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   VGH Bayern, 08.11.1999 - 27 ZB 99.32026   

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VGH Bayern, 08.11.1999 - 27 ZB 99.32026 (https://dejure.org/1999,12620)
VGH Bayern, Entscheidung vom 08.11.1999 - 27 ZB 99.32026 (https://dejure.org/1999,12620)
VGH Bayern, Entscheidung vom 08. November 1999 - 27 ZB 99.32026 (https://dejure.org/1999,12620)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2000, 333
  • DVBl 2000, 433
  • BayVBl 2000, 188
 
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Wird zitiert von ... (7)

  • VGH Bayern, 27.11.2006 - 15 BV 06.422

    Schweinemast, landwirtschaftlicher Betrieb (eigene Futtergrundlage), Grenzlage

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats sind die außergerichtlichen Kosten des (notwendig) Beigeladenen auch ohne eigene Antragstellung erstattungsfähig, wenn er - wie hier - materiell hauptbeteiligt ist (vgl. BayVGH vom 8.11.1999 BayVBl 2000, 188).
  • VGH Baden-Württemberg, 20.01.2011 - 8 S 2567/10

    Auferlegung von Kosten eines Beigeladenen

    Demzufolge können die Gesichtspunkte, dass der Bauherr im Anfechtungsprozess eines Nachbarn zwangsläufig in eine gerichtliche Auseinandersetzung über die ihm erteilte Baugenehmigung gezogen wird und dass es sich dabei "im Grunde" nur um eine Streitigkeit zwischen ihm und dem Nachbarn handelt (vgl. Senatsbeschluss vom 01.09.1997, a.a.O.; im Anschluss ebenso bei notwendig beigeladenen Asylbewerbern BayVGH, Beschluss vom 08.11.1999 - 27 ZB 99.32026 - NVwZ-RR 2000, 333 jeweils m.w.N.), für sich genommen keine Billigkeitsentscheidung nach § 162 Abs. 3 VwGO rechtfertigen.
  • VGH Bayern, 30.07.2008 - 15 B 08.265

    Zur Zurechenbarkeit der durch Zu- und Abgangsverkehr einer öffentlichen Straße

    Die Kostenentscheidung beruht auf § 154 Abs. 1, § 159 und § 162 Abs. 3 VwGO (vgl. dazu BayVGH vom 8.11.1999 BayVBl 2000, 188 = NVwZ-RR 2000, 333).
  • VerfG Brandenburg, 20.12.2001 - VfGBbg 28/01

    Bundesrecht; Zuständigkeit des Landesverfassungsgerichts; Verwaltungsprozeßrecht;

    Unbeschadet dessen können die besonderen Umstände des Einzelfalls - insbesondere in den Fällen der notwendigen Beiladung - eine Erstattung der außergerichtlichen Kosten auch ohne Antragstellung als billig erscheinen lassen (vgl. Olbertz, in: Schoch/Schmidt-Aßmann/ Pietzner, VwGO Bd. II, Stand Januar 2001, § 162 Rn. 92 ff., 96 f. m.w.N.; Redeker/von Oertzen, VwGO, 13. Aufl. 2000, § 162 Rn. 15 Fn. 77 m.w.N.; für die Erstattung der außergerichtlichen Kosten des notwendig Beigeladenen vgl.: Bayerischer VGH, DVBl. 2000, 433 f.; VGH Baden-Württemberg, VBlBW 1998, 57, 58; Bayerischer VGH, NJW 1973, 2220).
  • VGH Bayern, 07.08.2012 - 15 B 10.191

    Berichtigung der Rechtsmittelbelehrung hat keinen Einfluss auf die Frist des §

    Die Beigeladenen hätten angesichts des Beschlusses des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 8. November 1999 (Az. 27 ZB 99.32026 NVwZ-RR 2000, 333) davon ausgehen können, dass die Kosten und notwendigen Auslagen der Beigeladenen auch ohne förmliche Antragstellung der Klägerin auferlegt würden.
  • VGH Bayern, 01.04.2008 - 15 CS 08.310

    Schweinestallerweiterung in einem Dorfgebiet; Nachbarklage (Landwirt);

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats sind die außergerichtlichen Kosten des notwendig Beigeladenen auch ohne eigene Antragstellung erstattungsfähig, wenn er materiell Hauptbeteiligter ist (vgl. BayVGH vom 8.11.1999 BayVBl 2000, 188).
  • VGH Bayern, 05.06.2008 - 15 ZB 07.3450

    Antrag auf Zulassung der Berufung (abgelehnt); Nachbarklage; Schweinehaltung;

    Es entspricht der Billigkeit (§ 162 Abs. 3 VwGO), dass der Kläger auch die außergerichtlichen Kosten des Beigeladenen trägt, unabhängig davon, dass dieser keinen Gegenantrag gestellt hat (vgl. BayVGH vom 8.11.1999 BayVBl 2000, 188).
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