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   VGH Bayern, 29.01.1991 - 22 B 90.2122   

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https://dejure.org/1991,4270
VGH Bayern, 29.01.1991 - 22 B 90.2122 (https://dejure.org/1991,4270)
VGH Bayern, Entscheidung vom 29.01.1991 - 22 B 90.2122 (https://dejure.org/1991,4270)
VGH Bayern, Entscheidung vom 29. Januar 1991 - 22 B 90.2122 (https://dejure.org/1991,4270)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtmäßigkeit des Ausschlusses des Betreibers eines Belustigungsgeschäfts von einem Volksfest; Platzmangel als hinreichende Rechtfertigung eines Ausschlusses; Anspruch auf Platzvergabe nach festgelegten Vergaberichtlinien

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 1991, 550
  • BayVBl 1991, 370
 
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Wird zitiert von ... (20)Neu Zitiert selbst (2)

  • VGH Bayern, 31.03.2003 - 4 B 00.2823

    Ablehnung der Zulassung zu einem Volksfest (Kiliani);

    Das Verwaltungsgericht hat das berechtigte Feststellungsinteresse zutreffend aus dem Aspekt der Wiederholungsgefahr hergeleitet (BayVGH vom 29.1.1991 BayVBl. 1991, 370 f.).
  • VGH Bayern, 13.09.2016 - 4 ZB 14.2209

    Zulassung zu einem Volksfest

    Insbesondere gilt es zu berücksichtigen, dass sich der gemeindliche Gestaltungswille im Laufe der Zeit bzw. von Jahr zu Jahr ändern kann, um etwa dem gewandelten Publikumsgeschmack Rechnung zu tragen, einen anderen Adressatenkreis anzusprechen oder den Festbesuchern schlicht mehr Abwechslung zu bieten (vgl. BayVGH, B. v. 29.1.1991 - 22 B 90.2122 - BayVBl 1991, 370/371).

    (1) Wie das Verwaltungsgericht zutreffend ausführt, hat die Beklagte in Nr. 5 ihrer Zulassungsrichtlinie die Attraktivität der Geschäfte rechtmäßigerweise als Hauptkriterium bei der Auswahl innerhalb einer Angebotssparte statuiert (vgl. etwa BayVGH, B. v. 29.1.1991 - 22 B 90.2122 - BayVBl 1991, 370/371 zu § 70 Abs. 3 GewO).

  • VG Gießen, 19.02.2004 - 8 G 96/04

    Der automatische Ausschluss von Bewerbern um die Zulassung zu einem Volksfest

    Hierbei handelt es sich um so genannte ermessensleitende Richtlinien, wobei dem Veranstalter hinsichtlich der Vergabegrundsätze ein weiter Spielraum zuzubilligen ist (vgl. Bay. VGH, B. v. 29.01.1991 - 22 B 90.2122 -, NVwZ-RR 1991, 550; vgl. auch Frotscher, Wirtschaftsverfassungs-und Wirtschaftsverwaltungsrecht, 3. Aufl., 1999, Randnr. 251).

    Daher darf die Platzkonzeption für ein Volksfest ebenso wie die Gesamtkonzeption im Rahmen des pflichtgemäßen Ermessens berücksichtigt werden (vgl. OVG NW, B. v. 10.07.1991 - 4 B 1635/91 -, NVwZ-RR 1992, 477; Bay. VGH, B. v. 29.01.1991 - 22 B 90.2122 -, NVwZ-RR 1991, 550, 551).

  • VG Gießen, 08.03.2006 - 8 G 245/06

    Schausteller erreicht nochmalige Entscheidung der Stadt über die Zulassung zur

    Vorliegend hat die Antragsgegnerin die Grenzen des ihr als Veranstalterin des Volksfestes zukommenden Ermessensspielraums (vgl. BayVGH, B. v. 29.01.1991 - 22 B 90.2122 -, NVwZ-RR 1991, 550; VG Gießen, B. v. 19.02.2004 - 8 G 96/04 -, GewArch 2004, 164, 165; VG Gießen, B. v. 07.03.2005 - 8 G 125/05 -, HSGZ 2005, 184, 185) jedoch verletzt.

    Dieser erstreckt sich insbesondere auf das gewünschte Gesamtbild und die Gesamtkonzeption (vgl. OVG NW, B. v. 10.07.1991 - 4 B 1635/01 -, NVwZ-RR 1992, 477; BayVGH, B. v. 29.01.1991 - 22 B 90.2122 -, NVwZ-RR 1991, 550, 551; VG Gießen, B. v. 19.02.2004 - 8 G 96/04 -, GewArch 2004, 164, 165).

  • VG Gießen, 07.03.2005 - 8 G 125/05

    Zulassung zu einem Volksfest auch für Neubewerber

    Insbesondere hat die Antragsgegnerin die Grenzen des ihr als Veranstalterin des Volksfestes zukommenden Entscheidungsspielraums (vgl. Bay. VGH, B. v. 29.01.1991 - 22 B 90.2122 -, NVwZ-RR 1991, 550; VG Gießen, B. v. 19.02.2004 - 8 G 96/04 -, GewArch 2004, 164, 165) nicht verletzt.

    Die insoweit bestehende Entscheidungsprärogative einer Gemeinde nach § 70 Abs. 3 GewO hinsichtlich der Auswahl unter den vorhandenen Bewerbern ist ebenfalls durch einen weiten Spielraum gekennzeichnet, der sich insbesondere auf das gewünschte Gesamtbild und die Gesamtkonzeption der Veranstaltung erstreckt (vgl. OVG NW, B. v. 10.07.1991 - 4 B 1635/91 -, NVwZ-RR 1992, 477; Bay. VGH, B. v. 29.01.1991 - 22 B 90.2122 -, NVwZ-RR 1991, 550, 551; VG Gießen, B. v. 19.02.2004 - 8 G 96/04 -, GewArch 2004, 164, 165).

  • VG Ansbach, 11.12.2012 - AN 4 K 12.01188

    Michaelis-Kirchweih 2012: Klage eines Riesenrad-Betreibers bleibt ohne Erfolg

    Der von einem Volksfest ausgeschlossene Bewerber hat ein berechtigtes Interesse an der Feststellung der Rechtswidrigkeit des Ausschlusses, wenn er die Vergabekriterien des Veranstalters für rechtswidrig hält (vgl. BayVGH, Beschluss vom 19.7.1991, BayVBl 1992, 51 f.; Beschluss vom 29.1.1991, BayVBl 91, 370).

    Nach der obergerichtlichen Rechtsprechung ist dem Veranstalter für die Festlegung des für die Veranstaltung verfügbaren Platzes, die gestalterische Ausrichtung des Marktes insgesamt, die Brancheneinteilung und deren Ausdifferenzierung im Einzelnen (einschließlich der Zahl der jeweils zur Verfügung gestellten Standplätze) und die konkrete Auswahlentscheidung im Falle eines Bewerberüberhangs eine weite Ausgestaltungsbefugnis eingeräumt (BayVGH, Beschlüsse vom 20.7.2011, BayVBl 2012, 118; vom 25.7.2011, BayVBl 2012, 120; vom 12.7.2010, BayVBl 2011, 23; vom 29.1.1991, BayVBl 1991, 370).

  • VGH Bayern, 09.01.2003 - 22 ZB 02.2984

    Zuweisung eines Standplatzes zum Glühweinverkauf auf dem Nürnberger

    Es muss daher grundsätzlich dem gestalterischen Ermessen des Marktveranstalters überlassen bleiben, neben den Standorten auch die Größe der einzelnen Verkaufsstände festzulegen und dadurch mittelbar über die Anzahl der jeweils möglichen Zulassungen zu entscheiden (vgl. BayVGH vom 19.1. 1991 BayVBl 1991, 370).
  • VG Würzburg, 23.03.2010 - W 2 K 10.17

    Zulassung zu einem Volksfest; Stammbeschicker; Neubewerber

    Dies bedeutet, dass das Vergabesystem auch Neubewerbern eine für jeden Bewerber voraussehbare reale Zulassungschance eröffnen muss (vgl. auch BayVGH, B.v. 29.01.1991, Az.: 22 B 90.2122, BayVBl. 1991, 370).
  • VG Würzburg, 16.03.2010 - W 2 K 09.1221

    Zulassung zu einem Volksfest; Stammbeschicker; Neubewerber

    Dies bedeutet, dass das Vergabesystem auch Neubewerbern eine für jeden Bewerber voraussehbare reale Zulassungschance eröffnen muss (vgl. auch BayVGH, B.v. 29.01.1991, Az.: 22 B 90.2122, BayVBl. 1991, 370).
  • VG Gießen, 16.10.2009 - 8 L 2486/09

    Markt

    Dies gilt insbesondere dann, wenn sein Angebot genauso attraktiv ist wie dasjenige des Stammbeschickers (vgl. VG Würzburg, U. v. 26.11.2008 - W 2 K 08.1003 -, juris; BayVGH, B. v. 29.01.1991 - 22 B 90.2122 -, BayVBl. 1991, 370).
  • VG Würzburg, 26.11.2008 - W 2 K 08.1641

    Zulassung zu einem Volksfest (Kiliani); Fortsetzungsfeststellungsklage;

  • VG Gießen, 20.10.2008 - 8 L 3803/08

    Bewerberauswahl bei einem Jahrmarkt

  • VG Gießen, 30.09.2009 - 8 K 4528/08

    Zulassung eines Autoscooters zu einem Jahrmarkt

  • VG Würzburg, 26.11.2008 - W 2 K 08.1003

    Zulassung zu einem Volksfest (Kiliani); Fortsetzungsfeststellungsklage;

  • VGH Bayern, 01.07.2009 - 14 ZB 07.1727

    Zulassungsantrag; ernstliche Zweifel; Divergenz; Verfahrensfehler;

  • VG Minden, 06.05.2009 - 3 K 772/09

    Anspruch des Schaustellers auf Zulassung zu einem Volksfest; Steigerung der

  • VG Minden, 06.06.2007 - 3 K 354/07

    Gewerberechtliche Voraussetzungen des Anspruchs eines Schaustellers auf Zulassung

  • VG Minden, 06.06.2007 - 3 K 316/07

    Anspruch eines Schaustellers auf Zulassung zu einer Veranstaltung

  • VG Ansbach, 24.09.2012 - AN 4 E 12.01577

    Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung zur Zulassung zur ...-Kirchweih

  • OVG Niedersachsen, 15.01.1998 - 7 L 3983/96

    Platzkonzeption ist sachgerechtes Auswahlkriterium; Attraktivität; Ausschluß;

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