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   VGH Bayern, 27.10.1998 - 8 B 97.1604   

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VGH Bayern, 27.10.1998 - 8 B 97.1604 (https://dejure.org/1998,6274)
VGH Bayern, Entscheidung vom 27.10.1998 - 8 B 97.1604 (https://dejure.org/1998,6274)
VGH Bayern, Entscheidung vom 27. Oktober 1998 - 8 B 97.1604 (https://dejure.org/1998,6274)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NVwZ 1999, 1237
  • BayVBl 1999, 561
 
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Wird zitiert von ... (30)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 26.08.1993 - 4 C 24.91

    Sackgasse Bargteheide - Zu den Voraussetzungen und Ausschlußgründen für einen

    Auszug aus VGH Bayern, 27.10.1998 - 8 B 97.1604
    ... 1. Als Anspruchsgrundlage für beide Änderungs- bzw. Beseitigungsbegehren ist der bundes- oder landesgesetzlich nicht ausdrücklich geregelte und insbesondere durch Richterrecht geprägte Folgenbeseitigungsanspruch anzusehen (vgl. BVerwGE 94, 100 = NVwZ 1994, 275 mwN.).

    Er wird nach neuerer Rechtsprechung aus dem verfassungsrechtlichen Rechtsstaatsprinzip sowie den Grundrechten hergeleitet (vgl. BVerwGE 94, 100 = NVwZ 1994, 275).

    Der Folgenbeseitigungsanspruch setzt voraus, daß ein hoheitlicher Eingriff in das Grundstück des Straßenanliegers vorliegt, der sein Recht verletzt, und daß dadurch ein noch andauernder Rechtszustand geschaffen wird (vgl. BVerwGE 94, 100 = NVwZ 1994, 275).

  • BGH, 13.05.1975 - VI ZR 85/74

    Grundsatz der Naturalrestitution - Anspruch des Gläubigers auf Geldentschädigung

    Auszug aus VGH Bayern, 27.10.1998 - 8 B 97.1604
    Die Höhe des Ausgleichsbetrags schätzt der VGH nach § 173 VwGO i. V. mit § 287 1 ZPO (vgl. BGH, NJW 1975, 2061 = LM § 251 BGB Nr. 22); eine aufwendige gutachterliche Wertermittlung wäre schon im Hinblick auf die geringe betroffene Grundstücksfläche von 0, 9 qm unverhältnismäßig.

    Maßgeblich ist viel mehr der Wert der betroffenen Sache (vgl. BGH, NJW 1975, 2061 = LM § 251 BGB Nr. 22).

  • BVerwG, 14.04.1989 - 4 C 34.88

    Feuchtigkeitsschäden an Gemeindestraße - Auf den (richterrechtlichen)

    Auszug aus VGH Bayern, 27.10.1998 - 8 B 97.1604
    In der Rechtsprechung des BVerwG ist geklärt, daß sich der Folgenbeseitigungsanspruch in einen Anspruch auf Entschädigung in Geld wandeln kann, wenn die Herstellung des früheren Zustands aus tatsächlichen Gründen nicht möglich ist; insoweit werden die Grundsätze des § 251 I BGB angewandt (vgl. BVerwGE 82, 24 = NJW 1989, 2484).
  • BGH, 21.06.1974 - V ZR 164/72

    Zur Duldung eines Oberbaus

    Auszug aus VGH Bayern, 27.10.1998 - 8 B 97.1604
    Der BGH schließt die Beseitigung eines Grenzüberbaus, den der Nachbar weder Kraft Gesetzes (§ 912 I BGB) noch aufgrund vertraglicher Übereinkunft zu dulden braucht, jedenfalls dann aus, wenn sie für den Überbauenden mit unverhältnismäßig großen, ihm bei Berücksichtigung der beiderseitigen Interessen sowie aller sonstigen Umstände billigerweise nicht zuzumutenden Aufwendungen verbunden wäre (vgl. BGH, NJW 1974, 1552 = LM § 21 WohnungseigentumsG Nr. 2).
  • VGH Bayern, 15.03.2006 - 8 B 05.1356

    Anliegergebrauch und Grundstückszufahrt

    Der Schutz reicht so weit, wie die angemessene Nutzung des Grundeigentums eine Benutzung der Straße erfordert (vgl. BayVGH vom 24.11.2003 a.a.O. S. 887; vom 27.10.1998 BayVBl 1999, 561/563).

    Beispielsweise gehört die uneingeschränkte Anfahrmöglichkeit mit Kraftfahrzeugen bei einem innerörtlichen Wohngrundstück selbst mit potenziellen Garagen oder Stellplätzen nicht zum geschützten Kernbereich des Anliegergebrauchs (vgl. BayVGH vom 24.11.2003 a.a.O. S. 887; vom 27.10.1998 a.a.O. S. 563).

    Nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofs kann mithin aus dem Rechtsinstitut des Anliegergebrauchs kein Anspruch auf eine optimale Zufahrt zu einem Stellplatz- oder Garagengrundstück oder auf die Bequemlichkeit oder Leichtigkeit des Zugangs zu einem solchen Grundstück hergeleitet werden (vgl. BayVGH vom 24.11.2003 a.a.O. S. 887; vom 27.10.1998 a.a.O. S. 563 m.w.N.).

  • VGH Baden-Württemberg, 22.03.2016 - 5 S 531/13

    Entschädigung wegen erheblich erschwerter Grundstückszufahrt

    Ihr Ausbau als solcher ist ein Akt schlicht-hoheitlicher Verwaltung (vgl. auch BayVGH, Urteil vom 27.10.1998 - 8 B 97.1604 -, NVwZ 1999, 1237).
  • VGH Bayern, 05.11.2012 - 8 ZB 12.116

    Der öffentlich-rechtliche Folgenbeseitigungsanspruch kann nach § 275 Abs. 2 BGB

    Der öffentlich-rechtliche Folgenbeseitigungsanspruch kann nach § 275 Abs. 2 BGB auch in Fällen einer grob fahrlässigen Überbauung ausnahmsweise ausgeschlossen sein, wenn sie einen geringen Umfang aufweist und der Nutzen eines Rückbaus für den betroffenen Grundstückseigentümer marginal ist (Fortentwicklung von BayVGH vom 27.10.1998, Az. 8 B 97.1604, BayVBl. 1999, 561).

    Die Rechtsprechung des Senats, die bei Vorliegen der entsprechenden Voraussetzungen § 251 Abs. 2 Satz 1 BGB als möglichen Ausschlusstatbestand auch für den öffentlich-rechtlichen Folgenbeseitigungsanspruch anerkannt hat (vgl. BayVGH vom 15.5.1990 BayVBl 1990, 627/678 f.; vom 27.10.1998 BayVBl. 1999, 561), bedarf daher der Anpassung an die gesetzliche Neuregelung.

  • VGH Bayern, 24.11.2003 - 8 CS 03.2279

    Nachbarrechtlicher Streit über die Erteilung einer Erlaubnis zur Nutzung eines

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  • VGH Bayern, 01.12.2009 - 8 B 09.1980

    Zufahrtsrecht zu innerörtlichem Grundstück; Baugenehmigung; Vertrauensschutz

    Aus dem Rechtsinstitut des Anliegergebrauchs folgt insbesondere kein Anspruch auf eine optimale Zufahrt (vgl. BayVGH vom 15.3.2006 BayVBl 2007, 45/47; vom 24.11.2003 BayVBl 2004, 533/534; vom 27.10.1998 BayVBl 1999, 561/563).
  • VG München, 22.11.2011 - M 2 K 10.3668

    Folgenbeseitigung; unverhältnismäßige Aufwendungen; Unzumutbarkeit

    Der Anspruch ist auf die Wiederherstellung des (rechtmäßigen) Zustands gerichtet, der im Zeitpunkt des Eingriffs bestand; er ist ausgeschlossen, wenn die Wiederherstellung des früheren Zustands durch Beseitigung der unmittelbaren Folgen tatsächlich oder rechtlich nicht möglich oder dem Hoheitsträger nicht zumutbar ist (BVerwGE 69, 366/370; 82, 76/95; 94/100, BVerwG NVwZ 1998, 1292/1294; Niedersächsisches OVG v. 31.3.2004, Az.: 13 LB 11/03; BayVGH BayVBl 1999, 561 f.).

    § 251 Abs. 2 Satz 2 BGB ist insoweit als Ausprägung des Rechtsgedankens anzusehen, dass das Verlangen nach Herstellung eines an sich gebotenen Zustands sich als rechtsmissbräuchlich erweisen kann, wenn es nur unter unverhältnismäßiger, vernünftigerweise nicht mehr zumutbaren Aufwendungen erfüllt werden könnte (BayVGH BayVBl 1999, 561/562 m.w.N.).

    Vielmehr wäre der Klägerin nach der Rechtsprechung (siehe BayVGH BayVBl 1999, 561/562) in entsprechender Anwendung des § 251 Abs. 2 Satz 1 BGB für die Duldung der Überbauungen eine Geldentschädigung zuzuerkennen.

  • VGH Hessen, 20.02.2006 - 7 UZ 1979/05

    Ansprüche des Grundstückseigentümers wegen einer stillgelegten

    Maßgeblich sind dabei namentlich das Interesse des Anspruchstellers an der Wiederherstellung des ursprünglichen Zustandes einerseits, die mit der Beseitigung verbundenen Belastungen des Anspruchsgegners und ggf. der Allgemeinheit andererseits (vgl. OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 30. November 1992 - 23 A 1471/90 - NVwZ 1994, 795; Bay. VGH, Urteil vom 27. Oktober 1998 - 8 B 97.1604 - NVwZ 1999, 1237).

    Soweit ein derartiger Folgenentschädigungsanspruch befürwortet wird - die Existenz eines solchen Anspruchs wird im Zulassungsverfahren vom Kläger unter Berufung auf das Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 10. Juli 2001 - 4 B 99.11999 - ohne weiteres vorausgesetzt und ist daher vom Senat nicht zu prüfen -, entspricht es einhelliger Auffassung, dass für seine Verfolgung ebenso wie für die des Folgenbeseitigungsanspruchs selbst der Verwaltungsrechtsweg eröffnet ist (vgl. Bay. VGH, Urteil vom 27. Oktober 1998 - 8 B 97.1604 - NVwZ 1999, 1237; Kopp/Schenke, VwGO, 14. Aufl. 2005, § 113 Rdnr. 89).

  • OVG Niedersachsen, 31.03.2004 - 13 LB 11/03

    Anspruch auf Veränderung der Grundstücksentwässerung ; Voraussetzungen des

    Der Anspruch ist auf die Wiederherstellung des (rechtmäßigen) Zustands gerichtet, der im Zeitpunkt des Eingriffs bestand; er ist ausgeschlossen, wenn die Wiederherstellung des früheren Zustandes durch Beseitigung der unmittelbaren Folgen tatsächlich oder rechtlich nicht möglich oder dem Hoheitsträger nicht zumutbar ist (BVerwGE 69, 366/370; 82, 76/95; 94/100;BVerwG NVwZ 1998, 1292, 1294; OVG NW NVwZ 2000, 217, 218; BayVGH NVwZ 1999, 1237; Ossenbühl, Staatshaftungsrecht, 5. Aufl., S. 307 ff.; Detterbeck/Windthorst/Sproll, Staatshaftungsrecht, § 12 Rdnr. 27 ff.).
  • OVG Niedersachsen, 13.07.2005 - 13 LC 16/03

    Verstoß gegen wassertechnische Regeln bei der Erneuerung einer Straßenbrücke;

    Der Anspruch ist auf die Wiederherstellung des (rechtmäßigen) Zustandes gerichtet, der im Zeitpunkt des Eingriffs bestand; er ist ausgeschlossen, wenn die Wiederherstellung des früheren Zustandes durch Beseitigung der unmittelbaren Folgen tatsächlich oder rechtlich nicht möglich oder dem Hoheitsträger nicht zumutbar ist (BVerwGE 69, 366/370; 82, 76/95; 94/100; BVerwG, NVwZ 1998, 1292, 1294; OVG NW, NVwZ 2000, 217, 218; Bay. VGH, NVwZ 1999, 1237; Ossenbühl, Staatshaftungsrecht, 5. Aufl., S. 307 ff.; Detterbeck/Windhorst/Sproll, Staatshaftungsrecht, § 12 Rdnr. 27 ff.).
  • VG Koblenz, 06.04.2009 - 1 K 1446/08

    Streit um Kanal

    Zwar können Beseitigungsansprüche dann nicht durchgesetzt werden, wenn die Beseitigung der Folgen rechtswidriger oder rechtswidrig gewordener Eingriffe in private Eigentumspositionen nur mit unverhältnismäßig großen, bei Berücksichtigung der beiderseitigen Interessen sowie der sonstigen Umstände billigerweise nicht zuzumutenden Aufwendungen möglich wäre (vgl. etwas BayVGH, BayVBl. 1999, 561).
  • VGH Bayern, 10.05.1999 - 8 B 99.147

    Standortkonflikt zwischen bestehender Staatsstraße und vorhandener

  • VGH Bayern, 16.05.2023 - 8 ZB 22.2586

    Berufungszulassung (abgelehnt), Erhöhung eines Gehwegs, nichtförmliche

  • VG Bayreuth, 01.12.2022 - B 1 K 20.427

    Folgenbeseitigung, Erhöhung der Straße, Erhöhung des Gehwegs, Beeinträchtigung

  • VG München, 09.06.2015 - M 2 K 13.5122

    Unerlaubte Sondernutzung auf öffentlichem Straßengrund - Abschleppen eines

  • VGH Bayern, 25.06.2010 - 8 B 10.298

    Anspruch auf Gehsteigabsenkung (hier verneint); Anliegergebrauch; gesteigerter

  • VG Regensburg, 10.12.2009 - RN 2 K 08.2062

    Unterlassung (Zufahrtsbehinderung)

  • OLG Frankfurt, 06.11.2002 - 17 U 83/02

    Verfahrensrecht - Rechtsweg bei Klagen gegen kommunale Baumaßnahmen

  • VG München, 13.10.2015 - M 2 K 15.1586

    Beseitigung einer tatsächlich-öffentlichen Straße

  • VG München, 16.02.2009 - M 2 K 07.5195

    Einziehung eines Eigentümerwegs; Verkehrsbedeutung; angemessene Ersatzzufahrt;

  • VGH Bayern, 29.12.2008 - 8 CS 08.1371

    Beschwerde; Antrag auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung der Klage;

  • VG Augsburg, 18.01.2018 - Au 5 K 17.1717

    Fälligstellung eines Zwangsgeldes

  • VG Augsburg, 08.02.2012 - Au 6 K 11.1077

    Fortsetzungsfeststellungsklage

  • VGH Bayern, 29.12.2008 - 8 CS 08.1374

    Beschwerde; Antrag auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung der Klage;

  • VG München, 10.04.2008 - M 2 S 07.4812

    Unerlaubte Sondernutzung durch Überbau; Beseitigungsanordnung

  • VG Ansbach, 08.12.2008 - AN 10 K 08.00181

    (Kein Anspruch auf) Gehsteigabsenkung; Anliegergebrauch/gesteigerter

  • VG München, 10.04.2008 - M 2 S 07.4810

    Unerlaubte Sondernutzung durch Überbau; Beseitigungsanordnung

  • VG München, 23.05.2023 - M 28 K 21.3788

    Erteilung einer Sondernutzungserlaubnis für Freischankflächen, Drittanfechtung,

  • VG Augsburg, 24.10.2011 - Au 6 S 11.1293

    Fehlende Antragsbefugnis eines Anliegers gegen eine straßenrechtliche

  • VG Ansbach, 08.10.2009 - AN 10 K 09.00992

    Bauliche Veränderung einer Straße; Veränderung der Zufahrt; (keine) erheblich

  • VG München, 04.05.2010 - M 2 K 10.1085

    Folgenbeseitigungsanspruch; unzulässige Rechtsausübung (verneint)

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