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   VGH Bayern, 06.11.2000 - 4 ZE 00.3018   

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VGH Bayern, 06.11.2000 - 4 ZE 00.3018 (https://dejure.org/2000,22877)
VGH Bayern, Entscheidung vom 06.11.2000 - 4 ZE 00.3018 (https://dejure.org/2000,22877)
VGH Bayern, Entscheidung vom 06. November 2000 - 4 ZE 00.3018 (https://dejure.org/2000,22877)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BayVBl 2001, 500
 
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Wird zitiert von ... (20)

  • VGH Baden-Württemberg, 27.04.2010 - 1 S 2810/09

    Zur Zulässigkeit der Sicherung eines Bürgerbegehrens bzw. Bürgerentscheids durch

    Außerdem ist die Durchführung eines Bürgerentscheids unter Vorbehalt mit der gesetzlichen Ausgestaltung des § 21 Abs. 3 - 7 GemO grundsätzlich unvereinbar (vgl. auch BayVGH, Beschluss v. 06.11.2000 - 4 ZE 00.3018 - BayVBl. 2001, 500; Sächs. OVG, Beschl. v. 29.09.2008 - 4 B 209/08 -, SächsVBl. 2009, 19 f.).
  • VG Bayreuth, 13.04.2011 - B 3 E 11.126

    Vorläufige Zulassung eines Bürgerbegehrens (verneint); Verbot der Vorwegnahme der

    Wegen der formellen Zulässigkeit des Bürgerbegehrens werde auf den Beschluss des Verwaltungsgerichts Würzburg vom 18.09.2000 (Az. W 2 E 00.982) und den Beschluss des Bayer. Verwaltungsgerichtshofs vom 06.11.2000 (Az. 4 ZE 00.3018) verwiesen.

    Gegen die vorläufige Zulassung des Bürgerbegehrens spricht auch, dass nicht ausgeschlossen werden kann, dass das Abstimmungsverhalten beeinflusst wird, wenn den Bürgern bekannt ist, sie sollen sich an einem möglicherweise nur vorläufigen Bürgerentscheid beteiligen, der vielleicht keinen Bestand haben wird (vgl. BayVGH vom 06.11.2000, Az. 4 ZE 00.3018, juris).

    (2) Darüber hinaus sieht es das erkennende Gericht in Anlehnung an die bereits in das Verfahren eingeführte Entscheidung des VG Würzburg vom 18.09.2000 (W 2 E 00.982) und die daraufhin ergangene Beschwerdeentscheidung des BayVGH vom 06.11.2000 (4 ZE 00.3018) als fraglich an, ob die vorgelegten Unterschriftslisten den formellen Anforderungen entsprechen.

  • OVG Sachsen, 29.09.2008 - 4 B 209/08

    Keine einstweilige Anordnung zur vorläufigen Zulassung eines Bürgerbegehrens

    Der Erlass einer einstweiligen Anordnung zur vorläufigen Zulassung eines Bürgerbegehrens ist mit dessen Ausgestaltung in § 25 SächsGemO grundsätzlich unvereinbar (wie BayVGH, Beschluss vom 6.11.2000, BayVBl. 2001, 500 zu Art. 18a BayGemO).

    Für ein solches Rechtsschutzbegehren kommt ein Anordnungsanspruch (§ 123 Abs. 1 Satz 2, Abs. 3 VwGO i. V. m. § 920 Abs. 2 ZPO) nur ausnahmsweise dann in Betracht, wenn schon im Eilverfahren mit überwiegender Wahrscheinlichkeit festgestellt werden kann, dass das Bürgerbegehren insgesamt zulässig ist und dem jeweiligen Antragsteller ein nicht mehr wieder gutzumachender, unzumutbarer Nachteil droht (siehe BayVGH, Beschl. v. 6.11.2000, BayVBl. 2001, 500; NdsOVG, Beschl. v. 24.3.2000 - 10 M 986/00 -, juris; OVG NRW, Beschl. v. 15.7.1997, NVwZ-RR 1999, 140 f.; OVG Rh.-Pf., Beschl. v. 10.10.2003 - 7 B 11392/03 -, juris Rn. 10).

  • VG Ansbach, 14.05.2020 - AN 4 E 20.00882

    Eilantrag gegen ein konkurrierendes Bürgerbegehren

    Rechtsprechung und Kommentarliteratur sind sich einig, dass die nach Art. 18a Abs. 4 Satz 1 GO erforderlichen Angaben auf jeder einzelnen Unterschriftenliste vorhanden sein müssen (BayVGH, B.v. 8.7.1996 - 4 CE 96.2182 - juris Rn. 10; BayVGH, B.v. 6.11.2000 - 4 ZE 00.3018 - juris Rn. 12; Thum, Bürgerbegehren und Bürgerentscheid in Bayern, Stand: 2009, Art. 18a Abs. 4 GO, 1 a) bb; Suebaum/Retzmann in BeckOK, Kommunalrecht Bayern, 5. Ed., Stand: 01.03.2020, Art. 18a GO Rn. 34; Glaser in Widtmann/Grasser/Glaser, Bayerische Gemeindeordnung, 29. EL Mai 2018, Art. 18a Rn. 24; Wachsmuth in PdK Bayern, GO, 2.3.5.1 Unterschriftenlisten).
  • VG Dresden, 20.05.2008 - 7 L 259/08

    Gericht lehnt vorläufige Zulassung des Bürgerbegehrens für einen Elbtunnel am

    Nicht ausgeschlossen werden kann zudem, dass das Abstimmungsverhalten beeinflusst wird, wenn den Bürgern bekannt ist, dass sie sich an einem möglicherweise nur vorläufigen Bürgerentscheid beteiligen sollen, der vielleicht keinen Bestand haben könnte (zur vergleichbaren Rechtslage: VGH München, Beschl. v. 6.11.2000 - 4 ZE 00.3018 - OVG Münster, Beschl. v. 15.7.1997 - 15 B 1138/97 - insoweit auch OVG Lüneburg, Beschl. v. 24.3.2000 - 10 M 986/00 - jeweils zitiert nach [...]).

    In Folge dessen ist der Erlass einer einstweiligen Anordnung auf Fälle zu beschränken, in denen die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens bereits im einstweiligen Rechtsschutzverfahren mit solcher Wahrscheinlichkeit bejaht werden kann, dass eine gegenteilige Entscheidung im Hauptsacheverfahren praktisch ausgeschlossen ist (VGH München, Beschl v. 6.11.2000, a.a.O.).

  • VG Regensburg, 11.11.2011 - RN 3 E 11.1442

    Frage der vorläufigen Anordnung eines Bürgerbegehrens

    Auch wenn das materielle Recht der Behörde keine ausdrückliche Befugnis zum Erlass eines bedingten oder vorläufigen Verwaltungsakts einräume, sei deren Verpflichtung zum Erlass eines vorläufigen Verwaltungsakts durch einstweilige Anordnung grundsätzlich möglich (vgl. BayVGH vom 6.11.2000 Az. 4 ZE 00.3018 m.w.N.).

    Gegen die vorläufige Zulassung eines Bürgerbegehrens spreche auch, dass nicht ausgeschlossen werden könne, dass das Abstimmungsverhalten beeinflusst werde, wenn den Bürgern bekannt sei, dass sie sich an einem möglicherweise nur vorläufigen Bürgerentscheid beteiligen sollten, der vielleicht keinen Bestand haben werde (vgl. BayVGH vom 6.11.2000 a.a.O.).

  • VGH Bayern, 19.03.2007 - 4 CE 07.416

    Einstellung von Bauleitplanverfahren durch Bürgerbegehren - Bürgerbegehren -

    Deshalb ist eine auch nur vorläufige Zulassung eines Bürgerbegehrens im Wege des § 123 VwGO ausgeschlossen (BayVGH, B.v. 6.11.2000 ­ 4 ZE 00.3018) und vorläufiger Rechtsschutz auf die Unterlassung von Maßnahmen beschränkt, die die Ziele des Bürgerbegehrens unterlaufen.
  • VG München, 18.09.2013 - M 7 E 13.3826
    Gegen eine Durchführung des Bürgerentscheids unter Vorbehalt der Hauptsacheentscheidung spricht auch, dass nicht ausgeschlossen werden kann, dass das Abstimmungsverhalten beeinflusst wird, wenn den Bürgern bekannt ist, sie sollen sich an einem möglicherweise nur vorläufigen Bürgerentscheid beteiligen, der vielleicht keinen Bestand haben wird (vgl. BayVGH, B.v. 6.11.2000 - 4 ZE 00.3018 - BayVBl 2001, 500).

    So ist nach der ständigen Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs (vgl. B.v. 22.10.1996 - 4 CE 96.3109 - BayVBl 1997, 312; B.v. 6.11.2000 - 4 ZE 00.3018 - BayVBl 2001, 500 und B. v. 13.12.2010 - 4 CE 10.2839 - BayVBl 2011, 309) ausnahmsweise die vorläufige Zulassung eines als unzulässig abgelehnten Bürgerbegehrens im Wege der einstweiligen Anordnung möglich.

  • OVG Niedersachsen, 08.01.2008 - 10 ME 108/07

    Unterlassungsanspruch eines öffentlich-rechtlichen Versicherungsunternehmens

    Weitere Voraussetzung für einen Erfolg der Antragstellerin ist, dass durch den begehrten Erlass der einstweiligen Anordnung nicht die Hauptsache vorweggenommen werden darf, d.h. es dürfen grundsätzlich nur vorläufige Regelungen getroffen und es darf dem betreffenden Antragsteller nicht schon in vollem Umfang das gewährt werden, was er in einem Hauptsacheprozess erreichen könnte (vgl. z.B. Bay. VGH, Beschl. v. 21. November 2005 - 10 CE 05.1905 -, Juris; Beschl. v. 6. November 2000 - 4 ZE 00.3018 -, BayVBl. 2001, 500; Kopp/Schenke, VwGO, 15. Aufl. 2007, § 123, Rdnr. 13).
  • VG Karlsruhe, 22.12.2009 - 3 K 3443/09

    Zulässigkeit eines Bürgerentscheids im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes

    Denn das, was er begehrt - die Durchführung eines Bürgerentscheids für zulässig zu erklären und einen Bürgerentscheid zu der o.g. Fragestellung durchzuführen -, nähme die Entscheidung in einem Hauptsacheverfahren vorweg oder liefe zumindest faktisch auf eine solche Vorwegnahme der Hauptsache hinaus, widerspräche somit Wesen und Zweck der Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes und ist damit im Grundsatz unzulässig (Kopp/Schenke, VwGO, 16. Aufl. 2009, § 123 RdNr. 13 f.; VGH München, Beschl. v. 6. November 2000 - 4 ZE 00.3018 -, BayVBl 2001, 500).
  • VGH Bayern, 13.10.2021 - 4 ZB 21.1255

    Zum Formerfordernis der Unterschriftenliste eines Bürgerbegehrens

  • OVG Sachsen, 16.05.2023 - 4 B 63/23

    Vollzug eines Gemeinderatsbeschlusses ; kassatorisches Bürgerbegehren;

  • VG München, 26.10.2018 - M 13 E 18.5254

    Versammlung im befriedeten Bezirk des Bayerischen Landtags

  • VG Dresden, 30.04.2008 - 4 L 105/08

    Kein erneuter Bürgerentscheid gegen Ersatzbrennstoffkraftwerk in Leppersdorf

  • VG Minden, 21.08.2019 - 2 L 646/19
  • VG Regensburg, 28.02.2017 - RN 3 E 17.236

    Keine Anordnung zur Sicherung eines Bürgerbegehrens wegen Nichteinhaltung von

  • VG München, 16.03.2021 - M 7 K 20.6694

    Bürgerbegehren, (formelle) Unzulässigkeit wegen fehlender stofflicher Einheit der

  • VG Regensburg, 28.02.2017 - RN 3 E 17.232

    Keine Anordnung zur Sicherung eines Bürgerbegehrens wegen Nichteinhaltung von

  • VG München, 23.04.2012 - M 18 E 12.930

    Erteilung einer Betriebserlaubnis für eine Einrichtung der Kinder- und

  • VG München, 20.08.2013 - M 7 E 13.2390
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