Rechtsprechung
   VGH Bayern, 19.02.2008 - 7 B 06.2352   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,11134
VGH Bayern, 19.02.2008 - 7 B 06.2352 (https://dejure.org/2008,11134)
VGH Bayern, Entscheidung vom 19.02.2008 - 7 B 06.2352 (https://dejure.org/2008,11134)
VGH Bayern, Entscheidung vom 19. Februar 2008 - 7 B 06.2352 (https://dejure.org/2008,11134)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2008,11134) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Feststellungsinteresse bei Entlassung aus dem Gymnasium; Amokdrohungen eines Schülers

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Feststellungsinteresse bei Entlassung eines Schülers aus dem Gymnasium wegen einer von diesem in Bezug auf das Attentat an der Schule in Erfurt getätigtenÄußerung; Bestehen eines Fortsetzungsfeststellungsinteresses in der Form des Rehabilitationsinteresses bei der ...

  • Judicialis

    VwGO § 113 Abs. 1 Satz 4; ; BayEUG Art. 86 Abs. 2 Nr. 9; ; BayEUG Art. 87

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Schulrecht (ohne Ausbildungsförderung): Feststellungsinteresse bei Entlassung aus dem Gymnasium; Äußerung eines Schülers, "an dieser Schule könne auch so etwas wie in Erfurt passieren"

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz frei)

    Entlassung aus der Schule - Amoklaufdrohung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BayVBl 2009, 343
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (33)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 24.10.2006 - 6 B 61.06

    Schule; Versetzung; Nichtversetzung; Interesse; Feststellungsinteresse;

    Auszug aus VGH Bayern, 19.02.2008 - 7 B 06.2352
    Für den Fall der Nichtversetzung eines Schülers wird ein berechtigtes Interesse an der Feststellung der Rechtswidrigkeit schon dann angenommen, wenn im Einzelfall nachteilige Auswirkungen auf die weitere schulische oder berufliche Laufbahn des Schülers nicht ausgeschlossen werden können (BVerwG v. 24.10.2006 NVwZ 2007, 227).
  • VGH Baden-Württemberg, 08.05.1989 - 1 S 722/88

    Zum Rehabilitierungsinteresse bei Fortsetzungsfeststellungsklage

    Auszug aus VGH Bayern, 19.02.2008 - 7 B 06.2352
    Dies kann insbesondere der Fall sein, wenn der Kläger durch die streitige Maßnahme in seinem Persönlichkeitsrecht objektiv beeinträchtigt ist und die abträglichen Nachwirkungen des erledigten Verwaltungsaktes nur durch eine gerichtliche Sachentscheidung ausgeglichen werden können (BVerwG a.a.O.; VGH BW v. 8.5.1989 NVwZ 1990, 378).
  • VGH Bayern, 20.10.1998 - 7 ZB 98.2535
    Auszug aus VGH Bayern, 19.02.2008 - 7 B 06.2352
    Ein bloßes ideelles Interesse an der endgültigen Klärung der Rechtmäßigkeit oder Rechtswidrigkeit eines erledigten Verwaltungshandelns ohne Rücksicht darauf, ob abträgliche Nachwirkungen dieses Handelns fortbestehen, denen durch gerichtliche Sachentscheidung wirksam begegnet werden kann, vermag ein Feststellungsinteresse nicht zu begründen (BayVGH v. 20.10.1998 NVwZ-RR 1999, 378 m.w.N.).
  • VGH Bayern, 02.09.1993 - 7 CS 93.1736
    Auszug aus VGH Bayern, 19.02.2008 - 7 B 06.2352
    Für die Wahl der Ordnungsmaßnahmen unter dem Gesichtspunkt der Verhältnismäßigkeit kommt es vor allem darauf an, ob und in welchem Maß die Erfüllung des Schulzwecks gestört oder gefährdet und die Erziehungsverantwortung der Schule beeinträchtigt wurde, wie sie in Art. 131 BV, Art. 1, 2 BayEUG niedergelegt ist (BayVGH v. 2.9.1993 BayVBl 1994, 346 m.w.N.).
  • VGH Bayern, 10.03.2010 - 7 B 09.1906

    Gerichtlicher Rechtsschutz gegen einen schulrechtlichen verschärften Verweis

    Die Rechtsschutzgarantie des Art. 19 Abs. 4 GG fordert aber zumindest die Möglichkeit, über die gerichtliche Rechtswidrigkeitsfeststellung eine ausdrückliche Genugtuung (Rehabilitation) und damit einen gewissen Ausgleich für eine frühere Persönlichkeitsverletzung zu erlangen (vgl. BVerwG vom 21.11.1980 BVerwGE 61, 164/166; BayVGH vom 19.2.2008 BayVBl 2009, 343).

    Sie haben insbesondere zu kontrollieren, ob die Schule frei von sachfremden Erwägungen entschieden hat, ob mit der Wahl der Ordnungsmaßnahme gegen den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit verstoßen wurde und ob die Schule ihre Entscheidung auf Tatsachen und Feststellungen gestützt hat, die einer sachlichen Überprüfung standhalten (vgl. BayVGH vom 19.2.2008, a.a.O., S. 344).

  • VG München, 21.07.2015 - M 3 K 14.2396

    Unwahre Tatsachenbehauptung über Lehrkraft und Mitschüler - fehlende

    Dies ist zu bejahen, da es sich bei einem Schulausschluss aus disziplinarischen Gründen um einen erheblichen Grundrechtseingriff handelt, bei welchem dem Kläger Gelegenheit gegeben werden muss, die Berechtigung dieser Maßnahme gerichtlich klären zu lassen (BayVGH, U.v. 19.2.2008 - 7 B 06.2352 - juris Rn. 20).

    Weiter ist überprüfbar, ob die Schule frei von sachfremden Erwägungen entschieden hat und ob die pädagogische Bewertung der Schule angemessen und mit dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit vereinbar ist (BayVGH, U.v. 13.6.2012 - 7 B 11.2651 - juris Rn.20, B.v. 19.2.2008 - 7 B 06.2352 - juris Rn. 22, B.v. 18.5.2009 - 7 ZB 08.1801 - juris Rn. 15).

  • VGH Bayern, 18.05.2009 - 7 ZB 08.1801

    Entlassung von der Schule wegen Filmens sexueller Handlungen

    Bestreitet ein Schüler die Feststellungen, auf denen die Entscheidung der Lehrerkonferenz bzw. des Disziplinarausschusses beruht, so hat das Gericht dem nachzugehen (BayVGH vom 19.2.2008 Az. 7 B 06.2352 m.w.N.).

    Wie der Senat bereits entschieden hat, ist es zulässig, das Fehlverhalten eines Schülers und darauf beruhende Ordnungsmaßnahmen aus vorausgegangener Zeit zu berücksichtigen (BayVGH vom 19.2.2008 Az. 7 B 06.2352 ).

  • OVG Niedersachsen, 26.01.2010 - 2 ME 444/09

    Zulässigkeit der Überweisung eines Schülers an eine andere Schule derselben

    Die Prüfungskompetenz der Verwaltungsgerichte beschränkt sich mithin darauf zu überprüfen, ob die Voraussetzungen für die Anwendung einer Ordnungsmaßnahme vorliegen, die bestehenden Verfahrensvorschriften eingehalten worden sind, ob das zuständige Schulorgan gehandelt hat, ob von dem Ermessen ein dem gesetzlichen Zweck entsprechender Gebrauch gemacht worden ist, ob von einer richtigen und vollständigen Tatsachengrundlage ausgegangen worden ist, keine sachfremden Erwägungen angestellt worden sind, ob gleichgelagerte Fälle nicht ohne sachliche Rechtfertigung ungleich behandelt worden sind und ob die ausgewählte Maßnahme geeignet und verhältnismäßig ist (Beschl. d. Sen. v. 25.4.2007 - 2 ME 382/07 -, NVwZ-RR 2007, 529; zum vergleichbaren bay. Landesrecht: BayVGH, Beschl. v. 10.6.1997 - 7 ZS 97.1403 -, juris=NVwZ-RR 1998, 239; Urt. v. 19.2.2008 - 7 B 06.2352 -, Juris=BayVwBl. 2009, 343; Brockmann/Littmann/Schippmann, NSchG, Kommentar, Stand: März 2009, § 61 Anm. 2).
  • VG Augsburg, 16.11.2010 - Au 3 K 10.596

    Ausschluss vom Unterricht; Fortsetzungsfeststellungsklage; berechtigtes Interesse

    Darüber hinaus besteht für den Kläger ein Interesse daran, gegenüber seinen Mitschülern, der Schule, den Lehrern und der Elternschaft rehabilitiert zu werden, da der Vorfall in Schulkreisen und der örtlichen Presse bekannt wurde (vgl. hierzu auch BayVGH vom 19.2.2008, BayVBl. 2009, 343 ff; vgl. zum Fortsetzungsfeststellungsinteresse auch BVerwG vom 14.7.1978, Az. VII C 11.76; juris; BVerwG vom 24.10.2006, Az. 6 B 61/06; juris jeweils zum Fortsetzungsfeststellungsinteresse bei schulischer Nichtversetzung).

    Entgegen der Ansicht des Klägers ist es jedoch zulässig, bei der Wahl der Ordnungsmaßnahmen Fehlverhalten des Schülers und darauf beruhende Ordnungsmaßnahmen aus einer vorausgegangenen Zeit zu berücksichtigen, insbesondere dann, wenn sich daraus ein andauerndes im Wesentlichen gleichartiges Fehlverhalten des Schülers ergibt (vgl. BayVGH vom 19.2.2008, Az. 7 B 06.2352; juris).

    Insofern stellt die Ordnungsmaßnahme vom 12. April 2010 auch keine unzulässige Doppelahndung der vom Kläger begangenen schulischen Verstöße dar (vgl. hierzu BayVGH vom 19.2.2008, Az. 7 B 06.2352; VG München vom 21.4.2008, Az. M 3 K 07.2262; jeweils in juris).

  • VG München, 09.04.2019 - M 13 K 18.180

    Feststellungsinteresse bei erledigtem Hausverbot in der Schule

    Zwar kann, wenn sich ein Verwaltungsakt, der außer seiner erledigten belastenden Wirkung zusätzlich einen diskriminierenden, ehrenrührigen Inhalt hat, der dem Ansehen des Betroffenen abträglich ist, das ideelle Interesse an einer Rehabilitierung, also an der Beseitigung der Rufminderung, eine Fortsetzungsfeststellungsklage rechtfertigen, wenn es nach der Sachlage als schutzwürdig anzuerkennen ist (vgl. BVerwGE 26, 161 ; BVerwG, U.v. 21.11.1980 - 7 C 18/79 - juris Rn. 13; B.v. 17.12.2001 - 6 B 61/01 - juris Rn. 7; BayVGH, U.v. 19.2.2008 - 7 B 06.2352 - juris Rn. 20; OVG Lüneburg, B.v. 7.5.2015 - 11 LA 188/14 - juris Rn. 6).

    Auch hierfür genügt allerdings nicht ein abstraktes Interesse an der endgültigen Klärung der Frage der Rechtmäßigkeit oder Rechtswidrigkeit eines erledigten Verwaltungsaktes ohne Rücksicht darauf, ob abträgliche Nachwirkungen dieses Handelns fortbestehen, denen durch eine gerichtliche Sachentscheidung wirksam begegnet werden könne (vgl. BVerwG, U.v. 21.11.1980 - 7 C 18/79 - juris Rn.13; BayVGH, U.v. 19.2.2008 - 7 B 06.2352 - juris Rn. 20).

    Vielmehr besteht mit Blick auf Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG ein berechtigtes ideelles Interesse an einer Rehabilitierung nur, wenn sich aus der angegriffenen Maßnahme eine Stigmatisierung des Betroffenen ergibt, der Verwaltungsakt also noch im Zeitpunkt der gerichtlichen Entscheidung geeignet ist, sein Ansehen in der Öffentlichkeit oder im sozialen Umfeld herabzusetzen (vgl. BVerwG, U.v. 16.5.2013 - 8 C 14/12 - juris Rn. 25), d.h. ihn in seiner Menschenwürde, seinem Persönlichkeitsrecht oder in seinem beruflichen oder gesellschaftlichen Ansehen objektiv erheblich zu beeinträchtigen, und die abträglichen Nachwirkungen des erledigten Verwaltungsaktes nur durch eine gerichtliche Sachentscheidung ausgeglichen werden können (vgl. BayVGH, B.v. 10.7.2018 - 10 BV 17.2405 - juris Rn. 28 unter Verweis auf Decker, in: BeckOK, VwGO, Stand: 1.4.2018, § 113 Rn. 87.1; Riese in Schoch/Schneider/Bier, VwGO, Stand: Juni 2017, § 113 Rn. 137; Schmidt, in: Eyermann, VwGO, 14. Aufl. 2014, § 113 Rn. 92; vgl. auch BayVGH, U.v. 19.2.2008 - 7 B 06.2352 - juris Rn. 20; VGH Mannheim, U.v. 8.5.1989 - 1 S 722/88 - juris Rn. 16).

  • VGH Bayern, 13.06.2012 - 7 B 11.2651

    Entlassung eines Schülers als Ordnungsmaßnahme

    Bei einer Entlassung von der Schule ist ein Rehabilitationsinteresse zu bejahen, wenn nachteilige Auswirkungen auf die weitere schulische oder berufliche Laufbahn nicht ausgeschlossen werden können (BayVGH vom 19.2.2008 BayVBl 2009, 343).
  • VGH Bayern, 15.07.2009 - 7 CS 09.1347

    Entlassung vom Gymnasium; Droh-Video; Erledigung durch Aufnahme an einer anderen

    Zwar besteht bei der Entlassung von einer Schule auch nach Eintritt der Erledigung grundsätzlich ein Fortsetzungsfeststellungsinteresse in Form des Rehabilitationsinteresses (BayVGH vom 19.2.2008 Az. 7 B 06.2352 ).
  • VGH Bayern, 17.04.2008 - 7 ZB 07.1755

    Entlassung von der Schule; sexistisch-obszönes Verhalten eines Schülers

    Bestreitet ein Schüler die Feststellung, auf denen die Entscheidung der Lehrerkonferenz bzw. des Disziplinarausschusses beruht, so hat das Gericht dem nachzugehen (s. zuletzt BayVGH vom 19.2.2008 Az. 7 B 06.2352 m.w.N.).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 21.09.2018 - 19 A 2613/17

    Berechtigtes Interesse eines Schülers an der nachträglichen Feststellung der

    OVG NRW, Beschlüsse vom 15. April 2015 - 19 E 842/14 -, n. v., S. 2 des Beschlussabdrucks, und vom 11. September 2012, a. a. O., Rn. 28; BayVGH, Urteil vom 19. Februar 2008 - 7 B 06.2352 -, BayVBl. 2009, 343, juris, Rn. 20.
  • VGH Bayern, 26.02.2013 - 7 ZB 12.2617

    "Hausverbot" gegen einen Schüler; Fortsetzungsfeststellungsinteresse nach

  • VG Augsburg, 22.01.2013 - Au 3 K 12.1164

    Zurückschicken von einer Klassenfahrt; Unterrichtsausschluss; Verhältnismäßigkeit

  • VG Augsburg, 17.08.2012 - Au 3 S 12.970

    Vorläufiger Rechtsschutz; Entlassung von der Realschule

  • VG Würzburg, 16.06.2010 - W 2 K 09.744

    Schulrecht; Fortsetzungsfeststellungsklage; Ordnungsmaßnahme; Androhung der

  • VG Augsburg, 05.02.2013 - Au 3 K 12.969

    Entlassung von der Realschule

  • VG Augsburg, 14.07.2015 - Au 3 K 15.349

    Androhung der Entlassung von der Schule; Schulbegleitung; Inklusion;

  • VG Augsburg, 14.02.2012 - Au 3 K 11.1304

    Häufung von Ordnungsmaßnahmen; Androhung der Entlassung; Entlassung von der

  • VG München, 11.02.2014 - M 3 K 12.3507

    Entlassung aus der Schule; Bedrohung eines Mitschülers; Taschenmesser mit 8 cm

  • VG Augsburg, 08.07.2011 - Au 3 S 11.883

    Häufung von Ordnungsmaßnahmen; Androhung der Entlassung; Entlassung von der

  • VGH Bayern, 17.04.2008 - 7 ZB 07.1832

    Entlassung von der Schule; sexistisch-obszönes Verhalten eines Schülers

  • VG Augsburg, 28.01.2014 - Au 3 K 13.1855

    Unterrichtsausschluss

  • VG München, 21.04.2021 - M 3 K 17.5634

    Entlassung von der Schule wegen Posts in sozialen Netzwerken

  • VG München, 14.02.2017 - M 3 K 15.979

    Androhung der Entlassung eines Schülers wegen Mobbings

  • VGH Bayern, 11.12.2013 - 7 C 13.2329

    Beschwerde; Prozesskostenhilfe; Entlassung von der Schule; Rechtsschutzbedürfnis

  • VG Ansbach, 07.12.2017 - AN 2 K 17.00752

    Androhung der Entlassung wegen wiederholter Unterrichtsstörungen

  • VG Ansbach, 18.07.2017 - AN 2 K 17.00116

    Entlassung eines Schülers wegen schulicher Gefährdung

  • VG Würzburg, 09.04.2014 - W 2 K 12.880

    Im Rahmen einer Fortsetzungsfeststellungsklage besteht kein

  • VG München, 03.07.2012 - M 3 K 10.5320

    Entlassung von der Schule

  • VG München, 21.04.2015 - M 3 K 13.2621

    Androhung der Entlassung

  • VG München, 11.07.2011 - M 3 K 09.5679

    Schulentlassung

  • VG Augsburg, 04.06.2010 - Au 3 S 10.765

    Unterrichtsausschluss; Softair-Pistole; Verhältnismäßigkeit

  • VG Augsburg, 04.06.2010 - Au 3 S 10.763

    Unterrichtsausschluss; Softair-Pistole; Mittäter; Verhältnismäßigkeit

  • VG München, 20.06.2023 - M 3 K 20.6488

    Verschärfter Verweis, Fehlerhafte Sachverhaltsermittlung der Behörde,

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht