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   BVerwG, 31.05.1990 - 3 C 20.88   

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BVerwG, 31.05.1990 - 3 C 20.88 (https://dejure.org/1990,2342)
BVerwG, Entscheidung vom 31.05.1990 - 3 C 20.88 (https://dejure.org/1990,2342)
BVerwG, Entscheidung vom 31. Mai 1990 - 3 C 20.88 (https://dejure.org/1990,2342)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Prozessvollmacht - Erfüllungsgehilfe - Revisionsbegründungsfrist

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VwGO § 60 Abs. 1 § 139 Abs. 1; ZPO § 85 Abs. 2
    Anrechnung von Anwaltsverschulden bei Beantragung einer Fristverlängerung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BayVBl 1991, 93
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerfG, 20.04.1982 - 2 BvL 26/81

    Anwaltsverschulden

    Auszug aus BVerwG, 31.05.1990 - 3 C 20.88
    Diese Vorschrift ist auch im Verwaltungsstreitverfahren anwendbar (vgl. BVerfG, Beschluß vom 20. April 1982 - 2 BvL 26/81 - BVerfGE 60, 253).

    Diese Zurechnung beruht - wie der 9. Senat des Bundesverwaltungsgerichts überzeugend ausführt - auf dem Gedanken, daß es der Prozeßbevollmächtigte nicht in der Hand haben soll, durch Übertragung der selbständigen Bearbeitung der Sache auf einen anderen sich und seine Partei weitgehend aus der Verantwortung für Versäumnisse zu ziehen, ohne daß die Partei andererseits für ein Verschulden desjenigen eintreten müßte, dem "die selbständige Bearbeitung übertragen worden ist." Diese Erwägung steht mit der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts in Einklang, die in der obengenannten Entscheidung (BVerfGE 60, 253, 303) zu dem Ergebnis gelangt, daß es im Hinblick auf Art. 19 Abs. 4 Satz 1 GG kein sachwidriger Gesichtspunkt sei, wenn der Gesetzgeber die Zurechnung des Verschuldens des Prozeßbevollmächtigten im Rahmen der §§ 60 Abs. 1, 173 VwGO in Verbindung mit § 85 Abs. 2 ZPO anordnet, um möglichen Mißbräuchen vorzubeugen.

  • BGH, 23.01.1985 - VIII ZB 18/84

    Schriftform für Antrag auf Verlängerung der Berufungsbegründungsfrist

    Auszug aus BVerwG, 31.05.1990 - 3 C 20.88
    Zu diesem Mißtrauen in die eigene Auslegung des Telefongesprächs bestand um so mehr Anlaß, als der Antrag auf Verlängerung der Revisionsbegründungsfrist zu seiner Wirksamkeit der Schriftform bedarf, dem Senatsvorsitzenden also mit einer mündlichen Verlängerung auf einen mündlichen Antrag ein prozeßordnungswidriges Verhalten unterstellt wird (vgl. BGH, Beschluß vom 23. Januar 1985 - VIII ZB 18/84 - BGHZ 93, 300).
  • BGH, 20.03.1967 - VII ZB 10/66

    Zurechnung des Verschuldens eines Prozessbevollmächtigten an der Versäumung einer

    Auszug aus BVerwG, 31.05.1990 - 3 C 20.88
    Für die Anwendung des § 85 Abs. 2 ZPO auf einen Mitarbeiter des bevollmächtigten Rechtsanwalts genügt es, wenn dieser seinerseits den Mitarbeiter "mit der selbständigen Bearbeitung des Rechtsstreits betraut" (Urteil vom 16. Oktober 1984 - BVerwG 9 C 453.82 - Buchholz 310 § 60 Nr. 144; BGH, Beschluß vom 20. März 1967 - VII ZB 10/66 - NJW 1967, 1279, Urteil vom 28. Mai 1974 - VI ZR 145/73 - NJW 1974, 1511).
  • BGH, 28.05.1974 - VI ZR 145/73

    Hilfsarbeiter - Verschuldenzurechnung - Einzelfallabwägung -

    Auszug aus BVerwG, 31.05.1990 - 3 C 20.88
    Für die Anwendung des § 85 Abs. 2 ZPO auf einen Mitarbeiter des bevollmächtigten Rechtsanwalts genügt es, wenn dieser seinerseits den Mitarbeiter "mit der selbständigen Bearbeitung des Rechtsstreits betraut" (Urteil vom 16. Oktober 1984 - BVerwG 9 C 453.82 - Buchholz 310 § 60 Nr. 144; BGH, Beschluß vom 20. März 1967 - VII ZB 10/66 - NJW 1967, 1279, Urteil vom 28. Mai 1974 - VI ZR 145/73 - NJW 1974, 1511).
  • BGH, 18.03.1982 - GSZ 1/81

    Zur Zulässigkeit der Verlängerung der Rechtsmittelbegründungsfrist nach deren

    Auszug aus BVerwG, 31.05.1990 - 3 C 20.88
    Ihm mußte bekannt sein, daß die Revisionsbegründungsfrist nach ihrem Ablauf vom Vorsitzenden des Revisionssenats nur dann verlängert werden konnte, wenn der Antrag vor Ablauf der Revisionsbegründungsfrist gestellt war (§ 139 Abs. 1 Satz 2 VwGO), d.h. bei Gericht einging (vgl. hierzu Urteil vom 17. Dezember 1959 - BVerwG 6 C 70.58 - BVerwGE 10, 75, 77; so nun auch für den Zivilprozeß trotz abweichenden Wortlauts des § 554 Abs. 2 Satz 2 ZPO: BGH, Beschluß vom 18. März 1982 - GSZ 1/81 - BGHZ 83, 217).
  • BVerwG, 17.12.1959 - VI C 70.58

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 31.05.1990 - 3 C 20.88
    Ihm mußte bekannt sein, daß die Revisionsbegründungsfrist nach ihrem Ablauf vom Vorsitzenden des Revisionssenats nur dann verlängert werden konnte, wenn der Antrag vor Ablauf der Revisionsbegründungsfrist gestellt war (§ 139 Abs. 1 Satz 2 VwGO), d.h. bei Gericht einging (vgl. hierzu Urteil vom 17. Dezember 1959 - BVerwG 6 C 70.58 - BVerwGE 10, 75, 77; so nun auch für den Zivilprozeß trotz abweichenden Wortlauts des § 554 Abs. 2 Satz 2 ZPO: BGH, Beschluß vom 18. März 1982 - GSZ 1/81 - BGHZ 83, 217).
  • BVerwG, 16.10.1984 - 9 C 453.82

    Prozeßvollmacht - Rechtsanwalt - Verschulden - Fristversäumung - Zurechnung

    Auszug aus BVerwG, 31.05.1990 - 3 C 20.88
    Für die Anwendung des § 85 Abs. 2 ZPO auf einen Mitarbeiter des bevollmächtigten Rechtsanwalts genügt es, wenn dieser seinerseits den Mitarbeiter "mit der selbständigen Bearbeitung des Rechtsstreits betraut" (Urteil vom 16. Oktober 1984 - BVerwG 9 C 453.82 - Buchholz 310 § 60 Nr. 144; BGH, Beschluß vom 20. März 1967 - VII ZB 10/66 - NJW 1967, 1279, Urteil vom 28. Mai 1974 - VI ZR 145/73 - NJW 1974, 1511).
  • BVerwG, 11.05.1989 - 3 C 63.87

    Abgabenerhebung - Abgabenhöhe - Behördliche Ermessensentscheidung -

    Auszug aus BVerwG, 31.05.1990 - 3 C 20.88
    Diese Frage kann hier ebenso offenbleiben, wie dies in dem Urteil des Senats vom 11. Mai 1989 - BVerwG 3 C 63.87 - geschehen ist.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 16.02.2024 - 22 D 150/22

    Kreis Lippe muss über Genehmigungsantrag für 13 Windenergieanlagen auf der

    vgl. BVerfG, Beschluss vom 25. Februar 1993 - 2 BvR 1066/91 -, juris Rn. 6; BVerwG, Urteil vom 17. Dezember 1959 - VI C 70.58 -,BVerwGE 10, 75 (76 f.), und Beschluss vom 31. Mai 1990 - 3 C 20.88 -, BayVBl. 1991, 93 = juris Rn. 12, jeweils zur Verlängerung der Revisionsbegründungsfrist, sowie Urteil vom 25. August 2005 - 7 C 25.04 -, BVerwGE 124, 156 = juris Rn. 15, zur Fristverlängerung nach § 18 Abs. 3 BImSchG; BGH, Beschluss vom 18. März 1982 - GSZ 1/81 -, BGHZ 83, 217 = juris Rn. 5 ff., zur Verlängerung der Rechtsmittelbegründungsfristen nach der ZPO; BFH, Beschluss vom 7. Mai 2001 - III B 10.01 -, juris Rn. 21, zur Verlängerung richterlicher Fristen; Hoppe, in: Eyermann, VwGO, 16. Aufl. 2022, § 57 Rn. 8.
  • BVerwG, 12.12.2001 - 8 C 17.01

    Berufungsbegründungsfrist; Fristverlängerung; Grundstücksverkehrsgenehmigung;

    aa) Nach der übereinstimmenden Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, des Bundesverwaltungsgerichts, des Bundesgerichtshofs und des Bundesfinanzhofs bedarf der Antrag auf Verlängerung einer Rechtsmittelbegründungsfrist der Schriftform (BVerfG, 1. Kammer des Ersten Senats, Beschluss vom 14. März 1994 - 1 BvR 1510/93 - NVwZ 1994, 781; BVerwG, Beschluss vom 31. Mai 1990 - BVerwG 3 C 20.88 - Buchholz 310 § 60 VwGO Nr. 170 S. 33 ; BGH, Beschlüsse vom 23. Januar 1985 - VIII ZB 18/84 - BGHZ 93, 300 und vom 22. Oktober 1997 - VIII ZB 32/97 - MDR 1998, 365; BFH, Beschluss vom 16. November 1990 - IV R 5-6/89 - BFH/NV 1991, 828).
  • BVerwG, 29.05.1991 - 8 C 60.90

    Erhöhte Sorgfaltspflicht bei voller Ausnutzung der Revisionsbegründungsfrist

    Das nicht getan zu haben, ist als Verletzung der das volle Ausnutzen von Fristen begleitenden "erhöhten Sorgfaltspflicht" zu werten, einer Pflicht, die nämlich einschließt, "sicherheitshalber in noch offener Frist" (Beschluß vom 31. Mai 1990 - BVerwG 3 C 20.88 - Buchholz 310 § 60 VwGO Nr. 170 S. 33 ) "alle Maßnahmen treffen (zu müssen), die zur Vermeidung der Gefahr einer Fristversäumnis geboten sind" (Beschluß vom 24. Juni 1982 - BVerwG 3 B 27.79 - Buchholz 310 § 60 VwGO Nr. 124 S. 10 ).
  • OVG Brandenburg, 30.09.2003 - 2 B 180/03

    Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand; Regeln der Fristenberechnung;

    Greift ein bevollmächtigter Rechtsanwalt eines Abgabepflichtigen bei der Berechnung des Laufes von Rechtsmittel- oder Rechtbehelfsfristen seinerseits auf einen fachlich vorgebildeten, selbstständig arbeitenden Mitarbeiter zurück, so hat er dessen Verschulden wie eigenes Verschulden zu vertreten (vgl. FG des Saarlandes, Urteil vom 19. August 1992 - 1 K 87/92, veröffentlicht in JURIS; BVerwG, Beschluss vom 31. Mai 1990 - 3 C 20.88 -, BayVBl. 1991, 93 [94]).
  • BVerwG, 12.06.2001 - 2 B 28.01

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

    Nach § 85 Abs. 2 ZPO, der gemäß § 173 VwGO auch im Verwaltungsprozess anwendbar ist (BVerfGE 60, 253 ; BVerwG, Beschluss vom 31. Mai 1990 - BVerwG 3 C 20.88 - Buchholz 310 § 60 VwGO Nr. 170 S. 35 f.), steht das Verschulden des Bevollmächtigten dem Verschulden der Partei gleich.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 26.10.2000 - 18 B 1472/00

    Verwaltungsprozessrechtliche Voraussetzungen des Anspruchs auf Gewährung von

    vgl. BVerwG, Beschluss vom 31. Mai 1990 - 3 C 20.88 -, BayVBl. 1991, 93; siehe im Übrigen generell zur Zurechnung von Anwaltsverschulden im Ausländerrecht den Senatsbeschluss vom 5. September 2000 - 18 B 1285/00 -.
  • VG Hamburg, 19.08.2010 - 10 K 562/10

    Zur Wirksamkeit einer Klageerhebung - Ausnahmen - Wiedereinsetzung in den vorigen

    Diese Zurechnung beruht auf dem Gedanken, dass es der Prozessbevollmächtigte nicht in der Hand haben soll, durch Übertragung der selbständigen Bearbeitung der Sache auf einen anderen sich und die Partei weitgehend aus der Verantwortung für Versäumnisse zu ziehen, ohne dass die Partei andererseits für ein Verschulden desjenigen eintreten müsste, dem die selbständige Bearbeitung des Falls übertragen worden ist (BVerwG, Beschl. v. 31.05.1990, 3 C 20/88; Urt. v. 16.10.1984, 9 C 453/82; beide in Juris).
  • VG Köln, 29.08.2006 - 7 K 8511/04
    vgl. Bundesverwaltungsgericht, Beschluss vom 31. Mai 1990 - 3 C 20.88 - Bayerische Verwaltungsblätter 1991, S. 93; Schoch/Schmidt- Aßmann/Pietzner, Verwaltungsgerichtsordnung, § 60 Rdnr. 24.
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