmatisch geprägt ist, muss außer Betracht bleiben (BayVerfGH vom 28.1.1993 a.a.O.).

  • BVerfG, 03.07.2009 - 2 BvR 1291/09

    Unzulässige Verfassungsbeschwerde gegen Versagung des passiven Wahlrechts auf

    Die Verletzung des passiven Wahlrechts bei Kommunalwahlen gemäß Art. 12 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 14 Abs. 2 BayVerf durch die verwaltungsgerichtlichen Entscheidungen kann er gemäß Art. 66, Art. 120 BayVerf in Verbindung mit Art. 2 Nr. 6, Art. 51 ff. BayVfGHG im Wege der Verfassungsbeschwerde zum Bayerischen Verfassungsgerichtshof geltend machen (vgl. BayVGH, Entscheidung vom 28. Januar 1993 - Vf. 25-VI-92 u.a. -, NVwZ-RR 1993, S. 569 ; Entscheidung vom 11. März 1994 - Vf. 22-VI/92 -, NVwZ 1994, S. 993 ).
  • VerfGH Bayern, 15.09.2009 - 122-VI-08

    Verfassungsbeschwerde gegen zivilgerichtliches Berufungsurteil bei Nichtzulassung

    Die im Verfassungsbeschwerdeverfahren geltend gemachte Beschwer beruhe daher auf der Ausübung von Landes-, nicht von Bundesstaatsgewalt (vgl. VerfGH vom 3.12.1970 = VerfGH 23, 190/191; VerfGH vom 30.11.1972 = VerfGH 25, 143/145; VerfGH 37, 85/87 f.; VerfGH vom 28.1.1993 = VerfGH 46, 21/29; VerfGH vom 11.4.2002 = VerfGH 55, 43/46 f.; ebenso VerfGH vom 9.10.2006 hinsichtlich der Zurückweisung einer auf den Zulassungsgrund der Divergenz gestützten Nichtzulassungsbeschwerde durch das Bundesarbeitsgericht).
  • VG Augsburg, 11.12.2008 - Au 3 K 08.1076

    Wählergruppe muß zur Aufstellung der Kommunalwahlbewerber öffentlich einladen,

    Auch wenn er in Art. 14 Abs. 1 Satz 1 BV nicht enthalten ist, gehört auch der Grundsatz einer freien Wahl zu den verfassungsrechtlich unerlässlichen Voraussetzungen eines demokratischen Wahlrechts (vgl. BayVerfGH vom 28.1.1993 - BayVBl 1993, 206).

    Jeder wahlberechtigte Bürger hat, jedenfalls zusammen mit anderen Wahlberechtigten, ein freies Wahlvorschlagsrecht (vgl. BayVerfGH vom 28.1.1993 - BayVBl. 1993, 206).

  • VerfGH Berlin, 06.12.2002 - VerfGH 192/01

    Wahlprüfungsverfahren: Wahlen zum Abgeordnetenhaus 2001 im Bezirk

    Denn das von diesem Grundsatz umfasste freie Wahlvorschlagsrecht für alle Wahlberechtigten (vgl. BVerfGE 42, 399 ; 47, 253 ), das seinerseits eine freie Kandidatenaufstellung unter Beteiligung der Mitglieder der Parteien und Wählergruppen voraussetzt, verlangt nur, dass jede Partei und Wählergruppe mit einem eigenen Wahlvorschlag zur Wahl zugelassen wird, nicht hingegen, dass sich dieselbe Gruppe - sei es offen oder verdeckt - mehrfach zur Wahl stellen darf (BVerwG, Beschluss vom 18. Dezember 1991 - 7 B 127/91 - , NVwZ 1992, 489; vgl. ferner BayVerfGH, NVwZ-RR 1993, 569 ff.).
  • BVerwG, 12.11.1993 - 7 C 23.93

    Kein bundesverfassungsrechtliches Verbot des Doppelauftretens von Parteien bei

    Auf die Verfassungsbeschwerden mehrerer Beigeladener hin hob der Bayerische Verfassungsgerichtshof durch Entscheidung vom 28. Januar 1993 (BayVBl 1993, 206) das Urteil des Berufungsgerichts auf und verwies die Sache zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an den Verwaltungsgerichtshof zurück.
  • VerfGH Rheinland-Pfalz, 16.03.2001 - VGH B 8/00

    Prozessstandschaftliche Klage- und Beschwerdebefugnis des Gemeinderates - keine

  • BVerfG, 17.10.1994 - 2 BvR 347/93

    Anforderungen an die Auslegung des in Art. 19 Abs. 1 Satz 2 des Bayerischen

  • VG Bremen, 05.12.2023 - 14 K 1621/23

    Einspruch gegen die Wahl zur 21. Bremischen Bürgerschaft, 14 K 1621/23 -

  • VG Ansbach, 15.01.2021 - AN 7 P 20.00544

    Anfechtung einer Wahl zum örtlichen Personalrat eines Hauptzollamtes

  • BVerfG, 26.10.2010 - 2 BvR 1913/09

    Mangels rügefähigen Rechts unzulässige Verfassungsbeschwerde, mit der die

  • VerfGH Bayern, 19.01.1994 - 92-III-92

    Gültigkeit eines Volksentscheides über Abfallrecht in Bayern; Bei Wahlen geltende

  • VG Bremen, 05.12.2023 - 14 K 1620/23

    Wahleinspruch gegen die Gültigkeit der Wahlen zur 21. Bremischen Bürgerschaft

  • VerfGH Bayern, 26.10.2001 - 69-VI-00
  • BVerwG, 17.12.1993 - 7 C 27.93

    Verbot des Doppelauftretens von Parteien und Wählergruppen - Vereinbarkeit von

  • VGH Bayern, 22.02.2021 - 4 ZB 20.3109

    Prüfungs- und Informationspflichten des Wahlleiters nach Art. 32 Abs. 1 GLKrWG

  • VerfGH Bayern, 19.08.1993 - 4-VI-93
  • VerfGH Bayern, 30.07.1993 - 48-VI-92
  • VerfGH Bayern, 23.07.1993 - 86-VI-92
  • VerfGH Bayern, 07.05.1993 - 54-VI-92
  • VerfGH Bayern, 29.04.1993 - 91-VI-92
  • VG Würzburg, 15.10.2008 - W 2 K 08.1039

    Kommunalrecht; Wahlanfechtung; Kreistagswahl im Landkreis Miltenberg; Neue Mitte;

  • VerfGH Bayern, 28.05.1993 - 95-VI-92
  • VerfGH Bayern, 18.03.1993 - 41-VI-92
  • OVG Rheinland-Pfalz, 23.05.2000 - 7 A 12389/99
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