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   BVerwG, 30.11.1977 - VII CB 61.76   

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BVerwG, 30.11.1977 - VII CB 61.76 (https://dejure.org/1977,2057)
BVerwG, Entscheidung vom 30.11.1977 - VII CB 61.76 (https://dejure.org/1977,2057)
BVerwG, Entscheidung vom 30. November 1977 - VII CB 61.76 (https://dejure.org/1977,2057)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Folgen der Versäumung der Rechtsmittelfristen bei Zustellung an einen nicht mehr bevollmächtigten Rechtsanwalt - Zustellung bei unterbliebener Benachrichtigung des Gerichts über die Beendigung der Prozessvollmacht des Anwalts

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BayVBl 1978, 123
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 10.05.1974 - VII C 50.72

    Gebührenpflicht der Anlieger hinsichtlich von Straßenanliegergebühren bei

    Auszug aus BVerwG, 30.11.1977 - 7 CB 61.76
    Dieses Urteil wurde auf die Revision des Klägers durch Urteil des beschließenden Senats vom 10. Mai 1974 - BVerwG VII C 50.72 - aufgehoben; die Sache wurde zur anderweitigen Verhandlung und Entscheidung an den Verwaltungsgerichtshof zurückverwiesen.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 21.06.1972 - I B 188/72
    Auszug aus BVerwG, 30.11.1977 - 7 CB 61.76
    Danach hätte der Verwaltungsgerichtshof ein Erlöschen der aus der vorliegenden Vollmachtsurkunde folgenden prozeßrechtlichen Vollmacht nur dann von Amts wegen berücksichtigen dürfen, wenn ihm das Erlöschen der Vollmacht vom Kläger als Vollmachtgeber oder vom Bevollmächtigten angezeigt worden wäre (vgl. OVG Münster, Beschluß vom 21. Juni 1972 - I B 188/72 - [NJW 1972, 1910]), was bis zum Zeitpunkt der Urteilszustellung nicht - auch nicht durch schlüssige Handlung - geschehen ist.
  • OVG Rheinland-Pfalz, 24.08.1972 - 2 B 119/72
    Auszug aus BVerwG, 30.11.1977 - 7 CB 61.76
    Die Anwendung des § 60 Abs. 2 Satz 4 VwGO setzt jedoch voraus, daß auch Wiedereinsetzungsgründe im Sinne des § 60 Abs. 1 VwGO, nämlich das Unverschulden des Klägers oder seines Prozeßbevollmächtigten an der Fristversäumnis, innerhalb der Zweiwochenfrist vorgetragen werden, sofern die in Betracht kommenden Tatsachen für das Gericht nicht offenkundig sind (vgl. Bundesverwaltungsgericht, Beschluß vom 9. Juli 1975 - BVerwG VI C 18.75 - [Buchholz 310 § 60 VwGO Nr. 86] und Urteil vom 11. Mai 1973 - BVerwG IV C 3.73 - [Buchholz 310 § 60 VwGO Nr. 73]; OVG Koblenz, Beschluß vom 24. August 1972 - 2 B 119/72 - [NJW 1972, 2326]).
  • BVerwG, 09.07.1975 - 6 C 18.75

    Geltendmachung von Wiedereinsetzungsgründen binnen der für den Antrag geltenden

    Auszug aus BVerwG, 30.11.1977 - 7 CB 61.76
    Die Anwendung des § 60 Abs. 2 Satz 4 VwGO setzt jedoch voraus, daß auch Wiedereinsetzungsgründe im Sinne des § 60 Abs. 1 VwGO, nämlich das Unverschulden des Klägers oder seines Prozeßbevollmächtigten an der Fristversäumnis, innerhalb der Zweiwochenfrist vorgetragen werden, sofern die in Betracht kommenden Tatsachen für das Gericht nicht offenkundig sind (vgl. Bundesverwaltungsgericht, Beschluß vom 9. Juli 1975 - BVerwG VI C 18.75 - [Buchholz 310 § 60 VwGO Nr. 86] und Urteil vom 11. Mai 1973 - BVerwG IV C 3.73 - [Buchholz 310 § 60 VwGO Nr. 73]; OVG Koblenz, Beschluß vom 24. August 1972 - 2 B 119/72 - [NJW 1972, 2326]).
  • BVerwG, 11.05.1973 - IV C 3.73

    Sorgfaltspflichten eines Rechtsanwalts bezüglich einer Fristwahrung - Volle

    Auszug aus BVerwG, 30.11.1977 - 7 CB 61.76
    Die Anwendung des § 60 Abs. 2 Satz 4 VwGO setzt jedoch voraus, daß auch Wiedereinsetzungsgründe im Sinne des § 60 Abs. 1 VwGO, nämlich das Unverschulden des Klägers oder seines Prozeßbevollmächtigten an der Fristversäumnis, innerhalb der Zweiwochenfrist vorgetragen werden, sofern die in Betracht kommenden Tatsachen für das Gericht nicht offenkundig sind (vgl. Bundesverwaltungsgericht, Beschluß vom 9. Juli 1975 - BVerwG VI C 18.75 - [Buchholz 310 § 60 VwGO Nr. 86] und Urteil vom 11. Mai 1973 - BVerwG IV C 3.73 - [Buchholz 310 § 60 VwGO Nr. 73]; OVG Koblenz, Beschluß vom 24. August 1972 - 2 B 119/72 - [NJW 1972, 2326]).
  • BVerwG, 20.11.2012 - 4 AV 2.12

    Antrag auf Bestellung eines Notanwalts; zuständiges Prozessgericht; Begründung

    Vielmehr kommt es hier allein darauf an, dass die Kündigung des Prozessvertretungsvertrages gemäß § 173 Satz 1 VwGO i.V.m § 87 Abs. 1 ZPO im - wie hier - Anwaltsprozess dem Prozessgegner und auch dem Gericht gegenüber erst durch die Anzeige der Bestellung einer anderen gemäß § 67 Abs. 4 VwGO zur Prozessvertretung befugten Person rechtliche Wirksamkeit erlangt (Urteil vom 26. Januar 1978 - BVerwG 3 C 83.76 - BVerwGE 55, 193; Beschluss vom 30. November 1977 - BVerwG 7 CB 61.76 - BayVBl 1978, 123 ; BGH, Urteil vom 25. April 2007 - XII ZR 58/06 - NJW 2007, 2124 ).
  • VGH Baden-Württemberg, 04.12.2000 - A 14 S 1646/00

    Widerruf der Anwaltszulassung - Prozessvollmacht; Zustellung an

    Eine Prozessvollmacht behält nämlich unabhängig vom tatsächlichen Fortbestand ihre Außenwirkung bei, bis das Gericht vom Erlöschen der Bevollmächtigung positive Kenntnis durch ausdrückliche Anzeige des Bevollmächtigten erlangt (vgl. § 173 VwGO i.V.m. § 87 Abs. 1, 1. Altern., ZPO; siehe auch BVerwG, Beschl. v. 30.11.1977 - VII CB 61.76 -, BayVBl. 1978, 123 und - bezüglich der § 67 Abs. 3 Satz 3 VwGO entsprechenden Regelung in § 176 ZPO - OLG München, Beschl. v. 9.4.1970 - 11 W 782/70 -, NJW 1970, 1606; zur Maßgeblichkeit der Kenntnis des Gerichts von der Bevollmächtigung im Zusammenhang mit § 67 Abs. 3 Satz 3 VwGO auch: BVerwG, Beschl. v. 21.9.1992 - 9 B 188.92 -, BayVBl. 1993, 30 = Buchholz 310 - § 67 VwGO Nr. 75 und HessVGH, Beschl. v. 6.8.1990 - 12 PH 929/89 -, Anwaltsbl.
  • BVerwG, 13.12.1982 - 9 C 894.80

    Berücksichtigungsfähigkeit der Rüge nicht ordnungsgemäßer Ladung im Rahmen einer

    Denn das mit dieser Mitteilung angezeigte Erlöschen der Prozeßvollmacht ist gemäß § 173 VwGO in Verbindung mit § 87 ZPO dem Gericht und den anderen Prozeßbeteiligten gegenüber erst mit dem Eingang des Schriftsatzes bei Gericht am 21. Juli 1980, d.h. erst nach der bereits ordnungsgemäß zugestellten Terminsladung wirksam geworden (vgl.z.B. Beschluß vom 30. November 1977 - BVerwG 7 CB 61.76 - BayVBl. 1978, 123).
  • OVG Niedersachsen, 03.11.2011 - 10 LA 72/10

    Notwendigkeit der Glaubhaftmachung eines neuen Tatsachenvortrags im

    Denn in dem Zulassungsverfahren vor dem Oberverwaltungsgericht herrscht nach § 67 Abs. 4 Satz 1 VwGO Vertretungszwang, sodass gemäß § 173 Satz 1 VwGO i. V. m. § 87 Abs. 1 Halbsatz 2 ZPO eine Beendigung des Mandats der Anwälte im Außenverhältnis zu den übrigen Beteiligten und zu dem Gericht erst dann wirksam wird, wenn zusätzlich zu der Anzeige der Kündigung auch die Bestellung eines neuen Bevollmächtigten angezeigt worden ist (Czybulka, in: Sodan/Ziekow, VwGO, 3. Aufl. 2010, § 67 Rn. 76; Kopp/Schenke, VwGO, 17. Aufl. 2011, § 67 Rn. 46; vgl. auch BVerwG, Beschl. v. 30.11.1977 - BVerwG VII CB 61.76 -, BayVBl. 1978, 123 f., hier zitiert nach juris, Langtext Rn. 4, und Urt. v. 26.1.1978 - BVerwG III C 83.76 -, BVerwGE 55, 193 f. [193]).
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 08.07.2014 - 1 L 164/11

    Voraussetzungen für die Bestellung eines Notanwalts gemäß § 78 b ZPO

    Bis zu diesem Zeitpunkt ist der bisherige Prozessbevollmächtigte im Außenverhältnis berechtigt und verpflichtet, den Kläger im gerichtlichen Verfahren zu vertreten (vgl. zum Ganzen BVerwG, Beschl. v. 20.11.2012 - 4 AV 2.12 -, NJW 2013, 711; Beschl. v. 10.10.2006 - 8 B 74.06, 8 AV 1.06 -, juris; Beschl. v. 30.11.1977 - VII CB 61.76 -, BayVBl. 1978, 123 - zitiert nach juris).
  • BVerwG, 11.05.1983 - 9 B 12698.81

    Rüge der Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör - Mündliche Verhandlung

    Denn das mit dieser Mitteilung angezeigte Erlöschen der Prozeßvollmacht ist gemäß § 173 VwGO i.V.m. § 87 ZPO dem Gericht und den anderen Prozeßbeteiligten gegenüber erst mit dem Zugang dieser Erklärung bei Gericht wirksam geworden (vgl. u.a. Beschluß vom 30. November 1977 - BVerwG 7 CB 61.76 - BayVBl. 78, 123).
  • VGH Bayern, 17.08.2009 - 20 ZB 09.797

    Vollstreckungsabwehrklage gegen Vollstreckung aus Kostenfestsetzungsbeschlüssen

    Die Kündigung des Vollmachtsvertrages hatte nach § 173 VwGO i.V.m. § 87 Abs. 1 ZPO durch die entsprechende Mitteilung der Beklagten an die Gemeindeverwaltung der Klägerin dieser gegenüber rechtliche Wirksamkeit erlangt (vgl. BayVGH vom 30.11.1977, BayVBl 1978, 123).
  • VGH Bayern, 11.01.2010 - 10 C 09.278

    Erlöschen der Vollmacht im Parteiprozess; Beschwerde des vollmachtlosen

    Entsprechendes gilt für die Wirkung gegenüber dem Gericht (vgl. BVerwG vom 30.11.1977 BayVBl 1978, 123).
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