Rechtsprechung
   VerfGH Bayern, 20.03.1992 - 43-VI-91   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1992,11152
VerfGH Bayern, 20.03.1992 - 43-VI-91 (https://dejure.org/1992,11152)
VerfGH Bayern, Entscheidung vom 20.03.1992 - 43-VI-91 (https://dejure.org/1992,11152)
VerfGH Bayern, Entscheidung vom 20. März 1992 - 43-VI-91 (https://dejure.org/1992,11152)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1992,11152) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BayVerfGHG Art. 51 Abs. 2 Satz 2; BV Art. 120

Papierfundstellen

  • BayVBl 1993, 763
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)

  • StGH Hessen, 10.11.1999 - P.St. 1428

    Anforderungen an die Zulässigkeit einer Grundrechtsklage

    Für die schriftliche Bekanntgabe im Sinne des § 45 Abs. 1 Satz 2 StGHG ist erforderlich, aber auch ausreichend, dass der antragstellenden Person die vollständige Entscheidung in schriftlicher Form zugegangen ist, so dass sie die Möglichkeit der Kenntnisnahme hat (vgl. StGH, Beschlüsse vom 15.11.1963 - P.St. 381 - und vom 3.6.1987 - P.St. 1038 - für die insofern wortgleiche Regelung in § 51 Abs. 2 Satz 2 des Gesetzes über den Bayerischen Verfassungsgerichtshof - BayVerfGHG - und § 47 Abs. 2 Satz 2 BayVerfGHG a.F. vgl. BayVerfGH 22, 26 f.; 31, 77 ff.; 45, 29 ff.; ferner BVerfgE 4, 309 [313]).
  • StGH Hessen, 08.11.2000 - P.St. 1350

    Bekanntgabe; Fristbeginn; Grundrechtsklage; Grundrechtsklagefrist

    Sinn und Zweck des § 45 Abs. 1 Satz 2 StGHG aber gebieten, dass für alle Beteiligten offensichtliche und aus sich selbst heraus erklärbare Unstimmigkeiten einer Ausfertigung, die deren Verständnis nicht nachhaltig beeinträchtigen, dem mit Übersendung einer solchen Ausfertigung ausgelösten Lauf der Grundrechtsklagefrist nicht entgegenstehen (vgl. BayVerfGH, BayVBl. 1993, 763 f. für die nahezu wortgleiche Regelung in Artikel 51 Abs. 2 Satz 2 des Gesetzes über den Bayerischen Verfassungsgerichtshof).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht