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   VGH Bayern, 18.02.2004 - 24 B 03.645   

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https://dejure.org/2004,18229
VGH Bayern, 18.02.2004 - 24 B 03.645 (https://dejure.org/2004,18229)
VGH Bayern, Entscheidung vom 18.02.2004 - 24 B 03.645 (https://dejure.org/2004,18229)
VGH Bayern, Entscheidung vom 18. Februar 2004 - 24 B 03.645 (https://dejure.org/2004,18229)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Negativtest nach der Kampfhundeverordnung; Vom Hund ausgehende konkrete Gefahr; Befreiung von der Erlaubnis zum Halten von Kampfhunden; Anordnungen der ausbruchsicheren Unterbringung des Leinenzwangs in bestimmten Gebieten und des Maulkorbzwangs bei Auslauf in freier ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2005, 35
  • DÖV 2004, 579
  • BayVBl 2004, 461
 
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Wird zitiert von ... (52)Neu Zitiert selbst (3)

  • VGH Bayern, 09.11.2010 - 10 BV 06.3053

    Anordnungen zur Haltung von Hunden, die in der Kampfhundeverordnung aufgeführt

    Eine Anordnung nach Art. 18 Abs. 2 LStVG darf allerdings nur erlassen werden, wenn im jeweils gesondert zu betrachtenden Einzelfall eine konkrete Gefahr für die betreffenden Schutzgüter vorliegt (ständige Rechtsprechung des Senats; vgl. z.B. BayVGH vom 15.3.2005 Az. 24 BV 04.2755 ; vom 18.2.2004 BayVBl 2004, 535).

    Bei frei umherlaufenden größeren Hunden kommt es auch häufig vor, dass unerfahrene und ängstliche Personen, insbesondere Kinder oder auch ältere Menschen, allein durch das Herannahen von großen Hunden in Angstzustände versetzt werden, was bereits als eine Beeinträchtigung der Gesundheit anzusehen ist (vgl. BayVGH vom 18.2.2004 a.a.O.).

  • VGH Bayern, 15.03.2005 - 24 BV 04.2755

    Einzelfallanordnungen zur Haltung einer Rottweiler-Hündin, Annahme einer

    Hinzuweisen ist in diesem Zusammenhang schließlich auch darauf, dass die hier streitigen Anordnungen nur teilweise mit denjenigen identisch sind, die der Entscheidung des Senats vom 18. Februar 2004 (24 B 03.645) zugrunde lagen, so dass jedenfalls ein partielles Entscheidungsdefizit vorliegt.

    Nach ständiger Rechtsprechung des Senats (siehe etwa das Urteil vom 18. Februar 2004, 24 B 03.645) steht der Umstand, dass ein Hund den Wesenstest nach § 1 Abs. 2 KampfhundeV bestanden hat, einer Einzelfallanordnung nicht entgegen.

    Der Senat hat bereits im Urteil vom 18. Februar 2004 (24 B 03.645) darauf hingewiesen, dass er nicht der Auffassung folgt, wonach mögliche Fehlreaktionen von Passanten nicht als eine vom Hund ausgehende Gefahr einzustufen sind, da diese erst durch den frei herumlaufenden Hund hervorgerufen werden.

  • VGH Bayern, 07.04.2004 - 24 CS 04.53

    Zuständigkeit für Anordnungen nach Art. 18 Abs. 2 LStVG, Leinenzwang für

    Mit rechtskräftigem Urteil vom 18. Februar 2004 (24 B 03.645) hat der Senat das Urteil des Verwaltungsgerichts Regensburg vom 7. Januar 2003, auf das das Verwaltungsgericht in seinem Beschluss zur Begründung Bezug genommen hat, aufgehoben.
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