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   BGH, 13.02.2004 - V ZR 217/03   

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https://dejure.org/2004,93
BGH, 13.02.2004 - V ZR 217/03 (https://dejure.org/2004,93)
BGH, Entscheidung vom 13.02.2004 - V ZR 217/03 (https://dejure.org/2004,93)
BGH, Entscheidung vom 13. Februar 2004 - V ZR 217/03 (https://dejure.org/2004,93)
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Volltextveröffentlichungen (16)

  • Deutsches Notarinstitut

    BGB § 906 Abs. 1 Satz 2
    Unter den gesetzlich festgelegten Richtwerten liegende Immissionen sind i.d.R. unwesentlich

  • Kanzlei Prof. Schweizer

    Mobilfunksendeanlage im Rahmen der Grenzwerte

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Beeinträchtigung der Gesundheit durch elektromagnetische Felder; Unterlassungsansprüche gegen Betreiber einer Mobilfunkanlage wegen Gesundheitsbeeinträchtigung; Gesundheitsgefährdungsrisiko und Duldungspflicht in Bezug auf Einhaltung von Grenzwerten von ...

  • Berliner Mieterverein (Volltext/Auszüge/Inhaltsangabe)

    Mobilfunksendeanlage

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Kein Unterlassungsanspruch gegen Mobilfunkanlage

  • Judicialis

    BGB § 906 Abs. 1 Satz 2

  • ra.de
  • Juristenzeitung(kostenpflichtig)

    Zur Indizwirkung von Grenz- und Richtwerten für Immissionen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 906 Abs. 1 S. 2
    Unterlassungsansprüche gegenüber einer Mobilfunksendeanlage

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verbot einer Mobilfunkanlage wegen Gesundheitsgefährdung?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (10)

  • bundesgerichtshof.de (Pressemitteilung)

    Zu den Voraussetzungen des privaten Immissionsschutzes gegen Mobilfunksendeanlagen

  • lexetius.com (Pressemitteilung)

    Bundesgerichtshof zu den Voraussetzungen des privaten Immissionsschutzes gegen Mobilfunksendeanlagen

  • nomos.de PDF, S. 5 (Kurzinformation)

    Privater Immissionsschutz gegen Mobilfunksendeanlagen

  • heise.de (Pressebericht, 13.02.2004)

    BGH weist Klage gegen Mobilfunksendeanlage ab

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Voraussetzungen des privaten Immissionsschutzes gegen Mobilfunksendeanlagen

  • Thüringer Oberlandesgericht (Leitsatz)

    Abwehr von Elektromagnetismus

  • vermieter-ratgeber.de (Kurzinformation/Auszüge)

    Handy-Sender

  • jurawelt.com (Pressemitteilung)

    Voraussetzungen des privaten Immissionsschutzes

  • beck.de (Leitsatz)

    Voraussetzungen des privaten Immissionsschutzes gegen Mobilfunksendeanlagen

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Schutz gegen Mobilfunkanlagen

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Verbot einer Mobilfunkanlage wegen Gesundheitsgefährdung? (IBR 2004, 1053)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2004, 1317
  • MDR 2004, 742
  • NVwZ 2004, 1019
  • NZM 2004, 310
  • ZMR 2004, 415
  • MMR 2004, 391
  • BauR 2005, 74
  • BauR 2006, 1676 (Ls.)
  • BayVBl 2004, 668
 
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Wird zitiert von ... (95)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerfG, 28.02.2002 - 1 BvR 1676/01

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen Mobilfunkanlage

    Auszug aus BGH, 13.02.2004 - V ZR 217/03
    Richtig ist - worauf die Revision hinweist -, daß die 26. BImSchV keine Vorsorgekomponente enthält (vgl. Stellungnahme des Wirtschaftsausschusses, BR-Drucks. 393/1/96, S. 5; siehe auch BVerfG NJW 2002, 1638, 1639; Kutscheidt, NJW 1997, 2481, 2484).

    Diese ist aber von Verfassungs wegen nicht zu beanstanden (BVerfG NJW 2002, 1638) und daher bindend.

    Sieht man einmal davon ab, daß die Klägerin an den von der Revision angegebenen Stellen ganz überwiegend nicht die Einholung eines Sachverständigengutachtens beantragt hat, sondern die Vernehmung sachverständiger Zeugen zu den von ihnen in der Wissenschaft bekannten Ansichten, so hat das Berufungsgericht jedenfalls eine Beweiserhebung durch Einholung von Sachverständigengutachten zu Recht unter Hinweis auf die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (NJW 2002, 1638, 1639 f.) abgelehnt.

    Das deckt sich mit den Empfehlungen der Strahlenschutzkommission vom 13./14. September 2001 und liegt auch der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Verfassungsmäßigkeit der 26. BImSchV zugrunde (NJW 2002, 1638, 1639).

    Es bleibt allein Sache des Verordnungsgebers, die Entwicklung zu beobachten und etwaigen neuen Erkenntnissen durch engere oder weitere Grenzen Rechnung zu tragen (BVerfG NJW 2002, 1638, 1639).

  • BGH, 20.11.1992 - V ZR 82/91

    Lärmimmissionen durch Frösche in einem Gartenteich

    Auszug aus BGH, 13.02.2004 - V ZR 217/03
    Ob eine Beeinträchtigung wesentlich ist, hängt - wie das Berufungsgericht nicht verkannt hat - nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes von dem Empfinden eines verständigen Durchschnittsmenschen ab und davon, was diesem auch unter Würdigung anderer öffentlicher und privater Belange billigerweise nicht mehr zuzumuten ist (Senat, BGHZ 120, 239, 255; 121, 248, 255; 146, 261, 264).

    Richtig daran ist, daß grundsätzlich der Störer darlegen und beweisen muß, daß sich eine Beeinträchtigung nur als unwesentlich darstellt (Senat, BGHZ 120, 239, 257).

  • BGH, 23.03.1990 - V ZR 58/89

    Begriff der wesentlichen Geräuschimmissionen; Ansprüche bei Volksfestlärm;

    Auszug aus BGH, 13.02.2004 - V ZR 217/03
    Dies entbindet den Tatrichter aber nicht von der Verpflichtung, die Umstände des Einzelfalls zu würdigen und unter Berücksichtigung des Empfindens eines verständigen Menschen zu entscheiden, ob trotz Überschreitens der Grenzwerte möglicherweise doch von einer unwesentlichen Beeinträchtigung auszugehen ist (BGHZ 111, 63, 66 ff. m.w.N.).
  • BGH, 05.02.1993 - V ZR 62/91

    Klageanträge bei immissionsrechtlicher Unterlassungsklage - Lärmimmissionen eines

    Auszug aus BGH, 13.02.2004 - V ZR 217/03
    Ob eine Beeinträchtigung wesentlich ist, hängt - wie das Berufungsgericht nicht verkannt hat - nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes von dem Empfinden eines verständigen Durchschnittsmenschen ab und davon, was diesem auch unter Würdigung anderer öffentlicher und privater Belange billigerweise nicht mehr zuzumuten ist (Senat, BGHZ 120, 239, 255; 121, 248, 255; 146, 261, 264).
  • BVerfG, 31.01.2001 - 1 BvR 66/01

    Mangels Rechtswegerschöpfung unzulässige Verfassungsbeschwerden gegen die

    Auszug aus BGH, 13.02.2004 - V ZR 217/03
    b) Etwas anderes ergibt sich entgegen der Auffassung der Revision nicht aus einer anderen Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (NJW 2001, 1482, 1483) zu einem mit der vorliegenden Konstellation vergleichbaren Fall.
  • BGH, 06.07.2001 - V ZR 246/00

    Zur Unterlassung von Industrielärmimmissionen bei späterer Wohnbebauung in der

    Auszug aus BGH, 13.02.2004 - V ZR 217/03
    Der Senat ist daher auch nach der Änderung des § 906 Abs. 1 BGB weiterhin davon ausgegangen, daß den in Satz 2 und 3 der Norm genannten Grenz- oder Richtwerten nur die Bedeutung zukommt, daß einem Überschreiten der Werte Indizwirkung für das Vorliegen einer wesentlichen Beeinträchtigung zukommt und ein Einhalten oder Unterschreiten der Grenz- oder Richtwerte die Unwesentlichkeit der Beeinträchtigung indiziert (vgl. BGHZ 148, 261, 264 f.).
  • BGH, 16.01.2015 - V ZR 110/14

    Rauchen auf dem Balkon

    Auch wenn in Gesetzen, Verordnungen oder allgemeinen Verwaltungsvorschriften für bestimmte Immissionen Grenz- oder Richtwerte festgelegt sind, bei deren Einhaltung nach § 906 Abs. 1 Sätze 2 und 3 BGB in der Regel von einer unwesentlichen Beeinträchtigung auszugehen ist, kommt eine davon abweichende Beurteilung bei einer besonderen Gefahrenlage im Einzelfall stets in Betracht (vgl. Senat, Urteil vom 6. Juli 2001 - V ZR 246/00, BGHZ 148, 261, 264; Urteil vom 13. Februar 2004 - V ZR 217/03, NJW 2004, 1317, 1318).

    Verhält es sich so, kommen die allgemeinen Grundsätze zur Darlegungs- und Beweislast zur Anwendung; es muss dann der rauchende Mieter beweisen, dass die von seiner Wohnung ausgehenden Immissionen nur eine unwesentliche Beeinträchtigung bedeuten (vgl. BGH, Urteil vom 13. Februar 2004 - V ZR 217/03, NJW 2004, 1317, 1318 f.).

  • BGH, 29.04.2020 - VIII ZR 31/18

    Wohnraummietvertrag: Mitminderung bei nach Abschluss des Vertrags erhöhten

    Dass das Grundstück durch die Immissionen nur unwesentlich beeinträchtigt wird, muss im Grundsatz der Störer darlegen und beweisen (vgl. BGH, Urteile vom 12. Juni 1984 - V ZR 172/84, BGHZ 95, 307, 312; vom 20. November 1992 - V ZR 82/91, BGHZ 120, 239, 257; vom 5. Februar 1993 - V ZR 62/91, BGHZ 121, 248, 256; vom 13. Februar 2004 - V ZR 217/03, NJW 2004, 1317 unter II 2 [auch zu der - allerdings nicht zu einer Umkehr der Beweislast führenden - Einschränkung dieses Grundsatzes durch die Regel des § 906 Abs. 1 Satz 2 BGB]; Staudinger/Roth, aaO Rn. 199 ff.; MünchKommBGB/Brückner, aaO Rn. 219-221; jeweils mwN).
  • LG Saarbrücken, 20.11.2015 - 13 S 117/15

    Kfz-Haftpflichtversicherung: Eintrittspflicht für durch Öffnen der Beifahrertür

    aa) Gem. § 906 Abs. 1 Satz 2 und 3 BGB ist die Einhaltung von in Gesetzen oder Rechtsverordnungen - gleiches gilt für nach § 48 BImSchG erlassene Verwaltungsvorschriften - festgelegten Grenz- oder Richtwerten ein Indiz für die Unwesentlichkeit der Beeinträchtigung; umgekehrt hat die Rechtsprechung bei Überschreitung solcher Werte eine Indizwirkung für die Wesentlichkeit der Beeinträchtigung angenommen (vgl. BGH, Urt. v. 13.2.2004 - V ZR 217/03 = NJW 2004, 1317 m.w.N.).
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