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   VGH Bayern, 14.06.2002 - 7 CS 02.776   

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VGH Bayern, 14.06.2002 - 7 CS 02.776 (https://dejure.org/2002,11694)
VGH Bayern, Entscheidung vom 14.06.2002 - 7 CS 02.776 (https://dejure.org/2002,11694)
VGH Bayern, Entscheidung vom 14. Juni 2002 - 7 CS 02.776 (https://dejure.org/2002,11694)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Entlassung von einer Schule bei Erwerb und Weitergabe einer geringen Menge Marihuana ohne vorherige Androhung; Verhältnismäßigkeit im Rahmen der Wahl der Ordnungsmaßnahme als pädagogische Ermessensentscheidung; Bloße Androhung eines Schulverweises als milderes Mittel

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Schulrecht: Entlassung eines Schülers wegen Drogenverkaufs in Schule

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz frei)

    Entlassung aus der Schule - Entlassung aus der Realschule wegen Erwerb, Konsum und Weitergabe von Marihuana

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rabüro.de (Kurzinformation)

    Zur Entlassung aus der Realschule wegen Erwerb, Konsum und Weitergabe von Marihuana

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BayVBl 2002, 671
 
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Wird zitiert von ... (22)Neu Zitiert selbst (4)

  • VGH Bayern, 02.09.1993 - 7 CS 93.1736
    Auszug aus VGH Bayern, 14.06.2002 - 7 CS 02.776
    Im Übrigen kommt es darauf an, wie schwer und belastend und mit welchen Folgen die angegriffene Anordnung in die Rechtssphäre des Antragstellers eingreift, ob und unter welchen Erschwernissen sie wieder rückgängig zu machen ist und wie dringlich demgegenüber das öffentliche Interesse an der sofortigen Durchsetzbarkeit der angegriffenen Verfügung zu bewerten ist (vgl. BayVGH vom 2.9.1993, BayVBl 1994, 346; Schmidt in Eyermann, VwGO , 11. Aufl. RdNrn. 72 ff. zu § 80 ; Kopp/Schenke, VwGO , 12. Aufl., RdNr. 158 ff. zu § 80).

    Der gerichtlichen Überprüfung unterliegt es ferner, ob die Schule frei von sachfremden Erwägungen entschieden und sie ihre Entscheidungen auf Tatsachenfeststellungen gestützt hat, die einer sachlichen Prüfung standhalten (st. Rspr. des Senats, vgl. BayVGH vom 2.9.1993 BayVBl 1994, 346; Beschluss vom 20.12.2000 Az. 7 ZS 00.3088).

  • OVG Rheinland-Pfalz, 07.02.1996 - 2 B 10106/96

    Schulrecht: Dauerhafter Schulausschluß nach unerlaubtem Umgang mit Haschisch auf

    Auszug aus VGH Bayern, 14.06.2002 - 7 CS 02.776
    In dem vom Oberverwaltungsgericht Koblenz entschiedenen Fall hatte der betroffene Schüler auf einer Klassenfahrt in die Niederlande eine Haschischzigarette in Anwesenheit von Mitschülern beschafft und geraucht und zudem durch sein Verhalten dazu beigetragen, dass im Umfeld der Schule Kontakte zu den Schülern und der Rauschgiftszene hergestellt werden konnten (Beschluss vom 7.2.1996, NJW 1996, 1690 ).
  • VGH Bayern, 10.06.1997 - 7 ZS 97.1403

    Schulrecht: Ausschluß aus der Schule nach Weitergabe von Betäubungsmitteln an

    Auszug aus VGH Bayern, 14.06.2002 - 7 CS 02.776
    Der im Widerspruchsbescheid wiederholt zitierten Entscheidung des Senats vom 10. Juni 1997 (BayVBl 1998, 54 ) lag ein Fall zu Grunde, in dem der von der Entlassung betroffene Schüler Marihuana für Mitschüler besorgt hatte.
  • VGH Bayern, 12.12.2000 - 7 ZS 00.3088
    Auszug aus VGH Bayern, 14.06.2002 - 7 CS 02.776
    Der gerichtlichen Überprüfung unterliegt es ferner, ob die Schule frei von sachfremden Erwägungen entschieden und sie ihre Entscheidungen auf Tatsachenfeststellungen gestützt hat, die einer sachlichen Prüfung standhalten (st. Rspr. des Senats, vgl. BayVGH vom 2.9.1993 BayVBl 1994, 346; Beschluss vom 20.12.2000 Az. 7 ZS 00.3088).
  • VGH Baden-Württemberg, 12.07.2017 - 9 S 1374/17

    Unterrichtsausschluss für Schüler mit Asperger-Syndrom

    Unabhängig davon ist bei der Beurteilung der Geeignetheit der Maßnahme nicht nur die (spezialpräventive) Wirkung des Unterrichtsausschlusses auf den Antragsteller, sondern auch der Gedanke der Generalprävention - der bei einem Verhalten wie dem hier zu beurteilenden naheliegend ist, bei dem körperliche Gewalt vom Antragsteller ausging und sich unter anderem gegen den Kopf und die Genitalien seiner Mitschüler richtete - mit in die Betrachtung einzubeziehen (vgl. BayVGH, Beschlüsse vom 10.06.1997 - 7 ZS 97.1403 -, NVwZ-RR 1998, 239, 240, und vom 14.06.2002 - 7 CS 02.776 -, BayVBl. 2002, 671; OVG Berlin, Beschluss vom 30.05.1997 - 7 S 33.97 -, juris; OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 07.02.1996 - 2 B 10106/96 -, NJW 1996, 1690; VG Regensburg, Beschluss vom 21.07.2016 - RO 3 S 16.1033 -, juris; Rux/Niehues, a.a.O., Rn. 443 und 446).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 14.08.2013 - 2 A 10251/13

    Erwerb von "Legal Highs" und vorgetäuschter Handel illegaler Drogen in der Schule

    In der obergerichtlichen Rechtsprechung ist daher anerkannt, dass der Konsum von Rauschgift, die Herstellung von Kontakten zum Erwerb von Rauschgift und dessen Weitergabe an Mitschüler einen Schulausschluss rechtfertigen (vgl. OVG RP, Beschlüsse vom 7. Februar 1996 - 2 B 10106/96 -, NJW 1996, 1690, sowie vom 7. Mai 1996 - 2 B 11101/97.OVG -, n.v.; BayVGH, Beschlüsse vom 10. Juni 1997 - 7 ZS 97.1403 -, NVwZ-RR 1998, 239 [240]; vom 14. Juni 2002, 7 CS 02.776 -, BayVBl. 2002, 671; vom 28. April 2003 - 7 ZB 02.2230 -, juris Rn. 9; einschränkend OVG Berlin, Beschluss vom 30. Mai 1997 - 7 S 33.97 -, juris Rn. 8).
  • VGH Bayern, 28.04.2003 - 7 ZB 02.2230

    Entlassung vom Gymnasium, Erwerb und Weitergabe von Rauschmitteln, keine

    Bereits das Verwaltungsgericht hat darauf hingewiesen, dass die strittige Ordnungsmaßnahme der Entlassung von der Schule als pädagogische Ermessensentscheidung gerichtlich nur eingeschränkt überprüfbar ist (vgl. BayVGH vom 14.6.2002 BayVBl. 2002, 671/672 m.w.N.).

    Es ist nach der Rechtsprechung des Senats wie auch nach der Rechtsprechung anderer Oberverwaltungsgerichte anerkannt, dass der Konsum von Rauschgift, die Herstellung von Kontakten zum Erwerb von Rauschgift und dessen Weitergabe an Mitschüler - auch bei einer geringen Menge von Drogen - den Ausschluss von der betreffenden Schule rechtfertigen können (vgl. BayVGH vom 14.6.2002 a.a.O., 671/672; BayVGH vom 10.6.1997 BayVBl 1998, 54/55 m.w.N.).

    Nach der Rechtsprechung des Senats ist eine Ausnahme von dieser Regel zulässig, wenn das Fehlverhalten des Schülers und die Beeinträchtigung des Bildungs- und Erziehungsauftrags der Schule gewichtig sind und etwa - wie hier - manifestiert werden soll, dass der Umgang mit Rauschgift im Verantwortungsbereich der Schule sofort wirksam und dauerhaft unterbunden werden soll (BayVGH vom 14.6.2002 a.a.O. S. 673; vgl. auch BayVGH vom 3.6.2002 NJW 2002, 3044).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 17.09.2014 - 19 B 985/14

    Stützung einer schulischen Ordnungsmaßnahme auf generalpräventive Gründe gemäß §

    - 7 CS 02.776 -, BayVBl. 2002, 671, juris, Rdn. 53 (Marihuana); OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 14. August 2013 - 2 A 10251/13 -, juris, Rdn. 29.
  • VG München, 14.12.2021 - M 3 S 21.6390

    Verwaltungszwang zur Durchsetzung der Schulpflicht bei Verweigerung von

    Im Übrigen kommt es auch darauf an, wie schwer die angegriffene Maßnahme durch ihren Sofortvollzug in die Rechtssphäre des Betroffenen eingreift, ob und unter welchen Erschwernissen sie wieder rückgängig zu machen ist und wie dringlich demgegenüber das öffentliche Interesse an der sofortigen Durchsetzung des angegriffenen Verwaltungsakts zu bewerten ist (vgl. BayVGH, B. v. 14.6.2002 - 7 CS 02.776 - juris Rn. 30 m.w.N.).
  • VG München, 20.12.2021 - M 3 S 21.6412

    Schulpflicht, Testobliegenheit, Distanzunterricht, Vortrag positiver Corona-Test,

    Im Übrigen kommt es auch darauf an, wie schwer die angegriffene Maßnahme durch ihren Sofortvollzug in die Rechtssphäre des Betroffenen eingreift, ob und unter welchen Erschwernissen sie wieder rückgängig zu machen ist und wie dringlich demgegenüber das öffentliche Interesse an der sofortigen Durchsetzung des angegriffenen Verwaltungsakts zu bewerten ist (vgl. BayVGH, B. v. 14.6.2002 - 7 CS 02.776 - juris Rn. 30 m.w.N.).
  • VGH Bayern, 31.08.2018 - 7 CS 18.800

    Entlassung von der Schule

    Insbesondere besteht unter den Ordnungsmaßnahmen gemäß Art. 86 Abs. 2 des Bayerischen Gesetzes über das Erziehungs- und Unterrichtswesen (BayEUG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 31.Mai 2000 (GVBl S. 414, BayRS 2230-1-1-K), zuletzt geändert durch Gesetz vom 24. Juli 2018 (GVBl S. 613), keine Rangfolge in der Weise, dass immer eine mildere Ordnungsmaßnahme zu ergreifen ist, bevor eine schwerere, wie z.B. die Entlassung von der Schule gemäß § 86 Abs. 2 Nr. 10 BayEUG verhängt wird (BayVGH, B.v. 14.6.2002 - 7 CS 02.776 - juris Rn. 35).
  • OVG Niedersachsen, 25.07.2016 - 2 ME 133/16

    Drogenkonsum; Erforderlichkeit; Ordnungsmaßnahme; Schüler; Überweisung an eine

    In der Rechtsprechung waren es bislang vor allem solche Fälle, in denen die betreffenden Schüler ihre Schule verlassen mussten (vgl. hierzu OVG Koblenz, Beschl. v. 7.2.1996 -, NJW 1996, 1690, Bay. VGH, Beschl. v. 10.6.1997 - 7 ZS 97, 1403 -, NVwZ-RR 1998, 239, v. 14.6.2002 - 7 CS 02.776 -, BayVBl. 2002, 671, u. v. 28.4.2003 - 7 ZB 02.2230 -, juris, sowie ferner OVG Koblenz, Beschl. v. 14.8.2013 - 2 A 10251/13 -, juris, Bay. VGH, Beschl. v. 27.5.2016 - 7 ZB 15.2126 -, juris, vgl. aber auch [vorläufigen Rechtsschutz zu Gunsten der Schüler gewährend] OVG Berlin, Beschl. v. 30.5.1997 - 7 S 33.97 -, juris, VG Osnabrück, Beschl. v. 9.5.2005 - 1 B 26/05 -, NVwZ-RR 2006, 124).
  • VG München, 14.12.2021 - M 3 S 21.6405

    Erfolgloser Einstweiliger Rechtsschutz der Eltern gegen die Durchsetzung der

    Im Übrigen kommt es auch darauf an, wie schwer die angegriffene Maßnahme durch ihren Sofortvollzug in die Rechtssphäre des Betroffenen eingreift, ob und unter welchen Erschwernissen sie wieder rückgängig zu machen ist und wie dringlich demgegenüber das öffentliche Interesse an der sofortigen Durchsetzung des angegriffenen Verwaltungsakts zu bewerten ist (vgl. BayVGH, B. v. 14.6.2002 - 7 CS 02.776 - juris Rn. 30 m.w.N.).
  • VGH Bayern, 05.09.2018 - 7 CS 18.869

    Entlassung von der Schule wegen Gebrauchs von THC-Liquids in einer E-Shisha

    Insbesondere besteht unter den Ordnungsmaßnahmen gemäß Art. 86 Abs. 2 BayEUG keine Rangfolge in der Weise, dass immer eine mildere Ordnungsmaßnahme zu ergreifen ist, bevor eine schwerere, wie z.B. die Entlassung von der Schule, verhängt wird (BayVGH, B.v. 14.6.2002 - 7 CS 02.776 - juris und vom 31.8.2018 -7 CS 18.800).
  • VGH Bayern, 27.05.2016 - 7 ZB 15.2126

    Ordnungsmaßnahme gegenüber Schülern wegen Drogenkonsums

  • VGH Bayern, 14.04.2014 - 7 CS 14.553

    Entlassung von der Schule; Handel mit Drogen

  • VG München, 10.08.2022 - M 3 S 22.3412

    Entlassung von der Schule, Mitglied einer Jugendbande, Sachbeschädigung,

  • VG München, 18.02.2014 - M 3 S 14.244

    Erfolgloser Eilantrag; Entlassung von der Schule; Verkauf von Drogen innerhalb

  • VG Augsburg, 29.04.2008 - Au 3 K 07.1552

    Androhung der Entlassung; Anhörung; Eltern; entlastende Umstände; faires

  • VG München, 17.02.2022 - M 3 S 22.557

    Schulpflicht, Testpflicht, Distanzunterricht, Zwangsgeld

  • VG Würzburg, 08.05.2018 - W 2 S 18.563

    Schulentlassung wegen Drogenhandels außerhalb der Schule

  • VG München, 12.05.2015 - M 3 K 14.1189

    Erfolglose Klage gegen Ordnungsmaßnahme der Androhung der Entlassung

  • VG München, 09.02.2022 - M 3 S 22.265

    Präsenzpflicht in der Schule trotz Testobliegenheit

  • VG München, 16.08.2022 - M 3 S 22.3909

    Widerruf einer Genehmigung zur Errichtung und zum Betrieb einer staatlich

  • VG Regensburg, 21.07.2016 - RO 3 S 16.1033

    Unterrichtsausschluss wegen Fehlverhaltens

  • VG Augsburg, 28.06.2011 - Au 3 K 10.1927

    Ordnungsmaßnahme; Androhung der Entlassung; formelle Voraussetzungen; Häufung von

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