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   VGH Bayern, 07.11.2001 - 1 N 98.3032   

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https://dejure.org/2001,14033
VGH Bayern, 07.11.2001 - 1 N 98.3032 (https://dejure.org/2001,14033)
VGH Bayern, Entscheidung vom 07.11.2001 - 1 N 98.3032 (https://dejure.org/2001,14033)
VGH Bayern, Entscheidung vom 07. November 2001 - 1 N 98.3032 (https://dejure.org/2001,14033)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Bauleitplanung: Festsetzung als Gründfläche trotz Landschaftsschutzverordnung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BayVBl 2002, 470
 
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Wird zitiert von ... (11)

  • VGH Bayern, 28.11.2007 - 22 BV 02.1560

    Bodenschutzrecht: Bodenschutzrechtliche Anordnung //

    Die Schwäche der behördlichen Abwehrkräfte hat damit keinerlei strukturelle Ähnlichkeit (vgl. auch BayVGH vom 22.3.2001, BayVBl 2002, 470).

    Es handelt sich hierbei um ein Risiko, das die Verpflichteten nach § 4 Abs. 3 Satz 1 BBodSchG tragen müssen und das auch bei der Geltendmachung von Ausgleichsansprüchen nach § 24 Abs. 2 Satz 1 BBodSchG in entsprechender Weise besteht (vgl. auch BayVGH vom 22.3.2001, BayVBl 2002, 470).

  • VGH Bayern, 04.05.2005 - 22 B 99.2208

    Betreiben einer immissionsschutzrechtlich genehmigungsbedürftigen Anlage durch

    Abgesehen davon ist nicht erkennbar, dass der Entsorgungs- und Reinigungsaufwand sich im vorliegenden Fall durch Zuwarten vergrößert hätte; die Sanierung ist lediglich zunehmend dringlicher geworden (vgl. hierzu BayVGH vom 22.3.2001, BayVBl 2002, 470).
  • VGH Bayern, 14.01.2003 - 1 N 01.2072

    Normenkontrolle gegen einen Änderungsbebauungsplan, Widerspruch eines

    Zwischen ihnen besteht kein Widerspruch, wenn die städtebauliche Satzung mit den Mitteln des Bauplanungsrechts Ähnliches erreichen will wie die Verordnung mit den Mitteln des Naturschutzrechts (zu einem solchen Bebauungsplan im Verhältnis zu einer Verordnung gemäß Art. 12 Abs. 1 BayNatSchG über den Schutz eines Landschaftsbestandsteils vgl. BayVGH vom 7.11.2001 BayVBl 2002, 470).
  • VGH Bayern, 17.03.2004 - 22 CS 04.362

    Bestimmtheitsgebot, Merkblatt einer Behörde, Website einer Behörde, allgemein

    Ob bereits aus der Reihenfolge der in § 4 Abs. 3 Satz 1 BBodSchG aufgelisteten Verantwortlichen eine verbindliche Rangfolge der Inanspruchnahme abzuleiten ist, wie das Landratsamt im Bescheid vom 2. September 2003 in Einklang mit einer im Schrifttum vertretenen Auffassung angenommen hat (s. zuletzt Becker, UPR 2004, 1/2 m.w.N.), erscheint zwar zweifelhaft (vgl. dazu BayVGH vom 22.3. 2001, BayVBl 2002, 470 m.w.N.).
  • VGH Bayern, 04.05.2005 - 22 B 99.2209

    Betreiben einer immissionsschutzrechtlich genehmigungsbedürftigen Anlage durch

    Abgesehen davon ist nicht erkennbar, dass der Entsorgungs- und Reinigungsaufwand sich im vorliegenden Fall durch Zuwarten vergrößert hätte; die Sanierung ist lediglich zunehmend dringlicher geworden (vgl. hierzu BayVGH vom 22.3.2001, BayVBl 2002, 470).
  • VGH Bayern, 22.03.2011 - 1 N 09.2888

    Normenkontrollantrag gegen Bebauungsplan; Bebauungsplan der Innenentwicklung;

    Im Übrigen hat eine Gemeinde auf den Vollzug einer naturschutzrechtlichen Verordnung anders als auf den Vollzug eines Bebauungsplans keinen rechtlichen Einfluss (BayVGH vom 7.11.2001 Az. 1 N 98.3032 RdNr. 15 = BayVBl 2002, 470).
  • VGH Bayern, 11.07.2018 - 1 N 15.938

    Bebauungsplan zur Erhaltung des Landschaftsbildes

    Im Übrigen hat eine Gemeinde auf den Vollzug einer naturschutzrechtlichen Regelung anders als auf den Vollzug eines Bebauungsplans keinen rechtlichen Einfluss (vgl. BayVGH, U.v. 22.3.2011 - 1 N 09.2888 - juris Rn. 29; U.v. 7.11.2001 - 1 N 98.3032 - juris Rn. 15).
  • VGH Bayern, 13.10.2004 - 22 CS 04.2489

    Verpflichtung zur Durchführung einer Detailuntersuchung; Störerauswahl

    Da bei der Störerauswahl das öffentliche Interesse an einer effektiven Gefahrenbeseitigung im Vordergrund steht, kann entgegen der im Beschwerdevorbringen geäußerten Auffassung nicht von einem abstrakten Vorrang der Inanspruchnahme eines Handlungsstörers gegenüber dem Zustandsstörer ausgegangen werden (vgl. BayVGH vom 22.3.2001, BayVBl 2002, 470 m.w.N. und vom 17.3.2004 Az. 22 CS 04.362).
  • VGH Bayern, 07.11.2002 - 22 CS 02.2577

    Bodenschutzrechtliche Untersuchungsanordnung zur Gefahrenabschätzung; Begründung

    Das Risiko, dass sich ein Sanierungspflichtiger - hier: die frühere Zustandstörerin - seinen Verpflichtungen entzieht, haben nach der Konzeption der einschlägigen Befugnisnormen einschließlich des nunmehr anwendbaren § 4 Abs. 3 BBodSchG die übrigen Verantwortlichen bzw. Verpflichteten insofern zu tragen, als sie dann mit ihrer Heranziehung zu rechnen haben und auf - eventuell nicht mehr durchsetzbare - Regressansprüche gegen den Betreffenden verwiesen sind (vgl. BayVGH vom 22.3.2001, BayVBl 2002, 470).
  • VGH Bayern, 28.03.2002 - 1 NE 01.2074

    Bauleitplanung: Festsetzungssperre für von einer Schutzgebietsverordnung umfasste

    Durch höchstrichterliche Rechtsprechung ist geklärt, dass ein solcher Widerspruch vorliegt, wenn die Festsetzungen eines Bebauungsplans den Vorschriften einer Landschaftsschutzverordnung zuwider laufen (vgl. bereits BVerwG vom 28.11.1988 ZfBR 1989, 77 ; zuletzt: BVerwG vom 7.6.2001 BayVBl 2002, 149 = NVwZ 2001, 1280 = ZfBR 2002, 70 ; zu einem mit den Zielen einer naturschutzrechtlichen Verordnung zu vereinbarenden Bebauungsplan vgl. BayVGH vom 7.11.2001 UPR 2002, 149 ).
  • VG Würzburg, 08.05.2002 - W 2 K 01.1244

    Zulässigkeit eines kommunalen Bürgerbegehrens, das sich gegen das "Wie" der

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