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   VGH Bayern, 19.02.1996 - 19 AA 96.30023   

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VGH Bayern, 19.02.1996 - 19 AA 96.30023 (https://dejure.org/1996,38109)
VGH Bayern, Entscheidung vom 19.02.1996 - 19 AA 96.30023 (https://dejure.org/1996,38109)
VGH Bayern, Entscheidung vom 19. Februar 1996 - 19 AA 96.30023 (https://dejure.org/1996,38109)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BayVBl 1996, 506
 
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Wird zitiert von ... (5)

  • BFH, 28.04.1998 - VII R 102/97

    Senatswechsel nach Übertragung auf Einzelrichter

    Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG garantiert lediglich den gesetzlichen Richter, also den nach dem Gesetz zuständigen Richter, und begründet weder eine Bindung an eine bestimmte Richterperson noch schließt die Verfassungsnorm eine Übertragung aufgrund eines Gesetzes auf einen anderen Richter aus (Bayerischer Verwaltungsgerichtshof --BayVGH--, Beschluß vom 28. Februar 1996 19 AA 96.30023, Bayerische Verwaltungsblätter --BayVBl-- 1996, 506).

    Denn auch bei diesem wird wegen der fortbestehenden Prozeßlage der Einzelrichter zuständig; d.h. das Verfahren wird dort unmittelbar in der Lage fortgesetzt, in der es sich bei der Verweisung befunden hat, so daß die Übertragung auf den Einzelrichter auch den aufnehmenden Senat bindet (vgl. BayVGH in BayVBl 1996, 506).

  • OLG Dresden, 21.08.2017 - 4 U 862/17

    Übertragung einer Streitsache auf den Einzelrichter bei Abgabe an eine andere

    Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG garantiert lediglich den gesetzlichen Richter, also den nach dem Gesetz zuständigen Richter, und begründet weder eine Bindung an eine bestimmte Richterperson noch schließt die Verfassungsnorm eine Übertragung aufgrund eines Gesetzes auf einen anderen Richter aus (Bayerischer Verwaltungsgerichtshof --BayVGH--, Beschluss vom 28. Februar 1996 19 AA 96.30023, Bayerische Verwaltungsblätter --BayVBl-- 1996, 506).

    Denn auch bei dieser wird wegen der fortbestehenden Prozesslage der Einzelrichter zuständig; d.h. das Verfahren wird dort unmittelbar in der Lage fortgesetzt, in der es sich bei der Verweisung befunden hat, so dass die Übertragung auf den Einzelrichter auch die aufnehmende Kammer bindet (vgl. BayVGH in BayVBl 1996, 506(BFH, Beschluss vom 28. April 1998 - VII R 102/97 - juris).

  • VGH Hessen, 26.10.1999 - 12 UZ 2902/99

    Besetzungsrüge: fehlerhafte Bestimmung des Einzelrichters

    Ergibt sich im Laufe des Geschäftsjahres die Notwendigkeit der Änderung der Zuständigkeit der Berichterstatter, etwa in Folge nicht vorhersehbarer Überlastung einzelner Kammermitglieder, kann die Zuständigkeit auch dann nach Maßgabe von § 21e Abs. 2 und 3 GVG geändert werden, wenn ein Großteil der Streitverfahren bereits generell auf Einzelrichter der Kammer übertragen ist; hiergegen bestehen weder verfassungsrechtliche noch einfachgesetzliche Bedenken (Bay. VGH, 19.02.1996 -- 19 AA 96.30023 --, BayVBl. 1996, 506 = AuAS 1996, 104).
  • VG München, 28.12.2022 - M 30 K 19.2699

    Freiwillige kommunale Zuwendungen an Eltern-Kind-Initiativen, die Kinderbetreuung

    Daran ändert sich mit der nachträglichen Übertragung eines Verfahrens auf eine andere Kammer nichts, weil dort das Verfahren in der Lage fortgesetzt wird, in der es sich zum Zeitpunkt des Übergangs befindet (vgl. BayVGH, B.v. 28.2.1996 - 19 AA 96.30023 - BayVBl. 1996, 506/507).
  • VG Frankfurt/Main, 30.11.1999 - 9 E 1399/99

    Antrag auf jederzeitigen freien Zugang zu Diensträumen ; Verletzung der

    Ergibt sich im Laufe des Geschäftsjahres die Notwendigkeit der Änderung der Zuständigkeit der Berichterstatter, etwa in Folge nicht vorhersehbarer Überlastung einzelner Kammermitglieder, kann die Zuständigkeit auch dann nach Maßgabe von § 21e Abs. 2 und 3 GVG geändert werden, wenn ein Großteil der Streitverfahren bereits generell auf Einzelrichter der Kammer übertragen ist; hiergegen bestehen weder verfassungsrechtliche noch einfachgesetzliche Bedenken (BayVGH, 19.2. 1996 - 19 AA 96.30023-, BayVBl. 1996, 506 = AuAS 1996, 104).
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