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   VGH Bayern, 22.10.1997 - 7 B 97.601   

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https://dejure.org/1997,9494
VGH Bayern, 22.10.1997 - 7 B 97.601 (https://dejure.org/1997,9494)
VGH Bayern, Entscheidung vom 22.10.1997 - 7 B 97.601 (https://dejure.org/1997,9494)
VGH Bayern, Entscheidung vom 22. Oktober 1997 - 7 B 97.601 (https://dejure.org/1997,9494)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz frei)

    Kreuz (Kruzifix) - Anbringung eines Kreuzes in Unterrichtsräumen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1999, 1045
  • NJW 1999, 3072 (Ls.)
  • BayVBl 1998, 305
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerfG, 17.12.1975 - 1 BvR 63/68

    Simultanschule

    Auszug aus VGH Bayern, 22.10.1997 - 7 B 97.601
    Die Schaffung einer Schule ohne religiöse Bezüge würde diejenigen Eltern in ihrer Glaubensfreiheit beeinträchtigen, die eine christliche oder auf christlichen Wertvorstellungen beruhende Erziehung ihrer Kinder wünschen und von Staats wegen gehalten würden, ihre Kinder in eine laizistische Schule zu schicken (vgl. BVerfGE 41, 29/49 f.).

    Nur so kann vorrangig versucht werden, einen für alle Beteiligten zumutbaren Kompromiß im Sinne einer Konkordanz der betroffenen Rechtsgüter zu finden (vgl. BVerfGE 41, 29/49 f.).

  • BVerfG, 16.05.1995 - 1 BvR 1087/91

    Kruzifix im Klassenzimmer

    Auszug aus VGH Bayern, 22.10.1997 - 7 B 97.601
    Diese Möglichkeit haben aber die Eltern nicht, deren Kinder in Erfüllung der Schulpflicht eine in den Klassenräumen mit Kreuzen ausgestattete Schule besuchen müssen (vgl. BVerfGE 93, 1/16).

    Ein Verstoß gegen Art. 4 Abs. 1 GG ist auch nicht deshalb zu bejahen, weil der Senat - entgegen seiner Auffassung - durch die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 16.05.1995 (BVerfGE 93, 1) (siehe SPE n.F. 276 Nr. 13) nach § 31 BVerfGG gebunden wäre, von der Verfassungswidrigkeit von Art. 7 Abs. 3 BayEUG auszugehen.

  • BVerwG, 17.04.1973 - VII C 38.70

    Abwägung zwischen den schulischen Nachteilen der Unterrichtsversäumnis und den

    Auszug aus VGH Bayern, 22.10.1997 - 7 B 97.601
    Das Erfordernis nach hinreichender Objektivierbarkeit einer Glaubensüberzeugung und nach deren Ernsthaftigkeit besteht auch, wenn aus Gewissensgründen eine Befreiung vom Schulbesuch an Samstagen (vgl. BVerwGE 42, 128/132) , vom Schwimmunterricht (vgl. BVerwG in Buchholz 421 Kultur- und Schulwesen Nr. 108) und vom Sportunterricht (vgl. BVerwG NVwZ 1994, 578/579) begehrt wird.
  • BVerwG, 12.12.1972 - I C 30.69

    Rechtsmittel

    Auszug aus VGH Bayern, 22.10.1997 - 7 B 97.601
    Den an das Vorliegen eines Gewissenskonfliktes zu stellenden Beweisanforderungen kann nur genügt werden, wenn gewisse objektive, konkrete Anhaltspunkte dargetan und erwiesen sind, die eine echte Gewissensnot bei dem betreffenden Arzt zu motivieren vermögen (vgl. BVerwGE 41, 261/268) .
  • BVerwG, 25.08.1993 - 6 C 8.91

    Muslimin im Sportunterricht - Art. 4 GG, Abwägung mit Art. 7 Abs. 1 GG

    Auszug aus VGH Bayern, 22.10.1997 - 7 B 97.601
    Das Erfordernis nach hinreichender Objektivierbarkeit einer Glaubensüberzeugung und nach deren Ernsthaftigkeit besteht auch, wenn aus Gewissensgründen eine Befreiung vom Schulbesuch an Samstagen (vgl. BVerwGE 42, 128/132) , vom Schwimmunterricht (vgl. BVerwG in Buchholz 421 Kultur- und Schulwesen Nr. 108) und vom Sportunterricht (vgl. BVerwG NVwZ 1994, 578/579) begehrt wird.
  • BVerfG, 21.12.1977 - 1 BvL 1/75

    Sexualkundeunterricht

    Auszug aus VGH Bayern, 22.10.1997 - 7 B 97.601
    Sie werden in Ausübung dieses Grundrechts insoweit durch kollidierendes Verfassungsrecht begrenzt (vgl. BVerfGE 47, 46/76), sofern sie sich darüber hinaus nicht auf eine Verletzung des Grundrechts aus Art. 4 Abs. 1 GG berufen können.
  • BVerfG, 17.12.1975 - 1 BvR 428/69

    Gemeinsame Schule

    Auszug aus VGH Bayern, 22.10.1997 - 7 B 97.601
    Unter diesen Grundsätzen sind die Werte und Normen zu verstehen, die vom Christentum maßgeblich geprägt auch weitgehend zum Gemeingut des abendländischen Kulturkreises geworden sind (vgl. BVerfGE 41, 65/84 ).
  • BVerfG, 17.07.1973 - 1 BvR 308/69

    Kreuz im Gerichtssaal

    Auszug aus VGH Bayern, 22.10.1997 - 7 B 97.601
    So stellte das Bundesverfassungsgericht in seiner Entscheidung zu einem Kreuz in einem Gerichtssaal (BVerfGE 35, 366) darauf ab, daß die Beschwerdeführer dargelegt hätten, der Zwang zum Verhandeln unter dem Kreuz stelle für sie eine unzumutbare Belastung dar.
  • VGH Bayern, 01.06.2022 - 5 N 20.1331

    Klagen gegen sog. Kreuzerlass bleiben ohne Erfolg

    Eine Rechtfertigung dieser konkludenten Aussage durch eine einschlägige gesetzliche Grundlage (vgl. BayVGH, U.v. 22.10.1997 - 7 B 97.601 - NJW 1999, 1045/1046 zu Bildungszielen nach Art. 131 Abs. 2 BV und Art. 7 Abs. 4 Satz 2 BayEUG) ist nicht ersichtlich.
  • BVerwG, 21.04.1999 - 6 C 18.98

    Erfolgreicher Widerspruch gegen Kruzifix im Klassenraum

    BVerwG 6 C 18.98 VGH 7 B 97.601.

    Hiervon ausgehend ist die Regelung nach Auffassung des Berufungsgerichts (BayVBl 1998, 305, 306, zu II. 3. a) wie auch des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs (BayVBl 1997, 686, 689 zu B 1. c) dahin auszulegen, daß sich dann, wenn eine gütliche Einigung nicht zustande kommt und weniger einschneidende Ausgleichsmöglichkeiten nicht bestehen, der Wille des Widersprechenden, wenn er auf ernsthafte und einsehbare Gründe des Glaubens oder der Weltanschauung gestützt ist, auch gegen eine Mehrheit unter den Eltern durchsetzen muß.

  • VGH Bayern, 01.06.2022 - 5 B 22.674

    Klagen gegen sog. Kreuzerlass bleiben ohne Erfolg

    Eine Rechtfertigung dieser konkludenten Aussage durch eine einschlägige gesetzliche Grundlage (vgl. BayVGH, U.v. 22.10.1997 - 7 B 97.601 - NJW 1999, 1045/1046 zu Bildungszielen nach Art. 131 Abs. 2 BV und Art. 7 Abs. 4 Satz 2 BayEUG) ist nicht ersichtlich.
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