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   VGH Bayern, 03.07.2006 - 6 B 03.2544   

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VGH Bayern, 03.07.2006 - 6 B 03.2544 (https://dejure.org/2006,12946)
VGH Bayern, Entscheidung vom 03.07.2006 - 6 B 03.2544 (https://dejure.org/2006,12946)
VGH Bayern, Entscheidung vom 03. Juli 2006 - 6 B 03.2544 (https://dejure.org/2006,12946)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtmäßigkeit von Beitragsbescheiden für Vorausleistungen auf den Erschließungsbeitrag; Beitragspflichtigkeit von Außenbereichsgrundstücken einer Anlage; Abrechenbarkeit der gesamten Herstellungskosten bei einer nur einseitig anbaubaren Erschließungsanlage; Maßstab der ...

  • Judicialis

    VwGO § 113 Abs. 1 Satz 4; ; BauGB § 35; ; BauGB § 127 Abs. 1; ; BauGB § 127 Abs. 2 Nr. 1

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Einseitig anbaubare Erschließungsanlage

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BayVBl 2007, 533
 
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Wird zitiert von ... (40)Neu Zitiert selbst (19)

  • BVerwG, 03.03.2004 - 9 C 6.03

    Erschließungsbeitrag; zum Anbau bestimmte Straße; einseitige Anbaubarkeit;

    Auszug aus VGH Bayern, 03.07.2006 - 6 B 03.2544
    Wird die Straße dagegen in einem Umfang ausgebaut, der über das für die einseitige Anbaubarkeit Unerlässliche hinausgeht, sind die Herstellungskosten zu teilen; in der Regel kann der hälftige Aufwand auf die derzeit erschlossenen Grundstücke verteilt werden, während die Gemeinde als Erschließungsträger die überschießende Hälfte sozusagen vorfinanziert und erst dann umlegen kann, wenn die Straße auch für die derzeit von einer Bebaubarkeit ausgeschlossenen Grundstücke zum Anbau bestimmt wird (BVerwG vom 25.6.1969 BVerwGE 32, 226; vom 31.1.1992 BVerwGE 89, 362; vom 3.3.2004 NVwZ 2004, 1118; BayVGH vom 25.2.1993 BayVBl 1994, 247).

    Der Gemeinde kommt eine Entscheidungsprärogative zu, deren Ausübung allerdings anhand der genannten Maßstäbe gerichtlich überprüfbar ist (BVerwG vom 26.5.1989 BVerwGE 82, 102; vom 3.3.2004 a.a.O.).

  • BVerwG, 06.12.1967 - IV C 94.66

    Abgrenzung zwischen Innen- und Außenbereich; Fehlende nachbarschützende Funktion

    Auszug aus VGH Bayern, 03.07.2006 - 6 B 03.2544
    Es kommt in erster Linie auf die konkreten örtlichen Verhältnisse und deren Würdigung an (u.a. BVerwG vom 6.12.1968 BVerwGE 28, 268/272).

    Daraus folgt, dass die Grenzlinie zwischen Innen- und Außenbereich nicht geradlinig verlaufen muss, sondern grundsätzlich auch vor- und zurückspringen kann (BVerwG vom 6.12.1967 DVBl 1968, 651/652; vom 4.7.1990 NVwZ 1990, 962).

  • BVerwG, 06.11.1968 - IV C 2.66

    Bebauungszusammenhang i.S. von §§ 34, 19 Abs. 1 BBauG

    Auszug aus VGH Bayern, 03.07.2006 - 6 B 03.2544
    Voraussetzung für einen Bebauungszusammenhang ist eine tatsächlich aufeinander folgende, eben zusammenhängende Bebauung (BVerwG vom 6.11.1968 BVerwGE 31, 20).

    Maßgebend ist dabei letztlich die Verkehrsauffassung (BVerwG vom 6.11.1968 a.a.O.).

  • BVerwG, 26.05.1989 - 8 C 6.88

    Vereinbarkeit eines Straßenausbaus mit dem Bebauungsplan; Planunterschreitung;

    Auszug aus VGH Bayern, 03.07.2006 - 6 B 03.2544
    Der Gemeinde kommt eine Entscheidungsprärogative zu, deren Ausübung allerdings anhand der genannten Maßstäbe gerichtlich überprüfbar ist (BVerwG vom 26.5.1989 BVerwGE 82, 102; vom 3.3.2004 a.a.O.).
  • VGH Bayern, 25.11.2003 - 6 CS 03.1716
    Auszug aus VGH Bayern, 03.07.2006 - 6 B 03.2544
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts wie auch des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs und anderer Obergerichte gehören Grundstücke, die im Zeitpunkt des Entstehens der sachlichen Beitragspflicht im Außenbereich liegen, selbst dann, wenn sie gewerblich genutzt werden, nicht zu den durch eine beitragsfähige Erschließungsanlage erschlossenen Grundstücken und bleiben deshalb bereits bei der Aufwandsverteilung unberücksichtigt (BVerwG vom 14.2.1986 NVwZ 1986, 568; BayVGH vom 25.11.2003 Az. 6 CS 03.1716; vom 4.12.2002 Az. 6 B 00.2259; Driehaus, a.a.O., § 17 RN 22).
  • BVerwG, 25.06.1969 - IV C 14.68

    Verteilung des Erschließungsaufwandes bei einseitig bebaubarer Straße

    Auszug aus VGH Bayern, 03.07.2006 - 6 B 03.2544
    Wird die Straße dagegen in einem Umfang ausgebaut, der über das für die einseitige Anbaubarkeit Unerlässliche hinausgeht, sind die Herstellungskosten zu teilen; in der Regel kann der hälftige Aufwand auf die derzeit erschlossenen Grundstücke verteilt werden, während die Gemeinde als Erschließungsträger die überschießende Hälfte sozusagen vorfinanziert und erst dann umlegen kann, wenn die Straße auch für die derzeit von einer Bebaubarkeit ausgeschlossenen Grundstücke zum Anbau bestimmt wird (BVerwG vom 25.6.1969 BVerwGE 32, 226; vom 31.1.1992 BVerwGE 89, 362; vom 3.3.2004 NVwZ 2004, 1118; BayVGH vom 25.2.1993 BayVBl 1994, 247).
  • BVerwG, 31.01.1992 - 8 C 31.90

    Erschließungsbeitrag - Straßenbaubeitrag

    Auszug aus VGH Bayern, 03.07.2006 - 6 B 03.2544
    Wird die Straße dagegen in einem Umfang ausgebaut, der über das für die einseitige Anbaubarkeit Unerlässliche hinausgeht, sind die Herstellungskosten zu teilen; in der Regel kann der hälftige Aufwand auf die derzeit erschlossenen Grundstücke verteilt werden, während die Gemeinde als Erschließungsträger die überschießende Hälfte sozusagen vorfinanziert und erst dann umlegen kann, wenn die Straße auch für die derzeit von einer Bebaubarkeit ausgeschlossenen Grundstücke zum Anbau bestimmt wird (BVerwG vom 25.6.1969 BVerwGE 32, 226; vom 31.1.1992 BVerwGE 89, 362; vom 3.3.2004 NVwZ 2004, 1118; BayVGH vom 25.2.1993 BayVBl 1994, 247).
  • BVerwG, 07.06.1996 - 8 C 30.94

    Erschließungsbeitragsrecht: Abgrenzung zwischen einzelner Erschließungsanlage und

    Auszug aus VGH Bayern, 03.07.2006 - 6 B 03.2544
    Der Abrechnung als Erschließungsanlage im Sinn von § 127 Abs. 2 Nr. 1 BauGB zugrunde zu legen ist die zum Anbau bestimmte Straße bei natürlicher Betrachtungsweise, wobei maßgeblich auf das Erscheinungsbild (z.B. Straßenführung, Straßenbreite, Straßenlänge, Straßenausstattung) abzustellen ist, und zwar auf das durch die tatsächlichen Verhältnisse im Zeitpunkt des Entstehens der sachlichen Erschließungsbeitragspflichten geprägte Erscheinungsbild (BVerwG vom 7.6.1996 BVerwGE 101, 225).
  • VGH Bayern, 10.06.1999 - 6 B 94.382
    Auszug aus VGH Bayern, 03.07.2006 - 6 B 03.2544
    Zahlungen auf Vorausleistungsbescheide lassen in ihrem Umfang deren Leistungsgebot erlöschen; endgültige Heranziehungsbescheide lösen, ohne dass es auf den Eintritt der Unanfechtbarkeit ankommt, sobald sie wirksam erlassen sind, die Vorausleistungsbescheide in ihrem festsetzenden Teil, also als Rechtsgrundlage des Leistungsgebots und, soweit ein erneutes Leistungsgebot ausgesprochen wird, auch in diesem Punkt ab (BayVGH vom 10.6.1999 Az. 6 B 94.382 unter Bezug auf OVG NRW v. 16.3.1977 KStZ 1979, 72.; BFH v. 29.11.1984 BStBl 1985 II S. 370 ff.; Driehaus, Erschließungs- und Ausbaubeiträge, 7. Aufl., § 21 RN 39).
  • BVerwG, 14.02.1986 - 8 C 115.84

    Keine Erschließungsbeitragspflicht für Außenbereichsgrundstücke auch nicht im

    Auszug aus VGH Bayern, 03.07.2006 - 6 B 03.2544
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts wie auch des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs und anderer Obergerichte gehören Grundstücke, die im Zeitpunkt des Entstehens der sachlichen Beitragspflicht im Außenbereich liegen, selbst dann, wenn sie gewerblich genutzt werden, nicht zu den durch eine beitragsfähige Erschließungsanlage erschlossenen Grundstücken und bleiben deshalb bereits bei der Aufwandsverteilung unberücksichtigt (BVerwG vom 14.2.1986 NVwZ 1986, 568; BayVGH vom 25.11.2003 Az. 6 CS 03.1716; vom 4.12.2002 Az. 6 B 00.2259; Driehaus, a.a.O., § 17 RN 22).
  • BFH, 29.11.1984 - V R 146/83

    Umsatzsteuervorauszahlungsbescheid - Anfechtung

  • BVerwG, 02.08.2001 - 4 B 26.01

    Begriff der Bebauung im Sinne des § 34 Abs. 1 BauGB; Ersetzung eines als

  • OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 20.11.1989 - 9 A 5/88

    Erschließung; Zwangsabschnitt; Teilung; Straße; Schienen; Schienenweg; Kreuzung;

  • BVerwG, 12.12.1990 - 4 C 40.87

    Zuordnung eines Baugrundstücks bei Belastung mit Verkehrslärm

  • BVerwG, 06.12.1996 - 8 C 32.95

    Erschließungsbeitragsrecht - Begriff der beitragsfähigen Erschließungsanlage,

  • BVerwG, 01.12.1972 - IV C 6.71

    Beachtlichkeit eines während des Revisionsverfahrens zustandekommenden

  • OVG Niedersachsen, 03.09.1996 - 1 L 4375/95

    Abgrenzung Innenbereich - Außenbereich;; Bebauungszusammenhang; Einfügen:

  • VGH Bayern, 13.08.1998 - 23 B 97.1134
  • VGH Bayern, 04.12.2002 - 6 B 00.2259
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 28.05.2010 - 15 A 3231/07

    Rechtmäßigkeit der Erhebung eines Erschließungsbeitrags von einem

    vgl. die Empfehlungen der EAE 85/95 bzw. RAST 06, auf die als Beurteilungsmaßstab zurückgegriffen werden kann (hierzu: BayVGH, Urteil vom 3. Juli 2006 - 6 B 03.2544 , KStZ 2007, 118).
  • VGH Bayern, 01.03.2012 - 20 B 11.1723

    Keine Erledigung des Vorauszahlungsbescheids durch den Erlass des endgültigen,

    Würde man den Rechtsmittelführer hier auf eine Fortsetzungsfeststellungsklage nach § 113 Abs. 1 Satz 4 VwGO, mit der Maßgabe verweisen, dass ein besonderes Feststellungsinteresse nur besteht, soweit seine Einwendungen auch die endgültige Beitragsfestsetzung betreffen (vgl. BayVGH vom 3.7.2006 BayVBl 2007, 533), würde man seinen Rechtsschutz (Art. 19 Abs. 4 GG) beschränken.

    Der Kläger ist nach wie vor beschwert, weil sein Verzinsungsanspruch nach § 236 AO die Kassation des Vorausleistungsbescheids voraussetzt (anders wohl BayVGH vom 3.7.2006 BayVBl 2007, 533 mit dem Hinweis darauf, dass Nebenfolgen keine Beschwer begründen).

  • VG Ansbach, 14.11.2019 - AN 1 K 19.221

    Heilung eines rechtswidrigen Gebührenbescheides

    Die Klägerin ist durch den Bescheid vom 27. Juni 2012 nach wie vor beschwert, weil der von ihr geltend gemachte Verzinsungsanspruch nach § 236 AO die Kassation des genannten Bescheides voraussetzt (vgl. BayVGH, U.v. 1.3.2012 - 20 B 11.1723 - juris Rn. 15; anders wohl BayVGH, U.v. 3.7.2006 - 6 B 03.2544 - juris, mit dem Hinweis darauf, dass Nebenfolgen keine Beschwer begründeten).
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