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   BVerfG, 22.11.2001 - 2 BvR 2138/00   

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https://dejure.org/2001,1066
BVerfG, 22.11.2001 - 2 BvR 2138/00 (https://dejure.org/2001,1066)
BVerfG, Entscheidung vom 22.11.2001 - 2 BvR 2138/00 (https://dejure.org/2001,1066)
BVerfG, Entscheidung vom 22. November 2001 - 2 BvR 2138/00 (https://dejure.org/2001,1066)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Disziplinarverfahren - Verfassungsbeschwerde - Lehrer - Sexueller Mißbrauch - Ruhegehalt - Aberkennung - Rente - Eigentumsfreiheit - Berufsbeamtentum - Öffentlicher Dienst - Verhältnismäßigkeit

  • Judicialis

    GG Art. 33 Abs. 5; ; GG Art. 3 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 33 Abs. 5

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 2002, 467
  • DVBl 2002, 406
  • BayVBl 2002, 495
 
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Wird zitiert von ... (74)Neu Zitiert selbst (12)

  • BVerwG, 26.01.1999 - 1 D 34.97

    Entnahme von Postsendungen in einer Vielzahl von Fällen über einen längeren

    Auszug aus BVerfG, 22.11.2001 - 2 BvR 2138/00
    Art. 3 Abs. 1 GG dürfte gerade gebieten, dass ein Beamter, der - wie der Beschwerdeführer - nach Begehung einer schwerwiegenden Verfehlung in den Ruhestand tritt, grundsätzlich nicht besser gestellt wird als ein Beamter, der im aktiven Dienst verbleibt (so BVerwG, Urteil vom 26. Januar 1999 - 1 D 34/97 -, nur in JURIS).
  • BVerwG, 10.10.2000 - 1 D 46.98
    Auszug aus BVerfG, 22.11.2001 - 2 BvR 2138/00
    Nach der Rechtsprechung des BVerwG (vgl. zuletzt Urteil vom 10. Oktober 2000 - 1 D 46/98 -, Buchholz Nr. 235, § 82 BDO Nr. 6 m.w.N.) vermögen die durch Beiträge zu einer Krankenversicherung entstehenden finanziellen Belastungen die Unverhältnismäßigkeit der Disziplinarmaßnahme nicht zu begründen, weil es sich nur um eine mittelbare Folge der Verhängung der Höchstmaßnahme handelt.
  • BVerfG, 10.04.1984 - 2 BvL 19/82

    Emeritierungsalter

    Auszug aus BVerfG, 22.11.2001 - 2 BvR 2138/00
    Für vermögensrechtliche Ansprüche von Angehörigen des öffentlichen Dienstes, die sich aus einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis ergeben, wird Art. 14 durch Art. 33 Abs. 5 GG verdrängt (vgl. BVerfGE 67, 1 ; 71, 255 ; 76, 256 ).
  • BVerfG, 08.02.1994 - 1 BvR 1693/92

    Verfassungsbeschwerde betreffend einen Mietrechtsstreit erfolglos

    Auszug aus BVerfG, 22.11.2001 - 2 BvR 2138/00
    Die Verfassungsbeschwerde besitzt keine hinreichende Aussicht auf Erfolg (vgl. BVerfGE 90, 22 ).
  • VGH Baden-Württemberg, 16.10.2000 - D 17 S 13/00

    Aberkennung des Ruhegehalts eines Lehrers wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern

    Auszug aus BVerfG, 22.11.2001 - 2 BvR 2138/00
    a) das Urteil des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg vom 16. Oktober 2000 - D 17 S 13/00 -,.
  • BVerfG, 07.05.1974 - 2 BvR 276/71

    Verfassungsmäßigkeit der Anrechnungsregelung in § 96 Abs. 3 BDO

    Auszug aus BVerfG, 22.11.2001 - 2 BvR 2138/00
    Es ist anerkannt, dass auch das Disziplinarrecht zu den hergebrachten Grundsätzen des Berufsbeamtentums im Sinn des Art. 33 Abs. 5 GG gehört (vgl. BVerfGE 7, 129 ; 15, 105 ; 37, 167 ).
  • BVerwG, 24.02.1999 - 1 D 72.97

    Außerdienstliches Dienstvergehen eines Beamten; Ansehensverlust eines Beamten

    Auszug aus BVerfG, 22.11.2001 - 2 BvR 2138/00
    Dies begründet zugleich die dienstliche Relevanz eines solchen Fehlverhaltens, die auch bei Nichtpädagogen die Verhängung der Höchstmaßnahme gebieten kann (vgl. BVerwG, Urteil vom 24. Februar 1999 - 1 D 72/97 -, nur in JURIS).
  • BVerfG, 10.12.1985 - 2 BvL 18/83

    Beamtenrecht - Ruhestand - Vertrauensschutz - Regelungsänderung - Eintritt in den

    Auszug aus BVerfG, 22.11.2001 - 2 BvR 2138/00
    Für vermögensrechtliche Ansprüche von Angehörigen des öffentlichen Dienstes, die sich aus einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis ergeben, wird Art. 14 durch Art. 33 Abs. 5 GG verdrängt (vgl. BVerfGE 67, 1 ; 71, 255 ; 76, 256 ).
  • BVerfG, 13.11.1962 - 2 BvL 5/60

    Anforderungen an eine Richtervorlage nach Art. 100 Abs. 1 GG - Verfolgung von

    Auszug aus BVerfG, 22.11.2001 - 2 BvR 2138/00
    Es ist anerkannt, dass auch das Disziplinarrecht zu den hergebrachten Grundsätzen des Berufsbeamtentums im Sinn des Art. 33 Abs. 5 GG gehört (vgl. BVerfGE 7, 129 ; 15, 105 ; 37, 167 ).
  • BVerfG, 30.09.1987 - 2 BvR 933/82

    Beamtenversorgung

    Auszug aus BVerfG, 22.11.2001 - 2 BvR 2138/00
    Für vermögensrechtliche Ansprüche von Angehörigen des öffentlichen Dienstes, die sich aus einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis ergeben, wird Art. 14 durch Art. 33 Abs. 5 GG verdrängt (vgl. BVerfGE 67, 1 ; 71, 255 ; 76, 256 ).
  • BVerfG, 13.01.1987 - 2 BvR 209/84

    Erziehungsmaßregeln

  • BVerfG, 16.10.1957 - 1 BvL 13/56

    lex Schörner

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 07.03.2012 - 3d A 317/11

    Streikrecht für Beamte?

    Dieses Argumentation beinhaltet einen Zirkelschluss und würde das Disziplinarrecht - das ebenfalls als hergebrachter Grundsatz des Berufsbeamtentums verfassungsrechtlich verankert ist -, vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 22. November 2001 - 2 BvR 2138/00 -, NVwZ 2002, 467, und.
  • BVerwG, 31.08.2017 - 2 A 6.15

    Ausdehnung des Disziplinarverfahrens; Bundesnachrichtendienst;

    Die unveränderte Ausübung der Disziplinarbefugnis findet ihre Rechtfertigung in der Wahrung der Integrität des Beamtentums und des Ansehens des öffentlichen Dienstes sowie in dem Gebot der Gleichbehandlung (BVerfG, Kammerbeschluss vom 22. November 2001 - 2 BvR 2138/00 - NVwZ 2002, 467; BVerwG, Urteile vom 28. Juli 2011 - 2 C 16.10 - BVerwGE 140, 185, Rn. 32 und vom 28. Februar 2013 - 2 C 62.11 - Buchholz 235.1 § 13 BDG Nr. 19 Rn. 68; Beschluss vom 13. Oktober 2005 - 2 B 19.05 - Buchholz 235.1 § 15 BDG Nr. 2 Rn. 6).
  • BVerwG, 28.07.2011 - 2 C 16.10

    Außerdienstliche Steuerhinterziehung; Hinterziehungsbetrag in siebenstelliger

    Sie findet ihre Rechtfertigung in der Wahrung der Integrität des Beamtentums und des Ansehens des öffentlichen Dienstes sowie in dem Gebot der Gleichbehandlung (BVerfG, Kammerbeschluss vom 22. November 2001 - 2 BvR 2138/00 - NVwZ 2002, 467; BVerwG, Beschluss vom 13. Oktober 2005 - BVerwG 2 B 19.05 - Buchholz 235.1 § 15 BDG Nr. 2 Rn. 6).
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