Rechtsprechung
BVerfG, 19.12.2000 - 2 BvR 143/98 |
Bundesbeauftragter für Asylangelegenheiten
Art. 103 GG, Verletzung des rechtlichen Gehörs liegt nahe, wenn ein Schriftsatz mit erheblichem Vortrag nicht in der Gerichtsakte ist, obwohl der Eingang bei Gericht feststeht;
§ 6 AsylVfG, zu beanstandende Praxis des Bundesbeauftragte, sich nur zulasten, nicht auch zugunsten der Asylbewerber zu beteiligen
Volltextveröffentlichungen (9)
- lexetius.com
- openjur.de
- Bundesverfassungsgericht
Verletzung rechtlichen Gehörs durch Nichtberücksichtigung erheblichen Vorbringens im verwaltungsgerichtlichen Verfahren bei Beurteilung der Zulässigkeit einer Beanstandungsklage - Pflichten des Bundesbeauftragten im Asylverfahren
- Wolters Kluwer
Asylklage - Asylberechtigter - Rechtliches Gehör - Gehörsrüge - Anerkennung - Flüchtling - Ausländer - Bundesbeauftragter - Beanstandungsklage - Verwirkung
- Informationsverbund Asyl und Migration
GG Art. 103 Abs. 1
Beanstandungsklage, Klagefrist, Klagebefugnis, Verwirkung, Rechtliches Gehör, Anerkennungsbescheid, Bestandskraft - Judicialis
BVerfGG § 93c; ; BVerfGG § ... 90 Abs. 1; ; BVerfGG § 93a Abs. 2 Buchstabe b; ; BVerfGG § 34a Abs. 2; ; AuslG § 53 Abs. 4; ; AuslG § 51 Abs. 1; ; AuslG § 53; ; AuslG § 51; ; VwGO § 138 Nr. 3; ; GG Art. 16a; ; GG Art. 103 Abs. 1
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Gewährung rechtlichen Gehörs im Asylverfahren; Rechtstellung des Bundesbeauftragten für Asylangelegenheiten
- datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- lexetius.com (Pressemitteilung)
Zu den Pflichten des Bundesbeauftragten im Asylverfahren
- Bundesverfassungsgericht (Pressemitteilung)
Zu den Pflichten des Bundesbeauftragten im Asylverfahren
Verfahrensgang
- VG Chemnitz, 03.03.1997 - A 7 K 31277/95
- OVG Sachsen, 15.12.1997 - A 4 S 182/97
- BVerfG, 19.12.2000 - 2 BvR 143/98
Papierfundstellen
- NVwZ 2001, 28
- NVwZ Beilage 2001, 28
- DVBl 2001, 456
- BayVBl 2001, 400
Wird zitiert von ... (33) Neu Zitiert selbst (8)
- BVerwG, 27.06.1995 - 9 C 7.95
Generalbeteiligungserklärung - Bundesbeauftragter für Asylangelegenheiten - …
Auszug aus BVerfG, 19.12.2000 - 2 BvR 143/98
Diese Institution soll nach ihrem Sinn und Zweck als Korrektiv gegenüber den weisungsungebundenen Entscheidungen des Bundesamtes dienen, auf eine einheitliche Entscheidungspraxis der Gerichte hinwirken sowie Fragen grundsätzlicher Bedeutung einer ober- oder höchstrichterlichen Klärung zuführen (vgl. BTDrucks 12/2718, S. 55 f.; BVerwGE 99, 38 ).Bei der Beurteilung der Zulässigkeit der Beanstandungsklage des Bundesbeauftragten wird das Verwaltungsgericht zudem zu prüfen haben, ob der Bundesbeauftragte bereits vor seiner Klageerhebung im Dezember 1995 seine Beteiligung am Asylverfahren der Beschwerdeführer erklärt hat und - falls er zuvor nicht Beteiligter war - ob er noch zulässig Klage erheben und damit seine Beteiligung erklären konnte (vgl. dazu auch BVerwGE 99, 38 ), nachdem die im Bescheid vom 12. Dezember 1994 getroffenen Feststellungen zu den §§ 51 Abs. 1 und 53 Abs. 4 AuslG gegenüber den Beteiligten, nämlich den Beschwerdeführern, bestandskräftig geworden waren (…vgl. dazu Schenk in: Hailbronner, AuslR, Stand: September 2000, § 6 AsylVfG Rn. 11;… Marx, AsylVfG, 4. Aufl. 1999, § 6 Rn. 11; siehe auch VG Berlin…, Urteil vom 13. September 1988 - VG 20 A 280.85 -, InfAuslR 1988, S. 342 ; BVerwGE 67, 64 ).
- VG Berlin, 13.09.1988 - 20 A 280.85
Anfechtung der Anerkennung als Asylberechtigte; Aufhebung des Ablehnungsbescheids …
Auszug aus BVerfG, 19.12.2000 - 2 BvR 143/98
Bei der Beurteilung der Zulässigkeit der Beanstandungsklage des Bundesbeauftragten wird das Verwaltungsgericht zudem zu prüfen haben, ob der Bundesbeauftragte bereits vor seiner Klageerhebung im Dezember 1995 seine Beteiligung am Asylverfahren der Beschwerdeführer erklärt hat und - falls er zuvor nicht Beteiligter war - ob er noch zulässig Klage erheben und damit seine Beteiligung erklären konnte (vgl. dazu auch BVerwGE 99, 38 ), nachdem die im Bescheid vom 12. Dezember 1994 getroffenen Feststellungen zu den §§ 51 Abs. 1 und 53 Abs. 4 AuslG gegenüber den Beteiligten, nämlich den Beschwerdeführern, bestandskräftig geworden waren (…vgl. dazu Schenk in: Hailbronner, AuslR, Stand: September 2000, § 6 AsylVfG Rn. 11;… Marx, AsylVfG, 4. Aufl. 1999, § 6 Rn. 11; siehe auch VG Berlin, Urteil vom 13. September 1988 - VG 20 A 280.85 -, InfAuslR 1988, S. 342 ; BVerwGE 67, 64 ). - BVerwG, 11.03.1983 - 9 B 2597.82
Voraussetzungen für die Anerkennung als Asylberechtigter - Zulässigkeit und …
Auszug aus BVerfG, 19.12.2000 - 2 BvR 143/98
Bei der Beurteilung der Zulässigkeit der Beanstandungsklage des Bundesbeauftragten wird das Verwaltungsgericht zudem zu prüfen haben, ob der Bundesbeauftragte bereits vor seiner Klageerhebung im Dezember 1995 seine Beteiligung am Asylverfahren der Beschwerdeführer erklärt hat und - falls er zuvor nicht Beteiligter war - ob er noch zulässig Klage erheben und damit seine Beteiligung erklären konnte (vgl. dazu auch BVerwGE 99, 38 ), nachdem die im Bescheid vom 12. Dezember 1994 getroffenen Feststellungen zu den §§ 51 Abs. 1 und 53 Abs. 4 AuslG gegenüber den Beteiligten, nämlich den Beschwerdeführern, bestandskräftig geworden waren (…vgl. dazu Schenk in: Hailbronner, AuslR, Stand: September 2000, § 6 AsylVfG Rn. 11;… Marx, AsylVfG, 4. Aufl. 1999, § 6 Rn. 11; siehe auch VG Berlin…, Urteil vom 13. September 1988 - VG 20 A 280.85 -, InfAuslR 1988, S. 342 ; BVerwGE 67, 64 ).
- BVerfG, 08.07.1997 - 1 BvR 1621/94
Hochschullehrer
Auszug aus BVerfG, 19.12.2000 - 2 BvR 143/98
Damit das Bundesverfassungsgericht einen Verstoß gegen Art. 103 Abs. 1 GG feststellen kann, müssen deshalb im Einzelfall besondere Umstände deutlich machen, dass tatsächliches Vorbringen eines Beteiligten entweder überhaupt nicht zur Kenntnis genommen oder doch bei der Entscheidung nicht erwogen worden ist (vgl. BVerfGE 22, 267 ; 96, 205 ; stRspr). - BVerfG, 19.07.1967 - 2 BvR 639/66
Einheitliches Grundrecht
Auszug aus BVerfG, 19.12.2000 - 2 BvR 143/98
Damit das Bundesverfassungsgericht einen Verstoß gegen Art. 103 Abs. 1 GG feststellen kann, müssen deshalb im Einzelfall besondere Umstände deutlich machen, dass tatsächliches Vorbringen eines Beteiligten entweder überhaupt nicht zur Kenntnis genommen oder doch bei der Entscheidung nicht erwogen worden ist (vgl. BVerfGE 22, 267 ; 96, 205 ; stRspr). - BVerfG, 08.02.1994 - 1 BvR 1693/92
Verfassungsbeschwerde betreffend einen Mietrechtsstreit erfolglos
Auszug aus BVerfG, 19.12.2000 - 2 BvR 143/98
c) Es ist auch nicht deutlich abzusehen, dass die Beschwerdeführer im Falle einer Zurückverweisung an das Ausgangsgericht im Ergebnis keinen Erfolg haben könnten mit der Folge, dass ihnen durch eine Versagung der Entscheidung zur Sache im Verfassungsbeschwerde-Verfahren kein besonders schwerer Nachteil entstünde (§ 93a Abs. 2 Buchstabe b BVerfGG, vgl. dazu BVerfGE 90, 22 ). - BVerfG, 19.05.1992 - 1 BvR 986/91
Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Übergehen …
Auszug aus BVerfG, 19.12.2000 - 2 BvR 143/98
Geht das Gericht allerdings auf den wesentlichen Kern des Tatsachenvortrags einer Partei zu einer Frage, die für das Verfahren von zentraler Bedeutung ist, in den Entscheidungsgründen nicht ein, so lässt dies auf die Nichtberücksichtigung des Vortrags schließen, sofern er nicht nach dem Rechtsstandpunkt des Gerichts unerheblich oder aber offensichtlich unsubstantiiert war (vgl. BVerfGE 86, 133 ). - BVerfG, 13.02.1958 - 1 BvR 56/57
Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör im strafrechtlichen …
Auszug aus BVerfG, 19.12.2000 - 2 BvR 143/98
Hierbei handelt es sich um Fragen einfachen Rechts, über die das Bundesverfassungsgericht nicht abschließend zu entscheiden hat, so dass ein anderes Ergebnis jedenfalls nicht mit Sicherheit ausgeschlossen werden kann (vgl. BVerfGE 7, 275 ).
- VGH Baden-Württemberg, 16.04.2021 - 1 S 1304/21
Corona-Krise; Untersagung einer "Corona-Leugner"-Versammlung; Verhältnis von …
Er soll als Prozessgrundrecht sicherstellen, dass die Entscheidung frei von Rechtsfehlern ergeht, die ihren Grund in der unterlassenen Kenntnisnahme oder Nichtberücksichtigung des Sachvortrags der Beteiligten haben (vgl. BVerfG, Beschl. v. 19.12.2000 - 2 BvR 143/98 - NVwZ 2001, Beil. Nr. 3 S. 28; Beschl. v. 23.07.2003 - 2 BvR 624/01 - NVwZ-RR 2004, 3). - VGH Baden-Württemberg, 08.06.2016 - 1 S 783/16
Richterablehnung in Anhörungsrügeverfahren
Die Gerichte brauchen sich jedoch nicht mit jedem Vorbringen der Beteiligten in den Gründen der Entscheidung ausdrücklich auseinanderzusetzen (vgl. BVerfG, Beschl. v. 16.07.2013 - 1 BvR 3057/11 - BVerfGE 134, 106; Kammerbeschl. v. 19.12.2000 - 2 BvR 143/98 - NVwZ 2001, Beil. Nr. 3 S. 28; v. 23.07.2003 - 2 BvR 624/01 - NVwZ-RR 2004, 3; v. 04.05.2015 - 2 BvR 2169/13, 2 BvR 2179/13 - juris). - BGH, 13.03.2017 - NotSt (Brfg) 1/16
Urkundstätigkeit des Notars außerhalb seines Amtsbezirks: Vorliegen eine Gefahr …
Geht das Gericht allerdings auf den wesentlichen Kern des Tatsachenvortrags einer Partei zu einer Frage, die für das Verfahren von zentraler Bedeutung ist, in den Entscheidungsgründen nicht ein, so lässt dies auf die Nichtberücksichtigung des Vortrags schließen, sofern er nicht nach dem Rechtsstandpunkt des Gerichts unerheblich oder offensichtlich unsubstantiiert war (vgl. BVerfGE 86, 133, 146; 96, 205, 216 f. BVerfG, DVBl 2001, 456, juris Rn. 22).
- VGH Baden-Württemberg, 02.05.2019 - 1 S 552/19
Veranstaltung einer Gemeindefeuerwehr zu Bürgermeisterwahl
Er soll als Prozessgrundrecht sicherstellen, dass die Entscheidung frei von Rechtsfehlern ergeht, die ihren Grund in der unterlassenen Kenntnisnahme oder Nichtberücksichtigung des Sachvortrags der Beteiligten haben (vgl. BVerfG, Beschl. v. 16.07.2013 - 1 BvR 3057/11 - BVerfGE 134, 106; Kammerbeschl. v. 19.12.2000 - 2 BvR 143/98 - NVwZ 2001, Beil. Nr. 3 S. 28; v. 23.07.2003 - 2 BvR 624/01 - NVwZ-RR 2004, 3; v. 04.05.2015 - 2 BvR 2169/13, 2 BvR 2179/13 - juris), und dass die Beteiligten nicht von einer unzulässigen Überraschungsentscheidung betroffen werden. - VGH Baden-Württemberg, 27.09.2022 - 9 S 3088/21
Nichtbestehen der ersten juristischen Staatsprüfung; Prüfungsumfang: andere …
Geht das Gericht auf den wesentlichen Kern des Vortrags eines Beteiligten zu einer Frage, die für das Verfahren von zentraler Bedeutung ist, in den Entscheidungsgründen nicht ein, so lässt dies auf die Nichtberücksichtigung des Vortrags schließen, sofern er nicht nach dem Rechtsstandpunkt des Gerichts unerheblich oder aber offensichtlich unsubstantiiert war (vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 04.05.2015 - 2 BvR 2169/13, 2 BvR 2170/13 -, juris, vom 23.07.2003 - 2 BvR 624/01 -, NVwZ-RR 2004, 3, vom 16.07.2013 - 1 BvR 3057/11 -, BVerfGE 134, 106, und vom 19.12.2000 - 2 BvR 143/98 -, DVBl. 2001, 456). - BFH, 24.08.2011 - V S 16/11
Einlegung eines Untätigkeitseinspruchs nach bereits erhobener Untätigkeitsklage - …
Denn es ist grundsätzlich davon auszugehen, dass ein Gericht das von ihm entgegengenommene Beteiligtenvorbringen auch zur Kenntnis genommen und in Erwägung gezogen hat (Beschluss des 2. Senats der 1. Kammer des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) vom 19. Dezember 2000 2 BvR 143/98, Deutsches Verwaltungsblatt 2001, 456). - VGH Baden-Württemberg, 02.05.2019 - 1 S 581/19
Bürgermeisterwahl; Wahlkampf; Verhalten kommunaler Bediensteter; …
Er soll als Prozessgrundrecht sicherstellen, dass die Entscheidung frei von Rechtsfehlern ergeht, die ihren Grund in der unterlassenen Kenntnisnahme oder Nichtberücksichtigung des Sachvortrags der Beteiligten haben (vgl. BVerfG, Beschl. v. 16.07.2013 - 1 BvR 3057/11 - BVerfGE 134, 106; Kammerbeschl. v. 19.12.2000 - 2 BvR 143/98 - NVwZ 2001, Beil. Nr. 3 S. 28; v. 23.07.2003 - 2 BvR 624/01 - NVwZ-RR 2004, 3; v. 04.05.2015 - 2 BvR 2169/13, 2 BvR 2179/13 - juris), und dass die Beteiligten nicht von einer unzulässigen Überraschungsentscheidung betroffen werden. - OVG Sachsen, 18.04.2018 - 1 B 141/16
Verwirkung; Abänderungsantrag; vorbeugender Brandschutz
9 2.1.1 Im Hinblick auf die Möglichkeit einer prozessualen Verwirkung kann grundsätzlich auch das Antragsrecht nach § 80 Abs. 7 Satz 2 VwGO verwirkt sein (…zur prozessualen Verwirkung vgl. Rennert, in: Eyermann, VwGO, 14. Aufl., vor § 40 Rn. 23, m. w. N.); dies gilt auch in Bezug auf Anträge von kommunalen Gebietskörperschaften (vgl. BVerfG, Kammerbeschl. v. 19. Dezember 2000 - 2 BvR 143/98 -, juris Rn. 28). - OVG Sachsen, 05.02.2004 - A 2 B 145/03
Iran, politische Verfolgung, Homosexualität, Luftwegeinreise
Entgegen der Auffassung des Klägers ist das vom Beteiligten eingelegte Rechtsmittel nicht im Hinblick auf den Beschluss der 1. Kammer des 2. Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 19.12.2000 - 2 BvR 143/98 - (NVwZ-Beilage I 3/2001 S. 28) unzulässig.Damit wird der Beteiligte seiner ihm gesetzlich obliegenden Aufgabe, auf eine einheitliche Entscheidungspraxis der Gerichte hinzuwirken sowie Fragen grundsätzlicher Bedeutung einer ober- oder höchstrichterlichen Klärung zuzuführen (vgl. BVerfG, Beschl. v. 19.12.2000, aaO), gerecht.
- BFH, 17.03.2010 - X S 25/09
Mitwirkung des abgelehnten Richters an der Entscheidung - Tatbestandsberichtigung …
Denn es ist grundsätzlich davon auszugehen, dass ein Gericht das von ihm entgegengenommene Beteiligtenvorbringen auch zur Kenntnis genommen und in Erwägung gezogen hat (Beschluss des 2. Senats der 1. Kammer des Bundesverfassungsgerichts vom 19. Dezember 2000 2 BvR 143/98, Deutsches Verwaltungsblatt 2001, 456). - VGH Baden-Württemberg, 26.05.2017 - 1 S 204/16
Klagebefugnis eines einzelnen Wohnungseigentümers gegen die der …
- VGH Baden-Württemberg, 19.06.2017 - 1 S 1361/16
(Keine) Zuständigkeit des Beamtensenats für Petitionsverfahren eines …
- VG Schleswig, 09.10.2001 - 11 A 218/99
Bundesbeauftragter; Beanstandungs- und Kontrollinteresse
- BFH, 11.12.2008 - X B 177/08
Hinterbliebenenrente
- OVG Thüringen, 19.03.2021 - 3 EO 423/20
Reichweite der Auskunftspflicht nach der Datenschutzgrundverordnung; …
- BFH, 16.09.2008 - X S 20/08
Rechtliches Gehör
- OVG Nordrhein-Westfalen, 17.07.2008 - 18 A 1145/07
Wiederholungsgefahr Prognose Sozialprognose Reststrafe Bewährung Gutachten …
- VGH Baden-Württemberg, 19.03.2001 - A 3 S 192/01
Beanstandungsklage des Bundesbeauftragten für Asylangelegenheiten
- OVG Brandenburg, 06.04.2005 - 5 B 53/04
Anhörungsrüge, Anspruch auf rechtliches Gehör; Nichtberücksichtigung von Vortrag …
- BVerwG, 30.01.2001 - 1 B 38.01
Rüge der rechtsfehlerhaften Wiedereinsetzung in den vorigen Stand - …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 01.07.2002 - 18 B 1516/01
- BVerwG, 16.05.2001 - 1 B 171.01
Beschwerde wegen Nichtzulassung der Revision - Zur Frage des Vorliegens eines …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 18.04.2006 - 12 A 5099/05
Einsatz des Vermögens im Rahmen von Sozialhilfeleistungen; Angemessene …
- BVerwG, 22.03.2006 - 1 B 59.05
- VGH Bayern, 11.09.2003 - 10 CS 03.1886
Anspruch auf intensive Prüfung eines Anspruchs auf Aufenthalt als Elternteil …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 19.02.2002 - 5 A 4480/01
Ausgestaltung der Klagebefugnis eines Bundesbeauftragten gegen Entscheidungen …
- OVG Thüringen, 03.06.2020 - 3 EO 364/20
Fristversäumnis bei fehlender Vertretung: Notwendigkeit der Beantragung eines …
- VG Düsseldorf, 19.05.2004 - 2 K 3266/01
Anerkennung eines iranischen Staatsangehörigen aus dem Teheran als …
- VGH Bayern, 06.03.2003 - 10 ZB 03.199
Ausschluss des unabhängigen Aufenthaltsrechts eines Ehegatten nach Aufhebung der …
- VG Schleswig, 22.04.2002 - 14 A 21/02
Bundesbeauftragter für Asylangelegenheiten, Beteiligung, Beteiligungsbefugnis, …
- OVG Rheinland-Pfalz, 03.07.2001 - 10 B 10646/01
- VG Düsseldorf, 18.12.2001 - 22 K 3463/00
Feststellung des Vorliegens der Voraussetzungen des § 51 Abs. 1 Ausländergesetz …
- VG Arnsberg, 24.06.2004 - 12 K 1341/03
Iran, Homosexuelle, Glaubwürdigkeit, Bundesbeauftragter, Anfechtungsklage, …
Rechtsprechung
VGH Bayern, 03.08.2000 - 1 B 98.3122 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- rechtsportal.de
Mangelnde Wahrung der Zweckbestimmung eines Baugebiets durch Ausschluß von Wohngebäuden und Beherbungsbetrieben
- rechtsportal.de
Bauleitplanung: Ausschluss einer Nutzungsart für Mischgebiet
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG München, 08.09.1998 - M 1 K 96.5959
- VGH Bayern, 03.08.2000 - 1 B 98.3122
- BVerwG, 12.12.2000 - 4 B 73.00
Papierfundstellen
- NVwZ-RR 2001, 224
- BauR 2001, 208
- BayVBl 2001, 400
Wird zitiert von ... (15) Neu Zitiert selbst (2)
- BVerwG, 27.11.1987 - 4 B 230.87
Begriff eines
Auszug aus VGH Bayern, 03.08.2000 - 1 B 98.3122
Hierbei kann offen bleiben, ob die von der Klägerin geplanten beiden Ferienwohnungen unter die Wohnnutzung im Sinne des § 6 Abs. 2 Nr. 1 BauNVO fallen (…vgl. Jäde, in: Jäde/Dirnberger/Weiß, BauGB/BauNVO, 2. Aufl., § 3 RdNr. 4), wofür hier vieles spricht, oder ob sie Teil einer organisatorischen Zusammenfassung von Betriebsanlagen und Betriebsmitteln zu einem bestimmten Betriebszweck sind (vgl. BVerwG vom 27.11.1987 BRS 47 Nr. 36 = BauR 1988, 184 ) und damit einem Beherbergungsbetrieb im Sinne des § 6 Abs. 2 Nr. 3 BauNVO angehören (BVerwG vom 8.5.1989 NVwZ 1989, 1060 ). - OVG Niedersachsen, 25.03.1994 - 1 K 6147/92
VDI-Richtlinie; Wohnbebauung; Nachbarschaft; Schweinezuchtbetrieb; Landwirt; …
Auszug aus VGH Bayern, 03.08.2000 - 1 B 98.3122
Demgemäß hält es des Oberverwaltungsgericht Lüneburg in einer Entscheidung vom 25. März 1994 (UPR 1994, 354/355) nicht für ausgeschlossen, dass für ein kleineres Mischgebiet auch bei Aufteilung in einen Gewerbe- und einen Wohnteil der einheitliche Gebietscharakter des Mischgebiets gewahrt sein könnte.
- VGH Baden-Württemberg, 07.04.2022 - 8 S 847/21
Erfolgreicher Normenkontrollantrag gegen einen Bebauungsplan; fehlerhafte …
Schließlich dürften die Mischgebiete 1 - 3 mit Blick auf ihre benachbarte Lage, ihre geringe Größe und die einheitlichen Festsetzungen zur Art der baulichen Nutzung einheitlich zu betrachten sein, so dass mit der Antragsgegnerin darauf abzuheben sein dürfte, dass das gesamte Gebiet durchmischt sein soll (vgl. dazu Bay. VGH, Urt. v. 03.08.2000 - 1 B 98.3122 -, BauR 2001, 208, juris Rn. 19). - VGH Bayern, 22.05.2006 - 1 B 04.3531
Verpflichtungsklage auf Erteilung eines Vorbescheids für ein "Wohnstift"; …
Die Fassung des Bebauungsplans vom 18. Februar 1999 hatte der Senat in seinem Berufungsurteil vom 3. August 2000 (1 B 98.3122), das ein anderes Bauvorhaben der Klägerin betrifft, wegen einer unzulässigen Gliederung des Mischgebiets teilweise für unwirksam gehalten.Der Senat hat die Akten der Verfahren 1 N 01.590 und 1 B 98.3122 beigezogen.
- VGH Bayern, 03.02.2006 - 1 BV 05.613
Gliederung eines Mischgebiets; Wahrung der allgemeinen Zweckbestimmung; Wahlrecht …
Erforderlich, aber auch ausreichend ist vielmehr, dass das gegliederte Baugebiet bei einer Gesamtbetrachtung noch seinen Gebietscharakter bewahrt (vgl. BVerwG vom 22.12.1989 NVwZ-RR 1990, 171; BayVGH vom 3.8.2000 NVwZ-RR 2001, 224 = BayVBl 2001, 400; BayVGH vom 12.9.2000 BayVBl 2001, 630).Der Verwaltungsgerichtshof hat im Falle eines größeren Mischgebiets (Fläche 2, 1 ha) entschieden, dass der Ausschluss einer der beiden Hauptnutzungsarten in mehr als die Hälfte des Gebiets gegen die allgemeine Zweckbestimmung des Baugebiets verstößt (BayVGH vom 3.8.2000, a.a.O.).
- OVG Nordrhein-Westfalen, 06.04.2020 - 10 D 31/18
Normenkontrollstreit um einen Bebauungsplan der Innenentwicklung; Voraussetzungen …
vgl. VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 12. Juli 2011 - 3 S 698/11 -, juris, Rn. 10 f.; Bay VGH, Urteil vom 3. August 2000 - 1 B 98.3122 -, juris, Rn. 18; siehe auch BVerwG, Beschluss vom 22. Dezember 1989 - 4 NB 32/89 -, juris, Rn. 11. - VGH Bayern, 12.09.2000 - 1 N 98.3549
Normenkontrolle gegen Bebauungsplan; Antragsbefugnis; Verwirkung des …
Diese allgemeine Zweckbestimmung des Mischgebiets schließt nicht generell aus, dass Mischgebiete auch nach ihren Hauptnutzungsarten gegliedert werden (BayVGH vom 3.8.2000 Az. 1 B 98.3122). - VGH Bayern, 26.03.2018 - 1 ZB 16.589
Etikettenschwindel bei Festsetzung eines Bebauungsplans
Aus den Festsetzungen des Bebauungsplans ergibt sich nicht, dass das Mischgebiet unzulässig derart gegliedert werden sollte, dass in einem Teilbereich nur Wohnungen, in dem anderen nur Gewerbetriebe zulässig sein sollten (vgl. BayVGH, U.v. 3.8.2000 - 1 B 98.3122 - BayVBl 2001, 400; U.v. 6.2.2002 - 2 N 00.3406 - juris). - OVG Nordrhein-Westfalen, 01.04.2020 - 10 D 2/18
Normenkontrollstreit um einen Bebauungsplan; Geltendmachung abwägungsrelevanter …
vgl. VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 12. Juli 2011 - 3 S 698/11 -, juris, Rn. 10 f.; Bay VGH, Urteil vom 3. August 2000 - 1 B 98.3122 -, juris, Rn. 18; siehe auch BVerwG, Beschluss vom 22. Dezember 1989 - 4 NB 32/89 -, juris, Rn. 11 (Dass die Festsetzung eines Dorfgebiets nichtig ist, wenn in diesem nach den getroffenen Festsetzungen Wirtschaftsstellen landwirtschaftlicher Betriebe nicht oder jedenfalls in wesentlichen Teilen des Gebiets nicht zulässig sind, bedarf keiner grundsätzlichen Klärung in einem Vorlageverfahren). - VGH Baden-Württemberg, 01.03.2012 - 5 S 1749/10
Anforderungen an die Verkündung eines Bebauungsplans - Verstoß gegen das …
Zwar mag der Umstand, dass eine dortige Wohnnutzung jedenfalls nicht ohne technische Vorkehrungen nach § 9 Abs. 1 Nr. 24 BauGB oder eine (ausnahmsweise zuläs-sige) Gebietsgliederung (vgl. hierzu BayVGH, Urt. v. 03.08.2000 - 1 B 98.3122 -, NVwZ-RR 2001, 224) vorgesehen werden könnte, grundsätzlich geeignet sein, auch die Festsetzung eines benachbarten eingeschränkten Gewerbegebiets (7) als Teil eines abgestuften Nutzungskonzepts in Frage zu stellen. - OVG Nordrhein-Westfalen, 29.03.2022 - 2 A 720/19
Festsetzung von öffentlichen Grünflächen auf privaten Grundstücken; Wirsamwerden …
vgl. BVerwG, Beschluss vom 27. September 2000 - 4 B 51.00 -, BRS 63 Nr. 75 = juris Rn. 4; OVG NRW, Beschluss vom 2. März 2020 - 10 A 1136/18 -, juris Rn. 40 f., Urteil vom 16. September 2009 - 10 A 3087/07 -, BRS 74 Nr. 155 = juris Rn. 45, 104, und Beschluss vom 30. August 2011 - 2 A 1476/09 -, alle m. w. N. - OVG Niedersachsen, 02.06.2022 - 1 LB 109/20
Baustraße; Berechnungsmethode; Bestimmtheit; Bezugspunkt; Höhenfestsetzung; …
Da Wohnnutzung in mehr als der Hälfte des Mischgebiets weiterhin möglich bleibt, stellt die Gliederung den Charakter des Mischgebiets als solches nicht in Frage (vgl. BayVGH, Urt. v. 3.8.2000 - 1 B 98.3122 -, BauR 2001, 208 = BRS 63 Nr. 75 = juris Rn. 20). - VGH Bayern, 30.07.2013 - 1 N 11.821
Bebauungspläne der Gemeinde Schechen sind wirksam - Wurzacher Unternehmer …
- VG Düsseldorf, 19.04.2007 - 9 K 3163/06
Bauvorbescheid für die Erweiterung der Verkaufsfläche eines …
- VG München, 26.04.2017 - M 9 K 16.1341
Baugenehmigung für Reihenhäuser mit Betriebsinhaberwohnung
- VG Neustadt, 07.04.2008 - 3 K 783/07
Weder Wohngebäude noch Verbrauchermarkt im Baugebiet "Östlich der Speyerer …
- VG München, 16.06.2009 - M 1 K 08.4041
Unwirksamer Bebauungsplan; Zweckbestimmung eines Mischgebiets; Vorliegen einer …