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   VGH Bayern, 31.05.2006 - 25 N 03.351   

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VGH Bayern, 31.05.2006 - 25 N 03.351 (https://dejure.org/2006,18016)
VGH Bayern, Entscheidung vom 31.05.2006 - 25 N 03.351 (https://dejure.org/2006,18016)
VGH Bayern, Entscheidung vom 31. Mai 2006 - 25 N 03.351 (https://dejure.org/2006,18016)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Bebauungsplan mit Konsistenzfehler

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BauR 2006, 1699
  • BayVBl 2007, 177
  • ZfBR 2007, 372 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (10)

  • BVerwG, 18.12.1990 - 4 NB 8.90

    Bauleitplanung zur Verhinderung von Fehlentwicklungen und unzulässige

    Auszug aus VGH Bayern, 31.05.2006 - 25 N 03.351
    Sie sind nur dann unzulässig, wenn sie nicht dem wahren planerischen Willen der Gemeinde entsprechen, sondern nur vorgeschoben sind, um in Wahrheit eine andere, unerwünschte Nutzung zu verhindern (BVerwG vom 18.12.1990 BayVBl 1991, 280, st.Rspr.).

    Vielmehr drängt sich der Eindruck auf, dass das in der Begründung des Erweiterungs-Bebauungsplans ohnehin nur vage und höchst abstrakt angedeutete Motiv, das Gelände, "wie bereits in früheren Jahren schon einmal ins Auge gefasst, zu beplanen und einer geordneten städtebaulichen bzw. geordneten Ortsentwicklung zuzuführen", überhaupt nicht einem konkreten planerischen Willen der Gemeinde entsprach, sondern tatsächlich nur als "Floskel" vorgeschoben war, um die Erweiterung der Rinderhaltung des Antragstellers zu verhindern (BVerwG vom 18.12.1990 BayVBl 1991, 280, st.Rspr.).

  • VGH Bayern, 23.11.2004 - 25 B 00.366

    Zulässigkeit der Errichtung eines Wohnhauses im Dorfgebiet im Abstand von 10 m zu

    Auszug aus VGH Bayern, 31.05.2006 - 25 N 03.351
    Diese immissionschutzfachliche Bewertung stützt sich auf die Erhebungen der Bayerischen Landesanstalt für Landtechnik der Technischen Universität München-Weihenstephan ("Geruchsemissionen aus Rinderställen vom März 1994 -"Gelbes Heft 52" -und "Geruchsfahnenbegehungen an Rinderställen" vom Juni 1999 -"Gelbes Heft 63"), die auch der Senat in ständiger Rechtsprechung (vgl. zuletzt BayVGH vom 23.11.2004 BayVBl 2006, 279/280) als Orientierungshilfe heranzieht.
  • BVerwG, 05.07.1974 - IV C 50.72

    Flachglas - § 1 Abs. 6 BauGB, Abwägungsfehlerlehre, Abwägungsausfall,

    Auszug aus VGH Bayern, 31.05.2006 - 25 N 03.351
    a) Der Bebauungsplan leidet an einem Abwägungsfehler in Form einer Abwägungsdisproportionalität, weil der Antragsgegner den Ausgleich zwischen den von der Planung betroffenen immissionsschutzrechtlichen Belangen in einer Weise vorgenommen hat, die zur objektiven Gewichtigkeit dieser Belange außer Verhältnis steht (grundlegend BVerwG vom 12.12.1969 BVerwGE 34, 301/309; vom 5.7.1974 BVerwGE 45, 309/314 f.).
  • BVerwG, 26.10.1998 - 4 BN 43.98

    Bauleitplanung, Erforderlichkeit; planerische Eigenverantwortung der Gemeinde;

    Auszug aus VGH Bayern, 31.05.2006 - 25 N 03.351
    In der Rechtsprechung ist geklärt, dass gerade auch die planungsrechtliche Zulässigkeit eines Vorhabens, das mit den planerischen Vorstellungen der Gemeinde nicht übereinstimmt, den Anstoß für die Aufstellung eines Bebauungsplans geben kann (BVerwG vom 26.10.1998 Az. 4 BN 43.98) und dass ein Bebauungsplan insoweit gegebenenfalls auch auf eine Verhinderung ungewünschter städtebaulicher Entwicklungen gerichtet sein darf, wie der Bevollmächtigte des Antragsgegners zutreffend bemerkt.
  • BVerwG, 28.04.1972 - IV C 11.69

    Zulässigkeit von Werbung mit Großflächenwerbetafeln in Mischgebieten;

    Auszug aus VGH Bayern, 31.05.2006 - 25 N 03.351
    Die Gleichwertigkeit und Gleichgewichtigkeit von Wohnen und das Wohnen nicht wesentlich störendem Gewerbe sowie deren wechselseitige Verträglichkeit als Kennzeichen des Mischgebiets (BVerwG vom 28.4.1972 BVerwGE 40, 94) setzen zwar ein gewisses Maß gegenseitiger Rücksichtnahme der einen Hauptnutzung auf die andere voraus mit der Folge, dass die Wohnnutzung im Mischgebiet im Vergleich zum allgemeinen Wohngebiet insoweit ein höheres Maß an Beeinträchtigungen hinzunehmen hat.
  • OVG Niedersachsen, 28.10.2004 - 1 KN 202/03

    Abwägungsfehlerhafte Festsetzung eines Plangebietes als allgemeines Wohngebiet;

    Auszug aus VGH Bayern, 31.05.2006 - 25 N 03.351
    Dass ein mit dem Erweiterungs-Bebauungsplan geschaffener Konflikt nicht allein dadurch bewältigt werden könnte, dass die Betroffenen in der Planurkunde auf drohende Nutzungskonflikte hingewiesen werden (siehe Planurkunde "Nr. 25.1 Immissionsschutz" unter "Weitere Festsetzungen"), ist in der Rechtsprechung geklärt (vgl. z. B. NdsOVG vom 28.10.2004, RdL 2005, 172; vgl. auch BVerwG vom 23.1.2002 NVwZ-RR: Einverständnis der Belästigten unerheblich).
  • BVerwG, 23.09.1999 - 4 C 6.98

    Im Zusammenhang bebauter Ortsteil; Eigenart der näheren Umgebung; allgemeines

    Auszug aus VGH Bayern, 31.05.2006 - 25 N 03.351
    Zumutbarkeitsmaßstab für Einzelbauvorhaben ist nämlich das nachbarschaftliche Rücksichtnahmegebot (grundlegend BVerwG vom 25.2.1977 BVerwGE 52, 122), das die Grundstücksnutzung aufgrund der konkreten örtlichen Gegebenheiten mit einer spezifischen gegenseitigen Pflicht zur Rücksichtnahme belastet (BVerwG vom 23.9.1999 BVerwGE 109, 314/322), und nicht nur zu Beschränkungen desjenigen führt, der Immissionen verursacht, sondern auch zu Duldungspflichten desjenigen, auf den sie einwirken.
  • BVerwG, 25.02.1977 - 4 C 22.75

    Anforderungen an das objekt-rechtliche Gebot der Rücksichtnahme

    Auszug aus VGH Bayern, 31.05.2006 - 25 N 03.351
    Zumutbarkeitsmaßstab für Einzelbauvorhaben ist nämlich das nachbarschaftliche Rücksichtnahmegebot (grundlegend BVerwG vom 25.2.1977 BVerwGE 52, 122), das die Grundstücksnutzung aufgrund der konkreten örtlichen Gegebenheiten mit einer spezifischen gegenseitigen Pflicht zur Rücksichtnahme belastet (BVerwG vom 23.9.1999 BVerwGE 109, 314/322), und nicht nur zu Beschränkungen desjenigen führt, der Immissionen verursacht, sondern auch zu Duldungspflichten desjenigen, auf den sie einwirken.
  • BVerwG, 12.12.1969 - IV C 105.66

    Rechtsnatur der Genehmigung eines Bebauungsplans; Rechtsfolgen der

    Auszug aus VGH Bayern, 31.05.2006 - 25 N 03.351
    a) Der Bebauungsplan leidet an einem Abwägungsfehler in Form einer Abwägungsdisproportionalität, weil der Antragsgegner den Ausgleich zwischen den von der Planung betroffenen immissionsschutzrechtlichen Belangen in einer Weise vorgenommen hat, die zur objektiven Gewichtigkeit dieser Belange außer Verhältnis steht (grundlegend BVerwG vom 12.12.1969 BVerwGE 34, 301/309; vom 5.7.1974 BVerwGE 45, 309/314 f.).
  • VGH Baden-Württemberg, 19.03.1982 - 8 S 366/82
    Auszug aus VGH Bayern, 31.05.2006 - 25 N 03.351
    Ein Mischgebiet kommt deshalb zwar ohne weiteres als städtebaulicher "Puffer" zwischen einem allgemeinen Wohngebiet und einem Gewerbegebiet in Betracht (vgl. z.B. VGH BW vom 19.3.1982 VBlBW 1983, 145/146).
  • VGH Bayern, 03.08.2010 - 1 N 06.2438

    Eine Gemeinde darf mit ihrer Bauleitplanung verschiedene, teilweise gegenläufige

    Gravierende Verstöße gegen das Gebot einer widerspruchsfreien (konsistenten) Planung können sogar die städtebauliche Rechtfertigung eines Bebauungsplans (§ 1 Abs. 3 Satz 1 BauGB) in Frage stellen (vgl. BayVGH vom 31.5.2006 BayVBl 2007, 177 = BRS 70 Nr. 16).
  • VGH Bayern, 18.01.2016 - 2 N 14.2499

    Unwirksamer Bebauungsplan wegen Verstoßes gegen das Abwägungsverbot -

    Das der Planung zugrundeliegende Konzept muss zudem möglichst widespruchsfrei (konsistent) umgesetzt werden (vgl. BayVGH, U. v. 31.5.2006 - 25 N 03.351 - BayVBl 2006, 177; U. v. 22.3.2011 - 1 N 09.2888 - juris).
  • VGH Bayern, 25.10.2010 - 1 N 06.2609

    Normenkontrollantrag gegen Bebauungsplan; Änderung des Bebauungsplanentwurfs

    Gravierende Verstöße gegen das Gebot einer widerspruchsfreien Planung können sogar die städtebauliche Rechtfertigung eines Bebauungsplans (§ 1 Abs. 3 Satz 1 BauGB) in Frage stellen (vgl. BayVGH vom 31.5.2006 BayVBl 2007, 177 = BRS 70 Nr. 16).
  • VGH Bayern, 22.03.2011 - 1 N 09.2888

    Normenkontrollantrag gegen Bebauungsplan; Bebauungsplan der Innenentwicklung;

    Gravierende Verstöße gegen das Gebot einer widerspruchsfreien (konsistenten) Planung können sogar die städtebauliche Rechtfertigung eines Bebauungsplans (§ 1 Abs. 3 Satz 1 BauGB) in Frage stellen (vgl. BayVGH vom 31.5.2006 BayVBl 2007, 177 = BRS 70 Nr. 16).
  • VGH Bayern, 20.12.2012 - 2 N 10.93

    Normenkontrolle; Bebauungsplan; Gartenstadtcharakter; degressives Baurecht

    Das der Planung zugrundeliegende Konzept muss zudem möglichst widerspruchsfrei (konsistent) umgesetzt werden (vgl. BayVGH, U.v. 31.5.2006 - 25 N 03.351 - BayVBl 2006, 177; U.v. 22.3.2011 - 1 N 09.2888 - juris).
  • VGH Bayern, 20.10.2009 - 1 N 06.1545

    Normenkontrollantrag gegen Bebauungsplan

    Gravierende Verstöße gegen das Gebot einer widerspruchsfreien (konsistenten) Planung können die städtebauliche Rechtfertigung eines Bebauungsplan (§ 1 Abs. 3 Satz 1 BauGB) in Frage stellen (vgl. BayVGH vom 31.5.2006 BayVBl 2007, 177 = BRS 70 Nr. 16).
  • VG Mainz, 11.11.2008 - 3 K 863/07

    Bauliche Erweiterung eines bestehenden Lebensmitteldiscountmarktes in

    Insoweit ist in der Rechtsprechung nämlich anerkannt, dass dem Trennungsgebot insoweit durch Festsetzung eines "Puffers" Genüge getan werden kann, etwa durch Festsetzung eines Mischgebiets (vgl. Bayerischer VGH, Urteil vom 21. Mai 2006 - 25 N 03.351 -, juris [Rdnr. 36]).
  • VGH Bayern, 29.08.2017 - 2 N 16.1243

    Ungleichbehandlung in Bebauungsplan durch unterschiedliche Handhabung von

    Das der Planung zugrundeliegende Konzept muss zudem möglichst widerspruchsfrei (konsistent) umgesetzt werden (vgl. BayVGH, U.v. 31.5.2006 - 25 N 03.351 - BayVBl 2006, 177; U.v. 22.3.2011 - 1 N 09.2888 - juris).
  • VGH Bayern, 24.02.2010 - 9 N 07.1416

    Zur Festsetzung eines Gewerbegebiets in unmittelbarer Nachbarschaft zu einem

    Durch die textlichen Festsetzungen des Bebauungsplans, dass innerhalb des 85 m-Immissionsschutzradius nur Betriebe ohne Dauerarbeitsplätze zulässig sein sollen und eine uneingeschränkte Nutzung des Gewerbegebiets erst außerhalb des 164 m-Immissionsschutzradius zulässig sein soll, für den Bereich zwischen dem äußeren und dem inneren Radius aber eine im Hinblick auf den Immissionsschutz nur eingeschränkte Nutzung vorgesehen ist, die jedoch einer jeweiligen Einzelfallentscheidung im Baugenehmigungsverfahren überlassen bleiben soll, dürfte der Kernbereich der hier vorliegenden Problematik unzulässig in das Baugenehmigungsverfahren verlagert worden sein (zum Konfliktbewältigungsgebot siehe z.B. Urteil des Senats vom 31.05.2006 BayVBl 2007, 177 m.w.N.).
  • VGH Bayern, 14.12.2009 - 1 NE 09.2377

    Normenkontrolle; Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung; Ausweisung von

    Gravierende Verstöße gegen das Gebot einer widerspruchsfreien (konsistenten) Planung können die städtebauliche Rechtfertigung eines Bebauungsplan (§ 1 Abs. 3 Satz 1 BauGB) in Frage stellen (vgl. BayVGH vom 31.5.2006 BayVBl 2007, 177 = BRS 70 Nr. 16).
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