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   VGH Bayern, 01.10.1990 - 6 B 87.01751   

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VGH Bayern, 01.10.1990 - 6 B 87.01751 (https://dejure.org/1990,25292)
VGH Bayern, Entscheidung vom 01.10.1990 - 6 B 87.01751 (https://dejure.org/1990,25292)
VGH Bayern, Entscheidung vom 01. Oktober 1990 - 6 B 87.01751 (https://dejure.org/1990,25292)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BayVBl 1991, 437
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 21.05.1969 - IV C 93.67

    Anforderungen an die Geltendmachung eines Erschließungsrechts - Voraussetzungen

    Auszug aus VGH Bayern, 01.10.1990 - 6 B 87.01751
    Wurde dagegen ein reiner Sicherungsvertrag ohne endgültige Festlegung der Höhe der zu 27.0 übernehmenden Kosten abgeschlossen, kann auch dieser Vertrag der Anwendung neuen Rechts nicht entgegenstehen (BVerwG vom 21.5.1969 BayVBl 1970, 252 ).
  • BVerwG, 27.08.1987 - 8 B 81.87

    Beschwerde eines Beigeladenen gegen die Nichtzulassung einer Revision -

    Auszug aus VGH Bayern, 01.10.1990 - 6 B 87.01751
    Diese Voraussetzung ist nur erfüllt, wenn die Vereinbarung unter Berücksichtigung der beachtlichen Umstände "einzig die Deutung zuläßt, die Vertragspartner hätten das spätere Entstehen einer Beitragspflicht schlechthin ausschließen wollen" (BVerwG vom-27.8.1987 Nr. 8 B 81.87; BayVGH vom 13.4.1987 Nr. 6 B 84 A.952).
  • VGH Baden-Württemberg, 28.02.2002 - 2 S 2327/01

    Vorhandensein einer Erschließungsanlage; einheitliche Erschließungsanlage;

    Diese Voraussetzung ist demnach nur erfüllt, wenn die entsprechende Vereinbarung - unter Berücksichtigung der insoweit beachtlichen Umstände - einzig die Deutung zulässt, die Vertragspartner hätten das spätere Entstehen einer Beitragspflicht schlechthin ausschließen wollen (vgl. etwa BVerwG, Urteil vom 29.5.1970 - IV C 141.68 -, BVerwGE 35, 222, Beschluss vom 27.8.1987 - 8 B 81.87 - vgl. ferner OVG Nordrhein-Westfalen, Urteile vom 9.3.2000 - 3 A 3611/96 und vom 22.9.1999 - 3 A 6634/95 - BayVGH, Urteil vom 1.10.1990 - 6 B 87.01751 -, BayVBl. 1991, 437; Driehaus, Erschließungs- und Ausbaubeiträge, 6. Aufl. 2001, § 22 Rdnr. 8).
  • VGH Bayern, 30.06.2011 - 6 B 09.1897

    Erschließungsbeitragsrecht; Vorausleistung; erstmalige Herstellung;

    Eine vor Inkrafttreten des Bundesbaugesetzes abgeschlossene Vereinbarung zwischen der Gemeinde und einem Grundstückseigentümer hindert das Entstehen einer Beitragspflicht auf der Grundlage des Bundesbaugesetzes/Baugesetzbuchs nur dann, wenn zwischen den Vertragspartnern damals eindeutig und übereinstimmend verabredet wurde, dass das Entstehen einer Beitragspflicht für alle Zeiten und ohne Rücksicht auf die jeweilige Rechtslage ausgeschlossen sein soll (BayVGH vom 1.10.1990 BayVBl 1991, 437).

    Wesentliches Merkmal dieser (vom Regelfall abweichenden) Praxis war es jedoch, dass durch die sofortige Zahlung (vor Herstellung der Straße) der Gemeinde diese Beträge bereits frei verfügbar für den Straßenbau im gesamten Gemeindegebiet zuflossen (BayVGH vom 1.10.1990, a.a.O., S. 438).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 09.03.2000 - 3 A 3611/96

    Rechtmäßigkeit eines Erschließungsbeitrags für die erstmalige Herstellung einer

    vgl. etwa BVerwG, Urteil vom 29. Mai 1970 - IV C 141.68 -, BVerwGE 35, 222 (223), Beschluß vom 27. August 1987 - 8 B 81.87 - vgl. ferner Urteil des Senats vom 22. September 1999 - 3 A 6634/95 - BayVGH, Urteil vom 1. Oktober 1990 - 6 B 87.01751 -, BayVBl. 1991, 437; Driehaus Erschließungs- und Ausbaubeiträge, 5. Aufl., § 22 Rdnr. 8 m.w.N.
  • BayObLG, 25.07.1991 - BReg. 3 Z 16/91

    Firma eines zum Gesamtgut einer Gütergemeinschaft gehörenden Handelsgeschäftes

    BayVGH, Urteil vom 24.9.1990 -6 B 87.01751 - (rechtskräftig, Leitsatz nicht amtlich) Aus dem Tatbestand: Der Beigeladene wendet sich gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts, mit dem der Widerspruchsbescheid des Landratsamtes F. vom 15.10.1986 zum überwiegenden Teil aufgehoben worden ist.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 09.03.2000 - 3 A 3614/96

    Heranziehung zu Vorausleistungen auf den Erschließungsbeitrag für die erstmalige

    vgl. etwa BVerwG, Urteil vom 29. Mai 1970 - IV C 141.68 -, BVerwGE 35, 222 (223), Beschluß vom 27. August 1987 - 8 B 81.87 - vgl. ferner Urteil des Senats vom 22. September 1999 - 3 A 6634/95 - BayVGH, Urteil vom 1. Oktober 1990 - 6 B 87.01751 -, BayVBl. 1991, 437; Driehaus Erschließungs- und Ausbaubeiträge, 5. Aufl., § 22 Rdnr. 8 m.w.N.
  • VG München, 10.06.2008 - M 2 K 07.2755

    Erschließungsbeitrag; Bestimmtheit des Beitragsbescheids; Anhörung vor Erlass des

    Ein Anspruch auf nachträgliches Entgelt wegen unentgeltlicher Grundabtretung, der im Rahmen des Beitragsverfahrens dergestalt angerechnet werden könnte, dass sich die Beitragspflicht "von selbst" um den Anrechnungsbetrag mindern würde (vgl. BVerwG, BayGT 1980, 175; BayVGH, BayVBl 1991, 437), ist hier nicht ersichtlich.
  • VG Augsburg, 20.02.2009 - Au 2 S 08.1828

    Historische Straße; Anliegerleistungen; Ablösung; Vorauszahlung; endgültige

    Diese Voraussetzung ist nur erfüllt, wenn die Vereinbarung unter Berücksichtigung der beachtlichen Umstände einzig die Deutung zulässt, die Vertragspartner hätten das spätere Entstehen einer Beitragspflicht schlechthin ausschließen wollen (vgl. Driehaus, Erschließungs- und Ausbaubeiträge, 8. Aufl. 2007, § 22 RdNr. 12; BayVGH vom 1.10.1990 BayVBl 1991, 437/438).
  • VG Augsburg, 18.02.2009 - Au 2 S 08.1812

    Historische Straße; Anliegerleistungen; Ablösung; Vorauszahlung; endgültige

    Diese Voraussetzung ist nur erfüllt, wenn die Vereinbarung unter Berücksichtigung der beachtlichen Umstände einzig die Deutung zulässt, die Vertragspartner hätten das spätere Entstehen einer Beitragspflicht schlechthin ausschließen wollen (vgl. Driehaus, Erschließungs- und Ausbaubeiträge, 8. Aufl. 2007, § 22 RdNr. 12; BayVGH vom 1.10.1990 BayVBl 1991, 437/438).
  • VG Augsburg, 20.02.2009 - Au 2 S 08.1829

    Historische Straße; Anliegerleistungen; Ablösung; Vorauszahlung; endgültige

    Diese Voraussetzung ist nur erfüllt, wenn die Vereinbarung unter Berücksichtigung der beachtlichen Umstände einzig die Deutung zulässt, die Vertragspartner hätten das spätere Entstehen einer Beitragspflicht schlechthin ausschließen wollen (vgl. Driehaus, Erschließungs- und Ausbaubeiträge, 8. Aufl. 2007, § 22 RdNr. 12; BayVGH vom 1.10.1990 BayVBl 1991, 437/438).
  • VG Augsburg, 20.02.2009 - Au 2 S 08.1830

    Historische Straße; Anliegerleistungen; Ablösung; Vorauszahlung; endgültige

    Diese Voraussetzung ist nur erfüllt, wenn die Vereinbarung unter Berücksichtigung der beachtlichen Umstände einzig die Deutung zulässt, die Vertragspartner hätten das spätere Entstehen einer Beitragspflicht schlechthin ausschließen wollen (vgl. Driehaus, Erschließungs- und Ausbaubeiträge, 8. Aufl. 2007, § 22 RdNr. 12; BayVGH vom 1.10.1990 BayVBl 1991, 437/438).
  • VG Augsburg, 20.02.2009 - Au 2 S 08.1838

    Historische Straße; Anliegerleistungen; Ablösung; Vorauszahlung; endgültige

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