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   VGH Bayern, 10.06.1997 - 7 ZS 97.1403   

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https://dejure.org/1997,5254
VGH Bayern, 10.06.1997 - 7 ZS 97.1403 (https://dejure.org/1997,5254)
VGH Bayern, Entscheidung vom 10.06.1997 - 7 ZS 97.1403 (https://dejure.org/1997,5254)
VGH Bayern, Entscheidung vom 10. Juni 1997 - 7 ZS 97.1403 (https://dejure.org/1997,5254)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Schulrecht: Ausschluß aus der Schule nach Weitergabe von Betäubungsmitteln an Mitschüler, Marihuana

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz frei)

    Verweisung von der Schule - Sofortige Entlassung ohne vorherige Androhung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 1998, 239
  • BayVBl 1998, 54
 
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Wird zitiert von ... (23)Neu Zitiert selbst (3)

  • VGH Bayern, 02.09.1993 - 7 CS 93.1736
    Auszug aus VGH Bayern, 10.06.1997 - 7 ZS 97.1403
    a) Das Verwaltungsgericht legt in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des erkennenden Senats (vgl. B. v. 2.9.1993, BayVBl 1994, 346) zutreffend dar, daß für die Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung vor allem die Rechtmäßigkeit der angegriffenen Maßnahme, soweit sie im Eilverfahren abschließend überprüft werden kann, entscheidend ins Gewicht fällt.

    Für die Wahl der Ordnungsmaßnahme unter dem Gesichtspunkt der Verhältnismäßigkeit kommt es vor allem darauf an, ob und in welchem Maße die Erfüllung des Anstaltszwecks gestört oder gefährdet und die Erziehungsverantwortung der Schule beeinträchtigt wurde, wie sie in Art. 131 BV, Art. 1, 2 BayEUG niedergelegt ist (vgl. BayVGH DÖV 1982, 457/458; BayVBl 1994, 346).

    Der gerichtlichen Überprüfung unterliegt es ferner, ob die Schule frei von sachfremden Erwägungen entschieden hat und ob sie ihre Entscheidungen auf Tatsachen und Feststellungen gestützt hat, die einer sachlichen Überprüfung standhalten (vgl. BayVGH BayVBl 1994, 346).

  • OVG Rheinland-Pfalz, 07.02.1996 - 2 B 10106/96

    Schulrecht: Dauerhafter Schulausschluß nach unerlaubtem Umgang mit Haschisch auf

    Auszug aus VGH Bayern, 10.06.1997 - 7 ZS 97.1403
    Es ist in der Rechtsprechung der Oberverwaltungsgerichte durchwegs anerkannt, daß der Konsum von Rauschgift, die Herstellung von Kontakten zum Erwerb von Rauschgift und dessen Weitergabe an Mitschüler den Ausschluß von der betreffenden Schule rechtfertigen (vgl. VGH BW NJW 1971, 2277 ; OVG Lüneburg DÖV 1983, 57; OVG Rhld.-Pf. NJW 1996, 1690 ), weil hierin eine ernsthafte Gefährdung des Erziehungsauftrags der Schule zu sehen ist.

    Unter diesem Gesichtspunkt dürfen entgegen der Auffassung des Antragstellers auch "generalpräventive" Gesichtspunkte eine Rolle spielen (vgl. OVG Rhld.-Pf. NJW 1996, 1690 ).

  • VGH Baden-Württemberg, 20.08.1971 - IV 756/71
    Auszug aus VGH Bayern, 10.06.1997 - 7 ZS 97.1403
    Es ist in der Rechtsprechung der Oberverwaltungsgerichte durchwegs anerkannt, daß der Konsum von Rauschgift, die Herstellung von Kontakten zum Erwerb von Rauschgift und dessen Weitergabe an Mitschüler den Ausschluß von der betreffenden Schule rechtfertigen (vgl. VGH BW NJW 1971, 2277 ; OVG Lüneburg DÖV 1983, 57; OVG Rhld.-Pf. NJW 1996, 1690 ), weil hierin eine ernsthafte Gefährdung des Erziehungsauftrags der Schule zu sehen ist.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 21.07.1998 - 19 E 391/98

    Gewalt auf dem Schulweg: Schule darf Entlassung androhen

    vgl. Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen, Beschluß vom 25. April 1996 - 19 B 246/96 - VGH Baden-Württemberg, Beschluß vom 10. Juni 1992 - 9 S 1303/92 - OVG Koblenz, Beschluß vom 4. März 1993 - 2 B 10416/93 -, NVwZ-RR 1993, 480; VGH München, Beschluß vom 10. Juni 1997 - 7 ZS 97.1403 -, NVwZ-RR 1998, 239; Pöttgen-Jehkul-Zaun, ASchO-Kommentar, 16. Aufl., § 14 Rdn. 1; Margies-Knapp-Gampe-Rieger, ASchO-Kommentar, 3. Aufl., § 14 Rdn. 11; Margies-Roeser, SchVG-Kommentar, 2. Aufl., § 26 a Rdn. 19.
  • VGH Baden-Württemberg, 12.07.2017 - 9 S 1374/17

    Unterrichtsausschluss für Schüler mit Asperger-Syndrom

    Unabhängig davon ist bei der Beurteilung der Geeignetheit der Maßnahme nicht nur die (spezialpräventive) Wirkung des Unterrichtsausschlusses auf den Antragsteller, sondern auch der Gedanke der Generalprävention - der bei einem Verhalten wie dem hier zu beurteilenden naheliegend ist, bei dem körperliche Gewalt vom Antragsteller ausging und sich unter anderem gegen den Kopf und die Genitalien seiner Mitschüler richtete - mit in die Betrachtung einzubeziehen (vgl. BayVGH, Beschlüsse vom 10.06.1997 - 7 ZS 97.1403 -, NVwZ-RR 1998, 239, 240, und vom 14.06.2002 - 7 CS 02.776 -, BayVBl. 2002, 671; OVG Berlin, Beschluss vom 30.05.1997 - 7 S 33.97 -, juris; OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 07.02.1996 - 2 B 10106/96 -, NJW 1996, 1690; VG Regensburg, Beschluss vom 21.07.2016 - RO 3 S 16.1033 -, juris; Rux/Niehues, a.a.O., Rn. 443 und 446).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 14.08.2013 - 2 A 10251/13

    Erwerb von "Legal Highs" und vorgetäuschter Handel illegaler Drogen in der Schule

    In der obergerichtlichen Rechtsprechung ist daher anerkannt, dass der Konsum von Rauschgift, die Herstellung von Kontakten zum Erwerb von Rauschgift und dessen Weitergabe an Mitschüler einen Schulausschluss rechtfertigen (vgl. OVG RP, Beschlüsse vom 7. Februar 1996 - 2 B 10106/96 -, NJW 1996, 1690, sowie vom 7. Mai 1996 - 2 B 11101/97.OVG -, n.v.; BayVGH, Beschlüsse vom 10. Juni 1997 - 7 ZS 97.1403 -, NVwZ-RR 1998, 239 [240]; vom 14. Juni 2002, 7 CS 02.776 -, BayVBl. 2002, 671; vom 28. April 2003 - 7 ZB 02.2230 -, juris Rn. 9; einschränkend OVG Berlin, Beschluss vom 30. Mai 1997 - 7 S 33.97 -, juris Rn. 8).
  • OVG Niedersachsen, 26.01.2010 - 2 ME 444/09

    Zulässigkeit der Überweisung eines Schülers an eine andere Schule derselben

    Die Prüfungskompetenz der Verwaltungsgerichte beschränkt sich mithin darauf zu überprüfen, ob die Voraussetzungen für die Anwendung einer Ordnungsmaßnahme vorliegen, die bestehenden Verfahrensvorschriften eingehalten worden sind, ob das zuständige Schulorgan gehandelt hat, ob von dem Ermessen ein dem gesetzlichen Zweck entsprechender Gebrauch gemacht worden ist, ob von einer richtigen und vollständigen Tatsachengrundlage ausgegangen worden ist, keine sachfremden Erwägungen angestellt worden sind, ob gleichgelagerte Fälle nicht ohne sachliche Rechtfertigung ungleich behandelt worden sind und ob die ausgewählte Maßnahme geeignet und verhältnismäßig ist (Beschl. d. Sen. v. 25.4.2007 - 2 ME 382/07 -, NVwZ-RR 2007, 529; zum vergleichbaren bay. Landesrecht: BayVGH, Beschl. v. 10.6.1997 - 7 ZS 97.1403 -, juris=NVwZ-RR 1998, 239; Urt. v. 19.2.2008 - 7 B 06.2352 -, Juris=BayVwBl. 2009, 343; Brockmann/Littmann/Schippmann, NSchG, Kommentar, Stand: März 2009, § 61 Anm. 2).
  • VG Regensburg, 06.02.2002 - RO 1 K 01.671

    Androhung der Entlassung aus der Schule wegen Beleidigung eines Mitschülers;

    Für die Wahl der Ordnungsmaßnahme unter dem Gesichtspunkt der Verhältnismäßigkeit kommt es vor allem darauf an, ob und in welchem Maße die Erfüllung des Anstaltszwecks gestört oder gefährdet und die Erziehungsverantwortung der Schule beeinträchtigt wurde; die Ordnungsmaßnahme hat darauf abzustellen, inwieweit der auch in Art. 131 BV, Art. 1 und 2 BayEUG umschriebene Erziehungszweck der Schule behindert wurde (vgl. BayVGH, Urt. v. 08.02.1982 Nr. 7 B 80 A. 2243, 2244 und 2245, DVBl 1982, 457/458 m.w.N.; Beschl.v. 02.09.1993 Az.: 7 CS 93.1736, BayVBl 1994, 346; v. 10.06.1997 Az.: 7 ZS 97.1403, BayVBl 1998, 54; v. 12.12.2000 Az.: 7 ZS 00.3088).

    Der gerichtlichen Überprüfung unterliegt es ferner, ob die Schule frei von sachfremden Erwägungen entschieden hat - solche Erwägungen wären im Rechtssinne als willkürlich anzusehen - und ob sie ihre Entscheidung auf Tatsachen und Feststellungen gestützt hat, die einer sachlichen Überprüfung standhalten (vgl. BayVGH, Beschl.v. 30.12.1992 Az.: 7 ZS 92.3507, BayVBl 1993.599; v. 02.09.1993 Az.: 7 CS 93.1736, BayVBl 1994, 364; v. 10.06.1997 Az.: 7 ZS 97.1403, BayVBl 1998, 54; v. 12.12.2000 Az.: 7 ZS 00.3088).

    Diese Sanktion erscheint im Verhältnis zur Beeinträchtigung des Erziehungs- und Bildungsauftrags der Schule durch den Kläger (und den Klassenkameraden) sowie unter "generalpräventiven Gesichtspunkten" (vgl. BayVGH, Beschl.v. 10.06.1997 Az.: 7 ZS 97.1403, BayVBl 1998, 54) nicht als unverhältnismäßig.

  • VG Regensburg, 30.04.2015 - RO 2 K 14.1784

    Androhung der Entlassung; Beibringen einer Verletzung im Bereich des Auges einer

    Die Ordnungsmaßnahme hat darauf abzustellen, inwieweit der auch in Art. 131 BV, Art. 1 und 2 BayEUG umschriebene Erziehungszweck der Schule behindert wird (vgl. BayVGH, U. v. 8.2.1982 - 7 B 80 A.2243, 2244 und 2245, DVBl 1982, 457 f. m.w.N.; B. v. 2.9.1993 - 7 CS 93.1736, BayVBl 1994, 346; v. 10.6.1997 - 7 ZS 97.1403, BayVBl 1998, 54; v. 12.12.2000 - 7 ZS 00.3088 - juris).

    Der gerichtlichen Überprüfung unterliegt es ferner, ob die Schule frei von sachfremden Erwägungen entschieden hat - solche Erwägungen wären im Rechtssinne als willkürlich anzusehen - und ob sie ihre Entscheidung auf Tatsachen und Feststellungen gestützt hat, die einer sachlichen Überprüfung standhalten (vgl. BayVGH, B. v. 30.12.1992 - 7 ZS 92.3507, BayVBl 1993, 599; v. 2.9.1993 - 7 CS 93.1736, BayVBl 1994, 364; v. 10.6.1997 - 7 ZS 97.1403, BayVBl 1998, 54; v. 12.12.2000 - 7 ZS 00.3088 - juris).

    Die Sanktion erscheint im Verhältnis zur Beeinträchtigung des Erziehungs- und Bildungsauftrags der Schule durch die Klägerin sowie auch unter generalpräventiven Gesichtspunkten (vgl. BayVGH, B. v. 10.6.1997 - 7 ZS 97.1403 - BayVBl. 1998, 54) nicht als unverhältnismäßig.

  • VG Regensburg, 14.05.2009 - RO 1 S 09.856

    Zeitweiser Ausschluss vom Unterricht

    Die Ordnungsmaßnahme hat darauf abzustellen, inwieweit der auch in Art. 131 BV, Art. 1 und 2 BayEUG beschriebene Erziehungszweck der Schule behindert wurde (vgl. BayVGH vom 8.2.1982, Az. 7 B 80 A.2243, 2244 und 2245 = DVBl 1982, 457/458 m. w. N.; vom 2.9.1993, Az. 7 CS 93.1736 = BayVBl 1994, 346; vom 10.6.1997, Az. 7 ZS 97.1403 = BayVBl 1998, 54; vom 12.12.2000, Az. 7 ZS 00.3088).

    Der gerichtlichen Prüfung obliegt es ferner, ob die Schule frei von sachfremden Erwägungen entschieden hat - solche Erwägungen wären im Rechtssinne als willkürlich anzusehen - und ob sie ihre Entscheidung auf Tatsachen und Feststellungen gestützt hat, die einer sachlichen Prüfung standhalten, mithin zutreffend sind (vgl. BayVGH vom 30.12.1992, Az. 7 ZS 92.3507 = BayVBl 1993, 599; vom 2.9.1993, Az. 7 CS 93.1736 = BayVBl 1994, 364; vom 10.6.1997, Az. 7 ZS 97.1403 = BayVBl 1998, 54; vom 12.12.2000, Az. 7 ZS 00.3088).

    Die Sanktion erscheint im Verhältnis zur Beeinträchtigung des Erziehungsund Bildungsauftrags der Schule durch den Antragsteller sowie auch unter "generalpräventiven Gesichtspunkten" (BayVGH, Beschl. v. 10.6.1997 Az. 7 ZS 97.1403 = BayVBl 1998, 54) nicht als unverhältnismäßig.

  • VGH Bayern, 14.06.2002 - 7 CS 02.776

    Schulrecht: Entlassung eines Schülers wegen Drogenverkaufs in Schule

    Der im Widerspruchsbescheid wiederholt zitierten Entscheidung des Senats vom 10. Juni 1997 (BayVBl 1998, 54 ) lag ein Fall zu Grunde, in dem der von der Entlassung betroffene Schüler Marihuana für Mitschüler besorgt hatte.
  • VG Regensburg, 04.02.2020 - RO 3 S 20.11

    Rechtmäßige Ordnungsmaßnahme - Schulentlassung

    Die Ordnungsmaßnahme hat darauf abzustellen, inwieweit der auch in Art. 131 BV, Art. 1 und 2 BayEUG umschriebene Erziehungszweck der Schule behindert wird (vgl. BayVGH, U.v. 8.2.1982 - 7 B 80 A. 2243, 2244 und 2245, DVBl 1982, 457 f m.w.N.; B.v. 2.9.1993 - 7 CS 93.1736, BayVBl 1994, 346; B.v. 10.6.1997 - 7 ZS 97.1403, BayVBl 1998, 54; B.v. 12.12.2000 - 7 ZS 00.3088 - juris).

    Der gerichtlichen Prüfung unterliegt ferner, ob die Schule frei von sachfremden Erwägungen entschieden hat - solche Erwägungen wären im Rechtssinne als willkürlich anzusehen - und ob sie ihre Entscheidungen auf Tatsachen und Feststellungen gestützt hat, die einer sachlichen Überprüfung standhalten (vgl. BayVGH, B.v. 30.12.1992 - 7 ZS 92.3507, BayBVl 1993, 55; B.v. 2.9.1993 - 7 CS 93.1736, BayVBl 1994, 364; B.v. 10.6.1997 - 7 ZS 97.1403, BayVBl 1998, 54; B.v. 12.12.2000 - 7 ZS 00.3088 - juris).

  • OVG Niedersachsen, 25.04.2007 - 2 ME 382/07

    Überweisung eines Schülers nach wiederholter und zahlreicher Anbringung von sog.

    Die Prüfungskompetenz der Verwaltungsgerichte beschränkt sich mithin darauf zu überprüfen, ob die Voraussetzungen für die Anwendung einer Ordnungsmaßnahme vorliegen, die bestehenden Verfahrensvorschriften eingehalten worden sind, ob das zuständige Schulorgan gehandelt hat, ob von dem Ermessen ein dem gesetzlichen Zweck entsprechender Gebrauch gemacht worden ist, ob von einer richtigen und vollständigen Tatsachengrundlage ausgegangen worden ist, keine sachfremden Erwägungen angestellt worden sind, ob gleichgelagerte Fälle nicht ohne sachliche Rechtfertigung ungleich behandelt worden sind und ob die ausgewählte Maßnahme geeignet und verhältnismäßig ist (Littmann, in: Syderhelm/Nagel/Brockmann, NSchG, Kommentar, Stand: Juni 2006, § 61 Anm. 2; vgl. zum vergleichbaren bayerischen Landesrecht Bayer. VGH, Beschl. v. 30.12.1992 - 7 CS 92.3507 -, juris = BayVBl. 1993, 599; Beschl. v. 10.6.1997 - 7 ZS 97.1403 -, juris = NVwZ-RR 1998, 239, 240).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 22.12.1999 - 19 B 2086/99
  • OLG Karlsruhe, 11.10.2002 - 1 U 107/02

    Privater Internatsschulvertrag: Wirksamkeit außerordentlicher Kündigung wegen

  • VGH Bayern, 20.10.1998 - 7 ZB 98.2535
  • OVG Niedersachsen, 25.07.2016 - 2 ME 133/16

    Drogenkonsum; Erforderlichkeit; Ordnungsmaßnahme; Schüler; Überweisung an eine

  • VGH Bayern, 28.01.2008 - 7 CS 07.3380

    Entlassung von der Schule; Softairpistole; Verhältnismäßigkeit

  • VGH Bayern, 28.04.2003 - 7 ZB 02.2230

    Entlassung vom Gymnasium, Erwerb und Weitergabe von Rauschmitteln, keine

  • VG Ansbach, 23.05.2017 - AN 2 K 16.01663

    Schulische Ordnungsmaßnahmen wegen Alkoholkonsums während einer schulischen

  • VG München, 12.05.2015 - M 3 K 14.1189

    Erfolglose Klage gegen Ordnungsmaßnahme der Androhung der Entlassung

  • VG Chemnitz, 06.07.2006 - 2 K 742/06

    Rechtliche Voraussetzungen eines vorübergehenden Ausschlusses vom Unterricht und

  • VG Augsburg, 13.06.2012 - Au 3 S 12.777

    Vorläufiger Rechtsschutz; Häufung von Ordnungsmaßnahmen; Entlassung von der

  • VG Minden, 04.05.2005 - 2 L 289/05

    Ausschluss eines 14- jährigen Schülers vom Unterricht für 3 Tage wegen einer

  • VGH Bayern, 13.08.2001 - 7 ZS 01.1428
  • VG Augsburg, 20.01.2009 - Au 3 K 08.705

    Unterrichtausschluss; Anstiftung eines Mitschülers zu ekelerregendem Verhalten;

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