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   BVerfG, 19.07.1972 - 2 BvR 872/71   

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https://dejure.org/1972,389
BVerfG, 19.07.1972 - 2 BvR 872/71 (https://dejure.org/1972,389)
BVerfG, Entscheidung vom 19.07.1972 - 2 BvR 872/71 (https://dejure.org/1972,389)
BVerfG, Entscheidung vom 19. Juli 1972 - 2 BvR 872/71 (https://dejure.org/1972,389)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 103 Abs. 1; VwGO § 118 Abs. 2 S. 1
    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 34, 1
  • BayVBl 1972, 588
 
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Wird zitiert von ... (36)Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerfG, 08.01.1959 - 1 BvR 396/55

    Gehör bei Haftbefehl

    Auszug aus BVerfG, 19.07.1972 - 2 BvR 872/71
    c) Das Art. 103 Abs. 1 GG immanente Anliegen, den Einzelnen nicht zum bloßen Objekt richterlicher Entscheidung werden zu lassen (BVerfGE 9, 89 (95)), kann im Berichtigungsverfahren nach § 118 VwGO , das der im Zivilprozeß zugelassenen Berichtigung gemäß § 319 ZPO nachgebildet ist, nur verwirklicht werden, wenn sich eine von Amts wegen vorgenommene Berichtigung ohne jede Anhörung der Prozeßbeteiligten auf solche Fälle beschränkt, die - wie z. B. Schreib- und Rechenfehler - reine Formalien betreffen und nicht in irgendwelche Rechte eingreifen oder sogar eine zuvor durch gerichtliche Entscheidung erworbene Rechtsstellung der Betroffenen nachteilig verändern.
  • BVerfG, 28.10.1958 - 1 BvR 5/58

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör bei Gewährung von Wiedereinsetzung

    Auszug aus BVerfG, 19.07.1972 - 2 BvR 872/71
    Art. 103 Abs. 1 GG verbietet derartige Überraschungsentscheidungen um so mehr dann, wenn sie irreparabel, d.h. mit keinem Rechtsmittel mehr anfechtbar sind (vgl. auch BVerfGE 8, 253 (255) und 17, 265 (268)).
  • BVerfG, 18.09.1952 - 1 BvR 612/52

    Ahndungsgesetz

    Auszug aus BVerfG, 19.07.1972 - 2 BvR 872/71
    Diese zum einfachen Verfahrensrecht gehörende Vorschrift beseitigt aber nicht den sich grundsätzlich unmittelbar aus Art. 103 Abs. 1 GG ergebenden verfassungsrechtlichen Anspruch jedes Prozeßbeteiligten, vor Erlaß einer gerichtlichen Entscheidung von dem zugrundeliegenden Sachverhalt Kenntnis und zugleich Gelegenheit zu erhalten, hierzu Stellung zu nehmen (ständige Rechtsprechung seit BVerfGE 1, 418 (429); u. a. BVerfGE 20, 280 (282); 21, 132 (137); 24, 56 (62) und 27, 248 (251)).
  • BVerfG, 24.07.1957 - 1 BvR 535/53

    Anspruch auf rechtliches Gehör im Beschwerdeverfahren

    Auszug aus BVerfG, 19.07.1972 - 2 BvR 872/71
    Diese sich aus dem Rechtsstaatsgedanken ergebende, unabdingbare Forderung des Art. 103 Abs. 1 GG hat das Bundesverfassungsgericht schon mehrfach in Entscheidungen betont, die jeweils erfolgreiche Beschwerden betrafen, die in die Rechtsstellung des zuvor begünstigten Beschwerdegegners eingriffen, obwohl dieser nicht einmal wußte, daß ein Beschwerdegericht mit seiner Sache befaßt war (BVerfGE 7, 95 (98/99); 19, 49 (51)).
  • BVerfG, 10.03.1970 - 2 BvR 721/67

    Beginn der Einlegungsfrist für die Verfassungsbeschwerde bei Nichtbeteiligung am

    Auszug aus BVerfG, 19.07.1972 - 2 BvR 872/71
    Diese Verfahrensgestaltung begegnet keinen verfassungsrechtlichen Bedenken; Art. 103 Abs. 1 GG verlangt auch keinen Instanzenzug (BVerfGE 28, 88 (95/96)).
  • BVerfG, 11.10.1966 - 2 BvR 252/66

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör im Prozeßkostenhilfeverfahren

    Auszug aus BVerfG, 19.07.1972 - 2 BvR 872/71
    Diese zum einfachen Verfahrensrecht gehörende Vorschrift beseitigt aber nicht den sich grundsätzlich unmittelbar aus Art. 103 Abs. 1 GG ergebenden verfassungsrechtlichen Anspruch jedes Prozeßbeteiligten, vor Erlaß einer gerichtlichen Entscheidung von dem zugrundeliegenden Sachverhalt Kenntnis und zugleich Gelegenheit zu erhalten, hierzu Stellung zu nehmen (ständige Rechtsprechung seit BVerfGE 1, 418 (429); u. a. BVerfGE 20, 280 (282); 21, 132 (137); 24, 56 (62) und 27, 248 (251)).
  • BVerfG, 11.05.1965 - 2 BvR 747/64

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör

    Auszug aus BVerfG, 19.07.1972 - 2 BvR 872/71
    Diese sich aus dem Rechtsstaatsgedanken ergebende, unabdingbare Forderung des Art. 103 Abs. 1 GG hat das Bundesverfassungsgericht schon mehrfach in Entscheidungen betont, die jeweils erfolgreiche Beschwerden betrafen, die in die Rechtsstellung des zuvor begünstigten Beschwerdegegners eingriffen, obwohl dieser nicht einmal wußte, daß ein Beschwerdegericht mit seiner Sache befaßt war (BVerfGE 7, 95 (98/99); 19, 49 (51)).
  • BVerfG, 01.02.1967 - 1 BvR 630/64

    Fristbeginn für die Verfassungsbeschwerde - Rechtliches Gehör im

    Auszug aus BVerfG, 19.07.1972 - 2 BvR 872/71
    Diese zum einfachen Verfahrensrecht gehörende Vorschrift beseitigt aber nicht den sich grundsätzlich unmittelbar aus Art. 103 Abs. 1 GG ergebenden verfassungsrechtlichen Anspruch jedes Prozeßbeteiligten, vor Erlaß einer gerichtlichen Entscheidung von dem zugrundeliegenden Sachverhalt Kenntnis und zugleich Gelegenheit zu erhalten, hierzu Stellung zu nehmen (ständige Rechtsprechung seit BVerfGE 1, 418 (429); u. a. BVerfGE 20, 280 (282); 21, 132 (137); 24, 56 (62) und 27, 248 (251)).
  • BVerfG, 25.06.1968 - 2 BvR 599/67

    Verfassungsmäßigkeit des Ausschlusses bereits begonnener Weiterversicherung bei

    Auszug aus BVerfG, 19.07.1972 - 2 BvR 872/71
    Diese zum einfachen Verfahrensrecht gehörende Vorschrift beseitigt aber nicht den sich grundsätzlich unmittelbar aus Art. 103 Abs. 1 GG ergebenden verfassungsrechtlichen Anspruch jedes Prozeßbeteiligten, vor Erlaß einer gerichtlichen Entscheidung von dem zugrundeliegenden Sachverhalt Kenntnis und zugleich Gelegenheit zu erhalten, hierzu Stellung zu nehmen (ständige Rechtsprechung seit BVerfGE 1, 418 (429); u. a. BVerfGE 20, 280 (282); 21, 132 (137); 24, 56 (62) und 27, 248 (251)).
  • BVerfG, 24.09.2003 - 2 BvR 1436/02

    Kopftuch Ludin

    Die Verfahrensbeteiligten dürfen weder vom Ergehen einer gerichtlichen Entscheidung an sich (BVerfGE 34, 1 ) noch von deren tatsächlichem (BVerfGE 84, 188 ) oder rechtlichem (BVerfGE 86, 133 ) Inhalt überrascht werden.
  • BVerfG, 22.10.1986 - 2 BvR 197/83

    Solange II

    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts gewährleisten weder Art. 19 Abs. 4 GG noch Art. 103 Abs. 1 GG noch das allgemeine Rechtsstaatsprinzip einen weiteren Rechtszug vor innerstaatlichen (deutschen) Gerichten (vgl. BVerfGE 34, 1 (6); 42, 243 (248); 42, 252 (254); 49, 329 (343); 54, 277 (291)).
  • BGH, 26.05.1981 - 1 StR 48/81

    Dieter Zlof

    Der Anspruch des Angeklagten auf rechtliches Gehör (Art. 103 Abs. 1 GG) ist nicht beeinträchtigt worden, wenn das Tatgericht nur auf der Grundlage des in der Hauptverhandlung ausgebreiteten Tatsachenstoffs entschieden hat (§ 261 StPO), und dem Angeklagten Gelegenheit gegeben worden ist, zu diesem Tatsachenstoff sich zu äußern (vgl. BVerfGE 18, 399, 405 [BVerfG 09.03.1965 - 2 BvR 176/63]/406; 34, 1, 7; 36, 92, 97; Leibholz/Rinck GG Art. 103 Rdn. 5; Eb. Schmidt, Lehrkomm. StPO I 2. Aufl. Rdn. 342).
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