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   BVerwG, 11.10.1996 - 3 C 28.96   

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BVerwG, 11.10.1996 - 3 C 28.96 (https://dejure.org/1996,5020)
BVerwG, Entscheidung vom 11.10.1996 - 3 C 28.96 (https://dejure.org/1996,5020)
BVerwG, Entscheidung vom 11. Oktober 1996 - 3 C 28.96 (https://dejure.org/1996,5020)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an die Rücknahme einer erteilten Referenzmengenbescheinigung bei Übernahme des Betriebes seitens eines Verwandten oder Ehegatten oder durch Erbfolge - Verfassungsrechtliche Vereinbarkeit des § 7 Abs. 1 Milch-Garantiemengen-Verordnung (MGV)

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 1997, 578
  • BayVBl 1997, 475
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (16)

  • BVerwG, 03.11.1988 - 7 C 115.86

    Kontrolldichte

    Auszug aus BVerwG, 11.10.1996 - 3 C 28.96
    Die gerichtliche Kontrolle der Exekutive, auch soweit sie rechtsetzend tätig wird, ist Aufgabe der Verwaltungsgerichte (BVerfGE 68, 319, 325 f.; BVerwGE 80, 355, 358) [BVerwG 03.11.1988 - 7 C 115/86] .

    Diese Entscheidungsfreiheit ist eine Ausprägung des auch für Rechtsetzungsakte der Exekutive typischerweise geltenden normativen Ermessens (BVerwGE 80, 355, 370) [BVerwG 03.11.1988 - 7 C 115/86] .

  • BVerfG, 23.03.1971 - 2 BvL 17/69

    Berlinhilfegesetz

    Auszug aus BVerwG, 11.10.1996 - 3 C 28.96
    Ein solcher Eingriff in abgeschlossene Tatbestände durch eine sich Rückwirkung beilegende Verordnung wäre mit den Geboten der Rechtssicherheit und des Vertrauensschutzes unvereinbar (vgl. BVerfGE 11, 139, 145 f. [BVerfG 31.05.1960 - 2 BvL 4/59] ; 27, 375, 385 [BVerfG 28.01.1970 - 1 BvL 4/67] ; 30, 392, 401) [BVerfG 23.03.1971 - 2 BvL 17/69] .
  • BVerfG, 31.05.1960 - 2 BvL 4/59

    Kostenrechtsnovelle

    Auszug aus BVerwG, 11.10.1996 - 3 C 28.96
    Ein solcher Eingriff in abgeschlossene Tatbestände durch eine sich Rückwirkung beilegende Verordnung wäre mit den Geboten der Rechtssicherheit und des Vertrauensschutzes unvereinbar (vgl. BVerfGE 11, 139, 145 f. [BVerfG 31.05.1960 - 2 BvL 4/59] ; 27, 375, 385 [BVerfG 28.01.1970 - 1 BvL 4/67] ; 30, 392, 401) [BVerfG 23.03.1971 - 2 BvL 17/69] .
  • BVerfG, 28.01.1970 - 1 BvL 4/67

    Kinderzuschuß für Enkel

    Auszug aus BVerwG, 11.10.1996 - 3 C 28.96
    Ein solcher Eingriff in abgeschlossene Tatbestände durch eine sich Rückwirkung beilegende Verordnung wäre mit den Geboten der Rechtssicherheit und des Vertrauensschutzes unvereinbar (vgl. BVerfGE 11, 139, 145 f. [BVerfG 31.05.1960 - 2 BvL 4/59] ; 27, 375, 385 [BVerfG 28.01.1970 - 1 BvL 4/67] ; 30, 392, 401) [BVerfG 23.03.1971 - 2 BvL 17/69] .
  • BVerwG, 13.12.1990 - 3 C 5.89

    Recht der Landwirtschaft: Voraussetzugen für die Geltendmachung einer besonderen

    Auszug aus BVerwG, 11.10.1996 - 3 C 28.96
    Aus derartigen Verzögerungen kann jedenfalls - anders als in den sog. Altstallfällen (vgl. Urteil vom 13. Dezember 1990 - BVerwG 3 C 5.89 - Buchholz 451.512 MGV Nr. 30) - nicht darauf geschlossen werden, der Betriebsleiter habe die Milcherzeugung aufgeben wollen.
  • BVerwG, 28.02.1992 - 3 C 1.89

    Erreichbarkeit eines Produktionsziels als Voraussetzung für die Anwendung des § 6

    Auszug aus BVerwG, 11.10.1996 - 3 C 28.96
    Zu Unrecht verweist die Beklagte auf Entscheidungen, in denen der Senat die Anerkennung von Maßnahmen versagt hat, die nicht innerhalb der in § 6 Absätze 2-5 MGV a.F. vorgesehenen Frist von 68 Monaten erfolgt sind (vgl. u.a. Urteil vom 28. Februar 1992 - BVerwG 3 C 1.89 - Buchholz 451.512 Nr. 52).
  • BVerwG, 08.12.1988 - 3 C 6.87

    Milcherzeugung - Garantiemenge - Mengenbegrenzung - Vermarktungsverbot -

    Auszug aus BVerwG, 11.10.1996 - 3 C 28.96
    Wie aus dem Urteil des Senats vom 8. Dezember 1988 - BVerwG 3 C 6.87 - (BVerwGE 81, 49 [BVerwG 08.12.1988 - 3 C 6/87] ), durch das die Begrenzung des Investitionsschutzes auf die Milchmenge von 80 Kühen (§ 6 Abs. 6 MGV a.F.) für verfassungswidrig erklärt worden ist, hervorgeht, ist gerade auch diejenige Investition schutzwürdig, deren bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme durch die prohibitive Vorschrift verhindert wird.
  • BVerfG, 12.12.1984 - 1 BvR 1249/83

    Bundesärzteordnung

    Auszug aus BVerwG, 11.10.1996 - 3 C 28.96
    Die gerichtliche Kontrolle der Exekutive, auch soweit sie rechtsetzend tätig wird, ist Aufgabe der Verwaltungsgerichte (BVerfGE 68, 319, 325 f.; BVerwGE 80, 355, 358) [BVerwG 03.11.1988 - 7 C 115/86] .
  • BAG, 13.11.1985 - 4 AZR 234/84

    Verfassungswidrigkeit von Ehefrauenzulage

    Auszug aus BVerwG, 11.10.1996 - 3 C 28.96
    Ebenso verfährt das Bundesarbeitsgericht: In ständiger Rechtsprechung gewährt es den durch gleichheitswidrige tarifvertragliche Regelungen ausgeklammerten Personen einen Anspruch auf die Vergünstigung, wenn der Normgeber nur auf diesem Weg dem Gleichheitssatz Rechnung tragen kann (vgl. Urteile vom 13. November 1985 - 4 AZR 234/84 - BAGE 50, 137, 145 f. [BAG 13.11.1985 - 4 AZR 234/84] und vom 7. März 1995 - 3 AZR 282/94 -).
  • BAG, 07.03.1995 - 3 AZR 282/94

    Zusatzversorgung Teilzeitbeschäftigter

    Auszug aus BVerwG, 11.10.1996 - 3 C 28.96
    Ebenso verfährt das Bundesarbeitsgericht: In ständiger Rechtsprechung gewährt es den durch gleichheitswidrige tarifvertragliche Regelungen ausgeklammerten Personen einen Anspruch auf die Vergünstigung, wenn der Normgeber nur auf diesem Weg dem Gleichheitssatz Rechnung tragen kann (vgl. Urteile vom 13. November 1985 - 4 AZR 234/84 - BAGE 50, 137, 145 f. [BAG 13.11.1985 - 4 AZR 234/84] und vom 7. März 1995 - 3 AZR 282/94 -).
  • BVerwG, 11.10.1996 - 3 C 29.96

    Verstoß gegen den Gleichheitssatz durch Nichtaufnahme bestimmter Personen in das

  • BVerfG, 06.11.1962 - 2 BvR 151/60

    Einordnung und Rücknahme der Festsetzung der Anlieferungs-Referenzmenge-Milch

  • BFH, 14.12.1993 - VII R 113/92

    Verfassungsmäßigkeit der Nachsteuer für Schaumwein und Branntwein

  • BVerfG, 08.10.1980 - 1 BvL 122/78

    Recht der Landwirtschaft: Teilverfassungswidrigkeit des § 7 Abs. 1 MGV

  • BVerwG, 07.12.1995 - 3 C 12.92

    Wiedergutmachung

  • BVerfG, 12.01.1965 - 2 BvR 454/62
  • BGH, 27.03.2003 - IX ZR 399/99

    Haftung des Berufungsanwalts für unterlassene Prüfung der Erfolgsaussichten einer

    Im Jahre 1996 verpflichtete das Bundesverwaltungsgericht in zwei vergleichbaren Verfahren, in denen das OVG zuvor ebenfalls gegen die jeweiligen Kläger entschieden hatte, die Landesstelle, den Übergang der Referenzmenge zu bescheinigen (BVerwG, Urt. v. 11. Oktober 1996 - 3 C 29.96 = BVerwGE 102, 113; Urt. v. 11. Oktober 1996 - 3 C 28.96, BayVBl. 1997, 475).

    (1) In der zweiten Jahreshälfte des Jahres 1994 war die maßgebende Grundsatzfrage auch noch nicht geklärt, weil das Bundesverwaltungsgericht über sie erst im Jahre 1996 entschieden hat (BVerwGE 102, 113; BVerwG BayVBl. 1997, 475).

  • BVerwG, 11.10.1996 - 3 C 29.96

    Recht der Landwirtschaft - Milchwirtschaft, Gleichheitswidriger

    Diese Regelung sei allerdings verfassungswidrig wegen Verstoßes gegen das Gleichbehandlungsgebot des Art. 3 Abs. 1 GG ; zur Begründung hat das Berufungsgericht auf sein Urteil vom 6. Februar 1992 in der Parallelsache (s. BVerwG 3 C 12.92 und 3 C 28.96) Bezug genommen.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 31.10.2001 - 4 A 2239/99

    Bei der Gewährung der sog. Meistergründungsprämie dürfen Frauen gegenüber Männern

    Deshalb besteht auch nicht die Möglichkeit, wie bei Rechtsverordnungen, vgl. dazu BVerwG, Urteile vom 11. Oktober 1996 - 3 C 29.96 -, BVerwGE 102, 113, und - 3 C 28.96 -,BayVBl. 1997, 475, eine im Falle der Nichtigkeit zwingend erforderliche gesetzliche Neuregelung durch Zuerkennung eines Förder- bzw. Neubescheidungsanspruchs gleichsam zu antizipieren.
  • OVG Niedersachsen, 28.04.1997 - 3 L 2724/96

    Richterliche Rechtsfortbildung (Lückenfüllung);; Ausgleichszahlung;

    Diese Entscheidungsfreiheit ist eine Ausprägung des auch für Rechtsetzungsakte der Exekutive typischerweise geltenden normativen Ermessens (vgl. BVerwG, Urt. v. 11.10.1996 - BVerwG 3 C 28.96 - NJW 1997, 956 m. w. N.).

    Das Gewaltenteilungsprinzip hindert die Verwaltungsgerichte lediglich dann nicht, die noch ausstehende normative Regelung gleichsam zu antizipieren und zur Grundlage ihrer den Anspruch zusprechenden Entscheidung zu machen, wenn der Verordnungsgeber nur eine einzige Möglichkeit zur Schaffung eines der Verfassung entsprechenden Rechtszustandes hat (BVerwG, Urt. v. 11.10.1996 - a. a. O.).

  • OVG Niedersachsen, 28.04.1997 - 3 L 3851/95

    Ausgleichszahlung für Getreide;; Ausgleichszahlung; Erzeugungsregion;

    Diese Regelungslücke kann nämlich nicht im Wege der richterlichen Lückenfüllung, etwa durch die dem Kläger vorschwebende ergänzende Auslegung der KAV, sondern nur durch ein Handeln des Normgebers geschlossen werden, da grundsätzlich diesem allein die Entscheidung darüber, ob und auf welche Weise die verfassungswidrige Regelung der Verfassungslage anzupassen ist, obliegt, zumal die diesbezügliche Entscheidungsfreiheit eine Ausprägung des auch für Rechtsetzungsakte der Exekutive typischerweise geltenden normativen Ermessens darstellt (vgl. dazu BVerwG, Urteil vom 17.10.1996 - BVerwG 3 C 28.96 -).

    Das Gewaltenteilungsprinzip hindert die Verwaltungsgerichte lediglich dann nicht, die noch ausstehende normative Regelung gleichsam zu antizipieren und zur Grundlage ihrer den Anspruch zusprechenden Entscheidungen zu machen, wenn der Verordnungsgeber nur eine einzige Möglichkeit zur Schaffung eines der Verfassung entsprechenden Rechtszustandes hat (BVerwG, Urteil vom 17.10.1996 - BVerwG 3 C 28.96 -).

  • VG Göttingen, 08.11.2007 - 2 A 112/07

    Kein Anspruch auf Studiendarlehen bei Überschreitung der Altersgrenze von 35

    Daraus folgt, dass sie den von der Klägerin für sich behaupteten Anspruch auch nicht mehr hergeben und das Gericht der Klage folglich nicht stattgeben könnte (vgl. Maunz/Dürig u.a., GG, Art. 3 Abs. 1 Rn. 360; BVerwG, Urteil vom 11.10.1996 -3 C 28.96-, NJW 1997, 956; OVG Lüneburg, Urteil vom 28.04.1997 -3 L 391/96-).
  • VGH Hessen, 12.11.2002 - 11 UE 2409/00

    Untersagung der unmittelbaren Weitergabe von Autovaccinen an Ärzte

    Ebenso wenig liegen die Voraussetzungen für die Notwendigkeit der Einholung einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts gemäß Art. 100 Abs. 1 Satz 1 GG deshalb vor, weil das Gericht die gesetzliche Regelung des § 47 Abs. 1 AMG für verfassungswidrig hielte mit der Folge, dass dem Bundesverfassungsgericht die Frage vorzulegen wäre, ob die Verfassungswidrigkeit des § 47 Abs. 1 AMG mit der Folge festzustellen wäre, dass insoweit ein Normergänzungsanspruch der Kläger im Hinblick auf die Einbeziehung von Autovaccinen in die Ausnahmeregelungen des § 47 Abs. 1 Nr. 2 AMG wegen Verstoßes gegen Art. 3 Abs. 1 GG bestünde (vgl. dazu grds.: BVerwG, U. v. 11.10.1996 - 3 C 28.96 -, BayVBl. 1997, 475; BVerfG, B. v. 12.01.1965 - 2 BvR 454 u.a./62 -, BVerfGE 18, 288 ).
  • BVerwG, 17.04.1997 - 3 C 21.96

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Zuteilung einer besonderen

    Die Rechtsfragen, die zur Zulassung der Revision wegen grundsätzlicher Bedeutung geführt haben, sind in der Rechtsprechung des Senats inzwischen geklärt (vgl. die Urteile vom 11. Oktober 1996 - BVerwG 3 C 28.96 und 3 C 29.96 -).
  • BVerwG, 12.09.1997 - 3 B 197.97

    Voraussetzung für die Zulassung der Revision wegen grundsätzlicher Bedeutung der

    Im übrigen hat sich das Berufungsgericht in diesem Zusammenhang auf eine neuere Entscheidung des beschließenden Senats vom 11. Oktober 1996 - BVerwG 3 C 28.96 - bezogen, so daß die Beschwerde sich dazu hätte erklären müssen, welche für den Ausgang des vorliegenden Rechtsstreits maßgeblichen Fragen diese Entscheidung noch offenlasse.
  • VG Würzburg, 19.12.2000 - W 2 K 99.179

    Auslegung des Begriffs "Hilfe zur Arbeit" bei der Zuweisung von Finanzmitteln im

    2.5 Und dafür, dass der Verordnungsgeber - Schöpfer der FAGDV 1996 - nur eine einzige Möglichkeit zur Schaffung eines der Verfassung entsprechenden Rechtszustandes hätte, sodass das Gericht die den Vorstellungen der Klägerin Rechnung tragenden (noch ausstehenden) Normen gleichsam antizipieren und zur Grundlage einer den Anspruch - i.S. des klägerischen Begehrens - zusprechenden Entscheidung machen könnte (vgl. dazu allgemein BVerwG v. 11.10.1996, BayVBl 1997, 475, und BayVGH v. 15.01.1999, BayVBl 1999, 501), bestehen schon gar keine Anhaltspunkte (s. im Einzelnen nachstehend unter Tz. II.3).
  • VG Koblenz, 19.03.2001 - 8 K 2046/00

    Ausgleichszahlung für Ölsaaten nach der Ausgleichszahlungsverordnung für

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