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   VGH Bayern, 19.01.1990 - 20 N 88.1906   

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VGH Bayern, 19.01.1990 - 20 N 88.1906 (https://dejure.org/1990,5609)
VGH Bayern, Entscheidung vom 19.01.1990 - 20 N 88.1906 (https://dejure.org/1990,5609)
VGH Bayern, Entscheidung vom 19. Januar 1990 - 20 N 88.1906 (https://dejure.org/1990,5609)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Bauleitplanung: Anschluß eines Mischgebiets an ein reines Wohngebiet, Festlegung der Wohnnutzung, Berücksichtigung der vorhandenen Lärmbelastung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BayVBl 1990, 530
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (9)

  • VGH Bayern, 11.02.1980 - 81 XIV 78
    Auszug aus VGH Bayern, 19.01.1990 - 20 N 88.1906
    Auf eine durch Bebauungsplan gesicherte Rechtsstellung können sie sich nicht berufen (vgl. BayVGH vom 11.2.1980, BauR 1981, 172/176).
  • BVerwG, 09.11.1979 - 4 N 1.78

    Satzungserlaß

    Auszug aus VGH Bayern, 19.01.1990 - 20 N 88.1906
    Erweiterungsinteressen sind abwägungserheblich auch dann, wenn sie als solche nicht "Eigentum" und deshalb als solche verfassungsrechtlich nicht geschützt sind (BVerwGE 59, 87/101), und können deshalb nicht nur von der Antragstellerin zu 2) als Eigentümerin des Ziegelwerks, sondern auch von der Antragstellerin zu 1) als dessen Pächterin und Betreiberin geltend gemacht werden.
  • BVerwG, 24.04.1970 - IV C 53.67

    Festsetzung von Garagenflächen durch Bebauungsplan

    Auszug aus VGH Bayern, 19.01.1990 - 20 N 88.1906
    Die Aufzählung der möglichen Festsetzungen eines Bebauungsplans in § 9 Abs. 1 des hier maßgeblichen Bundesbaugesetzes, der soweit hier einschlägig durch § 9 Abs. 1 des Baugesetzbuchs nicht geändert wurde, ist abschließend (BVerwG vom 24.4.1970, BRS 23 Nr. 6).
  • BVerwG, 14.12.1979 - 4 C 10.77

    Schutzauflagen im bundesbahnrechtlichen Planfeststellungsverfahren zugunsten der

    Auszug aus VGH Bayern, 19.01.1990 - 20 N 88.1906
    Die Art der baulichen Nutzung des Plangebiets mußte also mit der dort gegebenen "tatsächlichen Vorbelastung" vereinbar sein und durfte nicht Belastungen der Siedlung herbeiführen, die dieser mit Rücksicht auf deren durch die Gebietsart und die tatsächlichen Verhältnisse bestimmte Schutzwürdigkeit und Schutzbedürftigkeit nicht zugemutet werden können (vgl. BVerwGE 59, 253/261).
  • VGH Bayern, 19.07.1988 - 20 N 87.00770
    Auszug aus VGH Bayern, 19.01.1990 - 20 N 88.1906
    Denn sowohl die Planungsrichtpegel der Vornorm DIN 18005 wie auch die damit - soweit hier von Belang - identischen Orientierungswerte des Entwurfs DIN 18005 vom April 1982 unterliegen voll der Abwägung {vgl. Fickert/Fieseler a.a.O. RdNr. 59 zu § 1; siehe hierzu jedoch die Vorlage des Senats an das Bundesverwaltungsgericht vom 19.7.1988 Nr. 20 N 87.00770).
  • BVerwG, 18.07.1989 - 4 N 3.87

    Rechtsfolgen von Verfahrensfehlern bei Änderung des Bebauungsplans; Feststellung

    Auszug aus VGH Bayern, 19.01.1990 - 20 N 88.1906
    Die folgende Prüfung erfolgt durchweg objektiv, d.h. ohne Bezug auf die Betroffenheit der Antragstellerinnen, da das Gesetz einen solchen für Anfechtungsklagen geltenden Bezug (§ 113 Abs. 1 Satz 1 VwGO ) hier nicht vorsieht (vgl. BVerwG vom 18.7.1989, DVBl 1989, 1100/1102 f.).
  • BVerwG, 16.04.1971 - IV C 66.67

    Vorbeugende Unterlassungsklage gegen erwartete Baugenehmigungen zugunsten von

    Auszug aus VGH Bayern, 19.01.1990 - 20 N 88.1906
    Bei den Erweiterungsinteressen eines vorhandenen Gewerbebetriebs handelt es sich um Belange der Wirtschaft, die nach § 1 Abs. 6 des Bundesbaugesetzes (BBauG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 18. August 1976 (BGBl I S. 2257), der nach § 233 Abs. 1 des Baugesetzbuchs ( BauGB ) in der Fassung der Bekanntmachung vom 8. Dezember 1986 (BGBl I S. 2253) weiter anzuwenden ist und im übrigen inhaltlich § 1 Abs. 5 BauGB entspricht, bei der Aufstellung von Bebauungsplänen zu berücksichtigen sind (vgl. BVerwG vom 16.4.1971, DVBl 1971, 746/749).
  • BVerwG, 08.08.1989 - 4 NB 2.89

    Entbehrlichkeit der Festsetzung baulicher bzw. technischer Maßnahmen; Reichweite

    Auszug aus VGH Bayern, 19.01.1990 - 20 N 88.1906
    Der bei der Abwägung für einen Bebauungsplan geforderte Ausgleich zwischen den von der Planung berührten öffentlichen und privaten Belangen (vgl. § 1 Abs. 7 BBauG/§ 1 Abs. 6 BauGB} muß mit den vom Gesetz bereitgestellten Mitteln geschehen. Die Antragsgegnerin konnte deshalb weder in der Baunutzungsverordnung überhaupt nicht vorgesehene Regelungen treffen noch nur für bestimmte Baugebiete eröffnete Regelungsmöglichkeiten auf andere Baugebiete übertragen. Wegen des untrennbaren Regelungszusammenhangs mit den übrigen Festsetzungen erfaßt die Nichtigkeit auch diese (vgl. BVerwG vom 8.8.1989, DVBl 1989, 1103/1104).
  • BVerwG, 14.04.1989 - 4 C 52.87

    Befugnis einer Gemeinde zu vorbeugendem Umweltschutz im Wege

    Auszug aus VGH Bayern, 19.01.1990 - 20 N 88.1906
    Dabei braucht hier nicht erörtert zu werden, ob ein flächenbezogener Schalleistungspegel - gestützt auf den hier anwendbaren § 9 Abs. 1 Nr. 24 BBauG - unmittelbar festgesetzt werden durfte (wohl ablehnend BVerwG vom 17.4.1989, DVBl 1989, 1050/1051, jedenfalls für das neue Recht ablehnend Battis/Krautzberger/ Löhr, BauGB , 2. Aufläge, RdNr. 90 ff. zu § 9) oder ob hier nur von den Gliederungs- und Ausschlußmöglichkeiten nach § 1 Abs. 4 und Abs. 5 jeweils in Verbindung mit § 1 Abs. 8 und Abs. 9 BauNVO hätte Gebrauch gemacht werden können.
  • BVerwG, 12.12.1990 - 4 NB 13.90

    Bebauungsplan; Mischgebiet; prozentuale Beschränkung der Wohnnutzung;

    Das Normenkontrollgericht hat den Bebauungsplan für nichtig erklärt (vgl. BayVBl. 1990, 530 mit Anm. Jäde S. 533).
  • BVerwG, 06.10.1992 - 4 NB 36.92

    Bauplanungsrecht: Festsetzung von Mindestgrößen für Baugrundstücken,

    Bei dieser Beurteilung hat es sich an die Entscheidung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 19. Januar 1990 - Nr. 20 N 88.1906 - (BayVBl. 1990, 530) nicht gebunden gesehen.
  • VGH Baden-Württemberg, 15.10.1993 - 3 S 335/92

    Normenkontrollverfahren: Antragsbefugnis einer Gemeinde wegen Verletzung des

    Diese Ausschlußregelung ist zentrales Glied im Gesamtkonzept der Antragsgegnerin über die Art der baulichen Nutzung im MK 1. Sie steht nach dem Willen des Plangebers mit den übrigen Festsetzungen im MK 1 ersichtlich in einem untrennbaren Regelungszusammenhang und bewirkt daher auch deren Nichtigkeit (vgl. dazu BVerwG, Beschluß vom 8.8.1989, DVBl. 1989, 1103 f.; Bay.VGH, Beschluß vom 19.1.1990, BayVBl. 1990, 530, 533; OVG Berlin, Urteil vom 19.12.1989, UPr. 1990, 347):.

    Die Gemeinden dürfen die Instrumente der BauNVO nicht erweitern; sie sind dem Typenzwang der Baugebiete unterworfen und dürfen diese Gebiete nur in dem ausdrücklich zugelassenen Umfang abweichend gestalten (vgl. BVerwG, Beschluß vom 12.12.1990, BRS 50, Nr. 16 = NVwZ-RR 1991, 455, 456; Bay.VGH, Beschluß vom 19.1.1990, a.a.O.).

  • OVG Saarland, 30.11.2021 - 2 C 355/20

    Normenkontrolle: Schutzwürdigkeit einer ehemaligen Eisenbahnerwerkssiedlung

    [VGH München, Urteil vom 19.1.1990 - 20 N 88.1906 -, BayVBl. 1990, 533] Diese von der Rechtsprechung zu Gemengelagen entwickelten Grundsätze greift die TA Lärm in der Nr. 6.7 auf.
  • BVerwG, 06.10.1992 - 4 NB 37.92

    Normenkontrollantrag gegen einen Bebauungsplan - Einschränkung der

    Bei dieser Beurteilung hat es sich an die Entscheidung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 19. Januar 1990 - Nr. 20 N 88.1906 - (BayVBl. 1990, 530).
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