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   VerfGH Bayern, 08.01.2013 - 21-VI-11   

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https://dejure.org/2013,8822
VerfGH Bayern, 08.01.2013 - 21-VI-11 (https://dejure.org/2013,8822)
VerfGH Bayern, Entscheidung vom 08.01.2013 - 21-VI-11 (https://dejure.org/2013,8822)
VerfGH Bayern, Entscheidung vom 08. Januar 2013 - 21-VI-11 (https://dejure.org/2013,8822)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ablehnungsgesuch eines Patentanwalts gegen die Mitwirkung von ehrenamtlichen Richtern wegen der Besorgnis der Befangenheit durch Mitgliedschaft in der GRUR i.R.e. Auseinandersetzung zum Schutz der angemeldeten Marken eines Mandanten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BayVBl 2014, 122
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (11)

  • VerfGH Bayern, 15.09.2009 - 122-VI-08

    Verfassungsbeschwerde gegen zivilgerichtliches Berufungsurteil bei Nichtzulassung

    Auszug aus VerfGH Bayern, 08.01.2013 - 21-VI-11
    In einem solchen Fall wird die Entscheidung des Gerichts des Landes in den Bereich der Bundesgerichtsbarkeit einbezogen mit der Wirkung, dass sie nicht mehr als hoheitliche Maßnahme eines Landesgerichts im Sinn der Art. 66, 120 BV gewertet werden kann (VerfGH vom 15.9.2009 = VerfGH 62, 178/183).

    Hierin liegt keine aufgrund sachlicher Prüfung erfolgte Bestätigung des oberlandesgerichtlichen Urteils, eine Sachentscheidung wäre vielmehr erst im Revisionsverfahren zu treffen gewesen (vgl. VerfGH vom 21.10.2009 = VerfGH 62, 189/193; anders ist die Rechtslage beispielsweise im Zivilverfahren, VerfGH 62, 178/183 ff.).

  • VerfGH Bayern, 08.12.2000 - 24-VI-00
    Auszug aus VerfGH Bayern, 08.01.2013 - 21-VI-11
    Sie müsste vielmehr schlechthin unhaltbar, offensichtlich sachwidrig, eindeutig unangemessen sein (vgl. VerfGH vom 26.4.1985; VerfGH vom 8.12.2000 = VerfGH 53, 187/193; VerfGH 59, 58/61).
  • BGH, 11.12.2002 - VI ZA 8/02

    Besorgnis der Befangenheit wegen Mitgliedschaft des Richters in einem Verein

    Auszug aus VerfGH Bayern, 08.01.2013 - 21-VI-11
    Inwiefern diese Bewertung willkürlich sein könnte, lassen die Darlegungen des Beschwerdeführers nicht erkennen (vgl. zur Mitgliedschaft eines Richters in einer katholischen Organisation VerfGH vom 7.7.1997 = VerfGH 50, 147/149 f.; zur Mitgliedschaft eines Richters in einem weltanschaulichen Verein BVerfG vom 2.12.1992 = BVerfGE 88, 17/23; zur Mitgliedschaft eines Richters in der im dortigen Verfahren prozessbeteiligten GRUR BGH vom 11.12.2002 = NJW-RR 2003, 281).
  • BVerfG, 02.12.1992 - 2 BvF 2/90

    Besorgnis der Befangenheit eines Verfassungsrichters infolge der früheren

    Auszug aus VerfGH Bayern, 08.01.2013 - 21-VI-11
    Inwiefern diese Bewertung willkürlich sein könnte, lassen die Darlegungen des Beschwerdeführers nicht erkennen (vgl. zur Mitgliedschaft eines Richters in einer katholischen Organisation VerfGH vom 7.7.1997 = VerfGH 50, 147/149 f.; zur Mitgliedschaft eines Richters in einem weltanschaulichen Verein BVerfG vom 2.12.1992 = BVerfGE 88, 17/23; zur Mitgliedschaft eines Richters in der im dortigen Verfahren prozessbeteiligten GRUR BGH vom 11.12.2002 = NJW-RR 2003, 281).
  • VerfGH Bayern, 07.05.1986 - 63-VI-84
    Auszug aus VerfGH Bayern, 08.01.2013 - 21-VI-11
    Zum anderen werden die Zwischenentscheidungen vorliegend nicht isoliert, sondern im Zusammenhang mit dem abschließenden Berufungsurteil angefochten, auf das sich eine fehlerhafte Besetzung des Gerichts auswirken könnte (vgl. VerfGH vom 7.5.1986 = VerfGH 39, 53/55 f.; VerfGH vom 14.9.2005 = VerfGH 58, 190/192 f.).
  • VerfGH Bayern, 22.10.1993 - 115-VI-90
    Auszug aus VerfGH Bayern, 08.01.2013 - 21-VI-11
    Art. 85 und 87 BV, die die sachliche und die persönliche Unabhängigkeit der Richter garantieren, gewähren nur diesen, nicht aber Dritten subjektive Rechte (VerfGH vom 22.12.1970 = VerfGH 23, 200/215; VerfGH vom 22.10.1993 = VerfGH 46, 273/277; Wolff in Lindner/Möstl/Wolff, Verfassung des Freistaates Bayern, 2009, RdNr. 3 zu Art. 85, RdNr. 8 zu Art. 87).
  • VerfGH Bayern, 29.08.1996 - 77-VI-96

    St. Salvator (München)

    Auszug aus VerfGH Bayern, 08.01.2013 - 21-VI-11
    22 Art. 86 Abs. 1 Satz 2 BV wird durch ein Gericht nur dann verletzt, wenn einer Partei der gesetzliche Richter durch eine willkürliche, offensichtlich unhaltbare Entscheidung entzogen wird (VerfGH vom 29.8.1996 = VerfGH 49, 126/130).
  • VerfGH Bayern, 14.02.2006 - 133-VI-04
    Auszug aus VerfGH Bayern, 08.01.2013 - 21-VI-11
    Die bloße Behauptung, eine gerichtliche Entscheidung sei unrichtig oder fehlerhaft, genügt den Anforderungen an die Begründung einer Verfassungsbeschwerde dagegen nicht (vgl. VerfGH vom 14.2.2006 = VerfGH 59, 47/51 m. w. N.; VerfGH vom 3.11.2010 = BayVBl 2011, 575; VerfGH vom 1.3.2012; VerfGH vom 3.5.2012).
  • VerfGH Bayern, 07.07.1997 - 6-VII-96
    Auszug aus VerfGH Bayern, 08.01.2013 - 21-VI-11
    Inwiefern diese Bewertung willkürlich sein könnte, lassen die Darlegungen des Beschwerdeführers nicht erkennen (vgl. zur Mitgliedschaft eines Richters in einer katholischen Organisation VerfGH vom 7.7.1997 = VerfGH 50, 147/149 f.; zur Mitgliedschaft eines Richters in einem weltanschaulichen Verein BVerfG vom 2.12.1992 = BVerfGE 88, 17/23; zur Mitgliedschaft eines Richters in der im dortigen Verfahren prozessbeteiligten GRUR BGH vom 11.12.2002 = NJW-RR 2003, 281).
  • VerfGH Bayern, 21.10.2009 - 105-VI-08

    1. Der Zulässigkeit einer Verfassungsbeschwerde zum Bayerischen

    Auszug aus VerfGH Bayern, 08.01.2013 - 21-VI-11
    Hierin liegt keine aufgrund sachlicher Prüfung erfolgte Bestätigung des oberlandesgerichtlichen Urteils, eine Sachentscheidung wäre vielmehr erst im Revisionsverfahren zu treffen gewesen (vgl. VerfGH vom 21.10.2009 = VerfGH 62, 189/193; anders ist die Rechtslage beispielsweise im Zivilverfahren, VerfGH 62, 178/183 ff.).
  • VerfGH Bayern, 11.05.2004 - 44-VI-02
  • VerfGH Bayern, 22.09.2015 - 8-VI-15

    Unzulässige Verfassungsbeschwerde gegen Hinweis gemäß § 522 Abs. 2 Satz 2 ZPO;

    Zudem wurde die Ablehnungsentscheidung nicht isoliert, sondern im Zusammenhang mit dem die Berufungsinstanz abschließenden Beschluss angefochten, auf den sich eine fehlerhafte Besetzung des Gerichts auswirken könnte (vgl. VerfGH vom 8.1.2013 BayVBl 2014, 122).
  • BPatG, 09.08.2017 - 29 W (pat) 48/17

    Markenbeschwerdeverfahren - "Ablehnungsgesuch" - gänzliche Ungeeignetheit der

    In einem berufsrechtlichen Verfahren gegen den Beschwerdeführer mit dem Aktenzeichen Vf. 21-VI-11 (das er in der Anlage beigefügt hat) vom 8. Januar 2003 [sic!] (die Entscheidung datiert tatsächlich vom 8. Januar 2013 ) habe der Bayerische Verfassungsgerichtshof ihm " allen Rechtsschutz " verweigert.

    An diesem Verfahren Vf. 21-VI-11 habe der " jetzige Bundesverfassungsrichter Herr Dr. H1 " als ehemaliger Präsident des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs mitgewirkt.

    Der ehemalige - zwischenzeitlich im Ruhestand befindliche - Präsident des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs Dr. H1, der an der - die Verfassungsbeschwerde des Beschwerdeführers abweisenden - Entscheidung Vf. 21-VI-11 mitgewirkt hat, ist weder der Ehemann der Vorsitzenden Richterin Dr. M... noch war er es zu irgendeinem Zeitpunkt.

  • VerfGH Bayern, 07.03.2014 - 54-VI-13

    Unzulässige und unbegründete Verfassungsbeschwerde gegen prüfungsrechtliche

    Die bloße Behauptung, eine gerichtliche oder behördliche Entscheidung sei fehlerhaft, genügt zur Begründung einer Verfassungsbeschwerde nicht (ständige Rechtsprechung; vgl. VerfGH vom 14.2.2006 VerfGHE 59, 47/51 m. w. N.; vom 3.11.2010 BayVBl 2011, 575; vom 8.1.2013 - Vf. 21-VI-11 - juris Rn. 19).
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