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   VerfGH Bayern, 30.03.2004 - 60-VI-02   

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https://dejure.org/2004,49114
VerfGH Bayern, 30.03.2004 - 60-VI-02 (https://dejure.org/2004,49114)
VerfGH Bayern, Entscheidung vom 30.03.2004 - 60-VI-02 (https://dejure.org/2004,49114)
VerfGH Bayern, Entscheidung vom 30. März 2004 - 60-VI-02 (https://dejure.org/2004,49114)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BayVBl 2004, 493
 
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Wird zitiert von ... (8)

  • VerfGH Bayern, 17.11.2015 - 12-VI-15

    Verwerfung eines Klageerzwingungsantrags als unzulässig

    Das ist der Fall, wenn die Formerfordernisse an einen Klageerzwingungsantrag weitergehen, als es durch ihren Zweck geboten ist (VerfGH vom 30.3.2004 BayVBl 2004, 493; BVerfG vom 28.11.1999 NJW 2000, 1027).

    Durch das Klageerzwingungsverfahren soll dieses Anklagemonopol der Staatsanwaltschaft nicht durchbrochen, sondern nur seine Ausübung, die Einhaltung des Legalitätsprinzips, kontrolliert werden (VerfGH BayVBl 2004, 493; vom 9.1.2015 - Vf. 1-VI-14 - juris Rn. 20).

    Dies stellt eine fachkundige Überprüfung sicher, umfasst aber auch die Verpflichtung des Anwalts, auf die gesetzlichen Vorschriften über Voraussetzungen und Form von Prozesshandlungen zu achten (VerfGH BayVBl 2004, 493).

  • VerfGH Bayern, 17.10.2023 - 72-VI-21

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde bezüglich eines Klageerzwingungsverfahrens wegen

    Sie bezwecken, die zuständigen Gerichte vor einer Überlastung durch unsachgemäße und nicht hinreichend substanziierte Anträge zu bewahren (VerfGH vom 18.7.2001 BayVBl 2001, 746 f.; vom 30.3.2004 BayVBl 2004, 493; vom 16.11.2018 - Vf. 23-VI-16 - juris Rn. 34 f.; BVerfG vom 8.6.2021 - 2 BvR 2010/20 - juris Rn. 24).

    Deshalb und im Hinblick auf die Bedeutung, die die Einleitung eines Strafverfahrens für den individuellen Rechtsfrieden eines Beschuldigten hat, ist es gerechtfertigt, an die formalen Voraussetzungen eines Klageerzwingungsantrags strenge Anforderungen zu stellen (VerfGH BayVBl 2004, 493; vom 17.11.2015 - Vf. 12-VI-15 - juris Rn. 26 f.; vom 16.11.2018 - Vf. 23-VI-16 - juris Rn. 35).

  • VerfGH Bayern, 16.11.2018 - 23-VI-16

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde bezogen auf eine Strafanzeige der

    Sie bezwecken, die Oberlandesgerichte vor einer Überlastung durch unsachgemäße und nicht hinreichend substanziierte Anträge zu bewahren (VerfGH vom 18.7.2001 BayVBl 2001, 746 f.; vom 30.3.2004 BayVBl 2004, 493).

    Deshalb und im Hinblick auf die Bedeutung, die die Einleitung eines Strafverfahrens für den individuellen Rechtsfrieden eines Beschuldigten hat, ist es gerechtfertigt, an die formalen Voraussetzungen eines Klageerzwingungsantrags strenge Anforderungen zu stellen (VerfGH BayVBl 2004, 493; vom 17.11.2015 - Vf. 12-VI-15 - juris Rn. 26 f.).

  • VerfGH Bayern, 22.09.2015 - 112-VI-14

    Klageerzwingungsverfahren gegen Staatsanwalt wegen versuchter Strafvereitelung im

    Das ist der Fall, wenn die Formerfordernisse an einen Klageerzwingungsantrag weitergehen, als es durch ihren Zweck geboten ist (VerfGH vom 30.3.2004 BayVBl 2004, 493; BVerfG vom 28.11.1999 NJW 2000, 1027).

    Durch das Klageerzwingungsverfahren soll dieses Anklagemonopol der Staatsanwaltschaft nicht durchbrochen, sondern nur seine Ausübung, die Einhaltung des Legalitätsprinzips, kontrolliert werden (VerfGH BayVBl 2004, 493; vom 9.1.2015 - Vf. 1-VI-14 - juris Rn. 20).

    Dies stellt eine fachkundige Überprüfung sicher, umfasst aber auch die Verpflichtung des Anwalts, auf die gesetzlichen Vorschriften über Voraussetzungen und Formen von Prozesshandlungen zu achten (VerfGH BayVBl 2004, 493).

  • VerfGH Bayern, 22.09.2015 - 107-VI-14

    Klageerzwingungsverfahren gegen Richter nach abgewiesener Amtshaftungsklage

    Das ist der Fall, wenn die Formerfordernisse an einen Klageerzwingungsantrag weitergehen, als es durch ihren Zweck geboten ist (VerfGH vom 30.3.2004 BayVBl 2004, 493; BVerfG vom 28.11.1999 NJW 2000, 1027).

    Durch das Klageerzwingungsverfahren soll dieses Anklagemonopol der Staatsanwaltschaft nicht durchbrochen, sondern nur seine Ausübung, die Einhaltung des Legalitätsprinzips, kontrolliert werden (VerfGH BayVBl 2004, 493; vom 9.1.2015 - Vf. 1-VI-14 - juris Rn. 20).

    Dies stellt eine fachkundige Überprüfung sicher, umfasst aber auch die Verpflichtung des Anwalts, auf die gesetzlichen Vorschriften über Voraussetzungen und Formen von Prozesshandlungen zu achten (VerfGH BayVBl 2004, 493).

  • VerfGH Rheinland-Pfalz, 25.01.2006 - VGH B 16/05

    Verfassungsrecht, Strafprozessrecht

    Seiner Rechtsprechung haben sich insoweit auch andere Landesverfassungsgerichte angeschlossen (BayVerfGH, BayVBl. 2001, 746; BayVBl. 2004, 493; VerfGH Berlin, NJW 2004, 2728; SächsVerfGH, NJW 2004, 2729).
  • VerfGH Bayern, 25.08.2015 - 48-VI-14

    Verfassungsbeschwerde nach erfolgloser Klageerzwingung

    Durch das Klageerzwingungsverfahren soll dieses Anklagemonopol der Staatsanwaltschaft nicht durchbrochen, sondern nur seine Ausübung, die Einhaltung des Legalitätsprinzips, kontrolliert werden (VerfGH vom 30.3.2004 BayVBl 2004, 493; vom 9.1.2015 - Vf. 1-VI-14 - juris Rn. 20).
  • VerfGH Bayern, 09.01.2015 - 1-VI-14

    Klageerzwingungsverfahren

    Durch das Klageerzwingungsverfahren soll dieses Anklagemonopol der Staatsanwaltschaft nicht durchbrochen, sondern nur seine Ausübung, die Einhaltung des Legalitätsprinzips, kontrolliert werden (VerfGH vom 30.3.2004 BayVBl 2004, 493).
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