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   BVerwG, 13.03.2003 - 4 C 3.02   

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BVerwG, 13.03.2003 - 4 C 3.02 (https://dejure.org/2003,144)
BVerwG, Entscheidung vom 13.03.2003 - 4 C 3.02 (https://dejure.org/2003,144)
BVerwG, Entscheidung vom 13. März 2003 - 4 C 3.02 (https://dejure.org/2003,144)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • lexetius.com

    BauGB § 35 Abs. 3; ROG § 3 Nr. 4; § 4 Abs. 4 Satz 1
    Regionalplanung; Windenergienutzung; Ausschluss von Windenergieanlagen; gesamträumliches Planungskonzept; Rechtsänderung im Revisionsverfahren.

  • Bundesverwaltungsgericht

    BauGB § 35 Abs. 3
    Ausschluss von Windenergieanlagen; Rechtsänderung im Revisionsverfahren; Regionalplanung; Windenergienutzung; gesamträumliches Planungskonzept

  • Wolters Kluwer

    Baugenehmigung zur Errichtung einer Windenergieanlage; Raumordnungsplan ohne abschließende raumordnerische Entscheidung; Schlüssiges gesamträumliches Planungskonzept; Ausschlusswirkung des § 35 Abs. 3 Satz 3 Baugesetzbuch (BauGB); Entwürfe von Regionalplänen und ...

  • ponte-press.de PDF (Volltext/Auszüge)

    Regionalplanung; Windenergienutzung; Ausschluss von Windenergieanlagen; gesamträumliches Planungskonzept; Rechtsänderung im Revisionsverfahren. -

  • Judicialis

    BauGB § 35 Abs. 3; ; ROG § 3 Nr. 4; ; ROG § 4 Abs. 4 Satz 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BauGB § 35 Abs. 3; ROG § 3 Nr. 4 § 4 Abs. 4 S. 1
    Regionalplanung; Windenergienutzung; Ausschluss von Windenergieanlagen; gesamträumliches Planungskonzept; Rechtsänderung im Revisionsverfahren

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Raumordnungsplan mit "weißen Flächen"

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 2003, 1261
  • BauR 2003, 1172
  • BayVBl 2003, 757
  • ZfBR 2003, 469
 
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Wird zitiert von ... (178)Neu Zitiert selbst (14)

  • BVerwG, 20.01.1984 - 4 C 43.81

    Privilegiertes Vorhaben - Öffentliche Belange - Außenwirkung - Standortbezogen -

    Auszug aus BVerwG, 13.03.2003 - 4 C 3.02
    Neue Tatsachen, die erst während des Revisionsverfahrens entstanden sind, können dagegen regelmäßig nicht in dieses Verfahren eingeführt werden (vgl. BVerwG, Urteil vom 20. Januar 1984 - BVerwG 4 C 43.81 - BVerwGE 68, 311 ; Urteil vom 20. Oktober 1992 - BVerwG 9 C 77.91 - BVerwGE 91, 104 ).

    Dabei kann unentschieden bleiben, ob ein - nicht als förmlicher Rechtssatz erlassener - Regionalplan materiellen Rechtsnormcharakter hat oder haben kann (vgl. dazu BVerwG, Urteil vom 20. Januar 1984 - BVerwG 4 C 43.81 - BVerwGE 68, 311 ) und deshalb zu beachten wäre, wenn er während des Revisionsverfahrens in Kraft tritt.

  • BVerwG, 13.03.2003 - 4 C 4.02

    Regionalplanung; Windenergienutzung; Vorrang- und Vorbehaltsgebiete; Ausschluss

    Auszug aus BVerwG, 13.03.2003 - 4 C 3.02
    Ist in einem Standorte für Windenergieanlagen ausweisenden Raumordnungsplan für bestimmte Flächen noch keine abschließende raumordnerische Entscheidung getroffen und fehlt es daher an einem schlüssigen gesamträumlichen Planungskonzept, kann der Raumordnungsplan die Ausschlusswirkung des § 35 Abs. 3 Satz 3 BauGB nicht entfalten (im Anschluss an BVerwG, Urteil vom 17. Dezember 2002 - BVerwG 4 C 15.01 - und Urteil vom 13. März 2003 - BVerwG 4 C 4.02.).

    Nach der Rechtsprechung des erkennenden Senats (Urteil vom 13. März 2003 - BVerwG 4 C 4.02 -, im Anschluss an das Urteil vom 17. Dezember 2002 - BVerwG 4 C 15.01 - zur Veröffentlichung vorgesehen) ist bei der Auslegung und Anwendung von § 35 Abs. 3 Satz 3 BauGB von folgenden Grundsätzen auszugehen:.

  • BVerwG, 17.12.2002 - 4 C 15.01

    Windkraftanlagen; gesetzliche Privilegierung; Planungsvorbehalt;

    Auszug aus BVerwG, 13.03.2003 - 4 C 3.02
    Ist in einem Standorte für Windenergieanlagen ausweisenden Raumordnungsplan für bestimmte Flächen noch keine abschließende raumordnerische Entscheidung getroffen und fehlt es daher an einem schlüssigen gesamträumlichen Planungskonzept, kann der Raumordnungsplan die Ausschlusswirkung des § 35 Abs. 3 Satz 3 BauGB nicht entfalten (im Anschluss an BVerwG, Urteil vom 17. Dezember 2002 - BVerwG 4 C 15.01 - und Urteil vom 13. März 2003 - BVerwG 4 C 4.02.).

    Nach der Rechtsprechung des erkennenden Senats (Urteil vom 13. März 2003 - BVerwG 4 C 4.02 -, im Anschluss an das Urteil vom 17. Dezember 2002 - BVerwG 4 C 15.01 - zur Veröffentlichung vorgesehen) ist bei der Auslegung und Anwendung von § 35 Abs. 3 Satz 3 BauGB von folgenden Grundsätzen auszugehen:.

  • VG Leipzig, 23.08.2001 - 4 K 1798/96
    Auszug aus BVerwG, 13.03.2003 - 4 C 3.02
    Es kann jedoch als unbenannter, durch § 4 Abs. 4 Satz 1 ROG konkretisierter öffentlicher Belang im Sinne von § 35 Abs. 3 Satz 1 BauGB beachtlich sein (vgl. VG Leipzig, Urteil vom 23. August 2001 - 4 K 1798/96 - SächsVBl. 2002, 177) und sich je nach den Umständen des Einzelfalls auch gegenüber einem im Außenbereich privilegierten Vorhaben wie einer Windenergieanlage durchsetzen.
  • BVerwG, 15.05.1997 - 4 C 23.95

    Bauplanungsrecht - Beeinträchtigung des Landschaftsbildes oder des Interesses der

    Auszug aus BVerwG, 13.03.2003 - 4 C 3.02
    Denn diese Aufzählung ist nicht abschließend (BVerwG, Urteil vom 15. Mai 1997 - BVerwG 4 C 23.95 - ZfBR 1997, 322).
  • BVerwG, 19.09.2002 - 4 C 10.01

    Vollstreckungsabwehrklage; rechtsvernichtende Einwendung; Bauvorbescheid;

    Auszug aus BVerwG, 13.03.2003 - 4 C 3.02
    Dabei kann auch hier offen bleiben, ob im In-Kraft-Treten eines Flächennutzungsplans, der nach der Rechtsprechung des Senats nicht als Rechtsnorm anzusehen ist (BVerwG, Beschluss vom 20. Juli 1990 - BVerwG 4 N 3.88 - ZfBR 1990, 296; Urteil vom 19. September 2002 - BVerwG 4 C 10.01 - ZfBR 2003, 148), eine derartige Rechtsänderung liegen kann.
  • BVerwG, 01.12.1972 - IV C 6.71

    Beachtlichkeit eines während des Revisionsverfahrens zustandekommenden

    Auszug aus BVerwG, 13.03.2003 - 4 C 3.02
    a) Allerdings sind Rechtsänderungen, die während der Anhängigkeit des Revisionsverfahrens eintreten, in dem gleichen Umfang für das Revisionsgericht beachtlich, wie sie die Vorinstanz beachten müsste, wenn sie jetzt entschiede (stRspr, vgl. z.B. BVerwG, Urteil vom 1. Dezember 1972 - BVerwG 4 C 6.71 - BVerwGE 41, 227 ).
  • BVerwG, 20.07.1990 - 4 N 3.88

    Ausschluß der Darstellungen des Flächennutzungsplans von der

    Auszug aus BVerwG, 13.03.2003 - 4 C 3.02
    Dabei kann auch hier offen bleiben, ob im In-Kraft-Treten eines Flächennutzungsplans, der nach der Rechtsprechung des Senats nicht als Rechtsnorm anzusehen ist (BVerwG, Beschluss vom 20. Juli 1990 - BVerwG 4 N 3.88 - ZfBR 1990, 296; Urteil vom 19. September 2002 - BVerwG 4 C 10.01 - ZfBR 2003, 148), eine derartige Rechtsänderung liegen kann.
  • BVerwG, 10.12.1981 - 3 C 27.80

    Feststellung von Vertreibungsschäden - Bewertung des landwirtschaftlichen

    Auszug aus BVerwG, 13.03.2003 - 4 C 3.02
    Das Fehlen eines förmlichen Revisionsantrags ist jedoch unschädlich, wenn das Ziel der Revision bereits aus der Tatsache ihrer Einlegung allein oder in Verbindung mit den während der Revisions(begründungs)frist abgegebenen Erklärungen ersichtlich ist (stRspr, vgl. z.B. BVerwG, Urteil vom 22. September 1961 - BVerwG 4 C 188.60 - Buchholz 310 § 139 VwGO Nr. 4; Urteil vom 10. Dezember 1981 - BVerwG 3 C 27.80 - Buchholz 310 § 139 VwGO Nr. 59).
  • OVG Niedersachsen, 22.01.1999 - 1 L 5538/97

    Ausschlußwirkung; Windkraftanlage; Standortfestlegung; Flächennutzungsplanenwurf

    Auszug aus BVerwG, 13.03.2003 - 4 C 3.02
    Deshalb folgt aus dem Sinn des § 35 Abs. 3 Satz 3 BauGB, dass seine Ausschlusswirkung nicht nur von einer materiell rechtmäßigen Planung abhängt, sondern dass die Pläne auch formell in Kraft getreten sein müssen (im Ergebnis so auch OVG Lüneburg, Beschluss vom 22. Januar 1999 - 1 L 5538/97 - NuR 1999, 289 - BRS 62 Nr. 111; OVG Bautzen, Urteil vom 18. Mai 2000 - 1 B 29/98 - NuR 2002, 162 = …
  • OVG Sachsen, 18.05.2000 - 1 B 29/98

    Planungsrechtlicher Bauvorbescheid für die Errichtung von Windkraftanlagen;

  • BVerwG, 20.10.1992 - 9 C 77.91

    Revision - Tatsachenbindung - Asylbewerber

  • BVerwG, 09.08.1976 - 4 B 153.75

    Nichtzulassung einer Revision - Erschließung einer vorhandenen Wohnsiedlung -

  • BVerwG, 22.09.1961 - IV C 188.60

    Feststellung von Hausratverlust und Gewährung von Hausratentschädigung nach

  • OVG Schleswig-Holstein, 20.01.2015 - 1 KN 6/13

    Teilfortschreibung des Regionalplans 2012 für die Planungsräume I und III zur

    Durch diese Vorgaben muss sichergestellt sein, dass sich die privilegierte Nutzung an den ihr zugewiesenen Standorten gegenüber konkurrierenden Nutzungen durchsetzt (vgl. BVerwG, Urt. v. 13.03.20034 C 3/02 - NVwZ 2003, 1261 - Juris Rn. 20; BVerwG, Urt. v. 20.05.2010 - 4 C 7/09 - BVerwGE 137, 74 - Juris Rn. 46 zu Flächennutzungsplänen).

    Dafür bedarf es eines schlüssigen gesamträumlichen Planungskonzepts (BVerwG, Urt. v. 13.03.2003 - 4 C 3.02 - NVwZ 2003, 1261).

  • BVerwG, 20.05.2010 - 4 C 7.09

    Windenergieanlagen; Flächennutzungsplan; ~ mit den Wirkungen des § 35 Abs. 3 Satz

    (1) Die Anforderungen, die das Abwägungsgebot an eine wirksame Konzentrationsflächenplanung stellt, sind in der Rechtsprechung des Senats geklärt (Urteile vom 17. Dezember 2002 a.a.O., vom 13. März 2003 - BVerwG 4 C 4.02 - BVerwGE 118, 33 und - BVerwG 4 C 3.02 - NVwZ 2003, 1261, vom 21. Oktober 2004 - BVerwG 4 C 2.04 - BVerwGE 122, 109 und vom 24. Januar 2008 - BVerwG 4 CN 2.07 - NVwZ 2008, 559).
  • BVerwG, 13.12.2012 - 4 CN 1.11

    Außenbereich; Windkraftanlagen; Flächennutzungsplan; Darstellung einer

    Die gemeindliche Entscheidung muss nicht nur Auskunft darüber geben, von welchen Erwägungen die positive Standortzuweisung getragen wird, sondern auch deutlich machen, welche Gründe es rechtfertigen, den übrigen Planungsraum von Windenergieanlagen freizuhalten (vgl. Urteile vom 17. Dezember 2002 - BVerwG 4 C 15.01 - BVerwGE 117, 287 und vom 13. März 2003 - BVerwG 4 C 3.02 - NVwZ 2003, 1261).

    Nicht entscheidungserheblich ist die Frage, nach welchem Vergleichsmaßstab zu beurteilen ist, ob das Planungsergebnis der Windenergie substanziell Raum verschafft (vgl. zu diesem Erfordernis als Voraussetzung für die Rechtmäßigkeit des Abwägungsergebnisses Urteile vom 17. Dezember 2002 - BVerwG 4 C 15.01 - BVerwGE 117, 287 , vom 13. März 2003 - BVerwG 4 C 3.02 - NVwZ 2003, 1261 und - BVerwG 4 C 4.02 - NVwZ 2003, 738 , vom 21. Oktober 2004 - BVerwG 4 C 2.04 - BVerwGE 122, 109 und vom 24. Januar 2008 - BVerwG 4 CN 2.07 - NVwZ 2008, 559 ).

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