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   VGH Bayern, 28.01.1993 - 13 A 91.182   

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https://dejure.org/1993,30256
VGH Bayern, 28.01.1993 - 13 A 91.182 (https://dejure.org/1993,30256)
VGH Bayern, Entscheidung vom 28.01.1993 - 13 A 91.182 (https://dejure.org/1993,30256)
VGH Bayern, Entscheidung vom 28. Januar 1993 - 13 A 91.182 (https://dejure.org/1993,30256)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • ArgeLandentwicklung

    Beitrag; Beitragsbescheid; Beitragsforderung; Leistungsbescheid; Sach- und Geldbeiträge; Schlussabrechnung; Schlussfeststellung

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  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BayVBl 1993, 629
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 27.05.1957 - II ZR 132/56

    Umfang der Inanspruchnahme des Versicherungsnehmers durch den Versicherer

    Auszug aus VGH Bayern, 28.01.1993 - 13 A 91.182
    Dem von der Beigeladenen zu beweisenden gesetzlichen Erfordernis des Zugangs (Art. 41 Abs. 2, 2. Halbsatz BayVwVfG) wird durch den bloßen Nachweis der Absendung nicht genügt (BGHZ 24, 308 ).
  • BVerwG, 20.12.1983 - 5 B 86.82

    Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung - Ergänzung eines

    Auszug aus VGH Bayern, 28.01.1993 - 13 A 91.182
    Ansprüche, die der Schlußfeststellung nach § 149 FlurbG entgegenstehen, müssen sich in aller Regel unmittelbar aus dem Flurbereinigungsplan, in dem die Ergebnisse des Flurbereinigungsverfahrens zusammengefaßt sind (§ 58 Abs. 1 FlurbG), entnehmen lassen oder auf Grund der Planausführung sich mittelbar daraus ergeben (BVerwGE 49, 176, BVerwG vom 20.12.1983 - BVerwG 5 B 86.82).
  • BVerwG, 16.09.1975 - 5 C 44.75

    Plankonforme Gestaltung - Plankongruente Ausführung - Plangerechte Erledigung -

    Auszug aus VGH Bayern, 28.01.1993 - 13 A 91.182
    Ansprüche, die der Schlußfeststellung nach § 149 FlurbG entgegenstehen, müssen sich in aller Regel unmittelbar aus dem Flurbereinigungsplan, in dem die Ergebnisse des Flurbereinigungsverfahrens zusammengefaßt sind (§ 58 Abs. 1 FlurbG), entnehmen lassen oder auf Grund der Planausführung sich mittelbar daraus ergeben (BVerwGE 49, 176, BVerwG vom 20.12.1983 - BVerwG 5 B 86.82).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 16.02.2005 - 9 C 10875/04

    Flurbereinigungsrecht - Wirkung einer rechtskräftigen Entscheidung des

    Mangels eines änderungsfähigen Verwaltungsaktes ist er nicht geeignet, die in diesem Fall zweckentsprechendere allgemeine Regelung in § 113 Abs. 1 Satz 1 VwGO zu verdrängen, so dass auf diese zurückgegriffen werden kann (so im Ergebnis auch Bayerischer VGH, Urteil vom 28. Januar 1993 - 13 A 91.182 -, BayVBl. 1993, 629).
  • VGH Bayern, 04.12.2014 - 13 A 14.565

    Schlussbescheid und Verwendungsnachweis nach den bayerischen

    Wenn - wie hier - lediglich der Kontoauszug versandt wird und kein gesonderter Bescheid ergeht, ist die Schlussabrechnung der entscheidende Verwaltungsakt im Sinn von Art. 35 BayVwVfG, gegen den die Teilnehmer mit Widerspruch und Klage vorgehen können (BayVGH, U.v.14.2.2002 - 13 A 99.3405 - juris; U.v. 28.1.1993 - 13 A 91.182 - BayVBl 1993, 629).
  • VGH Bayern, 08.11.2007 - 13 A 05.2906

    Flurbereinigung; Schlussfeststellung

    Solange aber eine Entscheidung der TG noch nicht unanfechtbar im vorbeschriebenen Sinn geworden ist, fehlt es an den Voraussetzungen für den Abschluss eines Flurbereinigungsverfahrens durch Erlass der Schlussfeststellung (s. hierzu auch BayVGH vom 28.1.1993 BayVBl 1993, 629 = RzF 16 zu § 149 Abs. 1).
  • VGH Bayern, 11.07.2019 - 13 A 18.1125

    Beitragsvorschuss anlässlich eines Flurbereinigungsverfahrens

    Sachbeiträge und Geldbeiträge bilden zusammen den Beitrag nach § 19 FlurbG (vgl. zum Ganzen: BVerwG, B.v. 1.12.2005 - 10 B 44.05 - NVwZ-RR 2006, 754 - juris Rn. 3; BayVGH, U.v. 28.1.1993 - 13 A 91.182 - BayVBl 1993, 629 - RzF 27 zu § 19 Abs. 1 FlurbG - juris Rn. 25; Wingerter in Wingerter/Mayr, a.a.O., § 19 Rn. 1).
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