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   VGH Bayern, 31.03.2011 - 22 BV 10.2367   

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VGH Bayern, 31.03.2011 - 22 BV 10.2367 (https://dejure.org/2011,12005)
VGH Bayern, Entscheidung vom 31.03.2011 - 22 BV 10.2367 (https://dejure.org/2011,12005)
VGH Bayern, Entscheidung vom 31. März 2011 - 22 BV 10.2367 (https://dejure.org/2011,12005)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Rechtsaufsichtliche Beanstandung einer Rechtsverordnung; Offenhalten von Verkaufsstellen an Sonntagen; Tatbestandsmerkmal "aus Anlass von Märkten"

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Eine eine Ausnahmen gem. § 14 LadSchlG vom sonntäglichen Verkaufsverbot bestimmende Marktverordnung ist unzulässig; Der maßgebliche Zeitpunkt für die Beurteilung der Rechtmäßigkeit einer Beanstandung einer Rechtsverordnung einer Gemeinde richtet sich nach materiellem ...

  • Landesanwaltschaft Bayern PDF

    §§ 3, 14 Abs. 1 LadSchlG, Art. 49 LStVG
    Kommunalrecht: Beanstandung einer Verordnung über einen verkaufsoffenen Sonntag | Rechtliche Grenzen einer Verordnung über einen verkaufsoffenen Sonntag

  • Landesanwaltschaft Bayern PDF

    §§ 3, 14 Abs. 1 LadSchlG, Art. 49 LStVG
    Kommunalrecht: Beanstandung einer Verordnung über einen verkaufsoffenen Sonntag | Rechtliche Grenzen einer Verordnung über einen verkaufsoffenen Sonntag

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zulässigkeit einer Ausnahmen gem. § 14 LadSchlG vom sonntäglichen Verkaufsverbot bestimmende Marktverordnung; Mmaßgebliche Zeitpunkt für die Beurteilung der Rechtmäßigkeit einer Beanstandung einer Rechtsverordnung einer Gemeinde

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Ein verkaufsoffener Sonntag ist unzulässig, wenn der als Anlass dienende Markt nur Alibifunktion hat

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BayVBl 2012, 276
 
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Wird zitiert von ... (24)Neu Zitiert selbst (6)

  • VGH Bayern, 08.04.2011 - 22 CS 11.845

    Kommunalaufsichtliche Weisung, eine beabsichtigte Rechtsverordnung zur

    Auszug aus VGH Bayern, 31.03.2011 - 22 BV 10.2367
    Die Rechtsprechung erkennt deshalb einen Anlass gebenden Grund zur Offenhaltung der Verkaufsstellen abweichend von § 3 Satz 1 Nr. 1 LadSchlG nur bei solchen Märkten an, die - auch ohne das Offenhalten von Verkaufsstellen - interessant genug sind, um einen "beträchtlichen Besucherstrom" anzuziehen (vgl. BVerwG vom 18.12.1989 NVwZ 1990, 761 unter Hinweis auf die Entstehungsgeschichte; BayVGH vom 2.8.1989 NVwZ-RR 1990, 243, vom 27.9.2001 NVwZ-RR 2002, 497 und neuerdings vom 8.4.2011 Az. 22 CS 11.845; NdsOVG vom 21.4.2005 NVwZ-RR 2005, 813).

    Auf die Frage der räumlichen und gegenständlichen Grenzen einer dem Grunde nach rechtmäßig aus Anlass eines Marktes zugelassenen Sonntagsöffnung von Verkaufsstellen (vgl. dazu BayVGH vom 8.4.2011 Az. 22 CS 11.845) kommt es im vorliegenden Fall nicht mehr an.

  • BVerfG, 01.12.2009 - 1 BvR 2857/07

    Adventssonntage Berlin

    Auszug aus VGH Bayern, 31.03.2011 - 22 BV 10.2367
    Wenn § 14 Abs. 1 Satz 1 LadSchlG nur in begrenzter Zahl und nicht aus beliebigem Grund Ausnahmen vom grundsätzlichen Gebot nach § 3 Satz 1 Nr. 1 LadSchlG zulässt, Verkaufsstellen an Sonn- und Feiertagen geschlossen zu halten, so liegt diesem Regel-/Ausnahmeverhältnis die verfassungsrechtliche Verpflichtung des Gesetzgebers zugrunde, die sich aus dem objektivrechtlichen Schutzauftrag für die Sonn- und Feiertage aus Art. 139 WRV in Verbindung mit Art. 140 GG ergibt (vgl. BVerfG vom 1.12.2009 BVerfGE 125, 39 = RdNr. 13 "Berliner Ladenöffnungszeiten").

    Hinsichtlich der Öffnung von Verkaufsstellen hat das Bundesverfassungsgericht (vom 1.12.2009, a.a.O.) ausgeführt, dass von einer Ladenöffnung eine für jedermann wahrnehmbare Geschäftigkeits- und Betriebsamkeitswirkung ausgeht, die typischerweise den Werktagen zugeordnet wird und die nicht nur durch die Arbeitnehmer und sonstigen Beschäftigten in den Verkaufsstellen ausgelöst wird, sondern auch durch die Kunden; sie wirkt sich aus auf den Straßen- und Nahverkehr und dessen Beschäftigte, verursacht verkehrsbedingten Lärm und betrifft insgesamt notwendigerweise auch diejenigen, die weder arbeiten müssen noch einkaufen wollen, sondern Ruhe und seelische Erhebung suchen (BVerfG, a.a.O., RdNr. 165).

  • BVerwG, 18.12.1989 - 1 B 153.89

    Ladenschluss - Ähnliche Veranstaltung - Besucherstrom - Offenhaltung von

    Auszug aus VGH Bayern, 31.03.2011 - 22 BV 10.2367
    Die Rechtsprechung erkennt deshalb einen Anlass gebenden Grund zur Offenhaltung der Verkaufsstellen abweichend von § 3 Satz 1 Nr. 1 LadSchlG nur bei solchen Märkten an, die - auch ohne das Offenhalten von Verkaufsstellen - interessant genug sind, um einen "beträchtlichen Besucherstrom" anzuziehen (vgl. BVerwG vom 18.12.1989 NVwZ 1990, 761 unter Hinweis auf die Entstehungsgeschichte; BayVGH vom 2.8.1989 NVwZ-RR 1990, 243, vom 27.9.2001 NVwZ-RR 2002, 497 und neuerdings vom 8.4.2011 Az. 22 CS 11.845; NdsOVG vom 21.4.2005 NVwZ-RR 2005, 813).
  • OVG Niedersachsen, 21.04.2005 - 7 KN 273/04

    Bestehen eines besonderen Feststellungsinteresses bezüglich der Nichtigkeit einer

    Auszug aus VGH Bayern, 31.03.2011 - 22 BV 10.2367
    Die Rechtsprechung erkennt deshalb einen Anlass gebenden Grund zur Offenhaltung der Verkaufsstellen abweichend von § 3 Satz 1 Nr. 1 LadSchlG nur bei solchen Märkten an, die - auch ohne das Offenhalten von Verkaufsstellen - interessant genug sind, um einen "beträchtlichen Besucherstrom" anzuziehen (vgl. BVerwG vom 18.12.1989 NVwZ 1990, 761 unter Hinweis auf die Entstehungsgeschichte; BayVGH vom 2.8.1989 NVwZ-RR 1990, 243, vom 27.9.2001 NVwZ-RR 2002, 497 und neuerdings vom 8.4.2011 Az. 22 CS 11.845; NdsOVG vom 21.4.2005 NVwZ-RR 2005, 813).
  • VGH Bayern, 27.09.2001 - 22 N 01.1288
    Auszug aus VGH Bayern, 31.03.2011 - 22 BV 10.2367
    Die Rechtsprechung erkennt deshalb einen Anlass gebenden Grund zur Offenhaltung der Verkaufsstellen abweichend von § 3 Satz 1 Nr. 1 LadSchlG nur bei solchen Märkten an, die - auch ohne das Offenhalten von Verkaufsstellen - interessant genug sind, um einen "beträchtlichen Besucherstrom" anzuziehen (vgl. BVerwG vom 18.12.1989 NVwZ 1990, 761 unter Hinweis auf die Entstehungsgeschichte; BayVGH vom 2.8.1989 NVwZ-RR 1990, 243, vom 27.9.2001 NVwZ-RR 2002, 497 und neuerdings vom 8.4.2011 Az. 22 CS 11.845; NdsOVG vom 21.4.2005 NVwZ-RR 2005, 813).
  • VGH Bayern, 02.08.1989 - 22 B 87.3030
    Auszug aus VGH Bayern, 31.03.2011 - 22 BV 10.2367
    Die Rechtsprechung erkennt deshalb einen Anlass gebenden Grund zur Offenhaltung der Verkaufsstellen abweichend von § 3 Satz 1 Nr. 1 LadSchlG nur bei solchen Märkten an, die - auch ohne das Offenhalten von Verkaufsstellen - interessant genug sind, um einen "beträchtlichen Besucherstrom" anzuziehen (vgl. BVerwG vom 18.12.1989 NVwZ 1990, 761 unter Hinweis auf die Entstehungsgeschichte; BayVGH vom 2.8.1989 NVwZ-RR 1990, 243, vom 27.9.2001 NVwZ-RR 2002, 497 und neuerdings vom 8.4.2011 Az. 22 CS 11.845; NdsOVG vom 21.4.2005 NVwZ-RR 2005, 813).
  • VGH Bayern, 06.12.2013 - 22 N 13.788

    Klage gegen Satzung über Sonntagsöffnung von Verkaufsstellen; Abweichung zwischen

    Gleichwohl zieht dieser Umstand deren Ungültigkeit insgesamt nach sich, da den verbleibenden Teilen kein selbständiger Regelungsgehalt zukommt (vgl. hierzu BayVGH, U.v. 31.3.2011 - 22 BV 10.2367 - BayVBl 2012, 276 Rn. 14).

    Die Rechtsprechung erkennt deshalb einen rechtfertigenden Grund zur Offenhaltung der Verkaufsstellen abweichend von § 3 Satz 1 Nr. 1 LadSchlG nur bei solchen Märkten an, die auch ohne das Offenhalten von Verkaufsstellen interessant genug sind, um einen beträchtlichen Besucherstrom anzuziehen (vgl. BVerwG, B.v. 18.12.1989 - 1 B 153.89 - NVwZ 1990, 761/762 unter Hinweis auf die Entstehungsgeschichte; BayVGH, U.v. 2.8.1989 - 22 B 87.3030 - NVwZ-RR 1990, 243; U.v. 27.9.2001 - 22 N 01.1288 - NVwZ-RR 2002, 497/498; U.v. 31.3.2011 - 22 BV 10.2367 - BayVBl 2012, 276 Rn. 17; NdsOVG, U.v. 21.4.2005 - 7 KN 273/04 - NVwZ-RR 2005, 813).

    Notwendig ist in jedem Fall aber eine im Zeitpunkt des Erlasses der Verordnung nach § 14 LadSchlG getroffene Prognose dahingehend, dass die Marktveranstaltung eine hohe Besucherzahl erwarten lässt, die ihrerseits die Öffnung der örtlichen Verkaufsstellen rechtfertigen kann (BayVGH, U.v. 31.3.2011 a.a.O. Rn. 14).

    Das Gewicht eines Marktes kann sich beispielsweise aus einem ungewöhnlichen, auf ein "Marktthema" bezogenen Warenangebot, einem kulturellen Rahmenprogramm, aus Volksbelustigungen oder anderen Attraktivitäten ergeben (vgl. BayVGH, U.v. 31.3.2011 a.a.O. Rn. 19).

    Diese Voraussetzungen waren im entscheidungserheblichen Beurteilungszeitpunkt - bei der Beschlussfassung des Gemeinderates über die verfahrensgegenständliche Verordnung (vgl. zur Maßgeblichkeit dieses Stichtages BayVGH, U.v. 31.3.2011 - 22 BV 10.2367 - BayVBl 2012, 276 Rn. 15) - nicht erfüllt.

  • VG Hannover, 15.10.2015 - 11 A 2676/15

    Klagebefugnis; Ladenöffnung; Sonn- und Feiertagsschutz

    Dabei stellt die Kammer zwar darauf ab, dass unter Berücksichtigung der vom Bundesverfassungsgericht für die Sonn- und Feiertagsarbeit aufgestellten Mindestanforderungen bei einer verfassungskonformen Auslegung der niedersächsischen Regelung bei einer Gesamtbetrachtung des Schutzkonzeptes des Landesgesetzgebers der Ausnahmecharakter nur gewahrt ist, sofern ein geeigneter Sachgrund vorliegt (vgl. zu den Anforderungen: BVerfG, Urteil vom 01.12.2009, a.a.O. nach juris Rn. 182; BVerwG, Beschluss vom 18.12.1989 - 1 B 153/89 - OVG Lüneburg, Beschluss vom 24.08.2004 - 7 MN 177/04 - Urteil vom 21.04.2005 - 7 KN 273/04 - Bay. VGH, Urteil vom 31.03.2011 - 22 BV 10.2367 - nach juris; Hess. VGH, Urteil vom 15.05.2014 - 8 A 2205/13 - nach juris Rn. 37, 43).
  • VGH Hessen, 15.05.2014 - 8 A 2205/13

    Keine sonntägliche Ladenöffnung ohne hinreichenden Anlass

    Ein Anlass gebender Grund für die Offenhaltung von Verkaufsstellen ist nur bei solchen Veranstaltungen gegeben, die auch ohne Offenhalten von Verkaufsstellen für sich genommen interessant genug sind, um einen beträchtlichen Besucherstrom anzuziehen (Anschluss an Bay. VGH, Urteil vom 31. März 2011 22 BV 10.2367 , juris).

    Die Rechtsprechung erkennt daher einen Anlass gebenden Grund für die Offenhaltung von Verkaufsstellen nur bei solchen Veranstaltungen an, die - auch ohne Offenhalten von Verkaufsstellen - für sich genommen interessant genug sind, um einen "beträchtlichen Besucherstrom" anzuziehen (vgl. Bayerischer VGH, Urteil vom 31. März 2011 - 22 BV 10.2367 -, juris Rn. 17 f. m.w.N.).

    In Relation zur Einwohnerzahl der Beklagten und dem potentiellen Besuchervolumen ihres Einzugsgebiets war der festgesetzte Jahrmarkt auch viel zu unbedeutend, um begründen zu können, dass er - auch ohne Offenhalten von Verkaufsstellen - für sich genommen interessant gewesen wäre, um einen "beträchtlichen Besucherstrom" anzuziehen (Bayerischer VGH, Urteil vom 31. März 2011, a.a.O.).

  • VGH Hessen, 05.04.2016 - 8 B 751/16

    Kein verkaufsoffener Sonntag anlässlich der Musikmesse in Frankfurt am Main

    Einen Anlass gebenden Grund für die Offenhaltung von Verkaufsstellen ist daher ausschließlich bei solchen Märkten oder Messen anzuerkennen, die - auch ohne Öffnung von Verkaufsstellen - für sich genommen interessant genug sind, um einen "beträchtlichen Besucherstrom" anzuziehen (vgl. Beschluss des Senats vom 18. Oktober 2014 - 8 B 1805/14 -, S. 3 BA; Bay. VGH, Urteil vom 31. März 2011 - 22 BV 10.2367 -, juris, Rdnr. 17 f.).
  • VGH Bayern, 24.05.2017 - 22 N 17.527

    Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen aus Anlass des Europatages

    Letzteres ist nur der Fall, wenn die Prognose fundiert vorgenommen wurde und die ihr zugrunde liegenden Erwartungen über die künftige Entwicklung realistisch sind (BayVGH, U.v. 31.3.2011 - 22 BV 10.2367 - BayVBl 2012, 276 Rn. 15).

    Um diesen Erfordernissen zu genügen, muss die Prognose auf das äußere Erscheinungsbild und das objektive Gewicht der betreffenden Veranstaltung gestützt werden (BayVGH, U.v. 31.3.2011 a.a.O. Rn. 19; U.v. 6.12.2013 - 22 N 13.788 - BayVBl 2014, 364 Rn. 71); nicht anders als bei sonstigen verwaltungsgerichtlich nicht uneingeschränkt überprüfbaren Behördenentscheidungen müssen die ihr zugrunde gelegten Tatsachen zutreffend und vollständig ermittelt worden sein (BayVGH, U.v. 6.12.2013 a.a.O. Rn. 72).

  • VGH Hessen, 27.03.2014 - 8 B 580/14

    Verkaufsoffener Sonntag in Darmstadt am 30. März 2014 ist zulässig

    Die Rechtsprechung erkennt daher einen Anlass gebenden Grund für die Offenhaltung von Verkaufsstellen nur bei solchen Märkten an, die - auch ohne Offenhalten von Verkaufsstellen - für sich genommen interessant genug sind, um einen "beträchtlichen Besucherstrom" anzuziehen (vgl. Bayerischer VGH, Urteil vom 31. März 2011 - 22 BV 10.2367 -, juris Rdnrn. 17 f. m.w.N.).

    In seiner Entscheidung vom 31. März 2011 hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (zu § 14 LSchlG) ausgeführt, notwendig sei eine im Zeitpunkt des Erlasses der Verordnung getroffene Prognose, die realistisch und auf das äußere Erscheinungsbild und das objektive Gewicht der betreffenden Veranstaltung gestützt sein müsse, wobei sich das Gewicht des Marktes etwa aus einem ungewöhnlichen auf ein "Marktthema" bezogenen Warenangebot, einem kulturellen Rahmenprogramm, Volksbelustigungen oder anderen Attraktivitäten ergeben könne (Bayerischer VGH, Urteil vom 31. März 2011 - 22 BV 10.2367 - juris, Rdnr. 19).

  • VerfGH Bayern, 21.12.2011 - 3-VII-11

    Ladenöffnung an Sonntagen

    Nicht Gegenstand der verfassungsrechtlichen Prüfung ist dagegen, ob der Verordnungsgeber im Einzelfall die Voraussetzungen der bundesrechtlichen Ermächtigung, wie beispielsweise die Anziehungskraft des Marktes (vgl. BayVGH vom 31.3.2011 Az. 22 BV 10.2367), zutreffend ermittelt hat (vgl. VerfGH 41, 59/65).
  • VGH Hessen, 04.05.2016 - 8 B 1249/16

    Kein verkaufsoffener Sonntag anlässlich des Spargel und Grillfestivals in

    Einen Anlass gebenden Grund für die Offenhaltung von Verkaufsstellen ist daher ausschließlich bei solchen Festen oder ähnlichen Veranstaltungen anzuerkennen, die - auch ohne Öffnung von Verkaufsstellen - für sich genommen interessant genug sind, um einen "beträchtlichen Besucherstrom" anzuziehen (vgl. Beschlüsse des Senats vom 5. April 2016 - 8 B 751/16 -, S. 7 BA und vom 18. Oktober 2014 - 8 B 1805/14 -, S. 3 BA; Bay. VGH, Urteil vom 31. März 2011 - 22 BV 10.2367 -, juris, Rdnr. 17 f.).
  • VG Darmstadt, 18.04.2016 - 3 L 540/16

    Unzulässigkeit einer Ladenöffnung am Sonntag - "16. Weiterstädter Spargel- und

    Wie die erkennende Kammer auch schon in dem Beschluss vom 23.04.2015 zum "15. Spargel und Grillfestival" unter Berufung auf das Urteil des Bay. Verwaltungsgerichtshofs vom 31.03.2011 (22 BV 10.2367 -, juris) ausgeführt hat, erfordert also die Feststellung, dass eine Veranstaltung ein entsprechendes Besucheraufkommen aus sich heraus generiert, um eine Ausnahme von der allgemeinen Sonn- und Feiertagsruhe zu rechtfertigen, eine begründete realistische Prognose der Antragsgegnerin, die sich auf das äußere Erscheinungsbild und das objektive Gewicht eines Marktes, einer Messe oder einer entsprechenden Veranstaltung stützt.
  • VGH Hessen, 07.10.2016 - 8 B 2537/16
    Einen Anlass gebenden Grund für die Offenhaltung von Verkaufsstellen ist daher ausschließlich bei solchen Festen oder ähnlichen Veranstaltungen anzuerkennen, die - auch ohne Öffnung von Verkaufsstellen - für sich genommen interessant genug sind, um einen "beträchtlichen Besucherstrom" anzuziehen (vgl. Beschlüsse des Senats vom 5. April 2016 - 8 B 751/16 -, S. 7 BA und vom 18. Oktober 2014 - 8 B 1805/14 -, S. 3 BA; Bay. VGH, Urteil vom 31. März 2011 - 22 BV 10.2367 -, juris, Rdnr. 17 f.).
  • VG Darmstadt, 13.06.2013 - 3 K 472/13

    Rechtmäßigkeit einer Ausnahmeregelung zum Offenhalten von Verkaufsstellen am

  • VGH Bayern, 08.04.2013 - 22 NE 13.659

    Verkaufsoffener Sonntag in Eching am 14. April 2013 darf stattfinden

  • VGH Bayern, 28.11.2011 - 22 CE 11.2353

    Vorerst keine Sperrzeitverkürzung für Diskothek in Bamberg

  • VGH Hessen, 06.11.2013 - 8 A 1705/13
  • VGH Bayern, 09.03.2020 - 11 ZB 19.1722

    Widerruf der Betrauung als Prüfingenieur wegen Unzuverässigkeit

  • VGH Hessen, 07.10.2016 - 8 B 2540/16
  • VG Darmstadt, 23.04.2015 - 3 L 541/15

    Sonntagsöffnung

  • VGH Bayern, 23.11.2011 - 22 CS 11.2600

    Erweitere Gewerbeuntersagung wegen Steuerschulden; Verhältnismäßigkeit der

  • VG Darmstadt, 02.06.2016 - 3 L 1195/16

    Unzulässigkeit einer Ladenöffnung am Sonntag - Kinderfest Neu-Isenburg

  • VGH Bayern, 01.12.2011 - 22 CE 11.2435

    Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung; Ausnahme von einer durch

  • VG Darmstadt, 27.03.2014 - 3 L 515/14

    Feiertagsgesetz

  • VG Darmstadt, 30.09.2015 - 3 L 1435/15

    Sonntagsöffnung

  • VG Darmstadt, 24.03.2014 - 3 L 362/14

    Voraussetzungen für eine Sonntagsöffnung nach § 6 Abs. 1 des Hessischen

  • VG Augsburg, 12.03.2021 - Au 9 E 21.422

    Erfolgloser Eilantrag auf vorrangige Corona-Schutzimpfung unter

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