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   VGH Bayern, 20.05.1996 - 2 B 94.1513   

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VGH Bayern, 20.05.1996 - 2 B 94.1513 (https://dejure.org/1996,6865)
VGH Bayern, Entscheidung vom 20.05.1996 - 2 B 94.1513 (https://dejure.org/1996,6865)
VGH Bayern, Entscheidung vom 20. Mai 1996 - 2 B 94.1513 (https://dejure.org/1996,6865)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 1998, 9
  • BayVBl 1997, 405
 
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Wird zitiert von ... (59)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 09.02.1981 - 1 B 15.81

    Ausländer - Aufenthaltserlaubnis - Aufnahme einer Arbeitnehmertätigkeit -

    Auszug aus VGH Bayern, 20.05.1996 - 2 B 94.1513
    Eine unselbständige Anschlußberufung ist nicht statthaft, wenn sie sich (bei teilbarem Streitgegenstand) gegen einen anderen Teil des Urteils der Vorinstanz richtet als die bereits vorliegende (Haupt-)Berufung eines anderen Beteiligten (vgl. BayVGH v. 16.12.1980 BayVBl 1981, 374; v. 14.12.1988 BayVBl 1989, 758/759; Kopp, RdNr. 4 zu § 127).
  • VGH Bayern, 25.08.1989 - 14 B 87.03332
    Auszug aus VGH Bayern, 20.05.1996 - 2 B 94.1513
    Sie berühren seine bauplanungsrechtliche Beurteilung und die nachbarlichen Interessen grundlegend und haben ein solches Ausmaß, daß sie nicht mehr durch eine Modifizierung der in der Baugenehmigung enthaltenen Nebenbestimmungen bewerkstelligt werden können, sondern die Stellung eines neuen (Änderungs-)Bauantrags erfordern (vgl. dazu BayVGH v. 25.8.1989 BayVBl 1990, 597/598; ferner Jäde in Jäde/Weinl/Dirnberger/Bauer/Eisenreich, Die neue Bayerische Bauordnung, RdNr. 84 zu Art. 79).
  • VG München, 19.01.2015 - M 8 K 14.90

    Nachbarklage gegen Vorbescheid

    Nachbarrechte sind auch dann verletzt, wenn infolge der Unbestimmtheit einer Baugenehmigung oder auch eines Vorbescheids nicht ausgeschlossen werden kann, dass das genehmigte Vorhaben gegen nachbarschützendes Recht verstößt (BayVGH, U. v. 20.05.1996 - 2 B 94.1513, BayVBl. 1997, 405 f.; BayVGH, U. v. 08.08.2000 - 26 B 96.1956 - juris).

    Diese Unbestimmtheit des streitgegenständlichen Vorbescheids und die damit verbundene erhebliche Unsicherheit für das nachfolgende Baugenehmigungsverfahren führen hier mit Blick auf die Bindungswirkung des Vorbescheids für das künftige Verfahren zu einer Rechtsverletzung der Klägerin, da eine Nachbarrechtsverletzung auch dann gegeben ist, wenn infolge der Unbestimmtheit eines Vorbescheids nicht ausgeschlossen werden kann, dass das genehmigte Vorhaben gegen nachbarschützendes Recht verstößt (BayVGH, U. v. 20.05.1996 - 2 B 94.1513, BayVBl. 1997, 405 f.; BayVGH, U. v. 08.08.2000 - 26 B 96.1956 - juris).

  • VGH Bayern, 23.11.2023 - 19 CS 23.1442

    Rechtmäßige Ausweisung eines albanischen Staatsangehörigen mit kroatischem

    Eine unselbständige Anschlussbeschwerde ist nicht statthaft, wenn sie sich (bei teilbarem Streitgegenstand) gegen einen anderen Teil der Entscheidung der Vorinstanz richtet als das bereits vorliegende (Haupt-) Rechtsmittel eines anderen Beteiligten (vgl. BayVGH, B.v. 13.3.2023 - 8 CS 23.283 - juris Rn. 25; B.v. 9.2.2023 - 19 CE 22.2514 - juris Rn. 6; B.v. 3.4.2020 - 19 CS 18.1704 - juris Rn. 20; OVG LSA, B.v. 3.12.2021 - 3 M 201/21, 3 M 187/21 - juris Rn. 18; für die Anschlussberufung BayVGH, U.v. 20.05.1996 - 2 B 94.1513 - NVwZ-RR 1998, 9).
  • VG München, 26.10.2020 - M 8 SN 20.4673

    Nachbareilantrag - Fehlende Zustellung der Nachbarausfertigung der Baugenehmigung

    Nachbarrechte können aber dann verletzt sein, wenn infolge der Unbestimmtheit einer Baugenehmigung bzw. der Unvollständigkeit, Unrichtigkeit bzw. Uneindeutigkeit der Bauvorlagen Gegenstand und Umfang der Baugenehmigung nicht eindeutig festgestellt und deshalb nicht ausgeschlossen werden kann, dass das genehmigte Vorhaben gegen nachbarschützendes Recht verstößt (vgl. BayVGH, U.v. 20.5.1996 - 2 B 94.1513 - BayVBl. 1997, 405 f.; B.v. 5.12.2001 - 26 ZB 01.1775 - juris Rn. 11 m.w.N.; B.v. 25.7.2019 - 1 CS 19.821 - juris Rn. 14; VGH Mannheim, B.v. 23.11.2017 - 3 S 1933/17 - juris Rn. 8).
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