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   VGH Bayern, 18.07.1997 - 22 B 97.268   

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VGH Bayern, 18.07.1997 - 22 B 97.268 (https://dejure.org/1997,7776)
VGH Bayern, Entscheidung vom 18.07.1997 - 22 B 97.268 (https://dejure.org/1997,7776)
VGH Bayern, Entscheidung vom 18. Juli 1997 - 22 B 97.268 (https://dejure.org/1997,7776)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BayVBl 1998, 500
 
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Wird zitiert von ... (27)Neu Zitiert selbst (2)

  • VGH Bayern, 04.02.1997 - 22 CS 96.4121
    Auszug aus VGH Bayern, 18.07.1997 - 22 B 97.268
    Denjenigen als sogenannten Anscheinsstörer in Anspruch zu nehmen, gegen den gewichtige Indizien sprechen, ist vom Zweck der angewendeten Befugnisnormen (effektive Gefahrenabwehr) gerechtfertigt (BayVGH in ständiger Rechtsprechung, vgl. z.B. Beschluß vom 4.2.1997 - Az. 22 CS 96.4121, Beschluß vom 3.7.1996 - BayVBI 1997, 87).

    Den Kläger als denjenigen in Anspruch zu nehmen, der allem Anschein nach einen wesentlichen, erheblichen Verursachungsbeitrag zur Gewässerverschmutzung geleistet hat, ist nicht rechtswidrig (vgl. BayVGH vom 4.2.1997 - Az. 22 CS 96.4121 und vom 3.7.1996 - BayVBI 1997, 87).

  • BVerwG, 30.11.1994 - 4 B 243.94

    Verwaltungsvollstreckungsrecht - Rechtliche Einordnung - Behördliche

    Auszug aus VGH Bayern, 18.07.1997 - 22 B 97.268
    Für die Frage, ob die Beklagte das beigetriebene Zwangsgeld behalten darf, kommt es allenfalls darauf an, ob die Grundverfügung ursprünglich rechtmäßig war und nicht auf deren Fortbestand zum gegenwärtigen Zeitpunkt (vgl. dazu auch BVerwG vom 30.11.1994 NVwZ-RR 1995, 299/300).

    Was den Anfechtungsantrag hinsichtlich der Anordnung der sofortigen Vollziehbarkeit (Nr. 3 des angefochtenen Bescheids) betrifft, ist darauf hinzuweisen, daß die Anordnung der sofortigen Vollziehbarkeit nach § 80 Abs. 2 Nr. 4 VwGO nicht mit der Anfechtungsklage, sondern nur mit den Rechtsbehelfen der § § 80 f. VwGO angegriffen werden kann (vgl. dazu BVerwG vom 30.11.1994, NVwZ-RR 1995, 299).

  • VGH Bayern, 08.07.2016 - 4 B 15.1285

    Erstattung von Kosten eines Feuerwehreinsatzes

    Hinsichtlich der endgültigen Kostentragungspflicht wird nicht auf die für die Primärebene geltende ex ante-Betrachtung abgestellt, sondern eine ex post-Betrachtung für geboten erachtet (vgl. BayVGH, U.v. 26.7.1995 - 22 B 93.271 - NVwZ-RR 1996, 645/646; U.v. 18.7.1997 - 22 B 97.268 - BayVBl 1998, 500/501; U.v. 3.9.2009 - 4 BV 08.696 - juris Rn. 31).
  • VGH Baden-Württemberg, 11.12.2000 - 10 S 1188/00

    Altlastenverdächtige Fläche - Inanspruchnahme eines Rechtsnachfolgers

    Dafür müssten gewichtige Indizien vorliegen, die die Firma E. GmbH & Co. dergestalt als Verhaltensverantwortliche ausweisen, dass sie allem Anschein nach einen wesentlichen Verursachungsbeitrag zur Boden- und Gewässerverschmutzung geleistet hat (vgl. BayVGH, Urt. v. 18.07.1997, BayVBl. 1998, 500, 501).
  • OVG Sachsen, 07.06.2005 - 4 B 128/04

    Duldung einer Abwasserdurchleitung

    Hinsichtlich des angedrohten Zwangsmittels ist damit zugleich das Rechtsschutzbedürfnis entfallen (vgl. BayVGH, Urt. v. 18.7.1997, BayVBl. 1998, 500 f.).

    Insbesondere hat die Eigentumsänderung an dem Flurstück Nr. nicht etwa zur Folge, dass eine Beitreibung der gegenüber dem Kläger festgesetzten Verwaltungskosten ausgeschlossen wäre oder die Beklagte dem Kläger eventuell bereits entrichtete Kosten zu erstatten hätte (vgl. BayVGH, Urt. v. 18.7.1997, BayVBl. 1998, 500 f.).

  • VG Ansbach, 01.09.1997 - AN 13 K 92.00120

    Umfang und Grenzen der Verantwortlichkeit von Bodenverunreinigungen, die im

    (So schon VGH Baden-Württemberg, U. v. 07.12.1993, Nr. 10 S 1700/92, NVwZ 94, Seite 1130; BayVGH zuletzt U. v. 18.07.1997, Nr. 22 B 97.268; Gerhardt in Schoch / Schmidt-Aßmann / Pietzner, VwGO Anmerkung 88 zu § 113; anderer Ansicht: Kopp, VwGO, 10. Aufl., Rd.-Nr. 52 ebenfalls zu § 113).

    Das war abschließend und allein im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes zu prüfen und kann nicht mehr Gegenstand der Hauptsache werden (vgl. BVerwG, Urt. v. 30.11.1994, Nr. 4 B 243/94 in NVwZ-RR 1995, S. 299 ff. und BayVGH, Urt. v. 18.07.1997, Nr. 22 B 97.268).

  • VGH Bayern, 30.10.2012 - 22 ZB 11.2915

    Erfolglose Anfechtungsklage gegen einen belastenden Verwaltungsakt

    Wird ein belastender Verwaltungsakt - sei es freiwillig, sei es gezwungenermaßen - durch den Inhaltsadressaten oder durch einen Dritten befolgt, zieht das dann die Erledigung der Anordnung nach sich, wenn sich die Vollzugsmaßnahmen nicht mehr rückgängig machen lassen (vgl. z. B. BayVGH vom 26.7.1995 BayVBl 1995, 758/759; vom 18.7.1997 BayVBl 1998, 500/501; vom 15.3.1999 BayVBl 2000, 149/150; Gerhardt in Schoch/Schneider/Bier, VwGO, RdNr. 88 zu § 113).

    Insoweit sind die Anfechtungsklage und der Antrag auf Zulassung der Berufung zulässig geblieben (vgl. BayVGH vom 26.7.1995, a.a.O., S. 760; vom 18.7.1997, a.a.O., S. 501).

  • VGH Bayern, 25.11.2002 - 22 B 00.1203

    Verunreinigung des ehemaligen Standorts einer chemischen Reinigung mit LHKW;

    Die bloße Möglichkeit, für die festgestellte Kontamination verantwortlich zu sein, reicht für eine Heranziehung desjenigen, der weder Grundstückseigentümer noch Inhaber der tatsächlichen Gewalt ist, nach allgemeiner Auffassung nicht aus (BayVGH vom 24.8.1995 Az. 22 B 94.2256 UA S. 5; vom 3.7.1996 ZfW 1998, 317/319; vom 4.2.1997 ZfW 1998, 363/365; vom 18.7.1997 BayVBl 1998, 500/501; VGH BW vom 19.10.1993 NVwZ-RR 1994, 565/566; vom 11.12.2000 UPR 2001, 274; OVG NW vom 30.5.1996 NVwZ 1997, 507/509; OVG SH vom 14.7.1995 ZfW 1998, 56/59).

    Es genügt, wenn sich aus den objektiv vorliegenden Umständen gewichtige Indizien ergeben, die den Schluss rechtfertigen, dass zwischen dem Verhalten der in Anspruch genommenen Person und der eingetretenen Gefahrenlage ein Ursachenzusammenhang besteht (BayVGH vom 3.6. 1996 ZfW 1998, 317/318; vom 4.2. 1997 a.a.O. 364; vom 18.7. 1997 a.a.O.; VGH Mannheim vom 11.12.2000 a.a.O. m.w.N.).

  • VGH Hessen, 06.12.2000 - 5 UE 4389/99

    Erstattung der Kosten für Feuerwehreinsatz

    Zu der Frage, ob bei der Kostenerstattung für die übrigen Leistungen insofern auch der sogenannte "Anscheinsstörer" als "Interessent" anzusehen und deshalb gebührenpflichtig ist, hat der Senat bisher nicht Stellung genommen (vgl. zu der Frage des Kostenersatzes bei Inanspruchnahme eines Anscheinsstörers im Polizeirecht und den dort vertretenen Differenzierungen: Bayer. VGH, Urteile vom 18.07.1997 - 22 B 97.268 -, BayVBl. 1998, 500, vom 26.07.1995 - 22 B 93.271 -, NVwZ-RR 1996, 645, und vom 19.05.1994 - 22 B 91.3523 -, BayVBl. 1995, 309; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 10.05.1990 - 5 S 1842/89 -, NVwZ-RR 1991, 24; Sailer in: Lisken/Denninger, Handbuch des Polizeirechts, 2. Aufl., M Rdnr. 28a ff).
  • VGH Bayern, 22.09.2003 - 20 ZB 03.1166

    Abfallrecht, Ablagerung außerhalb einer Deponie, Verhaltensverantwortlichkeit,

    Selbst wenn man mit der Klägerin lediglich von Indizien für eine Verbringung von Abfällen von K******* nach Weitramsdorf ausgehen wollte, sind diese jedoch so massiv (zum Teil räumt die Klägerin auch entsprechendes ein), dass es ohne weiteres auch gerechtfertigt wäre, ihren Rechtsvorgänger als "Anscheinsstörer" in Anspruch zu nehmen (BayVGH vom 3.7.1996, ZFW 1998, 317/318; vom 18.7.1997, BayVBl 1998, 500).
  • VGH Bayern, 19.10.2016 - 22 ZB 16.1914

    Kosten eines Feuerstättenzweitbescheids

    Ebenso wie bereits das Verwaltungsgericht kann es auch der Verwaltungsgerichtshof dahinstehen lassen, ob aus Anlass einer Klage, in der nur (noch) ein behördlicher Kostenlastausspruch, der in Zusammenhang mit dem Erlass eines Verwaltungsakts getroffen wurde, und/oder der zugehörige Kostenansatz angefochten werden, die Rechtmäßigkeit des Verwaltungsakts, auf dem die Kostenlastentscheidung bzw. der Kostenansatz aufbauen, dann vollumfänglich zu überprüfen ist, wenn sich die behördliche "Hauptsacheentscheidung" - wie hier - bereits erledigt hat, oder ob insoweit eine eingeschränkte gerichtliche Kontrolle (z. B. dahingehend, ob der Kostenschuldner den Erlass des kostenpflichtigen Verwaltungsakts im Sinn von Art. 2 Abs. 1 Satz 1 KG "veranlasst" hat) genügt (für eine nur summarische Überprüfung BayVGH, B. v. 18.10.1993 - 24 B 93.22 - BayVBl 1994, 310/311; U. v. 18.7.1997 - 22 B 97.268 - BayVBl 1998, 500/501).
  • OVG Brandenburg, 17.11.1999 - 4 B 99/99

    Der durch Leistungsbescheid konkretisierte Kostenerstattungsanspruch; Sofortige

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  • VGH Bayern, 13.11.2003 - 12 B 99.2992

    Kinder- und Jugendhilferecht, Übertragung des Aufenthaltsbestimmungsrechts und

  • VGH Bayern, 26.11.2002 - 22 CS 02.2403

    Abfallrechtlicher Erzeugerbegriff, Haftung des Abfallbesitzers für die Entsorgung

  • VG Würzburg, 26.11.2012 - W 6 S 12.895

    Schornsteinfegerrecht

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 25.02.2005 - 11 E 1364/04

    Heranziehung zu den Kosten einer angedrohten und festgesetzten Ersatzvornahme

  • VGH Bayern, 22.09.2003 - 20 ZB 03.1352

    Abfallrecht, Ablagerung außerhalb einer Deponie, Verhaltensverantwortlichkeit,

  • VG Bayreuth, 29.03.2023 - B 4 K 21.694

    Einbau eines Wasserzählers mit Funkmodul

  • VG Würzburg, 08.12.2010 - W 6 K 10.206

    Erledigte bzw. bestandskräftige Grundverfügung; Anfechtung der

  • VG Leipzig, 31.05.2000 - 3 K 1872/97

    Konkurrenz von Abfall- und Bodenschutzrecht

  • VG Bayreuth, 24.11.2022 - B 9 K 21.1090

    Kein berechtigtes Interesse an der Feststellung der Rechtswidrigkeit,

  • VG Würzburg, 16.03.2011 - W 6 K 10.150

    Klageänderung; Feststellungsklage; Klagebefugnis; Berechtigtes Interesse;

  • VG Schleswig, 15.04.2004 - 14 A 15/01
  • VG Gelsenkirchen, 08.09.2000 - 8 K 3891/97

    Austritt von Methangas aus einem Steinkohlebergbau als Gefahr für die öffentliche

  • VG Berlin, 24.02.2011 - 5 V 22.11

    Erlass eines Kostenbescheids wegen der Anordnung der Beseitigung des in die

  • VGH Bayern, 23.07.2010 - 8 ZB 10.1233

    Handlungsstörer; Zustandsstörer

  • VG Bremen, 24.02.2011 - 5 V 22/11

    Rechtmäßigkeit einer strompolizeilichen Verfügung und deren Vollstreckung

  • VG Würzburg, 08.12.2010 - W 6 K 09.1127

    Erledigte Grundverfügung; Anfechtung der Kostenentscheidung; Kostenerhebung

  • VG München, 05.11.2010 - M 10 K 10.4190

    Anordnung der Aushändigung eines Reisepasses; Erledigung; Rechtsschutzbedürfnis;

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