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   BVerwG, 21.07.1994 - 4 VR 1.94   

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BVerwG, 21.07.1994 - 4 VR 1.94 (https://dejure.org/1994,207)
BVerwG, Entscheidung vom 21.07.1994 - 4 VR 1.94 (https://dejure.org/1994,207)
BVerwG, Entscheidung vom 21. Juli 1994 - 4 VR 1.94 (https://dejure.org/1994,207)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Vorhaben mit vordringlichem Bedarf - Fernstraßenausbau - Planbetroffener - Belastende vollendete Tatsachen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 96, 239
  • NVwZ 1995, 383
  • DVBl 1994, 1197
  • DÖV 1994, 1052
  • BayVBl 1994, 727
 
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Wird zitiert von ... (138)Neu Zitiert selbst (16)

  • BVerfG, 19.06.1973 - 1 BvL 39/69

    Behördliches Beschwerderecht

    Auszug aus BVerwG, 21.07.1994 - 4 VR 1.94
    Dabei ist die Bedeutung eines effektiven Rechtsschutzes im Sinne des Art. 19 Abs. 4 Satz 1 GG angemessen zu beachten (vgl. BVerfGE 35, 263 ; 35, 382 ; 46, 1166 ; 69, 220 ).

    Die aufschiebende Wirkung der Klage ist ein fundamentaler Grundsatz des öffentlich-rechtlichen Prozesses (vgl. BVerfGE 35, 263 ).

    Die prozessuale Unsicherheit, die § 80 Abs. 5 Satz 1 VwGO gerade in Verfolg des Art. 19 Abs. 4 Satz 1 GG auffangen will (vgl. BVerfGE 35, 263 ), ist nunmehr weitgehend beseitigt.

  • BVerfG, 07.07.1992 - 2 BvR 1631/90

    Verletzung des Rechtsstaatsprinzips durch Anwendung der geänderten Vorschrift

    Auszug aus BVerwG, 21.07.1994 - 4 VR 1.94
    Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem Beschluß vom 7. Juli 1992 vielmehr mit besonderem Nachdruck hervorgehoben, daß der Gesetzgeber mit deutlichen Worten festlegen müsse, wenn im nachhinein eine Verkürzung prozessualer Rechte eintreten solle (BVerfGE 87, 48 ).

    Art. 19 Abs. 4 Satz 1 GG gewährleistet keinen Instanzenzug (vgl. BVerfGE 49, 329 ; 65, 76 ; 83, 24 ; 87, 48 ).

  • BVerwG, 23.05.1989 - 7 C 2.87

    Transzendentale Meditation

    Auszug aus BVerwG, 21.07.1994 - 4 VR 1.94
    Das Gericht ist auch nicht verpflichtet, in der mündlichen Verhandlung bereits seine das Urteil tragende Rechtsauffassung oder Einzelheiten der Urteilsbegründung zur Erörterung zu stellen (BVerwG, Urteil vom 23. Mai 1989 - BVerwG 7 C 2.87 - Buchholz 310 § 104 VwGO Nr. 24).
  • BVerwG, 22.03.1985 - 4 C 73.82

    Planungsleitsatz (Begriffsbestimmung) - Zielvorgabe - Fernstraßen -

    Auszug aus BVerwG, 21.07.1994 - 4 VR 1.94
    Das erste Urteil war Gegenstand des mit Urteil vom 22. März 1985 - BVerwG 4 C 73.82 - (BVerwGE 71, 163) abgeschlossenen Revisionsverfahrens vor dem beschließenden Senat.
  • BVerwG, 21.03.1986 - 4 C 48.82

    Anspruch des betroffenen Grundstückseigentümers auf hinreichende Beachtung

    Auszug aus BVerwG, 21.07.1994 - 4 VR 1.94
    Die Rechtsprechung des beschließenden Senats, daß ein enteignend betroffener Grundstückseigentümer die Aufhebung des betreffenden Planfeststellungsbeschlusses auch dann verlangen kann, wenn dieser "nur" gegen Rechtsvorschriften verstößt, die öffentlichen Interessen dienen, oder wenn öffentliche Belange bei der Abwägung nicht hinreichend beachtet worden sind (vgl. z.B. Urteile vom 18. März 1983 - BVerwG 4 C 80.79 - und vom 21. März 1986 - BVerwG 4 C 48.82 - Buchholz 406.16 Nr. 31 und Nr. 42 m.w.Nachw.), bezieht sich auf die Verletzung rechtlich zu beachtender materieller öffentlicher Belange; denn wenn diese verletzt sind, dient das geplante Vorhaben nicht im Sinne des Art. 14 Abs. 3 Satz 1 GG dem Wohl der Allgemeinheit.
  • BVerwG, 30.10.1992 - 4 A 4.92

    Fernstraßenrecht: Planfeststellung für eine Bundesautobahn

    Auszug aus BVerwG, 21.07.1994 - 4 VR 1.94
    Wenn ein Fehler bei der Ermittlung, Bewertung und Darstellung der unmittelbaren und mittelbaren Auswirkungen eines Vorhabens auf Natur und Umwelt - die hier nach den Feststellungen des Erstgerichts "im Vergleich zu anderen Vorhaben in überdurchschnittlichem Ausmaß" stattgefunden hat - darin liegen sollte, daß einzelne Verfahrensbestimmungen des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung nicht eingehalten worden sind, dann ist die Planfeststellung nicht allein wegen der verfahrensfehlerhaften Anwendung dieser Bestimmungen aufzuheben, wenn in der Sache den Anforderungen des Gesetzes entsprochen ist (vgl. BVerwG, Beschluß vom 30. Oktober 1990 - BVerwG 4 A 4.90 - Buchholz 406.401 § 8 BNatSchG Nr. 13 = NVwZ 1993, 565).
  • BVerwG, 18.03.1983 - 4 C 80.79

    Geltendmachung der Verletzung des Abwägungsgebots durch den mit enteignender

    Auszug aus BVerwG, 21.07.1994 - 4 VR 1.94
    Die Rechtsprechung des beschließenden Senats, daß ein enteignend betroffener Grundstückseigentümer die Aufhebung des betreffenden Planfeststellungsbeschlusses auch dann verlangen kann, wenn dieser "nur" gegen Rechtsvorschriften verstößt, die öffentlichen Interessen dienen, oder wenn öffentliche Belange bei der Abwägung nicht hinreichend beachtet worden sind (vgl. z.B. Urteile vom 18. März 1983 - BVerwG 4 C 80.79 - und vom 21. März 1986 - BVerwG 4 C 48.82 - Buchholz 406.16 Nr. 31 und Nr. 42 m.w.Nachw.), bezieht sich auf die Verletzung rechtlich zu beachtender materieller öffentlicher Belange; denn wenn diese verletzt sind, dient das geplante Vorhaben nicht im Sinne des Art. 14 Abs. 3 Satz 1 GG dem Wohl der Allgemeinheit.
  • BVerfG, 18.07.1973 - 1 BvR 23/73

    Ausländerausweisung

    Auszug aus BVerwG, 21.07.1994 - 4 VR 1.94
    Dabei ist die Bedeutung eines effektiven Rechtsschutzes im Sinne des Art. 19 Abs. 4 Satz 1 GG angemessen zu beachten (vgl. BVerfGE 35, 263 ; 35, 382 ; 46, 1166 ; 69, 220 ).
  • BVerfG, 30.10.1990 - 2 BvR 562/88

    Polizeigewahrsam

    Auszug aus BVerwG, 21.07.1994 - 4 VR 1.94
    Art. 19 Abs. 4 Satz 1 GG gewährleistet keinen Instanzenzug (vgl. BVerfGE 49, 329 ; 65, 76 ; 83, 24 ; 87, 48 ).
  • BVerfG, 12.07.1983 - 1 BvR 1470/82

    Offensichtlichkeitsentscheidungen

    Auszug aus BVerwG, 21.07.1994 - 4 VR 1.94
    Art. 19 Abs. 4 Satz 1 GG gewährleistet keinen Instanzenzug (vgl. BVerfGE 49, 329 ; 65, 76 ; 83, 24 ; 87, 48 ).
  • BVerfG, 11.10.1978 - 2 BvR 1055/76

    Verfassungsrechtliche Unbedenklichkeit des Ausschlusses einer

  • BVerfG, 21.03.1985 - 2 BvR 1642/83

    Verfassungsmäßigkeit des Sofortvollzuges aufenthaltsbeendender Anordnungen gegen

  • BVerwG, 04.07.1988 - 7 C 88.87

    Genehmigungspflichtige Anlage - Nuklearspezifische Anlagenteile -

  • BVerwG, 26.06.1990 - 4 B 61.90

    Sofortige Vollziehung - Interessenabwägung - Planfeststellungsbeschluss -

  • BVerwG, 25.04.1985 - 4 C 13.85

    Einstweiliger Rechtsschutz gegen den Bau des Flughafen Münchens - Aufhebung eines

  • BVerwG, 31.10.1990 - 4 C 25.90
  • BVerwG, 08.06.1995 - 4 C 4.94

    Straßenrechtliche Planfeststellung - Entscheidung durch Teilurteil - Teilbarkeit

    Darauf hat der Senat schon in seinem Beschluß vom 21. Juli 1994 - BVerwG 4 VR 1.94 - hingewiesen.

    Das hat der Senat schon in seinem gegenüber den Klägern ergangenen Beschluß vom 21. Juli 1994 - BVerwG 4 VR 1.94 - (BVerwGE 96, 239 ) ausgeführt.

  • BVerwG, 13.06.2007 - 6 VR 5.07

    Entgeltregulierung; Zugang; Zugangsleistung; Zugangsentgelt; Genehmigung;

    Der Umstand, dass die Vorinstanz aufgrund einer aus ihrer Sicht endgültigen Beurteilung der Sach- und Rechtslage bereits in der Hauptsache entschieden hat, kann freilich je nach den Umständen des Falles geeignet sein, die vom Revisionsgericht im Verfahren des § 80 Abs. 7 VwGO vorzunehmende Interessenabwägung in die eine oder in die andere Richtung zu steuern (vgl. Beschluss vom 21. Juli 1994 - BVerwG 4 VR 1.94 - BVerwGE 96, 239 ).

    Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn das nunmehr für den Eilrechtsschutz zuständige Revisionsgericht die entscheidungserheblichen Fragen bei der gebotenen kursorischen Prüfung für vom Erstgericht zutreffend beantwortet hält (s. Beschluss vom 21. Juli 1994 a.a.O. S. 243).

  • BVerwG, 22.07.2010 - 7 VR 4.10

    Einstweiliger Rechtsschutz; Planfeststellungsbeschluss für den Neubau einer

    Der Ausschluss des Suspensiveffektes durch § 43e EnWG verleiht dem Vollzugsinteresse nicht generell ein höheres Gewicht als dem Aufschubinteresse (vgl. Beschluss vom 21. Juli 1994 - BVerwG 4 VR 1.94 - BVerwGE 96, 239 = Buchholz 407.4 § 17 FStrG Nr. 98 zu § 17 Abs. 6a FStrG i.d.F. vom 17. Dezember 1993).

    Maßgebend ist, ob im Einzelfall dem Interesse der Antragsteller an dem Schutz vor sie belastenden vollendeten Tatsachen aufgrund eines möglicherweise rechtswidrigen Verwaltungsakts oder dem Interesse der Behörde an der Durchführung der mit dem Verwaltungsakt zugelassenen Maßnahme auch vor einer abschließenden gerichtlichen Prüfung seiner Rechtmäßigkeit höheres Gewicht beizumessen ist (vgl. Beschluss vom 21. Juli 1994 a.a.O.).

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