Rechtsprechung
   VGH Bayern, 21.01.2005 - 3 CE 04.2899   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,5821
VGH Bayern, 21.01.2005 - 3 CE 04.2899 (https://dejure.org/2005,5821)
VGH Bayern, Entscheidung vom 21.01.2005 - 3 CE 04.2899 (https://dejure.org/2005,5821)
VGH Bayern, Entscheidung vom 21. Januar 2005 - 3 CE 04.2899 (https://dejure.org/2005,5821)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2005,5821) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes im Rahmen eines Beförderungsverfahrens; Bestehen eines Anordnungsgrundes bei nur kommissarischer Wahrnehmung der Dienstgeschäfte durch den bevorzugten Bewerber; Vermeidung eines faktischen Bewerbervorsprungs; Verstoß gegen das Prinzip ...

  • Judicialis

    VwGO § 114 Satz 2; ; VwGO § 123; ; BayBG Art. 12 Abs. 2; ; GG Art. 33 Abs. 2; ; GG Art. 19 Abs. 4

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Dienstpostenbesetzung; Auswahlentscheidung auf Grund von Rangliste; fehlende Dokumentation etwaiger Auswahlerwägungen; "Nachschieben" von AuswahlerwägungenSachgebiete: Beförderungen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2006, 346
  • BayVBl 2006, 91
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (84)Neu Zitiert selbst (6)

  • VGH Bayern, 05.04.2001 - 3 B 99.1669
    Auszug aus VGH Bayern, 21.01.2005 - 3 CE 04.2899
    Ob die Noten länger zurückliegender Anstellungs- und Aufstiegsprüfungen in die Auswahlerwägungen - bei gleichen aktuellen Beurteilungen - bereits generell als weitere Kriterien oder allenfalls als Hilfskriterien, wenn alle übrigen sachgerechten Kriterien einen Gleichstand der Konkurrenten ergeben, in die Auswahlentscheidung einbezogen werden können, erscheint - jedenfalls außerhalb einer sog. "Bewährungsbeförderung" (sh. hierzu BayVGH vom 5.4.2001, Az.: 3 B 99.1669) - nicht ganz unproblematisch.
  • VGH Bayern, 24.01.2000 - 3 CE 99.2738
    Auszug aus VGH Bayern, 21.01.2005 - 3 CE 04.2899
    Auf den vorliegenden Fall bezogen bedeutet das, dass die vorletzte Beurteilung nicht schon generell in die Rangzahl einbezogen werden, sondern nur bei einem Gleichstand bei der aktuellen Beurteilung mitberücksichtigt werden durfte (s. hierzu auch BayVGH vom 24.1.2000, Az.: 3 CE 99.2738).
  • VGH Baden-Württemberg, 07.02.1997 - 4 S 73/97

    Besetzung eines Beförderungsdienstpostens - fehlender Anordnungsgrund für die

    Auszug aus VGH Bayern, 21.01.2005 - 3 CE 04.2899
    Was das Vorliegen eines Anordnungsgrundes angeht, nimmt der Senat nunmehr - im Hinblick auf generell denkbare Verschiebungen der Ausgangssituation - die grundsätzliche Eilbedürftigkeit derartiger Fallkonstellationen jedenfalls dann an, wenn - wie hier - die Fehlerhaftigkeit der getroffenen Auswahlentscheidung bereits bei summarischer Prüfung offen zutage tritt (s. hierzu: VGH Baden-Württemberg vom 7.2.1997 IÖD 1997, 258; OVG NRW vom 15.11.2002, DÖD 2003, 167 und Zimmerling in RiA 2002, 169 m.w. Rspr.nachw.).
  • BAG, 21.01.2003 - 9 AZR 72/02

    Antrag auf Neubescheidung im Rahmen einer Konkurrentenklage - Verletzung des

    Auszug aus VGH Bayern, 21.01.2005 - 3 CE 04.2899
    Der Senat weist in diesem Zusammenhang auf die Auffassung des Bundesarbeitsgerichts (Urteil vom 21.1.2003 - 9 AZR 72/02, RiA 2004, 32) hin, wonach sich aus Art. 33 Abs. 2 GG i.V. mit Art. 19 Abs. 4 GG die Pflicht des Dienstherrn ergibt, die wesentlichen Auswahlerwägungen schriftlich niederzulegen und so die Auswahlentscheidung transparent zu machen.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 15.11.2002 - 1 B 1554/02

    Freigestelltes Personalratsmitglied; Anspruch auf Freihaltung des

    Auszug aus VGH Bayern, 21.01.2005 - 3 CE 04.2899
    Was das Vorliegen eines Anordnungsgrundes angeht, nimmt der Senat nunmehr - im Hinblick auf generell denkbare Verschiebungen der Ausgangssituation - die grundsätzliche Eilbedürftigkeit derartiger Fallkonstellationen jedenfalls dann an, wenn - wie hier - die Fehlerhaftigkeit der getroffenen Auswahlentscheidung bereits bei summarischer Prüfung offen zutage tritt (s. hierzu: VGH Baden-Württemberg vom 7.2.1997 IÖD 1997, 258; OVG NRW vom 15.11.2002, DÖD 2003, 167 und Zimmerling in RiA 2002, 169 m.w. Rspr.nachw.).
  • BVerwG, 27.02.2003 - 2 C 16.02

    Aufstieg; Beförderung; Beurteilung; Binnendifferenzierung; Dienstalter;

    Auszug aus VGH Bayern, 21.01.2005 - 3 CE 04.2899
    Nach der neueren Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. Urteil vom 27.2.2003, Az. 2 C 16.02, DÖD 2003, 202) ist die Berücksichtigung älterer dienstlicher Beurteilungen bei einer Auswahlentscheidung dann (aber eben nur dann) geboten, wenn eine Stichentscheidung unter aktuell im wesentlichen gleich beurteilten Beamten zu treffen ist.
  • BVerfG, 09.07.2007 - 2 BvR 206/07

    Schaffung "vollendeter Tatsachen" im beamtenrechtlichen Konkurrentenstreit durch

    Aus Art. 33 Abs. 2 GG in Verbindung mit Art. 19 Abs. 4 GG folgt deshalb auch die Verpflichtung, die wesentlichen Auswahlerwägungen schriftlich niederzulegen (vgl. hierzu BAG, Urteil vom 21. Januar 2003 - 9 AZR 72/02 -, BAGE 104, 295 ; Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 21. Januar 2005 - 3 CE 04.2899 -, BayVBl 2006, S. 91; Hessischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 17. Juni 1997, 1 TG 2183/97 -, ZTR 1997, S. 526 ).
  • OVG Niedersachsen, 26.04.2018 - 11 LC 288/16

    Rechtsstreit um ein gegenüber eines "Ultra" für die Fußballsaison 2016/2017

    Voraussetzung für die materiell-rechtliche Zulässigkeit eines Nachschiebens von Gründen ist dabei, dass diese schon bei Erlass des Verwaltungsakts vorlagen, dieser dadurch nicht in seinem Wesen verändert und der Betroffene nicht in seiner Rechtsverteidigung beeinträchtigt wird (BVerwG, Urt. v. 20.6.2013 - 8 C 46/12 -, BVerwGE 147, 81, juris, Rn. 31 ff., dasselbe, Urt. v. 16.6.1997 - 3 C 22/96 -, BVerwGE 105, 55, juris, Rn. 19, jeweils m.w.N.; Decker, in: Posser/Wolff, VwGO, 2. Aufl. 2014, § 114, Rn. 42 ff.; vgl. auch Bayerischer VGH, Beschl. v. 21.1.2005 - 3 CE 04.2899 -, NVwZ-RR 2006, 346, juris, Rn. 28).
  • VGH Bayern, 25.05.2011 - 3 CE 11.605

    Vorläufiger Rechtsschutz gegen Vergabe eines höherwertigen Dienstpostens

    § 114 Satz 2 VwGO lässt demgegenüber nur die Ergänzung, nicht aber die vollständige Nachholung oder Auswechslung der die Ermessensentscheidung tragenden Gründe zu (BVerfG Beschluss vom 9.7.2007 Az. 2 BvR 206/07, DÖD 2007, 297; vgl. BayVGH vom 15.6.2010 Az. 3 CE 10.725, RdNr. 18 zitiert nach ; vom 21.1.2005, Az. 3 CE 04.2899 und vom 22.11.2007 Az. 3 CE 07.2274).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht