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   VGH Bayern, 22.11.2006 - 8 BV 05.1918   

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VGH Bayern, 22.11.2006 - 8 BV 05.1918 (https://dejure.org/2006,1944)
VGH Bayern, Entscheidung vom 22.11.2006 - 8 BV 05.1918 (https://dejure.org/2006,1944)
VGH Bayern, Entscheidung vom 22. November 2006 - 8 BV 05.1918 (https://dejure.org/2006,1944)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Erhebung von Gebühren für eine Sondernutzung des Straßenraums; Hineinragen der Balkone und des Vordaches eines Gebäudes in den Luftraum über einer öffentlichen Straße; Vorliegen einer Sondernutzung nach bürgerlichem Recht; Heranziehung von Wohnungseigentümern als ...

  • Judicialis

    GG Art. 2 Abs. 1; ; BV Art. 11 Abs. 2; ; BV Art. 101; ; BayStrWG Art. 2 Nr. 2; ; BayStrWG Art. 18 Abs. 1; ; ... BayStrWG Art. 18 Abs. 2a; ; BayStrWG Art. 22; ; BayStrWG Art. 22a; ; BauGB § 134 Abs. 1 Satz 4; ; KAG Art. 2 Abs. 1; ; KAG Art. 5; ; KAG Art. 8; ; KAG Art. 10; ; KAG Art. 13; ; AO § 38; ; AO § 44; ; AO § 119; ; AO § 157; ; AO § 169 Abs. 2 Satz 1; ; BGB § 905; ; WEG § 5 Abs. 1; ; WEG § 5 Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Sondernutzungsgebühren - Sondernutzung, materiell bürgerlich-rechtliche Sondernutzung in öffentlich-rechtlichem Gewand, Ermächtigungsgrundlage für Sondernutzungsgebührensatzungen, Verhältnis zum Kommunalabgabengesetz , gesamtschuldnerische Haftung für ...

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Straßenrecht - Sondernutzungsgebühren ("Luftsteuer") für Balkone

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • streifler.de (Zusammenfassung)

    WEG: Sondernutzungsgebühren (Luftsteuer) für Balkone rechtswidrig

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Luftsteuer für Balkone ist rechtswidrig - Gesetzliche Ermächtigungsgrundlage fehlt für derartige Sondernutzungsgebühren

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Gesamtschuldnerhaftung der Wohnungseigentümer für Sondernutzungsgebühren? (IMR 2007, 18)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2007, 223
  • ZMR 2007, 316
  • BauR 2007, 153
  • BayVBl 2007, 690
 
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Wird zitiert von ... (44)Neu Zitiert selbst (20)

  • BGH, 02.06.2005 - V ZB 32/05

    Rechtsfähigkeit der Wohnungseigentümergemeinschaft; Vollstreckungen von

    Auszug aus VGH Bayern, 22.11.2006 - 8 BV 05.1918
    Gebührenschuldner ist vielmehr im Anschluss an die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zur Teilrechtsfähigkeit der Wohnungseigentümergemeinschaft (Beschluss vom 2.6.2005 - V ZB 32/05) die Gemeinschaft selbst.

    Ebenso wenig würden hier die Wohnungseigentümer gemeinsam veranlagt, weil nach der neueren Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (Beschluss vom 2.6.2005 NJW 2005, 2061) die Sondernutzung der insoweit rechtsfähigen Gemeinschaft der Wohnungseigentümer zuzuordnen ist (dazu näher unten e)).

    Danach hindert die Teilrechtsfähigkeit der Wohnungseigentümergemeinschaft (BGH vom 2.6.2005 a.a.O. S. 2061 ff.) die Geltung einer im kommunalen Abgabenrecht statuierten gesamtschuldnerischen Haftung der Wohnungseigentümer für Grundbesitzabgaben (konkret Abfall-, Entwässerungs- und Straßenreinigungsgebühren) nicht.

    Dies wird durch die neuere Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zur Teilrechtsfähigkeit der Wohnungseigentümergemeinschaft (BGH vom 2.6.2005 a.a.O. S. 2061 ff.) problemlos ermöglicht.

    Schuldner der Forderung, hier der Abgabeschuld, kann die teilrechtsfähige Gemeinschaft selbst sein (vgl. BGH vom 2.6.2005 a.a.O. S. 2066).

    Eine akzessorische gesamtschuldnerische Haftung der Wohnungseigentümer kommt daneben nicht von Gesetzes wegen, sondern nur dann in Betracht, wenn sie sich neben dem Verband klar und eindeutig auch persönlich verpflichtet haben (vg. BGH vom 2.6.2005 a.a.O. S. 2066).

    Der Bundesgerichtshof hat dabei die Rechtsfähigkeit der Wohnungseigentümergemeinschaft nicht umfassend anerkannt, sondern auf solche Teilbereiche des Rechtslebens beschränkt, bei denen die Wohnungseigentümer im Rahmen der Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums als Gemeinschaft am Rechtsverkehr teilnehmen (vgl. BGH vom 2.6.2005 a.a.O. S. 2068).

    Die Teilnahme der Wohnungseigentümergemeinschaft am Rechtsverkehr ergibt sich im Übrigen aus den Modalitäten der Errichtung des in ihrem Eigentum stehenden Gebäudes, das - entsprechend dem Bauantrag des Rechtsvorgängers - mit einzelnen Bauteilen über die Grundstücksgrenze in den Luftraum der öffentlichen Straße hineinragt (vgl. auch BGH vom 2.6.2005 a.a.O. S. 2068).

    Die Haftung der Wohnungseigentümergemeinschaft als insoweit rechtsfähiger Verband vereinfacht im Übrigen im Bereich des Verfahrensrechts erheblich die Parteibezeichnung sowie die Zustellung behördlicher und gerichtlicher Entscheidungen (vgl. BGH vom 2.6.2005 a.a.O. S. 2064).

    Die Wohnungseigentümergemeinschaft, vertreten durch den Verwalter (§§ 26, 27 WEG), kann danach Adressat von Verwaltungsakten sein und vor Gericht klagen oder verklagt werden (vgl. BGH vom 2.6.2005 a.a.O. S. 265).

    Aus diesen Gründen scheidet es im Recht der Sondernutzungen zukünftig auch aus, den praktischen Schwierigkeiten bei der Heranziehung von Wohnungseigentümern zu Gebühren durch Verwaltungsakt oder bei ihrer sonstigen Inanspruchnahme dadurch zu begegnen, dass versucht wird, stattdessen einen einzelnen Wohnungseigentümer als Gesamtschuldner zu verpflichten (vgl. auch BGH vom 2.6.2005 a.a.O. S. 2064) - wie dies auch vorliegend durch die Heranziehung des Klägers geschehen ist.

  • BGH, 21.10.2005 - V ZR 169/04

    Beginn des für die Verwirkung erforderlichen Zeitmoments bei mehrfacher Störung

    Auszug aus VGH Bayern, 22.11.2006 - 8 BV 05.1918
    Denn die Verwirkung ist nur ein Sonderfall der unzulässigen Rechtsausübung des § 242 BGB (vgl. BGH vom 21.10.2005 UPR 2006, 109).

    Eine derartige Vertrauensschutzprüfung könnte immer nur in eine Untersuchung münden, ob der Beklagten mit ihrer Gebührenforderung ein gegenüber ihrem früheren Verwaltungshandeln unredliches, also treuewidriges Verhalten vorzuhalten wäre (vgl. BGH vom 21.10.2005 a.a.O.).

  • BFH, 26.04.1978 - I R 97/76

    Auslandsbeamte - Inländischer gewöhnlicher Aufenthalt - Exterritoriale Mitglieder

    Auszug aus VGH Bayern, 22.11.2006 - 8 BV 05.1918
    Die Schaffung neuer Abgabetatbestände durch Analogie ist im Steuer- und Abgabenrecht nicht zulässig (st.Rspr. des Bundesfinanzhofs; vgl. BFH vom 9.2.1972 BStBl II 1972, 455/457; vom 26.4.1978 BStBl II 1978, 628/630; Schuster in Hübschmann/Hepp/Spitaler, Abgabenverordnung und Finanzgerichtsordnung, RdNr. 4 zu § 38 AO m.w.N.).

    Die Verwendung unbestimmter Rechtsbegriffe deckt dabei auch den Einsatz von Oberbegriffen oder Gattungsbezeichnungen, gegebenenfalls mit der Konkretisierung durch Regelbeispiele ("insbesondere"), solange die Grenze des möglichen Wortsinns eingehalten ist (vgl. BFH vom 26.4.1978 a.a.O. S. 630).

  • VGH Bayern, 09.11.1999 - 8 B 99.850

    Sondernutzungsgebühr für das Aufstellen von Wertstoffcontainern

    Auszug aus VGH Bayern, 22.11.2006 - 8 BV 05.1918
    Diese Gebühr fällt deshalb bereits an, wenn der Benutzungstatbestand erfüllt ist und aus der Benutzung des Straßenraums ein Vorteil gezogen werden kann (vgl. BayVGH vom 9.11.1999 BayVBl 2000, 626).

    Deshalb entspricht es grundsätzlich dem Äquivalenzprinzip, die Höhe der Sondernutzungsgebühr bei abnehmender Einwirkung auf die Straße und den Gemeingebrauch abzustufen und gegebenenfalls zu staffeln (vgl. auch BayVGH vom 9.11.1999 a.a.O. S. 627).

  • VGH Bayern, 18.03.1993 - GrS 1/92

    Baurecht: Erteilung einer Baugenehmigung trotz noch offenstehender anderer

    Auszug aus VGH Bayern, 22.11.2006 - 8 BV 05.1918
    Nach dem Beschluss des Großen Senats des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 18. März 1993 (BayVBl 1993, 370 ff.) sei der Baugenehmigung Konzentrationswirkung zugekommen.

    c) Inwiefern die Entscheidung des Großen Senats des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs zur Schlusspunkttheorie vom 18. März 1993 (BayVBl 1993, 370 ff.) für den vorliegenden Fall Bedeutung haben könnte, ist nicht ersichtlich.

  • BVerwG, 06.11.1970 - VII C 32.70

    Unentgeltliche Beförderung von Schwerbeschädigten im Nahverkehr durch ein

    Auszug aus VGH Bayern, 22.11.2006 - 8 BV 05.1918
    Darauf, ob die Sondernutzung von der Straßenbaubehörde auch erlaubt ist, kommt es mithin nicht an (vgl. BVerwG vom 21.10.1970 DVBl 1971, 183).

    Abgabetatbestand der Sondernutzungsgebühr ist nicht das Innehaben oder Nichtinnehaben einer Sondernutzungserlaubnis, sondern das tatsächliche Inanspruchnehmen des Straßenraums einschließlich des Luftraums über der Straße für widmungsfremde Zwecke (vgl. Art. 18 Abs. 2a Satz 1 BayStrWG; BVerwG vom 21.10.1970 a.a.O.; Wiget in Zeitler, a.a.O., RdNr. 32 zu Art. 18).

  • BFH, 09.02.1972 - I R 205/66

    Keine Gewinnrealisierung bei Umwandlung eines Gewerbebetriebs in einen land- und

    Auszug aus VGH Bayern, 22.11.2006 - 8 BV 05.1918
    Die Schaffung neuer Abgabetatbestände durch Analogie ist im Steuer- und Abgabenrecht nicht zulässig (st.Rspr. des Bundesfinanzhofs; vgl. BFH vom 9.2.1972 BStBl II 1972, 455/457; vom 26.4.1978 BStBl II 1978, 628/630; Schuster in Hübschmann/Hepp/Spitaler, Abgabenverordnung und Finanzgerichtsordnung, RdNr. 4 zu § 38 AO m.w.N.).
  • BVerfG, 17.07.2003 - 2 BvL 1/99

    Informationspflichten bei Sonderabgaben

    Auszug aus VGH Bayern, 22.11.2006 - 8 BV 05.1918
    Für Abgaben gilt dabei als allgemeiner Grundsatz, abgabebegründende Tatbestände müssen so bestimmt sein, dass der Abgabepflichtige die auf ihn entfallende Abgabe - in gewissem Umfang - vorausberechnen kann (st.Rspr. des Bundesverfassungsgerichts; vgl. BVerfG vom 17.7.2003, BVerfGE 108, 186/234 f. m.w.N.).
  • VGH Bayern, 26.07.2006 - 4 ZB 06.68
    Auszug aus VGH Bayern, 22.11.2006 - 8 BV 05.1918
    Die sonst im Gebührenrecht grundsätzlich bestehende Anerkennung der gesamtschuldnerischen Haftung (vgl. etwa BayVGH vom 4.7.2006 Az. 4 ZB 05.2253; vom 26.7.2006 Az. 4 ZB 06.68) erachtet der erkennende Senat daher für das Sondernutzungsgebührenrecht mangels Vergleichbarkeit der Sachverhalte als nicht relevant.
  • VGH Bayern, 26.07.2006 - 4 ZB 05.2253
    Auszug aus VGH Bayern, 22.11.2006 - 8 BV 05.1918
    Die sonst im Gebührenrecht grundsätzlich bestehende Anerkennung der gesamtschuldnerischen Haftung (vgl. etwa BayVGH vom 4.7.2006 Az. 4 ZB 05.2253; vom 26.7.2006 Az. 4 ZB 06.68) erachtet der erkennende Senat daher für das Sondernutzungsgebührenrecht mangels Vergleichbarkeit der Sachverhalte als nicht relevant.
  • BVerwG, 25.02.1994 - 8 C 2.92

    Abgabenbescheid "z.Hd." des Wohnungseigentumsverwalters - (vgl. für

  • BVerwG, 11.11.2005 - 10 B 65.05

    Grundbesitzabgaben; Bestimmtheit von Gebührenbescheiden; Auslegung von

  • VGH Bayern, 15.12.2004 - 8 B 04.1524

    Klage gegen eine straßenrechtliche Anordnung zur Beseitigung eines lebenden Zauns

  • BVerfG, 26.01.1972 - 2 BvR 255/67

    Verwirkung der Befugnis zur Anrufung der Gerichte

  • VGH Bayern, 03.04.1998 - 8 B 97.2351
  • BVerwG, 27.10.1992 - 11 B 52.92

    Rückzahlungsbescheid - Rückzahlung eines Ausbildungsförderungs-Darlehens -

  • BVerfG, 31.05.1988 - 1 BvL 22/85

    Landwirtschaftliche Altershilfe

  • BVerfG, 09.05.1972 - 1 BvR 518/62

    Facharzt

  • VerfGH Bayern, 15.12.1989 - 13-VII-85
  • VGH Bayern, 20.01.2004 - 8 N 02.3211

    Überprüfung des Art. 22a des Bayerischen Straßengesetzes und Wegegesetzes

  • BGH, 18.06.2009 - VII ZR 196/08

    Gesamtschuldnerische persönliche Haftung der Wohnungseigentümer für die Entgelte

    Insoweit handelt es sich um eine ausdrückliche Anordnung des Gesetzgebers im Sinne des zitierten Beschlusses (BVerwG, Beschluss vom 11. November 2005 - 10 B 65/05, NJW 2006, 791; BayVGH, ZMR 2007, 316 = NVwZ-RR 2007, 223, Tz. 46 m.w.N., der allerdings im konkreten Fall aus anderen Gründen eine gesamtschuldnerische Haftung verneint hat; Briesemeister, NZM 2007, 225, 229, 230; Riecke/Schmid/Elzer, WEG, 2. Aufl., § 10 Rdn. 496; a.A. Sauren, ZMR 2006, 750).
  • BGH, 11.05.2010 - IX ZR 127/09

    Zwangsversteigerungsverfahren für Wohnungseigentum: Rangordnung für

    Diese Fassung ist Gesetz geworden (Gesetz zur Änderung des BBauG vom 18. August 1976, BGBl. I S. 2221, 2244) und unverändert in § 134 BauGB übernommen worden (vgl. näher zur Entstehungsgeschichte Ernst in Ernst/Zinkahn/Bielenberg/Krautzberger, BauGB 91. Aufl. 2009 § 134 Rn. 7; BayVGH ZMR 2007, 316, 318).

    In Rechtsprechung und Literatur ist aber geklärt, dass § 10 Abs. 6 und Abs. 8 WEG einer durch Landesgesetz angeordneten gesamtschuldnerischen persönlichen Haftung der Wohnungseigentümer in ihrer Eigenschaft als Miteigentümer des Grundstücks nicht entgegen stehen (BGHZ 181, 304, 308 f Rn. 15 ff; Bärmann/Wenzel, WEG 10. Aufl. § 10 Rn. 310; Elzer in Riecke/Schmid, Fachanwaltskommentar Wohnungseigentumsrecht, 3. Aufl. § 10 Rn. 496a; Schmidt aaO; vgl. ferner (vor Inkrafttreten von § 10 Abs. 6 und Abs. 8 WEG) BVerwG NJW 2006, 791, 792 Rn. 13 ff; KG, NJW 2006, 3647 f; BayVGH ZMR 2007, 316, 318; a.A. Hager, FS für Spiegelberger (2009), 1213, 1214 f; Sauren ZMR 2006, 750, 752).

  • VGH Bayern, 23.07.2009 - 8 B 08.3282

    Konkurrentenklage auf Widerruf einer Sondernutzungserlaubnis

    Bei der Sondernutzung an einer öffentlichen Straße handelt es sich weder um die Benutzung einer öffentlichen Einrichtung der Gemeinde im Rahmen von Art. 21 Abs. 1 und 5 GO (vgl. BayVGH vom 22.11.2006 BayVBl 2007, 690/691) noch um die Teilnahme an einer festgesetzten Veranstaltung im Sinne von §§ 69 f. GewO.
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