Weitere Entscheidung unten: VGH Bayern, 03.08.2000

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   BVerfG, 19.12.2000 - 2 BvR 143/98   

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https://dejure.org/2000,819
BVerfG, 19.12.2000 - 2 BvR 143/98 (https://dejure.org/2000,819)
BVerfG, Entscheidung vom 19.12.2000 - 2 BvR 143/98 (https://dejure.org/2000,819)
BVerfG, Entscheidung vom 19. Dezember 2000 - 2 BvR 143/98 (https://dejure.org/2000,819)
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Bundesbeauftragter für Asylangelegenheiten

Art. 103 GG, Verletzung des rechtlichen Gehörs liegt nahe, wenn ein Schriftsatz mit erheblichem Vortrag nicht in der Gerichtsakte ist, obwohl der Eingang bei Gericht feststeht;

§ 6 AsylVfG, zu beanstandende Praxis des Bundesbeauftragte, sich nur zulasten, nicht auch zugunsten der Asylbewerber zu beteiligen

Volltextveröffentlichungen (9)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht

    Verletzung rechtlichen Gehörs durch Nichtberücksichtigung erheblichen Vorbringens im verwaltungsgerichtlichen Verfahren bei Beurteilung der Zulässigkeit einer Beanstandungsklage - Pflichten des Bundesbeauftragten im Asylverfahren

  • Wolters Kluwer

    Asylklage - Asylberechtigter - Rechtliches Gehör - Gehörsrüge - Anerkennung - Flüchtling - Ausländer - Bundesbeauftragter - Beanstandungsklage - Verwirkung

  • Informationsverbund Asyl und Migration

    GG Art. 103 Abs. 1
    Beanstandungsklage, Klagefrist, Klagebefugnis, Verwirkung, Rechtliches Gehör, Anerkennungsbescheid, Bestandskraft

  • Judicialis

    BVerfGG § 93c; ; BVerfGG § ... 90 Abs. 1; ; BVerfGG § 93a Abs. 2 Buchstabe b; ; BVerfGG § 34a Abs. 2; ; AuslG § 53 Abs. 4; ; AuslG § 51 Abs. 1; ; AuslG § 53; ; AuslG § 51; ; VwGO § 138 Nr. 3; ; GG Art. 16a; ; GG Art. 103 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Gewährung rechtlichen Gehörs im Asylverfahren; Rechtstellung des Bundesbeauftragten für Asylangelegenheiten

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • lexetius.com (Pressemitteilung)

    Zu den Pflichten des Bundesbeauftragten im Asylverfahren

  • Bundesverfassungsgericht (Pressemitteilung)

    Zu den Pflichten des Bundesbeauftragten im Asylverfahren

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 2001, 28
  • NVwZ Beilage 2001, 28
  • DVBl 2001, 456
  • BayVBl 2001, 400
 
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Wird zitiert von ... (33)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerwG, 27.06.1995 - 9 C 7.95

    Generalbeteiligungserklärung - Bundesbeauftragter für Asylangelegenheiten -

    Auszug aus BVerfG, 19.12.2000 - 2 BvR 143/98
    Diese Institution soll nach ihrem Sinn und Zweck als Korrektiv gegenüber den weisungsungebundenen Entscheidungen des Bundesamtes dienen, auf eine einheitliche Entscheidungspraxis der Gerichte hinwirken sowie Fragen grundsätzlicher Bedeutung einer ober- oder höchstrichterlichen Klärung zuführen (vgl. BTDrucks 12/2718, S. 55 f.; BVerwGE 99, 38 ).

    Bei der Beurteilung der Zulässigkeit der Beanstandungsklage des Bundesbeauftragten wird das Verwaltungsgericht zudem zu prüfen haben, ob der Bundesbeauftragte bereits vor seiner Klageerhebung im Dezember 1995 seine Beteiligung am Asylverfahren der Beschwerdeführer erklärt hat und - falls er zuvor nicht Beteiligter war - ob er noch zulässig Klage erheben und damit seine Beteiligung erklären konnte (vgl. dazu auch BVerwGE 99, 38 ), nachdem die im Bescheid vom 12. Dezember 1994 getroffenen Feststellungen zu den §§ 51 Abs. 1 und 53 Abs. 4 AuslG gegenüber den Beteiligten, nämlich den Beschwerdeführern, bestandskräftig geworden waren (vgl. dazu Schenk in: Hailbronner, AuslR, Stand: September 2000, § 6 AsylVfG Rn. 11; Marx, AsylVfG, 4. Aufl. 1999, § 6 Rn. 11; siehe auch VG Berlin, Urteil vom 13. September 1988 - VG 20 A 280.85 -, InfAuslR 1988, S. 342 ; BVerwGE 67, 64 ).

  • VG Berlin, 13.09.1988 - 20 A 280.85

    Anfechtung der Anerkennung als Asylberechtigte; Aufhebung des Ablehnungsbescheids

    Auszug aus BVerfG, 19.12.2000 - 2 BvR 143/98
    Bei der Beurteilung der Zulässigkeit der Beanstandungsklage des Bundesbeauftragten wird das Verwaltungsgericht zudem zu prüfen haben, ob der Bundesbeauftragte bereits vor seiner Klageerhebung im Dezember 1995 seine Beteiligung am Asylverfahren der Beschwerdeführer erklärt hat und - falls er zuvor nicht Beteiligter war - ob er noch zulässig Klage erheben und damit seine Beteiligung erklären konnte (vgl. dazu auch BVerwGE 99, 38 ), nachdem die im Bescheid vom 12. Dezember 1994 getroffenen Feststellungen zu den §§ 51 Abs. 1 und 53 Abs. 4 AuslG gegenüber den Beteiligten, nämlich den Beschwerdeführern, bestandskräftig geworden waren (vgl. dazu Schenk in: Hailbronner, AuslR, Stand: September 2000, § 6 AsylVfG Rn. 11; Marx, AsylVfG, 4. Aufl. 1999, § 6 Rn. 11; siehe auch VG Berlin, Urteil vom 13. September 1988 - VG 20 A 280.85 -, InfAuslR 1988, S. 342 ; BVerwGE 67, 64 ).
  • BVerwG, 11.03.1983 - 9 B 2597.82

    Voraussetzungen für die Anerkennung als Asylberechtigter - Zulässigkeit und

    Auszug aus BVerfG, 19.12.2000 - 2 BvR 143/98
    Bei der Beurteilung der Zulässigkeit der Beanstandungsklage des Bundesbeauftragten wird das Verwaltungsgericht zudem zu prüfen haben, ob der Bundesbeauftragte bereits vor seiner Klageerhebung im Dezember 1995 seine Beteiligung am Asylverfahren der Beschwerdeführer erklärt hat und - falls er zuvor nicht Beteiligter war - ob er noch zulässig Klage erheben und damit seine Beteiligung erklären konnte (vgl. dazu auch BVerwGE 99, 38 ), nachdem die im Bescheid vom 12. Dezember 1994 getroffenen Feststellungen zu den §§ 51 Abs. 1 und 53 Abs. 4 AuslG gegenüber den Beteiligten, nämlich den Beschwerdeführern, bestandskräftig geworden waren (vgl. dazu Schenk in: Hailbronner, AuslR, Stand: September 2000, § 6 AsylVfG Rn. 11; Marx, AsylVfG, 4. Aufl. 1999, § 6 Rn. 11; siehe auch VG Berlin, Urteil vom 13. September 1988 - VG 20 A 280.85 -, InfAuslR 1988, S. 342 ; BVerwGE 67, 64 ).
  • BVerfG, 08.07.1997 - 1 BvR 1621/94

    Hochschullehrer

    Auszug aus BVerfG, 19.12.2000 - 2 BvR 143/98
    Damit das Bundesverfassungsgericht einen Verstoß gegen Art. 103 Abs. 1 GG feststellen kann, müssen deshalb im Einzelfall besondere Umstände deutlich machen, dass tatsächliches Vorbringen eines Beteiligten entweder überhaupt nicht zur Kenntnis genommen oder doch bei der Entscheidung nicht erwogen worden ist (vgl. BVerfGE 22, 267 ; 96, 205 ; stRspr).
  • BVerfG, 19.07.1967 - 2 BvR 639/66

    Einheitliches Grundrecht

    Auszug aus BVerfG, 19.12.2000 - 2 BvR 143/98
    Damit das Bundesverfassungsgericht einen Verstoß gegen Art. 103 Abs. 1 GG feststellen kann, müssen deshalb im Einzelfall besondere Umstände deutlich machen, dass tatsächliches Vorbringen eines Beteiligten entweder überhaupt nicht zur Kenntnis genommen oder doch bei der Entscheidung nicht erwogen worden ist (vgl. BVerfGE 22, 267 ; 96, 205 ; stRspr).
  • BVerfG, 08.02.1994 - 1 BvR 1693/92

    Verfassungsbeschwerde betreffend einen Mietrechtsstreit erfolglos

    Auszug aus BVerfG, 19.12.2000 - 2 BvR 143/98
    c) Es ist auch nicht deutlich abzusehen, dass die Beschwerdeführer im Falle einer Zurückverweisung an das Ausgangsgericht im Ergebnis keinen Erfolg haben könnten mit der Folge, dass ihnen durch eine Versagung der Entscheidung zur Sache im Verfassungsbeschwerde-Verfahren kein besonders schwerer Nachteil entstünde (§ 93a Abs. 2 Buchstabe b BVerfGG, vgl. dazu BVerfGE 90, 22 ).
  • BVerfG, 19.05.1992 - 1 BvR 986/91

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Übergehen

    Auszug aus BVerfG, 19.12.2000 - 2 BvR 143/98
    Geht das Gericht allerdings auf den wesentlichen Kern des Tatsachenvortrags einer Partei zu einer Frage, die für das Verfahren von zentraler Bedeutung ist, in den Entscheidungsgründen nicht ein, so lässt dies auf die Nichtberücksichtigung des Vortrags schließen, sofern er nicht nach dem Rechtsstandpunkt des Gerichts unerheblich oder aber offensichtlich unsubstantiiert war (vgl. BVerfGE 86, 133 ).
  • BVerfG, 13.02.1958 - 1 BvR 56/57

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör im strafrechtlichen

    Auszug aus BVerfG, 19.12.2000 - 2 BvR 143/98
    Hierbei handelt es sich um Fragen einfachen Rechts, über die das Bundesverfassungsgericht nicht abschließend zu entscheiden hat, so dass ein anderes Ergebnis jedenfalls nicht mit Sicherheit ausgeschlossen werden kann (vgl. BVerfGE 7, 275 ).
  • VGH Baden-Württemberg, 16.04.2021 - 1 S 1304/21

    Corona-Krise; Untersagung einer "Corona-Leugner"-Versammlung; Verhältnis von

    Er soll als Prozessgrundrecht sicherstellen, dass die Entscheidung frei von Rechtsfehlern ergeht, die ihren Grund in der unterlassenen Kenntnisnahme oder Nichtberücksichtigung des Sachvortrags der Beteiligten haben (vgl. BVerfG, Beschl. v. 19.12.2000 - 2 BvR 143/98 - NVwZ 2001, Beil. Nr. 3 S. 28; Beschl. v. 23.07.2003 - 2 BvR 624/01 - NVwZ-RR 2004, 3).
  • VGH Baden-Württemberg, 08.06.2016 - 1 S 783/16

    Richterablehnung in Anhörungsrügeverfahren

    Die Gerichte brauchen sich jedoch nicht mit jedem Vorbringen der Beteiligten in den Gründen der Entscheidung ausdrücklich auseinanderzusetzen (vgl. BVerfG, Beschl. v. 16.07.2013 - 1 BvR 3057/11 - BVerfGE 134, 106; Kammerbeschl. v. 19.12.2000 - 2 BvR 143/98 - NVwZ 2001, Beil. Nr. 3 S. 28; v. 23.07.2003 - 2 BvR 624/01 - NVwZ-RR 2004, 3; v. 04.05.2015 - 2 BvR 2169/13, 2 BvR 2179/13 - juris).
  • BGH, 13.03.2017 - NotSt (Brfg) 1/16

    Urkundstätigkeit des Notars außerhalb seines Amtsbezirks: Vorliegen eine Gefahr

    Geht das Gericht allerdings auf den wesentlichen Kern des Tatsachenvortrags einer Partei zu einer Frage, die für das Verfahren von zentraler Bedeutung ist, in den Entscheidungsgründen nicht ein, so lässt dies auf die Nichtberücksichtigung des Vortrags schließen, sofern er nicht nach dem Rechtsstandpunkt des Gerichts unerheblich oder offensichtlich unsubstantiiert war (vgl. BVerfGE 86, 133, 146; 96, 205, 216 f. BVerfG, DVBl 2001, 456, juris Rn. 22).
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Rechtsprechung
   VGH Bayern, 03.08.2000 - 1 B 98.3122   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,13321
VGH Bayern, 03.08.2000 - 1 B 98.3122 (https://dejure.org/2000,13321)
VGH Bayern, Entscheidung vom 03.08.2000 - 1 B 98.3122 (https://dejure.org/2000,13321)
VGH Bayern, Entscheidung vom 03. August 2000 - 1 B 98.3122 (https://dejure.org/2000,13321)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • rechtsportal.de

    Mangelnde Wahrung der Zweckbestimmung eines Baugebiets durch Ausschluß von Wohngebäuden und Beherbungsbetrieben

  • rechtsportal.de

    Bauleitplanung: Ausschluss einer Nutzungsart für Mischgebiet

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2001, 224
  • BauR 2001, 208
  • BayVBl 2001, 400
 
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Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 27.11.1987 - 4 B 230.87

    Begriff eines

    Auszug aus VGH Bayern, 03.08.2000 - 1 B 98.3122
    Hierbei kann offen bleiben, ob die von der Klägerin geplanten beiden Ferienwohnungen unter die Wohnnutzung im Sinne des § 6 Abs. 2 Nr. 1 BauNVO fallen (vgl. Jäde, in: Jäde/Dirnberger/Weiß, BauGB/BauNVO, 2. Aufl., § 3 RdNr. 4), wofür hier vieles spricht, oder ob sie Teil einer organisatorischen Zusammenfassung von Betriebsanlagen und Betriebsmitteln zu einem bestimmten Betriebszweck sind (vgl. BVerwG vom 27.11.1987 BRS 47 Nr. 36 = BauR 1988, 184 ) und damit einem Beherbergungsbetrieb im Sinne des § 6 Abs. 2 Nr. 3 BauNVO angehören (BVerwG vom 8.5.1989 NVwZ 1989, 1060 ).
  • OVG Niedersachsen, 25.03.1994 - 1 K 6147/92

    VDI-Richtlinie; Wohnbebauung; Nachbarschaft; Schweinezuchtbetrieb; Landwirt;

    Auszug aus VGH Bayern, 03.08.2000 - 1 B 98.3122
    Demgemäß hält es des Oberverwaltungsgericht Lüneburg in einer Entscheidung vom 25. März 1994 (UPR 1994, 354/355) nicht für ausgeschlossen, dass für ein kleineres Mischgebiet auch bei Aufteilung in einen Gewerbe- und einen Wohnteil der einheitliche Gebietscharakter des Mischgebiets gewahrt sein könnte.
  • VGH Baden-Württemberg, 07.04.2022 - 8 S 847/21

    Erfolgreicher Normenkontrollantrag gegen einen Bebauungsplan; fehlerhafte

    Schließlich dürften die Mischgebiete 1 - 3 mit Blick auf ihre benachbarte Lage, ihre geringe Größe und die einheitlichen Festsetzungen zur Art der baulichen Nutzung einheitlich zu betrachten sein, so dass mit der Antragsgegnerin darauf abzuheben sein dürfte, dass das gesamte Gebiet durchmischt sein soll (vgl. dazu Bay. VGH, Urt. v. 03.08.2000 - 1 B 98.3122 -, BauR 2001, 208, juris Rn. 19).
  • VGH Bayern, 22.05.2006 - 1 B 04.3531

    Verpflichtungsklage auf Erteilung eines Vorbescheids für ein "Wohnstift";

    Die Fassung des Bebauungsplans vom 18. Februar 1999 hatte der Senat in seinem Berufungsurteil vom 3. August 2000 (1 B 98.3122), das ein anderes Bauvorhaben der Klägerin betrifft, wegen einer unzulässigen Gliederung des Mischgebiets teilweise für unwirksam gehalten.

    Der Senat hat die Akten der Verfahren 1 N 01.590 und 1 B 98.3122 beigezogen.

  • VGH Bayern, 03.02.2006 - 1 BV 05.613

    Gliederung eines Mischgebiets; Wahrung der allgemeinen Zweckbestimmung; Wahlrecht

    Erforderlich, aber auch ausreichend ist vielmehr, dass das gegliederte Baugebiet bei einer Gesamtbetrachtung noch seinen Gebietscharakter bewahrt (vgl. BVerwG vom 22.12.1989 NVwZ-RR 1990, 171; BayVGH vom 3.8.2000 NVwZ-RR 2001, 224 = BayVBl 2001, 400; BayVGH vom 12.9.2000 BayVBl 2001, 630).

    Der Verwaltungsgerichtshof hat im Falle eines größeren Mischgebiets (Fläche 2, 1 ha) entschieden, dass der Ausschluss einer der beiden Hauptnutzungsarten in mehr als die Hälfte des Gebiets gegen die allgemeine Zweckbestimmung des Baugebiets verstößt (BayVGH vom 3.8.2000, a.a.O.).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 06.04.2020 - 10 D 31/18

    Normenkontrollstreit um einen Bebauungsplan der Innenentwicklung; Voraussetzungen

    vgl. VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 12. Juli 2011 - 3 S 698/11 -, juris, Rn. 10 f.; Bay VGH, Urteil vom 3. August 2000 - 1 B 98.3122 -, juris, Rn. 18; siehe auch BVerwG, Beschluss vom 22. Dezember 1989 - 4 NB 32/89 -, juris, Rn. 11.
  • VGH Bayern, 12.09.2000 - 1 N 98.3549

    Normenkontrolle gegen Bebauungsplan; Antragsbefugnis; Verwirkung des

    Diese allgemeine Zweckbestimmung des Mischgebiets schließt nicht generell aus, dass Mischgebiete auch nach ihren Hauptnutzungsarten gegliedert werden (BayVGH vom 3.8.2000 Az. 1 B 98.3122).
  • VGH Bayern, 26.03.2018 - 1 ZB 16.589

    Etikettenschwindel bei Festsetzung eines Bebauungsplans

    Aus den Festsetzungen des Bebauungsplans ergibt sich nicht, dass das Mischgebiet unzulässig derart gegliedert werden sollte, dass in einem Teilbereich nur Wohnungen, in dem anderen nur Gewerbetriebe zulässig sein sollten (vgl. BayVGH, U.v. 3.8.2000 - 1 B 98.3122 - BayVBl 2001, 400; U.v. 6.2.2002 - 2 N 00.3406 - juris).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 01.04.2020 - 10 D 2/18

    Normenkontrollstreit um einen Bebauungsplan; Geltendmachung abwägungsrelevanter

    vgl. VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 12. Juli 2011 - 3 S 698/11 -, juris, Rn. 10 f.; Bay VGH, Urteil vom 3. August 2000 - 1 B 98.3122 -, juris, Rn. 18; siehe auch BVerwG, Beschluss vom 22. Dezember 1989 - 4 NB 32/89 -, juris, Rn. 11 (Dass die Festsetzung eines Dorfgebiets nichtig ist, wenn in diesem nach den getroffenen Festsetzungen Wirtschaftsstellen landwirtschaftlicher Betriebe nicht oder jedenfalls in wesentlichen Teilen des Gebiets nicht zulässig sind, bedarf keiner grundsätzlichen Klärung in einem Vorlageverfahren).
  • VGH Baden-Württemberg, 01.03.2012 - 5 S 1749/10

    Anforderungen an die Verkündung eines Bebauungsplans - Verstoß gegen das

    Zwar mag der Umstand, dass eine dortige Wohnnutzung jedenfalls nicht ohne technische Vorkehrungen nach § 9 Abs. 1 Nr. 24 BauGB oder eine (ausnahmsweise zuläs-sige) Gebietsgliederung (vgl. hierzu BayVGH, Urt. v. 03.08.2000 - 1 B 98.3122 -, NVwZ-RR 2001, 224) vorgesehen werden könnte, grundsätzlich geeignet sein, auch die Festsetzung eines benachbarten eingeschränkten Gewerbegebiets (7) als Teil eines abgestuften Nutzungskonzepts in Frage zu stellen.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 29.03.2022 - 2 A 720/19

    Festsetzung von öffentlichen Grünflächen auf privaten Grundstücken; Wirsamwerden

    vgl. BVerwG, Beschluss vom 27. September 2000 - 4 B 51.00 -, BRS 63 Nr. 75 = juris Rn. 4; OVG NRW, Beschluss vom 2. März 2020 - 10 A 1136/18 -, juris Rn. 40 f., Urteil vom 16. September 2009 - 10 A 3087/07 -, BRS 74 Nr. 155 = juris Rn. 45, 104, und Beschluss vom 30. August 2011 - 2 A 1476/09 -, alle m. w. N.
  • OVG Niedersachsen, 02.06.2022 - 1 LB 109/20

    Baustraße; Berechnungsmethode; Bestimmtheit; Bezugspunkt; Höhenfestsetzung;

    Da Wohnnutzung in mehr als der Hälfte des Mischgebiets weiterhin möglich bleibt, stellt die Gliederung den Charakter des Mischgebiets als solches nicht in Frage (vgl. BayVGH, Urt. v. 3.8.2000 - 1 B 98.3122 -, BauR 2001, 208 = BRS 63 Nr. 75 = juris Rn. 20).
  • VGH Bayern, 30.07.2013 - 1 N 11.821

    Bebauungspläne der Gemeinde Schechen sind wirksam - Wurzacher Unternehmer

  • VG Düsseldorf, 19.04.2007 - 9 K 3163/06

    Bauvorbescheid für die Erweiterung der Verkaufsfläche eines

  • VG München, 26.04.2017 - M 9 K 16.1341

    Baugenehmigung für Reihenhäuser mit Betriebsinhaberwohnung

  • VG Neustadt, 07.04.2008 - 3 K 783/07

    Weder Wohngebäude noch Verbrauchermarkt im Baugebiet "Östlich der Speyerer

  • VG München, 16.06.2009 - M 1 K 08.4041

    Unwirksamer Bebauungsplan; Zweckbestimmung eines Mischgebiets; Vorliegen einer

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