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   VGH Bayern, 20.01.2004 - 8 N 02.3211   

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VGH Bayern, 20.01.2004 - 8 N 02.3211 (https://dejure.org/2004,22123)
VGH Bayern, Entscheidung vom 20.01.2004 - 8 N 02.3211 (https://dejure.org/2004,22123)
VGH Bayern, Entscheidung vom 20. Januar 2004 - 8 N 02.3211 (https://dejure.org/2004,22123)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Überprüfung des Art. 22a des Bayerischen Straßengesetzes und Wegegesetzes (BayStrWG) im Hinblick auf die inhaltliche Konkretisierung als Ermächtigungsnorm; Zulässigkeit einer Begründungserleichterung wegen des Bestehens eines intendierten Ermessens bei Konkretisierung ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2004, 879
  • BayVBl 2004, 336
 
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Wird zitiert von ... (36)Neu Zitiert selbst (21)

  • VGH Bayern, 29.10.2008 - 8 B 05.1468

    BayVGH beanstandet die monopolartige Vergabe von Werbenutzungsverträgen durch die

    Der Senat hat hierzu in seiner Entscheidung vom 20. Januar 2004 (VGH n.F. 57, 27/31 ff. = BayVBl 2004, 336/337 f. = FStBay 2004, Nr. 325 S. 871 f.) Folgendes ausgeführt:.

    Im Rahmen der Ermächtigung zum Erlass von Sondernutzungssatzungen können Gemeinden und Landkreise jedoch (vgl. BayVGH vom 20.1.2004 BayVBl 2004, 336/337) - ohne die Schwelle zwischen Gemeingebrauch und Sondernutzung zu verändern - eine Bagatellschwelle definieren, unterhalb derer sie auf eine Sondernutzungserlaubnis verzichten.

    Art. 22a BayStrWG gestattet es den Gemeinden und Landkreisen nämlich nur, bürgerlich-rechtliche Sondernutzungstatbestände öffentlich-rechtlich durch Satzung zu regeln (vgl. BayVGH vom 20.1.2004 BayVBl 2004, 336/337).

    Die abzuwägenden Belange finden sich dabei vor allem in den Vorschriften des Bayerischen Straßen- und Wegegesetzes (namentlich, soweit sie die Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs gewährleisten), vereinzelt aber auch in Vorschriften des Straßenverkehrsrechts und - ebenso vereinzelt - auch in städtebaulichen, baupflegerischen oder denkmalschützerischen Vorschriften, soweit diese einen eindeutigen Bezug zur Straße aufweisen (vgl. BayVGH vom 20.1.2004 BayVBl 2004, 336/337 f.; vom 24.11.2003 FStBay 2004 Nr. 188).

    Insoweit bestimmt und begrenzt das Entscheidungsprogramm des Art. 18 Abs. 1 Satz 1 BayStrWG auch die Ermächtigung nach Art. 22a Satz 1 BayStrWG (vgl. BayVGH vom 20.1.2004 BayVBl 2004, 336/338).

    Hierbei sind die Verhältnisse am jeweiligen Standort zu würdigen und mit den verschiedenen anderen straßenrechtlichen und städtebaulichen Gesichtspunkten abzuwägen, die nach den vorstehenden Ausführungen im Erlaubnisverfahren herangezogen werden dürfen (vgl. BayVGH vom 20.1.2004 BayVBl 2004, 336/337 f.).

    Art. 22a BayStrWG enthält dafür nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofs mangels entsprechender materieller Regelungen keinen Ausnahmetatbestand (vgl. BayVGH vom 20.1.2004 BayVBl 2004, 336/337 f.).

  • VGH Bayern, 22.06.2010 - 8 BV 10.182

    Straßenrechtliche Sondernutzungserlaubnis; Auflage; Spendensammelverbot

    Daneben können aber auch Belange des Straßen- und Stadtbilds und der Ausgleich gegenläufiger Interessen verschiedener Straßennutzer in der Ermessensentscheidung berücksichtigt werden (vgl. BayVGH vom 20.1.2004 BayVBl. 2004, 336/337 f.; vom 23.7.2009 BayVBl. 2010, 306/307; VGH Bad.-Württ. vom 9.12.1999 NVwZ-RR 2000, 837).

    Hingegen können Auflagen in einer straßenrechtlichen Sondernutzungserlaubnis nicht auf immissionsschutz-, umwelt- oder sicherheitsrechtliche Überlegungen oder auf sonstige mit der Straßennutzung nicht in Zusammenhang stehende öffentliche Belange gestützt werden (vgl. BayVGH vom 20.1.2004 BayVBl. 2004, 336/337 f.; vom 24.11.2003 BayVBl. 2004, 533; VGH Bad.-Württ. vom 14.10.1996 NVwZ-RR 1997, 679).

    Soweit konkrete städtebauliche oder straßengestalterische Gründe vorliegen, kann ein solches Verbot unter Umständen auch weite Teile einer historischen Altstadt erfassen (vgl. BayVGH vom 20.1.2004 BayVBl 2004, 336 ff.).

    Daneben können aber auch Belange des Straßen- und Stadtbilds und der Ausgleich gegenläufiger Interessen verschiedener Straßennutzer in der Ermessensentscheidung berücksichtigt werden (vgl. BayVGH vom 20.1.2004 BayVBl. 2004, 336/337 f.; vom 23.7.2009 BayVBl. 2010, 306/307; VGH Bad.-Württ. vom 9.12.1999 NVwZ-RR 2000, 837).

    Hingegen können Auflagen in einer straßenrechtlichen Sondernutzungserlaubnis nicht auf immissionsschutz-, umwelt- oder sicherheitsrechtliche Überlegungen oder auf sonstige mit der Straßennutzung nicht in Zusammenhang stehende öffentliche Belange gestützt werden (vgl. BayVGH vom 20.1.2004 BayVBl. 2004, 336/337 f.; vom 24.11.2003 BayVBl 2004, 533; VGH Bad.-Württ. vom 14.10.1996 NVwZ-RR 1997, 679).

    Soweit konkrete städtebauliche oder straßengestalterische Gründe vorliegen, kann ein solches Verbot unter Umständen auch weite Teile einer historischen Altstadt erfassen (vgl. BayVGH vom 20.1.2004 BayVBl 2004, 336 ff.).

  • VGH Bayern, 23.07.2009 - 8 B 08.3282

    Konkurrentenklage auf Widerruf einer Sondernutzungserlaubnis

    Das in Art. 18 Abs. 1 Satz 1 i.V.m. Art. 14 Abs. 1 BayStrWG vorgegebene Entscheidungsprogramm der Straßenbaubehörde, das der Erteilung einer Sondernutzungserlaubnis zugrunde liegt, stellt auf eine Benutzung der gewidmeten Straßenfläche ab, die nicht mehr gemeingebräuchlich ist, weil sie nicht vorwiegend zu Zwecken des Verkehrs erfolgt (vgl. BayVGH vom 17.9.2003 a.a.O.; vom 24.11.2003 a.a.O. S. 533 f.; vom 20.1.2004 BayVBl 2004, 336).

    Da der Straße als Verkehrsfläche eine wichtige Mittlerfunktion zukommt, soll die Behörde durch das in Art. 18 Abs. 1 Satz 1 BayStrWG enthaltene Verbot mit Erlaubnisvorbehalt in die Lage versetzt werden zu prüfen, ob und gegebenenfalls inwieweit eine abweichende Nutzung der Verkehrsfläche noch mit den Belangen des Straßenrechts - vor allem, wie sie in den Vorschriften des Straßen- und Wegerechts, aber zum Teil auch in den Vorschriften des Straßenverkehrsrechts zum Ausdruck kommen (vgl. BayVGH vom 20.1.2004 a.a.O. S. 337) - vereinbar ist.

    Im Einzelfall können hier auch noch Belange des Umfelds der Straße in städtebaulichen oder baupflegerischen Vorschriften mit eine Rolle spielen, soweit sie einen eindeutigen Bezug zur Straße aufweisen (vgl. BayVGH vom 20.1.2004 a.a.O. S. 337; vom 15.7.1999 a.a.O.; Wiget in Zeitler, BayStrWG, Stand: 15.2.2009, RdNr. 26 zu RdNr. 18).

  • VGH Bayern, 29.10.2008 - 8 B 05.1471

    BayVGH beanstandet die monopolartige Vergabe von Werbenutzungsverträgen durch die

    Der Senat hat hierzu in seiner Entscheidung vom 20. Januar 2004 (VGH n.F. 57, 27/31 ff. = BayVBl 2004, 336/337 f. = FStBay 2004, Nr. 325 S. 871 f.) Folgendes ausgeführt:.

    Im Rahmen der Ermächtigung zum Erlass von Sondernutzungssatzungen können Gemeinden und Landkreise jedoch (vgl. BayVGH vom 20.1.2004 BayVBl 2004, 336/337) - ohne die Schwelle zwischen Gemeingebrauch und Sondernutzung zu verändern - eine Bagatellschwelle definieren, unterhalb derer sie auf eine Sondernutzungserlaubnis verzichten.

    Art. 22a BayStrWG gestattet es den Gemeinden und Landkreisen nämlich nur, bürgerlich-rechtliche Sondernutzungstatbestände öffentlich-rechtlich durch Satzung zu regeln (vgl. BayVGH vom 20.1.2004 BayVBl 2004, 336/337).

    Die abzuwägenden Belange finden sich dabei vor allem in den Vorschriften des Bayerischen Straßen- und Wegegesetzes (namentlich, soweit sie die Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs gewährleisten), vereinzelt aber auch in Vorschriften des Straßenverkehrsrechts und - ebenso vereinzelt - auch in städtebaulichen, baupflegerischen oder denkmalschützerischen Vorschriften, soweit diese einen eindeutigen Bezug zur Straße aufweisen (vgl. BayVGH vom 20.1.2004 BayVBl 2004, 336/337 f.; vom 24.11.2003 FStBay 2004 Nr. 188).

    Insoweit bestimmt und begrenzt das Entscheidungsprogramm des Art. 18 Abs. 1 Satz 1 BayStrWG auch die Ermächtigung nach Art. 22a Satz 1 BayStrWG (vgl. BayVGH vom 20.1.2004 BayVBl 2004, 336/338).

    Hierbei sind die Verhältnisse am jeweiligen Standort zu würdigen und mit den verschiedenen anderen straßenrechtlichen und städtebaulichen Gesichtspunkten abzuwägen, die nach den vorstehenden Ausführungen im Erlaubnisverfahren herangezogen werden dürfen (vgl. BayVGH vom 20.1.2004 BayVBl 2004, 336/337 f.).

    Art. 22a BayStrWG enthält dafür nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofs mangels entsprechender materieller Regelungen keinen Ausnahmetatbestand (vgl. BayVGH vom 20.1.2004 BayVBl 2004, 336/337 f.).

  • VGH Bayern, 22.11.2006 - 8 BV 05.1918

    Sondernutzungsgebühren (Luftsteuer) für Balkone rechtswidrig

    Die Beklagte durfte diese materiell bürgerlich-rechtliche Sondernutzung auf Grund der Ermächtigung des Art. 22a Satz 1 BayStrWG indes durch Satzung regeln und einem öffentlich-rechtlichen Regime unterwerfen, das u.a. auch die Ersetzung eines privatrechtlichen (vertraglichen) Entgelts durch einen Gebührenverwaltungsakt nach Art. 13 Abs. 1 Nr. 3 lit. b) KAG i.V.m. § 118 Satz 1 der Abgabenordnung (AO) einschließt (vgl. auch BayVGH vom 20.1.2004 BayVBl 2004, 336/337).
  • VGH Bayern, 15.12.2017 - 8 ZB 16.1806

    Keine öffentlich-rechtliche Erlaubnis für die Verlegung von Stolpersteinen in der

    Dass ein derartiger Substanzeingriff dem zivilrechtlichen Regelungsregime unterfallen soll, orientiert sich am gesetzlichen Leitbild der Art. 18 ff. BayStrWG (vgl. dazu BayVGH, U.v. 20.1.2004 - 8 N 02.3211 - NVwZ-RR 2004, 879 = juris Rn. 75).
  • VG Bayreuth, 11.02.2020 - B 1 K 18.1221

    Sondernutzungserlaubnis für Außengastronomie bei faktischen

    Da der Straße als Verkehrsfläche eine wichtige Mittlerfunktion zukommt, soll die Behörde durch das in Art. 18 Abs. 1 Satz 1 BayStrWG enthaltene Verbot mit Erlaubnisvorbehalt in die Lage versetzt werden zu prüfen, ob und gegebenenfalls inwieweit eine abweichende Nutzung der Verkehrsfläche noch mit den Belangen des Straßenrechts - vor allem, wie sie in den Vorschriften des Straßen- und Wegerechts, aber zum Teil auch in den Vorschriften des Straßenverkehrsrechts zum Ausdruck kommen (vgl. BayVGH vom 20.1.2004 - 8 N 02.3211) - vereinbar ist.

    Im Einzelfall könnten hier auch noch Belange des Umfelds der Straße in städtebaulichen oder baupflegerischen Vorschriften mit eine Rolle spielen, soweit sie einen eindeutigen Bezug zur Straße aufweisen (vgl. BayVGH, U.v. 20.1.2004 - 8 N 02.3211; Wiget in Zeitler, BayStrWG, Stand: 15.2.2009, Rn. 26 zu Art. 18).

    Im Blickfeld steht die Straße als Verkehrsfläche, die abweichend von dieser Funktion genutzt werden soll, und die Prüfung, ob die straßenfremde Nutzung nach behördlichem Ermessen mit den Belangen des Straßen- und Wegerechts vereinbar ist (BayVGH, U.v. 20.1.2004 - 8 N 03.3211 - BayVBl 2004, 336 = juris Rn. 78).

    Im Blickfeld der Erlaubnisbehörde steht daher die Straße als Verkehrsfläche, die abweichend von dieser Funktion genutzt werden soll, und die Prüfung, ob die straßenfremde Nutzung nach behördlichem Ermessen mit den Belangen des Straßen- und Wegerechts vereinbar ist (vgl. BayVGH, U. v. 20.1.2004 - 8 N 02.3211 - juris Rn. 78).

  • VGH Baden-Württemberg, 29.03.2017 - 5 S 533/17

    Normenkontrolle - Zur Frage der Rechtmäßigkeit einer kommunalen

    Ordnungs-, gewerbe- oder gaststättenrechtliche Gesichtspunkte dürften dagegen nicht hierzu gehören (vgl. Senatsbeschluss vom 14.10.1996 - 5 S 1775/96 - juris; BayVGH, Urteil vom 20.1.2004 - 8 N 02.3211 - NVwZ-RR 2004, 879 [880]).
  • VGH Baden-Württemberg, 08.05.2019 - 5 S 1439/16

    Verknüpfung der Möglichkeit der kostenlosen Nutzung einer Gästetoilette mit der

    Ordnungs-, gewerbe- oder gaststättenrechtliche Gesichtspunkte dürften dagegen nicht hierzu gehören (vgl. Senatsbeschluss vom 14.10.1996 - 5 S 1775/96 - juris; BayVGH, Urteil vom 20.1.2004 - 8 N 02.3211 - NVwZ-RR 2004, 879 [880]).
  • VGH Bayern, 15.02.2019 - 8 CS 18.2364

    Ermessensausfall und fehlende Heilungsmöglichkeit

    Es liegt weder ein Fall der Ermessensreduzierung auf Null, noch ein Fall des intendierten Ermessens vor (vgl. dazu BVerwG, U.v. 16.6.1997 - 3 C 22.96 - BVerwGE 105, 55/57 f. = juris Rn. 14; BayVGH, U.v. 20.1.2004 - 8 N 02.3211 - VGH n.F. 57, 27/38 = juris Rn. 51; Nds OVG, U.v. 10.2.2011 - 12 LB 318/08 - DAR 2011, 339 = juris Rn. 23 f. m.w.N.), noch fehlt es an der Schutzwürdigkeit des Adressaten aufgrund ausreichender Kenntnis der Sach- und Rechtslage (vgl. § 39 Abs. 2 Nr. 2 VwVfG und BVerwG, U.v. 14.10.1965 - 2 C 3.63 - BVerwGE 22, 215/218 = juris Rn. 31).
  • VGH Bayern, 22.06.2010 - 8 B 10.970

    Fortsetzungsfeststellungsantrag; Wiederholungsgefahr; Sondernutzungserlaubnis;

  • VGH Bayern, 17.04.2012 - 8 ZB 11.2785

    Sondernutzungserlaubnis für Freisitzfläche einer Gaststätte; Ermessen;

  • VG München, 31.05.2016 - M 2 K 15.5322

    Keine Erteilung einer Sondernutzungserlaubnis für "Stolpersteine" in München

  • VGH Bayern, 05.12.2011 - 8 ZB 11.1748

    Berufungszulassung (abgelehnt); Sondernutzungserlaubnis für Freischankfläche;

  • VG München, 31.05.2016 - M 2 K 15.5323

    Sondernutzungserlaubnis für den Einbau eines "Stolpersteins" auf dem Gehweg

  • VGH Bayern, 01.08.2017 - 8 ZB 17.1015

    Sondernutzungserlaubnis zum Aufstellen von Altkleidersammelcontainern

  • VG München, 31.05.2016 - M 2 K 15.5324

    Sondernutzungserlaubnis für den Einbau eines "Stolpersteins" auf dem Gehweg

  • VG Aachen, 30.03.2012 - 6 K 1625/10

    Anspruch auf eine Sondernutzungserlaubnis für die Errichtung eines Podestes zum

  • VG Ansbach, 01.03.2017 - AN 10 K 16.01361

    Sondernutzungserlaubnis zum Aufstellen von Altkleidercontainern

  • VGH Bayern, 15.12.2017 - 8 ZB 16.1819

    Keine öffentlich-rechtliche Erlaubnis für die Verlegung von Stolpersteinen in der

  • VG Bayreuth, 25.06.2019 - B 1 K 17.229

    Sondernutzungserlaubnis zur Aufstellung von Altkleidersammelcontainern

  • VGH Bayern, 15.12.2017 - 8 ZB 16.1814

    Keine öffentlich-rechtliche Erlaubnis für die Verlegung von Stolpersteinen in der

  • VG Aachen, 13.03.2012 - 6 K 557/11

    Streit um Straßencafé vor einem Hotel in Monschau geht weiter

  • VG Neustadt, 11.09.2015 - 4 K 179/15

    Keine Sondernutzungserlaubnis für Außenbewirtung eines Restaurants auf

  • VGH Bayern, 15.12.2017 - 8 ZB 16.2117

    Anspruch auf Erteilung einer Sondernutzungserlaubnis zum Aufstellen von

  • VGH Bayern, 22.01.2018 - 8 ZB 17.1590

    Sondernutzung zur Aufstellung von Altkleidersammelcontainern

  • VG München, 02.04.2012 - M 8 K 11.1463

    Schaufenster- bzw. Ladenerweiterung in den Bereich von Arkaden, die als

  • VGH Bayern, 01.03.2021 - 8 B 21.646

    Straßenrechtliche Sondernutzung durch Aufstellen eines Altkleidersammelcontainers

  • VG Augsburg, 04.08.2011 - Au 5 K 10.933

    Top-Lux-Werbeanlage; Faktisches Mischgebiet; Sondernutzung des Straßenraums

  • VG München, 28.09.2010 - M 2 K 10.1880

    Sondernutzungserlaubnis; ermessenslenkende Verwaltungsvorschrift

  • VGH Bayern, 30.01.2020 - 8 ZB 19.1427

    Erfolgreicher Antrag auf Zulassung der Berufung wegen ernstlichen Zweifeln -

  • VG München, 24.10.2007 - M 22 S 07.4730

    CSU-Bezirksverband als Antragsteller; Aufstellen von Plakatständern mit

  • VG Ansbach, 21.06.2021 - AN 10 K 19.02569

    Widerruf einer Sondernutzungserlaubnis zur Aufstellung einer Werbeklapptafel

  • SG München, 12.01.2005 - S 42 KA 1716/03

    Anspruch auf Rücknahme eines bestandskräftigen Honorarbescheides für die

  • VG Augsburg, 13.09.2013 - Au 6 S 13.1377

    Einstweiliger Rechtschutz; Beseitigungsanordnung; Aufstellen von Wahlplakaten

  • VG Regensburg, 18.10.2012 - RO 2 K 12.1031

    Straßenrechtliche Sondernutzungserlaubnis für Markise einer Imbissstube im

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