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   VerfGH Bayern, 19.07.2013 - 88-VI-12   

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https://dejure.org/2013,24534
VerfGH Bayern, 19.07.2013 - 88-VI-12 (https://dejure.org/2013,24534)
VerfGH Bayern, Entscheidung vom 19.07.2013 - 88-VI-12 (https://dejure.org/2013,24534)
VerfGH Bayern, Entscheidung vom 19. Juli 2013 - 88-VI-12 (https://dejure.org/2013,24534)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch die summarische und substanzlose Begründung eines Kostenfestsetzungsbeschlusses

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BayVBl 2013, 770
 
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (4)

  • VerfGH Bayern, 26.01.2010 - 108-VI-08

    Beseitigungsanordnung nur gegen einen Teil der Miteigentümer

    Auszug aus VerfGH Bayern, 19.07.2013 - 88-VI-12
    Ein solches Vorbringen muss vom Gericht zur Kenntnis genommen und bei seiner Entscheidung in Erwägung gezogen werden, soweit es nach den Prozessvorschriften nicht ausnahmsweise unberücksichtigt bleiben muss oder kann (ständige Rechtsprechung; vgl. VerfGH vom 30.4.1999 = VerfGH 52, 29/31; VerfGH vom 15.7.2005 = VerfGH 58, 178/180; VerfGH vom 26.1.2010 = VerfGH 63, 10/13).
  • VerfGH Bayern, 15.07.2005 - 120-VI-04

    Verletzung des Grundrechts auf rechtliches Gehöhr; Beratungshilfe während des

    Auszug aus VerfGH Bayern, 19.07.2013 - 88-VI-12
    Ein solches Vorbringen muss vom Gericht zur Kenntnis genommen und bei seiner Entscheidung in Erwägung gezogen werden, soweit es nach den Prozessvorschriften nicht ausnahmsweise unberücksichtigt bleiben muss oder kann (ständige Rechtsprechung; vgl. VerfGH vom 30.4.1999 = VerfGH 52, 29/31; VerfGH vom 15.7.2005 = VerfGH 58, 178/180; VerfGH vom 26.1.2010 = VerfGH 63, 10/13).
  • VerfGH Bayern, 13.01.2005 - 81-VI-03

    Verpflichtung eines Mieters zur Duldung der Wiederherstellung des ursprünglichen

    Auszug aus VerfGH Bayern, 19.07.2013 - 88-VI-12
    Das hat seinen Grund darin, dass es nach der Verfassung nicht Aufgabe eines Verfassungsgerichts ist, Gerichtsentscheidungen nach Art eines Rechtsmittelgerichts zu überprüfen (ständige Rechtsprechung; vgl. VerfGH vom 13.1.2005 = VerfGH 58, 37/41; VerfGH vom 16.2.2005 = VerfGH 58, 50/55).
  • BVerfG, 20.06.2007 - 2 BvR 746/07

    Teils unzulässige, im übrigen unbegründete Verfassungsbeschwerde gegen

    Auszug aus VerfGH Bayern, 19.07.2013 - 88-VI-12
    Eine sachdienliche Auslegung des Rechtsschutzbegehrens ergibt daher, dass sich die Verfassungsbeschwerde - wie dies bereits in der Beschwerdeschrift der Fall war - auch gegen die dem Beschluss im Verfahren nach § 321 a ZPO vorangegangene Entscheidung des Landgerichts vom 8. November 2011 richtet (vgl. BVerfG vom 20.6.2007 Az. 2 BvR 746/07).
  • VerfGH Bayern, 23.09.2015 - 38-VI-14

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen Baubeseitigungs- und Duldungsanordnung

    Zum anderen gibt es den Beteiligten einen Anspruch darauf, dass rechtzeitiges und möglicherweise erhebliches Vorbringen vom Gericht zur Kenntnis genommen und bei der Entscheidung in Erwägung gezogen wird, soweit es aus verfahrens- oder materiellrechtlichen Gründen nicht ausnahmsweise unberücksichtigt bleiben muss oder kann (ständige Rechtsprechung; vgl. VerfGH vom 26.1.2010 VerfGHE 63, 10/13; vom 19.7.2013 BayVBl 2013, 770; vom 7.10.2014 - Vf. 110-VI-13 - juris Rn. 17).
  • VerfGH Bayern, 29.01.2014 - 18-VI-12

    Wertersatz für Nutzung defekter Kaufsache

    Zum anderen gibt es den Beteiligten einen Anspruch darauf, dass das Gericht ein rechtzeitiges und möglicherweise erhebliches Vorbringen zur Kenntnis nimmt und bei seiner Entscheidung in Erwägung zieht, soweit es nach den Prozessvorschriften nicht ausnahmsweise unberücksichtigt bleiben muss oder kann (ständige Rechtsprechung; vgl. VerfGH vom 31.3.2008 VerfGHE 61, 66/70; vom 26.1.2010 VerfGHE 63, 10/13; vom 19.7.2013 - Vf. 88-VI-12 - juris Rn. 19).
  • VerfGH Bayern, 27.04.2017 - 32-VI-16

    Verfassungsbeschwerde gegen Ablehnung eines entscheidungserheblichen

    bb) Das Grundrecht auf rechtliches Gehör gibt den Beteiligten einen Anspruch darauf, dass rechtzeitiges und möglicherweise erhebliches Vorbringen vom Gericht zur Kenntnis genommen und bei der Entscheidung in Erwägung gezogen wird, soweit es aus verfahrens- oder materiellrechtlichen Gründen nicht ausnahmsweise unberücksichtigt bleiben muss oder kann (ständige Rechtsprechung; vgl. VerfGH vom 31.3.2008 VerfGHE 61, 66/70; vom 26.1.2010 VerfGHE 63, 31 10/13; vom 19.7.2013 - Vf. 88-VI-12 - juris Rn. 19; vom 7.10.2014 - Vf. 110-VI-13 - juris Rn. 17; vom 9.1.2015 - Vf. 1-VI-14 - juris Rn. 22).
  • VerfGH Bayern, 25.08.2015 - 48-VI-14

    Verfassungsbeschwerde nach erfolgloser Klageerzwingung

    Dieses gibt den Beteiligten einen Anspruch darauf, dass das Gericht ein rechtzeitiges und möglicherweise erhebliches Vorbringen zur Kenntnis nimmt und bei seiner Entscheidung in Erwägung zieht, soweit es nach den Prozessvorschriften nicht ausnahmsweise unberücksichtigt bleiben muss oder kann (ständige Rechtsprechung; vgl. VerfGH vom 31.3.2008 VerfGHE 61, 66/70; vom 26.1.2010 VerfGHE 63, 10/13; vom 19.7.2013 - Vf. 88-VI-12 - juris Rn. 19; vom 7.10.2014 - Vf. 110-VI-13 - juris Rn. 17; vom 9.1.2015 - Vf. 1-VI-14 - juris Rn. 22).
  • VerfGH Bayern, 09.01.2015 - 1-VI-14

    Klageerzwingungsverfahren

    Das Grundrecht auf rechtliches Gehör gibt den Beteiligten einen Anspruch darauf, dass das Gericht ein rechtzeitiges und möglicherweise erhebliches Vorbringen zur Kenntnis nimmt und bei seiner Entscheidung in Erwägung zieht, soweit es nach den Prozessvorschriften nicht ausnahmsweise unberücksichtigt bleiben muss oder kann (ständige Rechtsprechung; vgl. VerfGH vom 31.3.2008 VerfGHE 61, 66/70; vom 26.1.2010 VerfGHE 63, 10/13; vom 19.7.2013 - Vf. 88-VI-12 - juris Rn. 19; vom 7.10.2014 - Vf. 110-VI-13 - juris Rn. 17).
  • VerfGH Bayern, 18.07.2017 - 3-VI-16

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen Nichtzulassung zum Studium der

    Das Grundrecht auf rechtliches Gehör gibt den Beteiligten einen Anspruch darauf, dass rechtzeitiges und möglicherweise erhebliches Vorbringen vom Gericht zur Kenntnis genommen und bei der Entscheidung in Erwägung gezogen wird, soweit es aus verfahrens- oder materiellrechtlichen Gründen nicht ausnahmsweise unberücksichtigt bleiben muss oder kann (ständige Rechtsprechung; vgl. VerfGH vom 31.3.2008 VerfGHE 61, 66/70; vom 26.1.2010 VerfGHE 63, 10/13; vom 19.7.2013 - Vf. 88-VI-12 - juris Rn. 19; vom 7.10.2014 - Vf. 110-VI-13 - juris Rn. 17; vom 9.1.2015 - Vf. 1-VI-14 - juris Rn. 22; vom 27.4.2017 - Vf. 32-VI-16 - juris Rn. 31).
  • VerfGH Bayern, 20.07.2016 - 74-VI-15

    Unzulässige Verfassungsbeschwerde

    Dieses Grundrecht gibt den Beteiligten einen Anspruch darauf, dass rechtzeitiges und möglicherweise erhebliches Vorbringen vom Gericht zur Kenntnis genommen und bei der Entscheidung in Erwägung gezogen wird, soweit es aus verfahrens- oder materiellrechtlichen Gründen nicht ausnahmsweise unberücksichtigt bleiben muss oder kann (ständige Rechtsprechung; vgl. VerfGH vom 31.3.2008 VerfGHE 61, 66/70; vom 26.1.2010 VerfGHE 63, 10/13; vom 19.7.2013 - Vf.88-VI-12 - juris Rn. 19; vom 7.10.2014 - Vf. 110-VI- 13 - juris Rn. 17; vom 9.1.2015 - Vf. 1 -VI-14 - juris Rn. 22).
  • VerfGH Bayern, 22.08.2016 - 96-VI-14

    Gewährung rechtlichen Gehörs und keine Erschöpfung des Rechtsweges

    b) Zum anderen gibt das Grundrecht auf rechtliches Gehör den Beteiligten einen Anspruch darauf, dass rechtzeitiges und möglicherweise erhebliches Vorbringen vom Gericht zur Kenntnis genommen und bei der Entscheidung in Erwägung gezogen wird, soweit es aus verfahrens- oder materiellrechtlichen Gründen nicht ausnahmsweise unberücksichtigt bleiben muss oder kann (ständige Rechtsprechung; vgl. VerfGH vom 31.3.2008 VerfGHE 61, 66/70; vom 26.1.2010 VerfGHE 63, 10/13; vom 19.7.2013 - Vf. 88-VI-12 - juris Rn. 19; vom 7.10.2014 - Vf. 110-VI-13 - juris Rn. 17; vom 9.1.2015 - Vf. 1 -VI-14 - juris Rn. 22).
  • VerfGH Bayern, 22.02.2017 - 82-VI-15

    Teils unstatthafte, teils unsubstantiierte Verfassungsbeschwerde gegen Maßnahme

    Zum anderen gibt es den Beteiligten einen Anspruch darauf, dass rechtzeitiges und möglicherweise erhebliches Vorbringen vom Gericht zur Kenntnis genommen und bei der Entscheidung in Erwägung gezogen wird, soweit es aus verfahrensoder materiellrechtlichen Gründen nicht ausnahmsweise unberücksichtigt bleiben muss oder kann (ständige Rechtsprechung; vgl. VerfGH vom 31.3.2008 VerfGHE 61, 66/70; vom 26.1.2010 VerfGHE 63, 10/13; vom 19.7.2013 - Vf. 88-VI-12 -juris Rn. 19; vom 7.10.2014 - Vf. 110-VI-13 - juris Rn. 17; vom 9.1.2015 Vf. 1-VI-14 - juris Rn. 22).
  • VerfGH Bayern, 26.06.2014 - 35-VI-13

    Gebühren in Beratungshilfesache

    Eine Begründung durch Bezugnahme auf Begründungsteile anderer Entscheidungen ist nach den zivilprozessualen Regeln grundsätzlich zulässig; es ist nicht erforderlich, die in Bezug genommenen Textpassagen wörtlich nochmals auszuführen (VerfGH vom 19.7.2013 - Vf. 88-VI-12 - juris Rn. 2).
  • VerfGH Bayern, 30.06.2015 - 99-VI-14

    Rechtzeitigkeit des Einspruchs gegen einen Bußgeldbescheid

  • VerfGH Bayern, 17.07.2014 - 65-VI-13

    Verfassungsbeschwerde wegen Nichtberücksichtigung von Vortrag aufgrund

  • VerfGH Bayern, 06.05.2014 - 23-VI-13

    Zurückweisung von Ablehnungsgesuchen

  • VerfGH Bayern, 09.07.2015 - 62-VI-14

    Rückgewährpflichten nach Insolvenzanfechtung

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