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   VGH Bayern, 26.02.2007 - 8 ZB 06.879   

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https://dejure.org/2007,5929
VGH Bayern, 26.02.2007 - 8 ZB 06.879 (https://dejure.org/2007,5929)
VGH Bayern, Entscheidung vom 26.02.2007 - 8 ZB 06.879 (https://dejure.org/2007,5929)
VGH Bayern, Entscheidung vom 26. Februar 2007 - 8 ZB 06.879 (https://dejure.org/2007,5929)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zulässigkeit des Vorrangs der Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien vor den Belangen des Umweltschutzes und Naturschutzes; Bestehen eines absoluten gesetzlichen Veränderungsverbots für festgesetzte Naturschutzgebiete nach Art. 7 Abs. 2 Bayerisches Naturschutzgesetz ...

  • clearingstelle-eeg.de (Volltext/Leitsatz)

    BNatSchG 2002; EEG 2004 allg.
    Genehmigung einer Wasserkraftanlage und Naturschutzrecht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 2007, 1101
  • DVBl 2007, 1249 (Ls.)
  • DÖV 2007, 1021
  • BayVBl 2008, 21
 
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Wird zitiert von ... (46)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerwG, 25.01.2005 - 9 B 38.04

    Planfeststellung; Lärmschutz; Verkehrslärm; Schienenbonus; Erschütterungen;

    Auszug aus VGH Bayern, 26.02.2007 - 8 ZB 06.879
    Ein Gericht verletzt jedoch nach ständiger Rechtsprechung seine Pflicht zur erschöpfenden Aufklärung des Sachverhalts nicht, wenn es von einer Beweiserhebung absieht, die eine durch einen Rechtsanwalt vertretene Partei nicht in der gemäß § 86 Abs. 2 VwGO vorgesehenen Form beantragt hat (vgl. BVerwG vom 25.1.2005 NVwZ 2005, 447/449; BayVGH vom 7.11.2005 Az. 20 ZB 05.1827).

    Eine Verletzung der Aufklärungspflicht ist unter diesen Umständen nur dann begründet, wenn sich dem Verwaltungsgericht von Amts wegen eine weitere Beweisaufnahme hätte aufdrängen müssen (vgl. BVerwG vom 25.1.2005 a.a.O. S. 449).

  • BVerwG, 23.05.1986 - 8 C 10.84

    Wehrpflicht - Mitwirkungspflicht - Musterungsstreit - Ärztliche Untersuchung

    Auszug aus VGH Bayern, 26.02.2007 - 8 ZB 06.879
    Darüber hinaus ist in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts geklärt, dass sich ein Tatsachengericht ohne Verstoß gegen seine Aufklärungspflicht grundsätzlich auch auf gutachtliche Stellungnahmen anderer Behörden stützen kann, und zwar auch dann, wenn sie von der federführenden Behörde bereits im Verwaltungsverfahren eingeholt wurden (vgl. BVerwG vom 9.3.1984 BVerwGE 69, 70/73 f.; vom 23.5.1986 BVerwGE 74, 222/223 f.).
  • EuGH, 14.09.2006 - C-244/05

    Bund Naturschutz in Bayern u.a. - Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der

    Auszug aus VGH Bayern, 26.02.2007 - 8 ZB 06.879
    Auf die nach der zwischenzeitlich erfolgten Meldung des Naturschutzgebiets ,,***" als FFH-Gebiet (vgl. § 33 Abs. 1 BNatSchG) daneben bestehende gemeinschaftsrechtliche Verpflichtung der Mitgliedstaaten (und ihrer Gerichte und Behörden), keine Eingriffe zuzulassen, die die ökologischen Merkmale dieses Gebiets ernsthaft beeinträchtigen könnten (vgl. EuGH vom 14.9.2006 NVwZ 2007, 61 LS 1), kommt es daher nicht mehr entscheidend an.
  • BVerwG, 09.03.1984 - 8 C 97.83

    Vermerk "Einverstanden" - §§ 402, 359 Nr. 2 ZPO, Grenzen der Heranziehung von

    Auszug aus VGH Bayern, 26.02.2007 - 8 ZB 06.879
    Darüber hinaus ist in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts geklärt, dass sich ein Tatsachengericht ohne Verstoß gegen seine Aufklärungspflicht grundsätzlich auch auf gutachtliche Stellungnahmen anderer Behörden stützen kann, und zwar auch dann, wenn sie von der federführenden Behörde bereits im Verwaltungsverfahren eingeholt wurden (vgl. BVerwG vom 9.3.1984 BVerwGE 69, 70/73 f.; vom 23.5.1986 BVerwGE 74, 222/223 f.).
  • OVG Niedersachsen, 08.07.2004 - 8 KN 43/02

    Verbot fischereilicher Nutzung in einem Naturschutzgebiet zum Schutz von Vögeln;

    Auszug aus VGH Bayern, 26.02.2007 - 8 ZB 06.879
    Vielmehr werden vom Gesetzgeber in der Neufassung des § 6 EEG bei der Vergütung für Strom aus Wasserkraftanlagen im Hinblick auf die Konfliktlage zwischen der Nutzung der vorhandenen Wasserkraft und den Belangen des Umwelt- und Naturschutzes weitreichende Einschränkungen (z.B. hinsichtlich der Leistung der Anlagen und der Erreichung eines guten oder jedenfalls verbesserten ökologischen Zustands) vorgenommen (vgl. Fröhlich, ZfW 2005, 133/134 m.w.N.).
  • VGH Bayern, 07.11.2005 - 20 ZB 05.1827
    Auszug aus VGH Bayern, 26.02.2007 - 8 ZB 06.879
    Ein Gericht verletzt jedoch nach ständiger Rechtsprechung seine Pflicht zur erschöpfenden Aufklärung des Sachverhalts nicht, wenn es von einer Beweiserhebung absieht, die eine durch einen Rechtsanwalt vertretene Partei nicht in der gemäß § 86 Abs. 2 VwGO vorgesehenen Form beantragt hat (vgl. BVerwG vom 25.1.2005 NVwZ 2005, 447/449; BayVGH vom 7.11.2005 Az. 20 ZB 05.1827).
  • BVerwG, 27.03.2002 - 4 B 16.02

    Richtlinien für den Lärmschutz an Straßen und für die Anlage von Straßen als

    Auszug aus VGH Bayern, 26.02.2007 - 8 ZB 06.879
    Dabei darf er - wie vorliegend - auch die besondere Sachkunde der zuständigen höheren Naturschutzbehörde entsprechend würdigen (vgl. BVerwG vom 27.3.2002 Az. 4 B 16.02 BA S. 6).
  • VGH Baden-Württemberg, 15.12.2015 - 3 S 2158/14

    Streitwertfestsetzung

    Der Zweck dieses Gesetzes (vgl. § 1 EEG) und das in ihm zum Ausdruck kommende gesamtpolitische Ziel, den Anteil des aus erneuerbaren Energien erzeugten Stroms in den nächsten Jahren und Jahrzehnten kontinuierlich zu erhöhen, begründet keinen Vorrang der Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien vor den Belangen des Umweltschutzes (vgl. OVG Niedersachsen, Urt. v. 22.11.2012 - 12 LB 64/11 - NuR 2013, 196; BayVGH, Beschl. v. 26.2.2007 - 8 ZB 06.879 - ZfW 2009, 45; Fröhlich, ZfW 2005, 133; Reichardt, NuR 2006, 205).
  • VG Augsburg, 14.11.2017 - Au 3 K 17.196

    Klagen von Naturschutzverbänden gegen Wasserkraftwerk "Älpele" erfolgreich -

    (1) Weder aus dem Zweck des Gesetzes für den Ausbau erneuerbarer Energien (Erneuerbare-Energien-Gesetz - EEG) noch aus dessen Anwendungsbereich lässt sich ein abstrakter Vorrang des öffentlichen Interesses an der Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien vor den Belangen des Umwelt- und Naturschutzes herleiten (BayVGH, B.v. 26.2.2007 - 8 ZB 06.879 - NVwZ 2007, 1101; B.v. 6.9.2016 - 8 CS 15.2510 - juris Rn. 39).
  • VG Freiburg, 31.07.2010 - 2 K 192/08

    Planfeststellung zum Bau und Betrieb eines Hochwasserrückhaltebeckens -

    Dient die Planfeststellung - wie hier - dem Hochwasserschutz und damit dem Wohl der Allgemeinheit, müssen die überwiegenden Gründe des Allgemeinwohls, die nicht ihrerseits unmittelbar auf zwingenden Rechtsvorschriften des Wasserrechts sowie außerhalb des Wasserrechts beruhen, im Wege der Abwägung festgestellt werden (Zeitler in: Sieder/Zeitler/Dahme/Knopp, Wasserhaushaltsgesetz, Kommentar, § 31 Rdnr. 158; vgl. auch BayVGH, Beschl. v. 18.01.2005 - 8 Cs 04.1724 -, juris und v. 18 26.02.2007 - 8 ZB 06.879 -, NVwZ 2007, 1101).
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