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   BVerwG, 15.12.1989 - 4 C 16.89   

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https://dejure.org/1989,2946
BVerwG, 15.12.1989 - 4 C 16.89 (https://dejure.org/1989,2946)
BVerwG, Entscheidung vom 15.12.1989 - 4 C 16.89 (https://dejure.org/1989,2946)
BVerwG, Entscheidung vom 15. Dezember 1989 - 4 C 16.89 (https://dejure.org/1989,2946)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Enteignung und Rückenteignung nach dem LBG; Fristgerechter Beginn der Ausführung des Vorhabens nach Unanfechtbarkeit des Enteignungsbeschlusses; Frage des "weiterhin Benötigens" des Grundstücks

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Landbeschaffung - Rückenteignung - Militärischer Enteignungszweck - Enteignung eines Grundstückes

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 1990, 758
  • DVBl 1990, 789
  • BayVBl 1990, 502
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 11.04.1986 - 4 C 51.83

    Landbeschaffung für Verteidigungszwecke und Planungshoheit einer Gemeinde

    Auszug aus BVerwG, 15.12.1989 - 4 C 16.89
    Auf die Klagen der Gemeinden Garching, Eching, Ober- und Unterschleißheim, auf deren Gebiet der Standortübungsplatz liegt, hob das Bayerische Verwaltungsgericht München durch Urteil vom 8. Dezember 1981 die Bezeichnung des Bundesministers der Verteidigung vom 9. August 1973 auf (bestätigt durch Urteil des Senats vom 11. April 1986 - BVerwG 4 C 51.83 - BVerwGE 74, 124 ).

    Nachdem das Bundesverwaltungsgericht im Urteil vom 11. April 1986 (a.a.O.) entschieden habe, daß die nach § 1 Abs. 3 LBG vorgeschriebene Bezeichnung des Vorhabens gegenüber den betroffenen Gemeinden in der Rechtsform eines Verwaltungsaktes zu geschehen habe, folge daraus für den vorliegenden Fall, daß ein solcher Verwaltungsakt noch nicht erlassen worden sei.

    Entgegen der Auffassung des Berufungsgerichts ist die Beigeladene durch die Aufhebung der Bezeichnung auf die Klage der Gemeinde Garding u.a. (BVerwGE 74, 124 ) hier nicht gehindert, im Sinne dieser Vorschrift mit der Ausführung des Vorhabens zu "beginnen".

    Materiell-rechtlich ist die enteignende Landbeschaffung zum Zwecke der Verteidigung (vgl. § 1 Abs. 1 LBG ) zwar nur dann rechtmäßig, wenn die Planung und speziell die Bezeichnung des Vorhabens - einschließlich des hierbei gebotenen Verfahrens (vgl. § 1 Abs. 2 LBG ) - den gesetzlichen Anforderungen entsprechen (vgl. dazu im einzelnen und wegen der Überprüfung der Rechtmäßigkeitsvoraussetzungen im Enteignungsverfahren: Urteile des Senats vom 14. April 1989 - BVerwG 4 C 21.88 - DVBl 1989, 1051 = UPR 1989, 426 ; vom 11. April 1986 - BVerwG 4 C 51.83 - BVerwGE 74, 124 und vom 21. März 1986 - BVerwG 4 C 48.82 - BVerwGE 74, 109 ).

    Die vom Senat in seinem Urteil vom 11. April 1986 (a.a.O. S. 132 ff.) festgestellten Planungsmängel betreffen lediglich Informationsdefizite hinsichtlich der Belange der betreffenden Gemeinden und Ungenauigkeiten bei der Bestimmung der Grenzen des Vorhabens.

    Daraus, daß die Bezeichnung des Vorhabens vom 9. August 1973 auf die Anfechtung der davon betroffenen Gemeinden durch verwaltungsgerichtliche Entscheidung als rechtswidrig aufgehoben worden ist (vgl. BVerwGE 74, 124 ), folgt auch nach der 1. Alternative des § 57 Abs. 1 Satz 1 LBG bei dem gegenwärtigen Sach- und Streitstand nicht, daß das Grundstück an die Kläger zurückzugeben ist.

  • BVerfG, 12.11.1974 - 1 BvR 32/68

    Rückenteignung

    Auszug aus BVerwG, 15.12.1989 - 4 C 16.89
    Es geht vielmehr darum, die auch verfassungsrechtlich gebotenen (vgl. BVerfGE 38, 175 ) Folgerungen daraus zu ziehen, daß der mit der Enteignung verfolgte Zweck etwa durch die Aufgabe des Vorhabens nicht erreicht worden oder später weggefallen ist (causa data causa non secuta; vgl. § 812 Abs. 1 Satz 2 BGB ).
  • BGH, 29.04.1982 - III ZR 154/80

    Enteignung; Rückübereignung; Ergänzende Auslegung; Drohende Enteignung;

    Auszug aus BVerwG, 15.12.1989 - 4 C 16.89
    Diese Rechtsauffassung steht nicht in Widerspruch zu der des Bundesgerichtshofs (Urteil vom 29. April 1982 - III ZR 154/80 - BGHZ 84, S. 1 [6]), der - freilich in einem anderen Zusammenhang - die Auffassung vertreten hat, daß der frühere Beginn der Verwendung dem Anspruch auf Rückenteignung nicht entgegenstehe.
  • BVerwG, 21.03.1986 - 4 C 48.82

    Anspruch des betroffenen Grundstückseigentümers auf hinreichende Beachtung

    Auszug aus BVerwG, 15.12.1989 - 4 C 16.89
    Materiell-rechtlich ist die enteignende Landbeschaffung zum Zwecke der Verteidigung (vgl. § 1 Abs. 1 LBG ) zwar nur dann rechtmäßig, wenn die Planung und speziell die Bezeichnung des Vorhabens - einschließlich des hierbei gebotenen Verfahrens (vgl. § 1 Abs. 2 LBG ) - den gesetzlichen Anforderungen entsprechen (vgl. dazu im einzelnen und wegen der Überprüfung der Rechtmäßigkeitsvoraussetzungen im Enteignungsverfahren: Urteile des Senats vom 14. April 1989 - BVerwG 4 C 21.88 - DVBl 1989, 1051 = UPR 1989, 426 ; vom 11. April 1986 - BVerwG 4 C 51.83 - BVerwGE 74, 124 und vom 21. März 1986 - BVerwG 4 C 48.82 - BVerwGE 74, 109 ).
  • BVerwG, 06.09.1988 - 4 C 26.88

    Folgenbeseitigungsanspruch - Ausschluss - Verwirklichung - Unzulässige

    Auszug aus BVerwG, 15.12.1989 - 4 C 16.89
    Grundsätzlich steht dem Betroffenen nach Aufhebung einer rechtswidrigen Maßnahme zwar ein Anspruch auf unmittelbare Folgenbeseitigung zu, dem nur der Einwand der unzulässigen Rechtsausübung entgegengestellt werden kann (vgl. Urteil des Senats vom 6. September 1988 - BVerwG 4 C 26.88 - BVerwGE 80, 178).
  • BVerwG, 14.04.1989 - 4 C 21.88

    Landbeschaffung - Verwaltungsakt - Flughafenerweiterung - Mangelnde Genehmigung -

    Auszug aus BVerwG, 15.12.1989 - 4 C 16.89
    Materiell-rechtlich ist die enteignende Landbeschaffung zum Zwecke der Verteidigung (vgl. § 1 Abs. 1 LBG ) zwar nur dann rechtmäßig, wenn die Planung und speziell die Bezeichnung des Vorhabens - einschließlich des hierbei gebotenen Verfahrens (vgl. § 1 Abs. 2 LBG ) - den gesetzlichen Anforderungen entsprechen (vgl. dazu im einzelnen und wegen der Überprüfung der Rechtmäßigkeitsvoraussetzungen im Enteignungsverfahren: Urteile des Senats vom 14. April 1989 - BVerwG 4 C 21.88 - DVBl 1989, 1051 = UPR 1989, 426 ; vom 11. April 1986 - BVerwG 4 C 51.83 - BVerwGE 74, 124 und vom 21. März 1986 - BVerwG 4 C 48.82 - BVerwGE 74, 109 ).
  • BVerwG, 31.08.2000 - 4 C 8.99

    Zweckbindung der Enteignung; Rückübereignung; Verteidigungszwecke;

    In der Rechtsprechung des Senats ist geklärt, dass über die Fälle hinaus, in denen der Enteignungszweck vor Realisierung des Enteignungsvorhabens verfehlt wird, ein Grundstück auch dann nicht mehr benötigt wird, wenn der Enteignungszweck nachträglich entfällt (vgl. BVerwG, Urteile vom 15. Dezember 1989 - BVerwG 4 C 16.89 - Buchholz 406.33 § 57 LBG Nr. 1 und vom 17. September 1998 - BVerwG 4 C 18.97 - a.a.O.).
  • VGH Hessen, 29.01.2002 - 8 UZ 2908/00

    Afghanistan: Frage einer staatlichen oder quasi-staatlichen Herrschaftsmacht

    Da im vorliegenden Fall die Änderung der entscheidungserheblichen Sachlage erst nach Ablauf der Zulassungsantragsfrist eingetreten ist und deshalb im Zulassungsverfahren nicht geltend gemacht werden konnte, spielt hier die umstrittene verfahrensrechtliche Frage keine Rolle, ob nach Erlass der erstinstanzlichen Entscheidung eingetretene Änderungen der tatsächlichen Verhältnisse unterschiedslos nur im Folgeantrags- bzw. Widerrufsverfahren gemäß § 71 oder § 73 AsylVfG geltend gemacht werden können (so BayVGH, Beschluss vom 5. April 1990 - Nr. 25 CZ 90.30148 - BayVBl. 1990 S. 502) oder ob insoweit zwischen einzelfallbezogenen und Änderungen von allgemeiner Bedeutung zu differenzieren ist (so VGH Bad.-Württ., Urteil vom 31. März 1993 - A 13 S 3048/92 - EZAR 633 Nr. 21 und Beschluss vom 11. Januar 1994 - A 14 S 2164/93 - InfAuslR 1994 S. 290 f.; Marx a.a.O. Rdnr. 41 zu § 78; Schenk, in Hailbronner, Kommentar zum Ausländerrecht, Stand: September 2001, Rdnr. 63 zu § 78 AsylVfG).
  • LG Berlin, 02.11.1999 - 13 O 90/96

    Amtspflicht zur richtige Anwendung aller Gesetze, der allgemeinen

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  • VGH Hessen, 16.03.1994 - 14 UE 1702/88

    Einvernehmen der Gemeinde - immissionsschutzrechtliches Verfahren als "anderes

    Wie bereits der Bayerische Verwaltungsgerichtshof in seinem Beschluß vom 14. März 1991 - 22 CS 90.3224 (BayVBl. 1990, 502) ausgeführt hat, hat der 8. Senat des beschließenden Gerichtshofs demgegenüber zur Auslegung des § 36 Abs. 1 Satz 2 BBauG irrtümlich auf die Stellungnahme des Bundesrates zum Entwurf eines Gesetzes über das Baugesetzbuch (BT-Drs. 10/5027) zurückgegriffen.
  • OVG Berlin-Brandenburg, 29.06.2006 - 12 N 63.05

    Asylrecht; Afghanistan; Zulassung der Berufung; grundsätzliche Bedeutung;

    Ob Änderungen der tatsächlichen Verhältnisse, die erst nach Erlass der erstinstanzlichen Entscheidung eintreten, eine Frage von grundsätzlicher Bedeutung i.S.d. § 124 Abs. 2 Nr. 3 VwGO bzw. des § 78 Abs. 3 Nr. 1 AsylVfG aufwerfen können, wird in der Rechtsprechung der Obergerichte unterschiedlich bewertet (ablehnend etwa Bayerischer VGH, Beschluss vom 5. April 1990 - 25 CZ 90.30148 -, BayVBl. 1990, 502; OVG des Saarlandes, Beschluss vom 28. Februar 2001 - 1 Q 93/97 -, zit. nach juris).
  • VGH Hessen, 29.01.2002 - 8 UZ 2908

    Taliban-Herrschaft über das überwiegende Staatsgebiet Afghanistans; Änderung der

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