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   VGH Bayern, 16.12.1987 - 21 B 87.01910   

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https://dejure.org/1987,2824
VGH Bayern, 16.12.1987 - 21 B 87.01910 (https://dejure.org/1987,2824)
VGH Bayern, Entscheidung vom 16.12.1987 - 21 B 87.01910 (https://dejure.org/1987,2824)
VGH Bayern, Entscheidung vom 16. Dezember 1987 - 21 B 87.01910 (https://dejure.org/1987,2824)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 1988, 657
  • NVwZ 1993, 512 (Ls.)
  • NZV 1988, 117 (Ls.)
  • BayVBl 1988, 180
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • OVG Saarland, 14.08.1990 - 1 R 184/88

    Feuerwehrzufahrt - Kfz-Umsetzung

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  • VG Gießen, 09.08.1995 - 7 E 1147/94

    Kostenerstattung für das Abschleppen eines ohne Parkschein verbotswidrig

    Die unmittelbare Ausführung ist vielmehr regelmäßig dann rechtmäßig möglich, wenn eine Störung der öffentlichen Sicherheit (die allerdings auch in einem Verstoß gegen ein Verkehrszeichen liegen kann, vgl.: Kunkel/Pausch/Prillwitz, Kommentar zum HSOG, 1991, § 8 Rdnr. 6) unaufschiebbar zu beseitigen ist; konsequenterweise fordert daher die wohl überwiegende Rechtsprechung für eine rechtmäßige unmittelbare Ausführung - anders als bei der Ersatzvornahme - eine zusätzliche Verkehrsbehinderung oder -gefährdung (vgl. BVerwG vom 14.05.1992, 3 C 3.90 = BVerwGE 90, 189 (193); Bay.VGH vom 16.12.1987, 21 B 87.01910, NVwZ 1988, 657; VGH Baden-Württemberg vom 11.06.1991, 1 S 2967/90, DVBl. 1991, 1370; VGH Baden-Württemberg vom 17.09.1990, a.a.O; VGH Baden-Württemberg vom 20.12.1979, IV A 2215/79, NJW 1981, 478; VG Würzburg vom 29.06.1988, W 2 K 88.221, NVwZ-RR 1989, 138; VG München vom 28.01.1988, M 17 K 87.6583, NVwZ 1988, 667).
  • VG München, 08.03.2013 - M 7 K 12.3950
    In seiner Entscheidung hat das Bundesverwaltungsgericht aber andererseits deutlich zum Ausdruck gebracht und eine entgegenstehende Entscheidung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 16. Dezember 1987 (Az.: 21 B 87.01910) aus diesem Grund aufgehoben, dass auch der Gebäudeschutz ein Abschleppen verbotswidrig abgestellter Fahrzeuge auf dem Gehweg rechtfertigen kann.
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