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   VGH Bayern, 03.04.1998 - 8 B 97.2351   

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VGH Bayern, 03.04.1998 - 8 B 97.2351 (https://dejure.org/1998,15878)
VGH Bayern, Entscheidung vom 03.04.1998 - 8 B 97.2351 (https://dejure.org/1998,15878)
VGH Bayern, Entscheidung vom 03. April 1998 - 8 B 97.2351 (https://dejure.org/1998,15878)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 1999, 337
  • BayVBl 1999, 308
 
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Wird zitiert von ... (13)

  • VGH Bayern, 22.11.2006 - 8 BV 05.1918

    Sondernutzungsgebühren (Luftsteuer) für Balkone rechtswidrig

    a) Der Grundsatz der Tatbestandsmäßigkeit der Abgabeschuld ergibt sich vorliegend nicht aus Art. 2 Abs. 1 KAG, weil diese Vorschrift im ersten Abschnitt des Kommunalabgabengesetzes auf Sondernutzungsgebühren nicht anwendbar ist, nachdem Art. 8 KAG nicht Grundtatbestand für Sondernutzungsgebühren ist (siehe oben 2.a); vgl. auch BayVGH vom 3.4.1998 BayVBl 1999, 308).
  • VGH Bayern, 09.11.1999 - 8 B 99.850

    Sondernutzungsgebühr für das Aufstellen von Wertstoffcontainern

    Die geforderte Gebühr darf -- entsprechend den Anforderungen des hier maßgeblichen Äquivalenzprinzips als gebührenrechtlicher Ausprägung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes -- nicht außer Verhältnis zum Ausmaß dieser Beeinträchtigung stehen (vgl. BVerwGE 80, 36/39 ff.; 56, 63/70; BVerwG vom 21.10.1970 DÖV 1971, 102; BayVGH vom 3.4.1998 BayVBl 1999, 308 = NVwZ-RR 1999, 337).

    Innerhalb ihrer Regelungskompetenz nach Art. 18 Abs. 2a Satz 5 BayStrWG verfügt die Gemeinde als Satzungsgeber dabei über einen breiten Gestaltungsspielraum (vgl. BVerfGE 91, 207/223; BVerwGE 80, 36/39; BayVGH vom 3.4.1998 BayVBl 1999, 308= NVwZ-RR 1999, 337).

  • VGH Bayern, 06.05.2021 - 4 B 20.2596

    Kosten für Inanspruchnahme der gemeindlichen Feuerwehr

    Auch Stellplatzablösebeträge nach Art. 47 BayBO (vgl. BayVGH, U.v. 29.1.2004 - 2 B 02.1445 - BayVBl 2004, 1445 = juris Rn. 14) und Sondernutzungsgebühren nach Art. 18 Abs. 1 BayStrWG (vgl. BayVGH, U.v. 3.4.1998 - 8 B 97.2351 - BayVBl 1999, 308 = juris Rn. 11) sind Kommunalabgaben im weiteren Sinn.
  • VG Regensburg, 26.07.2013 - RO 2 K 13.314

    Sondernutzungsgebührensatzung ohne Rahmengebühr

    Danach darf die geforderte Gebühr nicht außer Verhältnis zum Ausmaß der Beeinträchtigung stehen (vgl. BVerwG, U. v. 15.7.1988 - BVerwGE 80, 36; BayVGH, U. v. 3.4.1998 - BayVBl 1999, 308).

    Die Vielgestaltigkeit der Sondernutzungen, die nicht durch den Widmungszweck determiniert sind, setzen allerdings der Anwendbarkeit der Maßstäbe von Art. 2 Abs. 1 Satz 2 KAG Grenzen, ihnen entspricht die eigenständige Regelung in Art. 18 BayStrWG, die demgemäß als spezielles (Landes)Recht den allgemeinen Bestimmungen des Kommunalabgabenrechts vorgeht (vgl. BayVGH, U. v. 3.4.1998 - 8 B 97.2351 - BayVBl 1999, 308 f).

  • OVG Sachsen, 30.08.2006 - 5 B 429/05

    Sondernutzungsgebühr, Haftungsbescheid, Benutzungsgebühren, öffentliche

    Zur Begründung bezieht es sich zum einen auf eine Kommentierung zu Art. 18 BayStrWG (Wiget in Zeitler, BayStrWG, RdNr. 32 zu Art. 18), die auch der Bayerische Verwaltungsgerichtshof seiner im Urteil vom 3.4.1998 (8 B 97.2351 - zit. nach Juris) dargelegten Auffassung über die Einordnung von Sondernutzungsgebühren als Benutzungsgebühren im Sinne des Art. 8 des bayerischen Kommunalabgabengesetzes (KAG) in der Fassung vom 4.4.1993 (GVBl. S. 264).
  • OVG Niedersachsen, 25.10.2001 - 12 LB 1872/01

    Rechtmäßigkeit von Verwaltungsgebühren für die Überprüfung von

    Zum dem Ergebnis, dass Abschnitt I Nr. 6 GebV zulässige Rahmensätze vorsieht, würde man nach Auffassung des Senats allerdings auch dann nicht gelangen, wenn man es in Fortentwicklung der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. BVerwG, Urt. v. 3.3.1989 - BVerwG 8 C 11.87 -, NVwZ-RR 1990, 275 (277)) und in Anlehnung an die Rechtsprechung einiger Obergerichte (vgl. Bay. VGH, Urt. v. 3.4. 1998 - 8 B 97.2351 - NVwZ-RR 1999, 337; VGH Baden-Württemberg, Urt. v. 2.3. 1995 - 2 S 1595/93 -, NVwZ 1995, 1029 (1031)) im Grundsatz für ausreichend halten wollte, dass Rahmensätze nach oben und unten durch Mindest- und Höchstgebührensätze gebildet werden, die ihrerseits einen fixen Gebührenbetrag nicht darstellen.
  • VGH Bayern, 17.12.2015 - 8 ZB 14.2702

    Entstehen einer Sondernutzungsgebühr durch Einrichtung einer Baustelle

    Dabei handelt es sich um eine sog. Rahmengebühr (zur Zulässigkeit vgl. BayVGH, U. v. 3.4.1998 - 8 B 97.2351 - BayVBl 1999, 308 f.); da vorliegend jedoch nur der Mindestgebührensatz von 0, 50 Euro angesetzt wurde, ergeben sich hieraus keine relevanten Fragen.
  • OVG Niedersachsen, 28.12.2020 - 7 LA 52/20

    Äquivalenzprinzip; Gebührenkalkulation; Sondernutzungsgebühr

    Dass die Beklagte in einigen Tarifstellen ihrer Sondernutzungsgebührenordnung Rahmengebühren vorgesehen hat, begegnet keinen grundsätzlichen Bedenken (Bayerischer VGH, Urteil vom 03.04.1998 - 8 B 97.2351 -, juris; Wiget in: BayStrWG, Stand: März 2020, Art. 18 Rn. 39).
  • VG Koblenz, 29.05.2020 - 1 K 844/19

    Gewerbebetriebe müssen für die Nutzung von Zufahrten zu Landesstraßen Gebühren

    zu Sondernutzungsgebührenrahmen in Satzungen BayVGH, Urteil vom 3. April 1998 - 8 B 97.2351 -, juris Rn. 12 m.w.N.).
  • VG Leipzig, 16.01.2015 - 1 L 1470/14

    Sofortige Vollziehung erhobener Sondernutzungsgebühren auf Grundlage einer

    Insoweit liegt kein Verstoß gegen den Bestimmtheitsgrundsatz vor (vgl. BayVGH, Urt. v. 3.4.1998 - 8 B 97.2351 - Rn. 12, ).
  • VG Leipzig, 17.07.2013 - 1 K 143/13

    Heranziehung eines Veranstalters zu Gebühren aufgrund einer

  • VG Ansbach, 21.11.2008 - AN 10 K 07.02165

    Sondernutzungsgebühr; rückwirkende Änderung der Sondernutzungssatzung;

  • VG Würzburg, 28.10.2008 - W 4 K 07.1417

    Sondernutzungsgebühren; Äquivalenzprinzip; Gebührenfreiheit; Sondernutzung auch

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