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Rechtsprechung
   BVerwG, 09.09.1999 - 3 B 94.99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,545
BVerwG, 09.09.1999 - 3 B 94.99 (https://dejure.org/1999,545)
BVerwG, Entscheidung vom 09.09.1999 - 3 B 94.99 (https://dejure.org/1999,545)
BVerwG, Entscheidung vom 09. September 1999 - 3 B 94.99 (https://dejure.org/1999,545)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    FeV § 40, Anlage 13; StVZO § 31 a
    Verkehrsverstoß von einigem Gewicht als Voraussetzung für Fahrtenbuchauflage

Papierfundstellen

  • NZV 2000, 386
 
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Wird zitiert von ... (220)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 30.11.2005 - 8 A 280/05

    Fahrtenbuchauflage schon nach erstmaliger Begehung einer

    OVG NRW, Urteil vom 29.4.1999 - 8 A 699/97 -, a.a.O., bestätigt durch BVerwG, Beschluss vom 9.9.1999 - 3 B 94.99 -, NZV 2000, 386.
  • OVG Hamburg, 23.09.2021 - 4 Bs 140/21

    Fahrtenbuchauflage; Einwand des Fahrzeughalters, er habe die Anhörungsbögen nicht

    Dies ist in der Regel der Fall, wenn der Verstoß zu einer Eintragung in das Verkehrszentralregister mit mindestens einem Punkt führt (vgl. etwa BVerwG, Urt. v. 17.5.1995, 11 C 12.94, BVerwGE 98, 227, juris Rn. 10; Beschl. v. 9.9.1999, 3 B 94.99, juris Rn. 2; OVG Münster, Beschluss vom 21.3.2016, 8 B 64/16, juris Rn. 31; OVG Lüneburg, Urt. v. 8.7.2014, 12 LB 76/14, juris Rn. 26).
  • VGH Bayern, 07.08.2014 - 11 CS 14.352

    Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Nichtbeibringung eines Gutachtens

    Soweit in der Rechtsprechung zur Fahrtenbuchauflage ein mit einem Punkt bewerteter Verkehrsverstoß als Verstoß von "einigem Gewicht" bezeichnet wird (vgl. BVerwG, U.v. 17.5.1995 - 11 C 12/94 - BVerwGE 98, 227/229; B.v. 9.9.1999 - 3 B 94/99 - BayVBl 2000, 380), ist das wohl nicht mit einem erheblichen Verstoß i.S.v. § 11 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 1. Alt. FeV vergleichbar.
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Rechtsprechung
   BVerwG, 11.08.1999 - 3 B 96.99   

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https://dejure.org/1999,1986
BVerwG, 11.08.1999 - 3 B 96.99 (https://dejure.org/1999,1986)
BVerwG, Entscheidung vom 11.08.1999 - 3 B 96.99 (https://dejure.org/1999,1986)
BVerwG, Entscheidung vom 11. August 1999 - 3 B 96.99 (https://dejure.org/1999,1986)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • verkehrslexikon.de

    Zum Recht, sich nicht selbst belasten zu müssen, und zur Rechtmäßigkeit einer Fahrtenbuchauflage

  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an die Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache - Vorliegen einer Klärungsbedürftigkeit bezüglich der Auferlegung des Führens eines Fahrtenbuches

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NZV 2000, 385
  • BayVBl 2000, 380
 
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Wird zitiert von ... (111)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerfG, 13.01.1981 - 1 BvR 116/77

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Aussagepflicht des Gemeinschuldners im

    Auszug aus BVerwG, 11.08.1999 - 3 B 96.99
    Auch unter der Voraussetzung, daß der verfassungsrechtliche Schutz gegen Selbstbezichtigungen (vgl. BVerfG, Beschluß vom 13. Januar 1981 - 1 BvR 116/77 - BVerfGE 56 ; vgl. auch BVerwG, Beschluß vom 14. November 1996 - BVerwG 2 B 16.96 - Buchholz 237.93 § 15 SächsLBG Nr. 1 für Verpflichtung eines Beamtenbewerbers, frühere MfS-Tätigkeit zu offenbaren) auch den Schutz davor umfassen sollte, eine Ordnungswidrigkeit nicht aufdecken zu müssen, so wäre damit eine Fahrtenbuchauflage vereinbar.

    Das Bundesverfassungsgericht hat es im Beschluß vom 13. Januar 1981 (a.a.O. ) als unbedenklich bezeichnet, daß im Bereich der Sozialleistungen ein Leistungsberechtigter, der Angaben verweigern darf, die ihn der Gefahr einer strafgerichtlichen Verfolgung aussetzen, im Falle einer solchen Verweigerung das Risiko einer für ihn ungünstigen Tatsachenwürdigung trägt.

  • BVerwG, 14.11.1996 - 2 B 16.96

    Beamtenrecht - Rücknahme der Ernennung zum Beamten auf Probe, Herbeiführung der

    Auszug aus BVerwG, 11.08.1999 - 3 B 96.99
    Auch unter der Voraussetzung, daß der verfassungsrechtliche Schutz gegen Selbstbezichtigungen (vgl. BVerfG, Beschluß vom 13. Januar 1981 - 1 BvR 116/77 - BVerfGE 56 ; vgl. auch BVerwG, Beschluß vom 14. November 1996 - BVerwG 2 B 16.96 - Buchholz 237.93 § 15 SächsLBG Nr. 1 für Verpflichtung eines Beamtenbewerbers, frühere MfS-Tätigkeit zu offenbaren) auch den Schutz davor umfassen sollte, eine Ordnungswidrigkeit nicht aufdecken zu müssen, so wäre damit eine Fahrtenbuchauflage vereinbar.
  • BVerwG, 22.06.1995 - 11 B 7.95

    Das Bestehen eines Zeugnisverweigerungsrechts bewahrt nicht vor einer

    Auszug aus BVerwG, 11.08.1999 - 3 B 96.99
    Das Bundesverwaltungsgericht hat mit Beschluß vom 22. Juni 1995 - BVerwG 11 B 7.95 - (Buchholz 442.16 § 31 a StVZO Nr. 22) entschieden, daß ein doppeltes "Recht", nach einem Verkehrsverstoß einerseits im Ordnungswidrigkeitenverfahren zugunsten eines Dritten die Aussage verweigern zu dürfen und zugleich trotz fehlender Mitwirkung bei der Feststellung des Fahrzeugführers von einer Fahrtenbuchauflage verschont zu bleiben, nicht anzuerkennen ist.
  • VGH Hessen, 22.03.2005 - 2 UE 582/04

    Fahrtenbuchauflage; keine förmliche Zustellung von Anhörungsschreiben

    Das damit verbundene Risiko, dass derartige Verkehrsverstöße ungeahndet bleiben, muss die Rechtsordnung nicht von Verfassungs wegen hinnehmen, weil sie sich damit für einen nicht unbeträchtlichen Teilbereich von vornherein der Möglichkeit begäbe, durch die Androhung von Sanktionen Verkehrsverstößen und den damit verbundenen Gefahren namentlich für die anderen Verkehrsteilnehmer im allgemeinen Interesse vorzubeugen (vgl. Beschluss des BVerwG vom 11. August 1999 - 3 B 96.99 -, NZV 2000, 385 f.).
  • OVG Hamburg, 28.11.2017 - 4 Bf 24/17

    Fahrtenbuchauflage für Rechtsanwalt

    Dies ermöglicht es, weitere Verkehrszuwiderhandlungen schon im Vorfeld zu verhindern (vgl. BVerwG, Urt. v. 28.5.2015, 1 C 13.14, BVerwGE 152, 188 ff., juris Rn. 19, Beschl. v. 11.8.1999, 3 B 96.99, juris Rn. 3; VGH Mannheim, Beschl. v. 10.8.2015, 10 S 278/15, juris Rn. 19; Beschl. v. 15.4.2009, 10 S 584/09, VBlBW 2009, 356, juris Rn. 5).

    In der Rechtsprechung ist zudem geklärt, dass die Verfassung grundsätzlich nicht davor schützt, dass aufgrund von Buchführungspflichten Erkenntnisse über den Täter von Ordnungswidrigkeiten gewonnen werden, selbst wenn es sich dabei um jemanden handelt, hinsichtlich dessen dem Aufzeichnenden ein Aussageverweigerungsrecht zusteht (vgl. BVerwG, Beschl. v. 11.8.1999, 3 B 96.99, ZfSch 2000, 367, juris Rn. 3).

  • VGH Baden-Württemberg, 10.08.2015 - 10 S 278/15

    Fahrtenbuchauflage bei erheblicher Geschwindigkeitsüberschreitung mit einem

    Wie das Verwaltungsgericht zu Recht unter Hinweis auf die einheitliche ober- und höchstgerichtliche Rechtsprechung ausführt, steht ein Aussage- oder Zeugnisverweigerungsrecht des Fahrzeughalters in einem Ordnungswidrigkeits- oder Strafverfahren der Anordnung zum Führen eines Fahrtenbuchs nicht entgegen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 07.12.1981 - 2 BvR 1172/81 - NJW 1982, 568; BVerwG, Beschlüsse vom 22.06.1995 - 11 B 7.95 - Buchholz 442.16 § 31a StVZO Nr. 22; sowie vom 11.08.1999 - 3 B 96.99 - NZV 2000, 386; Senatsbeschlüsse vom 15.04.2009 - 10 S 584/09 -VBlBW 2009, 356; vom 29.04.2013 - 10 S 291/13 - sowie ausführlich Beschluss vom 10.02.2015 - 10 S 94/15).

    Aus der für sich genommen rechtmäßigen Handlungsweise des Betroffenen, der von seinem Schweigerecht Gebrauch macht, darf daher in zulässiger Weise die Prognose abgeleitet werden, dass er auch bei künftigen Verstößen von seinem Recht zu Schweigen Gebrauch machen wird und deshalb zukünftige Verkehrsverstöße ungeahndet bleiben werden (vgl. BVerwG, Beschluss vom 11.08.1999 - 3 B 96.99 - a.a.O.).

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Rechtsprechung
   BVerwG, 03.05.1999 - 3 B 48.99   

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https://dejure.org/1999,7280
BVerwG, 03.05.1999 - 3 B 48.99 (https://dejure.org/1999,7280)
BVerwG, Entscheidung vom 03.05.1999 - 3 B 48.99 (https://dejure.org/1999,7280)
BVerwG, Entscheidung vom 03. Mai 1999 - 3 B 48.99 (https://dejure.org/1999,7280)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an die Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache - Klärungsbedarf bezüglich der Kostenpflicht beim Abschleppen eines unverschlossen abgestellten Fahrzeugs

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZV 2000, 514
  • BayVBl 2000, 380
 
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Wird zitiert von ... (29)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 11.12.1996 - 11 C 15.95

    Abschleppen eines ursprünglich ordnungsgemäß geparkten Kraftwagens

    Auszug aus BVerwG, 03.05.1999 - 3 B 48.99
    Allerdings ist - auch in Ansehung der fehlenden Revisibilität der entscheidungstragend herangezogenen landesrechtlichen Vorschrift- eine revisionsgerichtliche Überprüfung der Aussage im angefochtenen Urteil, wonach im Streitfall nicht gegen den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit verstoßen worden sei, nicht von vornherein ausgeschlossen (vgl. BVerwG, Urteil vom 11. Dezember 1996 - BVerwG 11 C 15.95 - Buchholz 442.151 § 39 StVO Nr. 3 ).
  • BVerfG, 18.02.1998 - 1 BvR 1318/86

    Hinterbliebenenrenten

    Auszug aus BVerwG, 03.05.1999 - 3 B 48.99
    Klärungsbedürftige Fragen im Zusammenhang mit dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz (vgl. hierzu BVerfG, Beschluß vom 18. Februar 1998 - 1 BvR 1318, 1484/86 - BVerfGE 97, 271 ) verbinden sich dagegen mit solchen Fällen regelmäßig nicht.
  • BGH, 20.04.1967 - VII ZR 326/64

    Verjährung von Ansprüchen aus Geschäftsführung ohne Auftrag

    Auszug aus BVerwG, 03.05.1999 - 3 B 48.99
    Im übrigen liegt es auf der Hand, daß bei einer Vorschrift wie § 25 Nr. 2 BayPAG, nach der die Polizei eine Sache sicherstellen kann, um den Eigentümer oder den rechtmäßigen Inhaber der tatsächlichen Gewalt vor Verlust oder Beschädigung einer Sache zu schützen, im Einzelfall Meinungsverschiedenheiten darüber entstehen können, ob eine polizeiliche Maßnahme sich als "nützlich" oder "unerwünscht" darstellt (vgl. zu diesen Kriterien bei der vergleichbaren zivilrechtlichen Geschäftsführung ohne Auftrag: BGH, Urteil vom 20. April 1967 - VII ZR 326/64 - BGHZ 47, 370).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 13.09.2016 - 5 A 667/16

    Sicherstellung; Geld; Herausgabeanspruch; Eigentumsvermutung;

    vgl. BVerwG, Beschluss vom 3. Mai 1999 - 3 B 48.99 -, BayVBl. 2000, 380 = juris, Rn. 3; OVG Sachsen, Beschluss vom 11. August 2015 - 3 A 224/14 -, NJW 2016, 181, 182 = juris, Rn. 7; Tegtmeyer/Vahle, PolG NRW, Kommentar, 10. Aufl. 2011, § 43, Rn. 14.
  • VGH Bayern, 11.12.2013 - 10 B 12.2569

    Bei einer Abschleppmaßnahme (Sicherstellung) zur Eigentumssicherung ist schon

    Die eingesetzten Polizeibeamten durften bzw. mussten nach den gesamten Umständen des Falles zum Zeitpunkt ihres Handelns davon ausgehen, dass der Eintritt eines Schadens im Sinne des Art. 25 Nr. 2 PAG hinreichend wahrscheinlich war (1.1.), die Sicherstellung des Kfz demzufolge auch dem mutmaßlichen Willen des Berechtigten (Kläger) diente, weil sie dessen objektiven Interesse entsprach (zu dieser Vorauss. vgl. BVerwG, B.v. 3.5.1999 - 3 B 48.99 - juris Rn. 3; 1.2.), den Kläger weniger beeinträchtigende geeignete Sicherungsmaßnahmen am Kfz nicht möglich waren (s. Art. 4, Art. 5 Abs. 2 PAG) und der Kläger als Eigentümer bzw. rechtmäßiger Inhaber der tatsächlichen Gewalt des gegen den unberechtigten Zugriff Dritter nicht hinreichend gesicherten Kfz auch nicht in der Lage war, den drohenden Schaden zu verhindern (1.3.).

    Aus dem Vorstehenden ergibt sich auch ohne weiteres, dass die im Zusammenhang mit der polizeilichen Sicherstellung einer Sache zum Schutz des Eigentümers oder des rechtmäßigen Inhabers der tatsächlichen Gewalt vor Verlust oder Beschädigung gemäß Art. 25 Nr. 2 PAG - (wohl) im Rahmen der Ermessensausübung (s. Art. 5 Abs. 1 PAG) - zu beantwortende Frage, ob die Maßnahme dem mutmaßlichen Willen des Berechtigten entspricht (vgl. BVerwG, B.v. 3.5.1999 - 3 B 48.99 - juris Rn. 3), hier zu bejahen ist.

    Dabei durfte wiederum maßgeblich in die polizeilichen Erwägungen einfließen, dass die etwaigen Kosten einer tatsächlich erfolgten Beschädigung oder eines Verlustes des Kfz für den Kläger als Eigentümer regelmäßig höher ausfallen als diejenigen einer durchgeführten Sicherungsmaßnahme (vgl. BVerwG, B.v. 3.5.1999 - 3 B 48.99 - juris Rn. 3).

  • VG Minden, 16.03.2005 - 11 K 528/04

    Flughafen Paderborn-Lippstadt: Fahrzeughalter muss zahlen

    vgl. allgemein zum Vorliegen der Scherstellungsvoraussetzungen BVerwG, Beschluss vom 3.5.1999 - 3 B 48/99 -, BayVBl. 2000, 83 f.; OVG NRW, Beschluss vom 11.04.2003 - 5 A 4351/01 - VGH München, Urteil vom 16.1.2001 - 24 B 99.1571 -, NJW 2001, 1960 f.

    Dazu allgemein BVerwG, Beschluss vom 3.5.1999 - 3 B 48/99 -, BayVBl. 2000, 380 f.; VGH München, Urteil vom 16.1.2001 - 24 B 99.1571 - NJW 2001, 1961 f.

    So allgemein bereits BVerwG, Beschluss vom 3.5.1999 - 3 B 48/99 -, BayVBl. 2000, 380 f.; VGH München, Urteil vom 16.1.2001 - 24 B 99.1571 - NJW 2001, 1961 f.

  • VG Mainz, 03.07.2018 - 1 K 1228/17

    Sicherstellung von Bargeld, das mit hoher Wahrscheinlichkeit aus Drogengeschäften

    Dabei ist vorrangig die Frage zu beantworten, ob die Maßnahme dem mutmaßlichen Willen des Berechtigten entspricht, was dann der Fall ist, wenn sie in dessen objektivem Interesse liegt (vgl. BVerwG, Beschluss vom 3. Mai 1999 - 3 B 48/99 -, juris, Rn. 3).
  • OVG Sachsen, 02.03.2017 - 3 A 531/16

    Sicherstellung Pkw, Cabriolet, Kosten; Abschleppmaßnahme, Polizeipräsenz,

    Die Sicherstellung zur Eigentumssicherung ist folglich zulässig, wenn sie dem objektivierten mutmaßlichen Willen des Berechtigten entspricht, d. h. wenn jeder Eigentümer sie bei besonnener Betrachtung als sachgerecht beurteilt hätte (BVerwG, Beschl. v. 3. Mai 1999 - 3 B 48/99 -, juris Rn. 3 m. w. N.).

    Ergibt die Prognose, dass voraussichtlich die Gefahr nach entsprechender Information des Halters alsbald durch diesen oder einen anderen Verfügungsberechtigten beseitigt werden kann, ist eine Sicherstellung nur zulässig, wenn die derzeitigen gefahrerhöhenden Umstände so beschaffen sind, dass ein Zuwarten nicht vertretbar erscheint (BVerwG, Beschl. v. 3. Mai 1999 a. a. O.; OVG NRW, Beschl. v. 11. April 2003 - 5 A 4351/01 -, juris Rn. 27).

  • VG Düsseldorf, 16.11.2009 - 14 K 154/09

    Rechtmäßigkeit eines Gebührenbescheids für die Sicherstellung eines mit

    vgl. Bundesverwaltungsgericht (BVerwG), Beschluss vom 03.05.1999 - 3 B 48/99 -, NZV 00, 514; Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen (OVG NRW), Beschluss vom 11.04.2003 - 5 A 4351/01 -, juris.

    vgl. BVerwG, Beschluss vom 03.05.1999 a.a.O.; BayVGH, Urteil vom 16.01.2001 - 24 B 99.1571 -.

  • VG München, 10.12.2014 - M 7 K 12.4367

    Sicherstellung von Bargeld; gegenwärtige Gefahr; nachträglicher Wegfall der

    Dabei ist vorrangig die Frage zu beantworten, ob die Maßnahme dem mutmaßlichen Willen des Berechtigten entspricht, was dann der Fall ist, wenn sie dessen objektivem Interesse entspricht (vgl. BVerwG, B.v. 3.5.1999 - 3 B 48/99 - BayVBl 2000, 380 mit Verweis auf BGH, U.v. 20.4.1967 - VII ZR 326/64 - BGHZ 47, 370/374).
  • VG Aachen, 30.08.2006 - 6 K 2477/05
    Dies ist regelmäßig dann anzunehmen, wenn die Sicherstellung objektiv nützlich ist, wenn sie also von einem besonnenen und vernünftigen Eigentümer als sachgerecht beurteilt worden wäre, vgl. hierzu im Einzelnen: Bundesverwaltungsgericht (BVerwG), Beschluss vom 3. Mai 1999 -3 B 48.99-, BayVBl. 2000, 380; Hessischer Verwaltungsgerichtshof (HessVGH), Urteil vom 18. Mai 1999 -11 UE 4648/96-, NJW 1999, 3793; Verwaltungsgericht (VG) München, Urteil vom 23. Juni 1999 -M 17 K 97/8084-, DAR 1999, 569; Sächsisches Oberverwaltungsgericht (SächsOVG), Urteil vom 12. Oktober 1995 -3 S 111/95-, …
  • VG Bayreuth, 08.11.2022 - B 1 K 21.734

    Sicherstellung Pkw, Schutz privater Rechte, Suche nach Vermisstem, ungeklärter

    Dabei durfte wiederum maßgeblich in die polizeilichen Erwägungen einfließen, dass die etwaigen Kosten einer tatsächlich erfolgten Beschädigung oder eines Verlustes des Kfz für den Kläger als Eigentümer regelmäßig höher ausfallen als diejenigen einer durchgeführten Sicherungsmaßnahme (vgl. BVerwG, B.v. 3.5.1999 - 3 B 48.99 - juris Rn. 3).

    Die Polizei durfte im maßgeblichen Zeitpunkt der Sicherstellung außerdem davon ausgehen, dass die Sicherstellung dem mutmaßlichen Willen des Berechtigten entspricht (vgl. BVerwG, B.v. 3.5.1999 - 3 B 48.99 - juris Rn. 3).

  • VG München, 03.04.2013 - M 7 K 13.159
    Dies ist regelmäßig dann anzunehmen (OVG MV, aaO; BayVGH, aaO; BVerwG, B. v. 3. Mai 1999 - 3 B 48.99 - Rz 3), wenn die Sicherstellung objektiv nützlich ist, wenn sie also von einem besonnenen und vernünftigen Eigentümer als sachgerecht beurteilt worden wäre.

    War die Sicherungsmaßnahme objektiv nützlich (hätte sie jeder Eigentümer bei besonnener Betrachtung als sachgerecht beurteilt) und drängte sich auch kein schonenderes Mittel auf, so verdienen sie und die damit verbundene Kostenbelastung rechtliche Billigung (BVerwG, B. v. 3. Mai 1999 - 3 B 48.99 - Rz 3).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 11.04.2003 - 5 A 4351/01

    Rechtmäßigkeit der Kostenerstattung für das Bergen, Abschleppen und Verwahren

  • VG Köln, 11.02.2016 - 20 K 6403/14
  • VG Gießen, 31.03.2008 - 1 K 99/08

    Verbot der Anbringung einer Werbeanlage - Abgrenzung der präventiven von der

  • VG Köln, 02.07.2015 - 20 K 3247/14

    Rechtmäßigkeit einer zur Eigentumssicherung eines gestohlenen Fahrzeugs

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 07.02.2007 - 3 L 364/05

    Sicherstellung eines PKW zur Eigentumssicherung

  • VG Münster, 09.05.2018 - 7 K 4385/16
  • VG Aachen, 20.07.2011 - 6 K 1228/10

    Heranziehung des Eigentümers eines Kleinkraftrades zu den Kosten der

  • VG Köln, 24.03.2016 - 20 K 6559/15

    Inanspruchnahme eines Wohnungsverwalters für Schlüsseldienstkosten

  • VG Köln, 05.02.2015 - 20 K 3861/13

    Mutmaßliche Wille des Berechtigten bei einer Ersatzvornahme in Form des

  • OVG Sachsen, 15.08.2011 - 3 A 230/10

    Sicherstellung eines verschlossenen Fahrzeugs bei geöffnetem Fenster durch

  • VG München, 23.06.1999 - M 17 K 97.8084

    Sicherstellung eines mit geöffnetem Fenster abgestellten Kfz L

  • VG Aachen, 30.08.2006 - 6 K 1664/05
  • VG Köln, 17.07.2014 - 20 K 2033/13

    Anforderungen an das substantiierte Bestreiten des Zugangs eines

  • VG Köln, 06.05.2010 - 20 K 5419/09

    Die Polizei kann einen in einem Parkhaus abgestellten PKW mit geöffnetem

  • VG Köln, 21.08.2008 - 20 K 2634/07

    Kostenpflicht für die Verschließung der nach einem Feuerwehreinsatz offen

  • VG Köln, 02.06.2023 - 20 K 934/20
  • VG Köln, 14.07.2011 - 20 K 7641/10

    Verwaltungsgebühren für das Abschleppen eines zugelassenen Kraftfahrzeugs; Auf

  • VG Köln, 15.05.2008 - 20 K 2953/07
  • VG München, 04.04.2012 - M 7 K 11.5259
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