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   VGH Bayern, 30.07.2001 - 23 ZB 01.1519   

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VGH Bayern, 30.07.2001 - 23 ZB 01.1519 (https://dejure.org/2001,32839)
VGH Bayern, Entscheidung vom 30.07.2001 - 23 ZB 01.1519 (https://dejure.org/2001,32839)
VGH Bayern, Entscheidung vom 30. Juli 2001 - 23 ZB 01.1519 (https://dejure.org/2001,32839)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BayVBl 2001, 692
 
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Wird zitiert von ... (14)

  • VerfGH Bayern, 20.11.2003 - 12-VII-02

    Anliegerregie für Grundstücksanschlüsse im öffentlichen Straßengrund

    Art. 9 Abs. 1 KAG wirke also in seiner Neufassung insoweit auf die Gestal­tungsfreiheit der Gemeinden ein, als er die Möglichkeit, die Grundstücksanschlüsse von der öffentlichen Einrichtung auszunehmen, nur noch hinsichtlich des nicht im öf­fentlichen Straßengrund befindlichen Teils als gegeben ansehe (vgl. VGH n.F. 53, 124/128 ff.; ferner BayVGH vom 10. März 1999 Az. 23 ZB 99.592; BayVBl 2000, 181/182; vom 26. Oktober 2000 Az. 23 B 00.1277; BayVBl 2001, 692; vom 5. Dezember 2002 Az. 23 B 02.2252).

    Die den öffentli­chen Einrichtungsträgern zukommende Satzungsautonomie umfasst das Recht fest­zulegen, welche Teile des Leitungssystems zur öffentlichen Einrichtung oder zum Grundstücksanschluss gehören (vgl. VGH n.F. 53, 124/126; BayVGH BayVBl 2001, 692).

  • VG Ansbach, 01.12.2011 - AN 14 K 11.00878

    Ausgleichsabgabe; zwingende Verpflichtung zur Erhebung eines Säumniszuschlags;

    Der Fälligkeitszeitpunkt war ferner insbesondere nicht durch eine Stundung hinausgeschoben und der Eintritt der Fälligkeit hängt auch nicht von der inhaltlichen Richtigkeit der festgesetzten Ausgleichsabgabe ab (vgl. hierzu BVerwG vom 8.7.1998 - 8031/96 - BayVGH vom 30.7.2001 - 23 ZB 01.1519 - zu der insoweit hier durchaus vergleichbaren Vorschrift des § 240 Abs. 1 AO; Urteil der Kammer vom 25.3.2004 - AN 14 K 03.02058).

    Deren Beitreibung kann trotz dagegen erhobener Rechtsbehelfe stattfinden, solange dem nicht die Aussetzung der Vollziehung oder die Anordnung der aufschiebenden Wirkung entgegensteht (vgl. BayVGH vom 30.7.2001 a. a. O.).

  • VG Ansbach, 18.07.2002 - AN 14 K 99.01100

    Widerspruch gegen Erhebung eines Säumniszuschlag auf rückständige

    Der Fälligkeitszeitpunkt war insbesondere auch nicht durch eine Stundung hinausgeschoben und hängt der Eintritt der Fälligkeit nicht von der inhaltlichen Richtigkeit der festgesetzten Ausgleichsabgabe ab ( vgl. hierzu BVerwG vom 8.7.1998, Az. 8031/96; BayVGH vom 30.7.2001, Az. 23 ZB 01.1519 zu der insoweit hier durchaus vergleichbaren Vorschrift des § 240 Abs. 1 AO ).

    Deren Beitreibung kann trotz dagegen erhobener Rechtsbehelfe stattfinden, solange dem nicht die Aussetzung der Vollziehung oder die Anordnung der aufschiebenden Wirkung entgegensteht ( vgl. BayVGH vom 30.7.2001, a.a.O.), was vorliegend nicht geschehen ist.

  • VG Cottbus, 03.09.2014 - 1 K 977/12

    Abgabenrechtliche Nebenforderungen

    Auf der Grundlage der kraft Gesetzes gegebenen sofortigen Vollziehbarkeit der Abgabenfestsetzungen und damit verbundenen Leistungsgebote mit der daraus folgenden Konsequenz, dass die erhobene Abgabe unabhängig von ihrer materiellen Rechtmäßigkeit und vom endgültigen Bestand der Festsetzung zunächst zu entrichten ist, und der Funktion des Säumniszuschlage als besonderes Druckmittel rechtfertigt sich auch die Regelung des § 240 Abs. 1 Satz 4 AO (vgl. OVG des Saarlandes, Beschluss vom 1. März 2000 - 1 Q 9/00 -, juris Rn. 10; Bayerischer VGH, Beschluss vom 30. Juli 2001 - 23 ZB 01.1519 -, BayVBl 2001, 692, juris Rn. 7).
  • BayObLG, 25.11.2003 - 1Z RR 6/02

    Umfang des öffentlich-rechtlichen Erstattungsanspruchs im

    c) Die Erstattung der Säumniszuschläge ist jedoch durch die Vorschrift des § 240 Abs. 1 Satz 4 AO - die nach Art. 13 Abs. 1 Nr. 5.b)dd) KAG entsprechend anzuwenden ist - ausgeschlossen (vgl. BayVGH n.F. 43, 1/2; 38, 92/93 f.; BayVBl 2001, 692/693), wovon auch das Berufungsgericht zutreffend ausgegangen ist; nach dieser Vorschrift bleiben, wenn ein Leistungsbescheid aufgehoben wird, die bis dahin verwirkten Säumniszuschläge unberührt.
  • VGH Bayern, 14.07.2011 - 4 N 10.2660

    Auferlegung von Instandhaltungs- und Stromlieferpflichten durch gemeindliche

    Es liegt vielmehr im Gestaltungsermessen der Gemeinde, inwieweit sie die für das Entwässerungssystem erforderlichen technischen Anlagen satzungsrechtlich der öffentlichen Entwässerungseinrichtung oder aber den privaten Entwässerungsanlagen zuordnet (BayVGH vom 14.9.2006 4 CS 06.2324 ; vom 19.7.2001 BayVBl 2001, 692).
  • VG Cottbus, 13.09.2013 - 1 K 1240/12

    Abgabenrechtliche Nebenforderungen

    Auf der Grundlage der kraft Gesetzes gegebenen sofortigen Vollziehbarkeit der Abgabenfestsetzungen und damit verbundenen Leistungsgebote mit der daraus folgenden Konsequenz, dass die erhobene Abgabe unabhängig von ihrer materiellen Rechtmäßigkeit und vom endgültigen Bestand der Festsetzung zunächst zu entrichten ist, und der Funktion des Säumniszuschlages als besonderes Druckmittel rechtfertigt sich auch die Regelung des § 240 Abs. 1 Satz 4 AO (vgl. OVG des Saarlandes, Beschluss vom 1. März 2000 - 1 Q 9/00 -, juris Rn. 10; Bayerischer VGH, Beschluss vom 30. Juli 2001 - 23 ZB 01.1519 -, BayVBl 2001, 692, juris Rn. 7).
  • VGH Bayern, 27.09.2012 - 6 ZB 10.1083

    Ein Erlass von Säumniszuschlägen aus sachlichen Billigkeitsgründen kommt nicht

    Das entspricht der ständigen Spruchpraxis der mit dem kommunalen Abgabenrecht befassten Senate des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs (etwa für den erkennenden 6. Senat: B.v. 1.8.2005 - 6 ZB 03.832 - RdNr. 17; für den 4. Senat: B.v. 21.9.2009 - 4 BV 07.498 - BayVBl 2010, 667 ff.; für den 23./20. Senat: U.v. 27.4.1989 - 23 B 87.03703 - VGH n.F. 43, 1/2, B.v. 30.7.2001 - 23 ZB 01.1519 - BayVBl 2001, 692 f., B.v. 12.10.2006 - 23 ZB 06.1763 - RdNr. 5) und bedarf auch mit Blick auf das Vorbringen des Klägers keiner erneuten Prüfung in einem Berufungsverfahren.
  • VG Cottbus, 03.09.2014 - 1 K 979/12

    Abgabenrechtliche Nebenforderungen

    Auf der Grundlage der kraft Gesetzes gegebenen sofortigen Vollziehbarkeit der Abgabenfestsetzungen und damit verbundenen Leistungsgebote mit der daraus folgenden Konsequenz, dass die erhobene Abgabe unabhängig von ihrer materiellen Rechtmäßigkeit und vom endgültigen Bestand der Festsetzung zunächst zu entrichten ist, und der Funktion des Säumniszuschlage als besonderes Druckmittel rechtfertigt sich auch die Regelung des § 240 Abs. 1 Satz 4 AO (vgl. OVG des Saarlandes, Beschluss vom 1. März 2000 - 1 Q 9/00 -, juris Rn. 10; Bayerischer VGH, Beschluss vom 30. Juli 2001 - 23 ZB 01.1519 -, BayVBl 2001, 692, juris Rn. 7).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 23.11.2011 - 2 L 186/10

    Anforderungen an die Rüge der Verletzung rechtlichen Gehörs

    Diese werden durch eine spätere Aufhebung des ihnen zugrunde liegenden Verwaltungsakts nicht berührt (vgl. zu Säumniszuschlägen: BVerwG, Beschl. v. 02.05.1995 - 8 B 50.95 -, Buchholz 401.0 § 240 AO Nr. 1; BayVGH, Beschl. v. 30.07.2001 - 23 ZB 01.1519 -, BayVBl 2001, 692, m. w. Nachw.; zu Mahngebühren: BayVGH, Beschl. v. 25.08.1989 - 23 CS.89.02090 -, NVwZ-RR 1990, 328 [329 f.]).
  • VG Wiesbaden, 18.05.2011 - 1 K 350/10

    Keine Zinsen auf zu erstattende Säumniszuschläge

  • VG Gera, 06.03.2003 - 4 K 422/02

    Bauplanungs-, Bauordnungs- und Städtebauförderungsrecht; Stellplatzablöse;

  • VG Augsburg, 12.05.2009 - Au 1 K 08.1600

    Allgemeine Leistungsklage auf Rückzahlung - keine vorgängige Anfechtungsklage;

  • VG Gera, 06.03.2003 - 4 K 693/02

    Bauplanungs-, Bauordnungs- und Städtebauförderungsrecht; Stellplatzablöse;

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