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   BVerfG, 26.05.1993 - 2 BvR 20/93   

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https://dejure.org/1993,1088
BVerfG, 26.05.1993 - 2 BvR 20/93 (https://dejure.org/1993,1088)
BVerfG, Entscheidung vom 26.05.1993 - 2 BvR 20/93 (https://dejure.org/1993,1088)
BVerfG, Entscheidung vom 26. Mai 1993 - 2 BvR 20/93 (https://dejure.org/1993,1088)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Objektiv willkürliche Auslegung und Anwendung von § 51 Abs. 1 AuslG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DVBl 1993, 1001
  • BayVBl 1993, 623
 
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Wird zitiert von ... (114)Neu Zitiert selbst (17)

  • BVerfG, 05.11.1985 - 2 BvR 1434/83

    Prozeßkostenhilfe im Verwaltungsprozess

    Auszug aus BVerfG, 26.05.1993 - 2 BvR 20/93
    Unter dem Gesichtspunkt des Gleichheitssatzes nach Art. 3 Abs. 1 GG in seiner Bedeutung als Willkürverbot kommt ein verfassungsgerichtliches Einschreiten nur dann in Betracht, wenn die Rechtsanwendung des Gerichts bei verständiger Würdigung der das Grundgesetz beherrschenden Gedanken - insbesondere auch der verfassungsrechtlichen Gebundenheit an Gesetz und Recht (Art. 20 Abs. 3 GG ) - nicht mehr verständlich ist (vgl. BVerfGE 71, 122 [136]).

    Das Bundesverfassungsgericht hat bereits entschieden, daß mit ordentlichen Rechtsbehelfen nicht mehr anfechtbare letztinstanzliche gerichtliche Entscheidungen von Verfassungs wegen keiner Begründung bedürfen (vgl. BVerfGE 50, 287 [289 f.]; 71, 122 [135]; 81, 97 [106]).

    Dieser Maßstab verlangt mit Rücksicht auf die verfassungsrechtliche Gebundenheit des Richters an Gesetz und Recht (Art. 20 Abs. 3 GG ) eine Begründung auch der letztinstanzlichen Entscheidung jedenfalls dann und insoweit, als von dem eindeutigen Wortlaut einer Rechtsnorm und ihrer Auslegung durch die höchstrichterliche Rechtsprechung abgewichen werden soll und der Grund hierfür sich nicht schon eindeutig aus den den Beteiligten bekannten oder für sie ohne weiteres erkennbaren Besonderheiten des Falles ergibt (vgl. BVerfGE 71, 122 [135 f.]; 81, 97 [106]).

  • BVerfG, 14.11.1989 - 1 BvR 956/89

    Vorbringen im Zivilprozess

    Auszug aus BVerfG, 26.05.1993 - 2 BvR 20/93
    Das Bundesverfassungsgericht hat bereits entschieden, daß mit ordentlichen Rechtsbehelfen nicht mehr anfechtbare letztinstanzliche gerichtliche Entscheidungen von Verfassungs wegen keiner Begründung bedürfen (vgl. BVerfGE 50, 287 [289 f.]; 71, 122 [135]; 81, 97 [106]).

    Dieser Maßstab verlangt mit Rücksicht auf die verfassungsrechtliche Gebundenheit des Richters an Gesetz und Recht (Art. 20 Abs. 3 GG ) eine Begründung auch der letztinstanzlichen Entscheidung jedenfalls dann und insoweit, als von dem eindeutigen Wortlaut einer Rechtsnorm und ihrer Auslegung durch die höchstrichterliche Rechtsprechung abgewichen werden soll und der Grund hierfür sich nicht schon eindeutig aus den den Beteiligten bekannten oder für sie ohne weiteres erkennbaren Besonderheiten des Falles ergibt (vgl. BVerfGE 71, 122 [135 f.]; 81, 97 [106]).

  • BVerfG, 01.07.1987 - 2 BvR 478/86

    Ahmadiyya-Glaubensgemeinschaft

    Auszug aus BVerfG, 26.05.1993 - 2 BvR 20/93
    a) Soweit das Verwaltungsgericht dem Beschwerdeführer die gesamten Vorfluchtaktivitäten und Vorfluchtgründe nicht geglaubt und deshalb die Asylklage abgewiesen hat, kann jedenfalls im Ergebnis bei einer Gesamtschau der Argumentation eine verfassungswidrige Überschreitung des fachgerichtlichen Wertungsrahmens bei der Sachverhaltswürdigung, insbesondere bei der Glaubwürdigkeitsbeurteilung nicht festgestellt werden (vgl. BVerfGE 76, 143 [162]).
  • BVerfG, 03.11.1992 - 1 BvR 1243/88

    Erörterungsgebühr

    Auszug aus BVerfG, 26.05.1993 - 2 BvR 20/93
    Dabei kommt dem Umstand, ob die gerichtliche Entscheidung im einzelnen eingehend begründet wurde oder nicht, eine nicht unerhebliche Bedeutung zu (vgl. BVerfG, Beschluß vom 3. November 1992 - 1 BvR 1243/88 - BVerfGE 87, 273 ff.).
  • BVerfG, 18.11.1980 - 1 BvR 194/78

    Verfassungsrechtliche Anforderung an die Nichtannahme einer Revision

    Auszug aus BVerfG, 26.05.1993 - 2 BvR 20/93
    Das Fehlen der Begründung einer gerichtlichen Entscheidung und eines anderen Hinweises auf den maßgeblichen rechtlichen Gesichtspunkt kann - bei entsprechendem substantiierten Vortrag des Beschwerdeführers - dazu führen, daß ein Verfassungsverstoß nicht auszuschließen und die Entscheidung deshalb aufzuheben ist (vgl. auch BVerfGE 55, 205 [206]).
  • BVerfG, 17.12.1969 - 2 BvR 23/65

    Effektivität des Rechtsschutzes im Wiedergutmachungsrecht

    Auszug aus BVerfG, 26.05.1993 - 2 BvR 20/93
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ist eine Würdigung des Sachverhalts im Hinblick auf ein nicht genanntes Grundrecht dann möglich, wenn sich aus dem Sachvortrag eindeutig ergibt, daß der Beschwerdeführer sich in diesem Grundrecht verletzt sieht (vgl. BVerfGE 21, 191 [194]; 27, 297 [304 f.]; 84, 366 [369]).
  • BVerfG, 07.04.1992 - 1 BvR 1772/91

    Zur willkürlichen Auslegung des Zweckentfremdungsverbots im Mietrecht

    Auszug aus BVerfG, 26.05.1993 - 2 BvR 20/93
    Willkür liegt erst dann vor, wenn eine offensichtlich einschlägige Norm nicht berücksichtigt oder der Inhalt einer Norm in krasser Weise mißdeutet wird (BVerfGE 58, 163 [167 f.]; 62, 189 [192]; 70, 93 [97 f.]; 83, 82 [84 ff.]; 86, 59 [62 ff.]).
  • BVerfG, 03.11.1982 - 1 BvR 710/82

    Verletzung des Willkürverbots durch Kostenentscheidung im Privatklageverfahren

    Auszug aus BVerfG, 26.05.1993 - 2 BvR 20/93
    Willkür liegt erst dann vor, wenn eine offensichtlich einschlägige Norm nicht berücksichtigt oder der Inhalt einer Norm in krasser Weise mißdeutet wird (BVerfGE 58, 163 [167 f.]; 62, 189 [192]; 70, 93 [97 f.]; 83, 82 [84 ff.]; 86, 59 [62 ff.]).
  • BVerfG, 24.02.1993 - 2 BvR 1959/92

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Auslegung und Anwendung des § 51 Abs.

    Auszug aus BVerfG, 26.05.1993 - 2 BvR 20/93
    Dafür fehlt es aber an jeder tragfähigen Begründung (vgl. dazu auch BVerfG, Beschluß der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 24. Februar 1993 - 2 BvR 1959/92 -).
  • BVerfG, 06.10.1981 - 2 BvR 1290/80

    Verletzung des Willkürverbots

    Auszug aus BVerfG, 26.05.1993 - 2 BvR 20/93
    Willkür liegt erst dann vor, wenn eine offensichtlich einschlägige Norm nicht berücksichtigt oder der Inhalt einer Norm in krasser Weise mißdeutet wird (BVerfGE 58, 163 [167 f.]; 62, 189 [192]; 70, 93 [97 f.]; 83, 82 [84 ff.]; 86, 59 [62 ff.]).
  • BVerfG, 13.11.1990 - 1 BvR 275/90

    Willkürverbot bei Entscheidung über eine Eigenbedarfskündigung

  • BVerfG, 15.02.1967 - 2 BvR 658/65

    Rechtsweg gegen eine Hausstrafe im Strafvollzug

  • BVerfG, 04.06.1985 - 1 BvR 1222/82

    Verstoß gegen das Willkürverbot bei einem Nachbarstreit

  • VGH Baden-Württemberg, 09.11.1992 - 1 S 2165/92

    Bei Nichtberücksichtigung eines Abschiebungshindernisses in einer

  • BVerfG, 08.10.1991 - 1 BvR 1324/90

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Entscheidung über eine

  • BVerfG, 26.11.1986 - 2 BvR 1058/85

    Nachfluchttatbestände

  • BVerfG, 28.02.1979 - 2 BvR 84/79

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Ablehnung der Annahme einer Revision

  • BVerfG, 12.03.2008 - 2 BvR 378/05

    Verletzung von Art 19 Abs 4 S 1 GG durch Ablehnung eines Antrags auf Zulassung

    Die Norm begegnet keinen verfassungsrechtlichen Bedenken (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 26. Mai 1993 - 2 BvR 20/93 -, DVBl 1993, S. 1001).
  • BVerwG, 22.03.1994 - 9 C 443.93

    Völkerrecht - Bürgerkriegsflüchtling - Abschiebung - Politische Verfolgung

    § 51 Abs. 1 AuslG lehnt sich demnach, ebenso wie zuvor § 14 Abs. 1 AuslG 1965, eng an Art. 33 GK an (vgl. BVerfG, Beschluß vom 26. Mai 1993 - 2 BvR 20/93 - Ausländer- und Asylrecht 1993, 238; BVerwG, Urteil vom 21. Januar 1992 - BVerwG 1 C 21.87 - a.a.O.; Kanein, Ausländergesetz, 1966, § 14 Erl. A; Kloesel/Christ, Deutsches Ausländerrecht, 1990, § 14 Anm. 1; Kanein/Renner, Ausländerrecht, 6. Aufl. 1993, § 51 AuslG Rnr. 3).
  • BVerwG, 18.01.1994 - 9 C 48.92

    Ausländer - Politisch Verfolgter - Asylrecht - Bürgerkriegsgebiet

    § 51 Abs. 1 AuslG lehnt sich demnach, ebenso wie zuvor § 14 Abs. 1 AuslG 1965, eng an Art. 33 GK an (vgl. BVerfG, Beschluß vom 26. Mai 1993 - 2 BvR 20/93 - Ausländer- und Asylrecht 1993, 238; BVerwGE 89, 296; Kanein, Ausländergesetz, 1966, § 14 Erl. A; Kloesel/Christ, Deutsches Ausländerrecht, 1990, § 14 Anm. 1; Kanein/Renner, Ausländerrecht, 6. Aufl. 1993, § 51 AuslG Rn. 3).
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